Berichte zur GR Sitzung am 24.6.2020, Teil 2

Tagesordnungspunkt 1 :
Genehmigung der Protokolle der 4 letzten Sitzungen seit der Wahl vom:
2. Februar
3. März (nicht öffentlich)
10. März (konstituierende GR Sitzung),
GR Sitzung im Umlaufweg vom 06.-13.05.2020

  • Die ersten beiden GR Sitzungen fanden in der Zusammensetzung des alten Gemeinderats statt, obwohl der neue bereits gewählt war. Allein dies lässt Fragen offen. Wie können Gemeinderäte, die gar nicht anwesend waren, Sitzungsprotokolle bestätigen???
  • Die GR-Sitzung vom 3. März war nicht öffentlich und es wurde über die Vertragsänderung einer Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen 2028 endfälligen Kredit entschieden. Der Bürgermeister hatte dies einem noch nicht angelobten Gemeinderat anvertraut, der uns dies berichtet hatte.
  • Unmittelbar nach Beendigung der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 10. März wurde bereits die Unterschrift aller anwesenden Gemeinderäte eingeholt. Warum diesbezüglich eine weitere Genehmigung erfolgen soll, ist nicht nachvollziehbar.
  • Die GR-Sitzung im Umlaufweg wurde von UNSER SPITZ angefochten und es ist diesbezüglich bei der BH Krems ein Aufsichtsverfahren anhängig. Obwohl dieser Umstand dem Bürgermeister bekannt ist, wurde vor den anwesenden Gemeinderäten und Bürgern darüber kein Wort verloren. Zum Nachlesen: Anfechtung der Abstimmungsergebnisse der GR Sitzung.

Über die 4 Protokolle wurden en block und ohne Diskussion zu einzelnen Punkten abgestimmt. 17 Zustimmungen. Aus den genannten Gründen konnten wir hier die Genehmigung nicht erteilen.

Tagesordnungspunkt 2:
Protokoll Prüfausschuss vom 15. Juni

Der Prüfungsausschuss bestätigt in seinem schlichten Protokoll, dass die Gemeinde Spitz das Barvermögen nachvollziehbar verwaltet. Die Prüfung war im Vorfeld angekündigt, das Protokoll wird einstimmig angenommen.

Berichte zur GR Sitzung am 24.6.2020, Teil 1

Wir werden Sie in verschiedenen Beiträgen über die einzelnen Punkte der Sitzung detaillierter informieren. Die Tagesordnung finden Sie nochmals hier: https://unserspitz.at/2020/06/19/kundmachung-tagesordnung-gemeinderatsitzung-24-6-2020/

Es war die erste ordentliche Gemeinderatssitzung, bei der wir mit entscheiden konnten. Bereits im Vorfeld haben wir dem Bürgermeister und allen Gemeinderäten bekannt gegeben, welche Anträge wir in die Gemeinderats Sitzung einbringen wollten. Das waren:

  1. Dauerhafte Veröffentlichung der Tagesordnung und der Protokolle der Gemeinderatssitzungen auf der Homepage der Gemeinde.
    Begründung: Zusammenarbeit in der Gemeinde setzt Information voraus. Bürger haben ein Recht darauf, über die Beschlüsse des Gemeinderates dauerhaft objektiv und nachvollziehbar informiert zu sein. Der Gemeindebrief bietet dafür keinen Ersatz.
  2. Die Termine für die quartalsmäßigen Gemeinderatssitzungen sind einmal jährlich im Voraus festzusetzen. In eventu: Der Termin für die jeweils nächste Sitzung wird bei jeder Gemeinderatssitzung gemeinsam festgelegt.
    Begründung: Bessere Möglichkeit zur Koordination mit anderen Terminen und Vorbereitung auf Sitzungstermine. Erleichterte Kommunikation der Termine gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Spitz.

Diese Anträge wurden nicht auf die Tagesordnung gesetzt, daher hat Christian Hirtzberger gleich nach der Begrüßung diese als Dringlichkeitsanträge gestellt. 

Der Bürgermeister erklärte, dass er in beiden Fällen keine Dringlichkeit sähe.
Zum einen werde ohnedies bereits daran gearbeitet, die Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzungen und die Protokolle dauerhaft auf die Homepage zu stellen. Dies nehmen wir zu Kenntnis und werden darüber berichten, ob das tatsächlich in weiterer Folge umgesetzt wird.
Zum anderen stellte der Bürgermeister den Antrag, unseren Antrag abzuweisen. Dem sind 17 von 19 Gemeinderäten gefolgt. 

Uns stellt sich die Frage warum es für die Gemeinderäte und die Bevölkerung nicht von Vorteil sein sollte diese Termine schon im Voraus zu kennen.

Will man möglicherweise die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und der Opposition erschweren? Will man Dinge verschleiern? Will man die Möglichkeit sich frühzeitig zu den Themen vorzubereiten unterbinden? Sollen nach Möglichkeit keine Fragen gestellt werden?

Von anderen Gemeinden wissen wir, dass es durchaus üblich ist, diese Termine für das ganze Jahr festzulegen.

Alle gut informiert über die Gestaltung unseres Kirchenplatzes?

