Nachgedacht über die GR Sitzung vom 4. Mai 2022

Zum TOP 4: Bauvorhaben Franz-Josef Gritsch; Verkauf öffentlicher Fläche vor Anwesen Mauritiushof

Es sollen, um die Errichtung eines Stiegenaufganges in die neue Weinerlebniswelt zu ermöglichen, 5 m² öffentliche Fläche an den Bauherrn F. J. Gritsch verkauft werden (€ 300,00/m²).

Als dieses „Bauvorhaben Kirchenplatz 13“ im Sommer 2021 Gesprächsthema im Gemeinderat war, hatte der Bürgermeister behauptet, dass von ihm ein Bauplan ohne Inanspruchnahme einer öffentlichen Fläche bewilligt wurde. Der Bürgermeister hat noch ausdrücklich festgehalten, dass sich der Stiegenaufgang auf Eigengrund des Bauherrn befände.

Wie Recherchen ergeben haben, wurde ein Bauplan (Stand Nov. 2020) eingereicht, auf dem sich tatsächlich die gesamte Baulichkeit auf dem Eigengrund des Bauwerbers befand. Aber spätestens während der Bauphase war zu erkennen, dass sich der Bauwerber nicht an den bewilligten Bauplan gehalten hat!

Als weiterer Punkt wurde in dieser Gemeinderatssitzung bekannt, dass die Gemeinde beabsichtigt, auch noch den Platz (ca. 43 m²) vor dem Mauritiushof an F. J. Gritsch zu veräußern. Es stellt sich die Frage, welches Interesse verfolgt die Gemeinde, wenn sie eine so prominente, öffentliche Fläche direkt im historischen Zentrum und vor der Kirche, an einen Privaten verkauft, der schon bisher gegenüber der Gemeinde kaum Entgegenkommen gezeigt hat. Ist bereits vergessen, dass es dieser Mitbürger war, der die Verbreiterung des Hinterweges verhindert hat?

Welches Interesse verfolgt nun der Kaufwerber? Reicht es ihm nicht aus, diese Fläche im Rahmen des Gemeingebrauchs (wie jeder andere auch) mitzubenutzen? Will er etwa ein Faustpfand erwerben, um von der Gemeinde weitere Zugeständnisse bei künftigen Überschreitungen von Grenzen (siehe oben) zu bekommen?

Es wird nicht reichen, dem Bürgermeister ein Verhandlungsmandat (warum ihm allein, der er schon im Verfahren um den bekannten Kellerbau vor diesem Bauherrn in die Knie ging?) zu übertragen, mit dem Ziel im Kaufvertrag u. a. ein „Parkverbot“ festzuschreiben. Wer wird künftig gegen wen bei Gericht Klage erheben, wenn auf dieser Fläche ein Fahrzeug geparkt wird? Von vielen Mitgliedern des Gemeinderates, die solche Verhandlungen befürworten, werden solche Details eventuell nicht zu Ende gedacht!

In diesem Zusammenhang wurde auch von nachstehendem „Deal“ gesprochen: die genannte Fläche (43 m²) in der Nähe der Kirche soll mit jener Fläche (47 m²) am Hinterweg abgetauscht werden, mit der – wie eben erwähnt – die Verbreiterung des Hinterweges blockiert wird. Diese Fläche am Hinterweg müsste im Falle einer Bauführung und/oder Grundteilung ohnedies unentgeltlich der Gemeinde abgetreten werden.

Es stellen sich in diesem Zusammenhang weitere Fragen:

Wird auch anderen Mitbürgern, die zur Verbreiterung des Hinterweges Flächen abtreten müssten, der Kauf von so hochwertigen und für die Allgemeinheit wichtigen Grundstücken, wie am Kirchenplatz, ermöglicht? Sollte dann nicht jeder Anrainer des Kirchenplatzes Teile desselben erwerben können, auch wenn er die Gemeinde nicht – etwa mit der Blockade von Straßenerweiterungen – in der Hand hätte?

Es steht zu befürchten, dass diese Gemeindeführung Gemeindegrund an Personen zur „Selbstbedienung“ freigibt, die damit ihr Eigeninteresse durchsetzen möchten. Bedenkt sie dabei auch die langfristigen Folgen ihres Handelns?

Wenn im gegebenen Zusammenhang, die ernsthaft geglaubte Drohung im Raum steht, dass der Weg auf den Burgberg (der auch über ein Grundstück von F. J. Gritsch führt) abgesperrt werden könnte, wenn man diesem gegenüber nicht konzessionsbereit sei, lässt ahnen, was in Spitz noch alles möglich ist, wenn es länger so weitergeht.

Es wäre angebracht, diese Vorgänge/Vorhaben einer breiteren, öffentlichen Diskussion zu unterziehen! Ob sich der Bürgermeister und die anderen Protagonisten einer solchen Debatte stellen werden ist angesichts der bisherigen Erfahrungen (= Baubehörde I. Instanz) mehr als fraglich!

Ein Kommentar zu “Nachgedacht über die GR Sitzung vom 4. Mai 2022

  1. In der Gem Vorstandssitzung wurde das Verhandlungsmandat so festgelegt, dass Herr FJG NUR dann die 5m² erwerben kann, wenn er die Abtretung am Hinterweg sofort durchführt und die Durchfahrt auf den Burgberg, so wie auch jetzt, benutzt werden kann.
    Erfüllt er eine Bedingung nicht, dann gibt es keine Lösung, keinen Verkauf der 5 m².
    In der GR Sitzung, ich war inzwischen auf Urlaub, war die gesamte ÖVP Fraktion – bis auf zwei Ausnahmen, für den Verkauf der 5². Mir tat das ziemlich weh, denn wir hatten in der Vorbesprechung festgelegt, dass, wenn etwas nicht passt, unsere Mitglieder der Sitzungssaal verlassen sollen.
    Wären wir raus gegangen, wäre der GR nicht beschlussfähig gewesen, da einige Mitglieder der VP Fraktion krank oder unpässlich waren.
    Übrigens: der eine VPler war R. Donabaum, weil er den Vorstandsbeschluss als übergangen betrachtet hat und der 2te war Raimund Pichler, weil er gleich auch die 47m² mitverhöckern wollte.
    Verträge werden noch vorgelegt, Baupläne zur Stiege auch, nur glaube ich nicht, dass das so kommt. Vielmehr meine ich, dass der KV OHNE Bedingungen dazu, zur Abstimmung kommt und die 41 m² mit den 47 m² in einem nachfolgenden KV über die Bühne gereicht wird.
    Dann ist das vollzogen, was FJG in der VINARIA Mai 2021
    verkündete hat und vom BGM Nunzer (intern) schon abgesegnet war.

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