Die Bauarbeiten am Kirchenplatz und in der Marktstraße sind aufgrund der Corona bedingt verspätet einsetzenden Tourismussaison schneller vorangegangen als geplant. Bereits Ende Juni/Anfang Juli sollen sämtliche Arbeiten unter der Erde beendet und schon im kommenden Winter soll die Oberflächengestaltung realisiert werden.

Die Möglichkeiten, durch ein Bauprojekt den historischen Kirchenplatz von Spitz mit seinem einzigartigen Ensemble von Bürgerhäusern, Brunnen und Kirche glänzen zu lassen und ihn zum würdigen und belebten Zentrum der Gemeinde zu machen, könnte viele Optionen eröffnen: So hätten zum Beispiel ein Architekturwettbewerb, ein Bürgerbeteiligungsverfahren oder das Suchen von Best Practice Beispielen vorbildliche Ergebnisse bringen können.

In Spitz wurde jedoch ein anderer Weg gewählt: Architekt Tauber (Hochwasserschutzhalle, Gestaltung Donaulände, öffentliche WC Anlage mit Schifffahrtsbüros, Kalmuck Keller) wurde mit der Planung beauftragt und entwarf ein Konzept. Dieses wurde bei einer öffentlichen Veranstaltung am 23.10.2019 präsentiert. Verschiedene Einwände von Bürgern beispielsweise über die Anordnung der Parkplätze und die Straßenführung wurden mit der Bemerkung, es wäre noch genug Zeit, und könne in weiteren Veranstaltungen diskutiert werden, abgewiesen.

Eine weitere geplante Informationsveranstaltung im März wurde wegen Corona abgesagt. Derzeit kursiert ein Plan vom 22.01.2019 (Schneider Consult) als einzige Visualisierung des neuen Kirchenplatzes. Dieser wurde jedoch bis heute nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

Plan Kirchenplatz Jänner 2019

Auf Anfrage von UNSER SPITZ wurde uns die Einsicht in aktuellere Pläne verweigert und wir wurden auf ca. Mitte Juni vertröstet, dann soll ein neuer Plan von Architekt Tauber vorliegen. Die Planungskosten von ca. 16.000 € (bereits durch den Gemeinderat bewilligt) lassen vermuten, dass es sich dabei um einen endgültigen Plan handelt.

Nun werden die Tiefbau-Arbeiten demnächst abgeschlossen, und dabei wurden vermutlich bereits viele Fakten für die Oberflächengestaltung geschaffen. Daher hat UNSER SPITZ schon im Mai eine Anfrage an den Bürgermeister geschickt, verbunden mit der Frage: Wann und wie werden die Spitzer Bürger, wie versprochen, informiert und in den Entscheidungsprozess zur Neugestaltung von Kirchenplatz und Marktstraße eingebunden?

Unsere Anfrage zum Kirchenplatz von Mai

Leider erfolgte nach einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen gGR Pichler und der Zusendung der Anfrage auch an ihn, bisher keinerlei Reaktion.

Für die GR Sitzung am 24.6. hat UNSER SPITZ verschiedene Anträge eingebracht, einige dazu auch zum Kirchenplatz. Diese wurden nicht in die Tagesordnung aufgenommen, es soll aber nun endlich eine Präsentation der neuen Pläne erfolgen. Wir freuen uns auf eine kritische Betrachtung der Pläne durch den Gemeinderat und eine angeregte Diskussion.

Gemeinderatssitzungen sind öffentlich zugänglich – Seien auch Sie dabei und machen sich ein Bild über die aktuellen Themen in der Gemeinde!
Mittwoch, 24.6., 19 Uhr Renaissance Saal im Schloss Spitz

Anfechtung der Abstimmungsergebnisse der Gemeinderatssitzung

Im letzten Beitrag Verwirrungstaktik bei der Gemeinderatssitzung haben wir berichtet, wie seitens des Bürgermeisters mit unserem Antrag (Tagesordnungspunkt 7 über den Nachlass der Kanalbenützungsgebühr für Spitzer Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebe während der Coronavirus-Pandemie) verfahren wurde.

Es wurde ein unzulässiger Gegenantrag des Bürgermeisters unserem Antrag nachgestellt. Auf dem Abstimmungsbogen wurde nur über den Wortlaut unseres Antrags abgestimmt, kurioserweise wurde als Ergebnis die Annahme des Gegenantrags des Bürgermeisters verkündet.

Allerdings gab es im Prozedere weitere Punkte, die nicht korrekt waren:

  1. Keine öffentliche Ankündigung der Sitzung über Termin und Tagesordnungspunkte
  2. Entscheidungsrelevante Unterlagen wurden nicht sofort, sondern erst auf Anfrage und dann nicht komplett ausgehändigt
  3. Der Bürgermeister stellt unzulässige Zusatz- und Abänderungsanträge
  4. Die Stimme von GR Cornelia Paul wurde, entgegen der geltenden Bestimmungen, als verspätet zurückgewiesen
  5. Die öffentliche Kundmachung des Ergebnisses zu 2 Punkten gibt den Wortlaut des Abstimmungsbogens falsch beziehungsweise ins Gegenteil verkehrend wieder

UNSER SPITZ hat diese Umstände in einem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft formuliert und um Prüfung ersucht.

Hier unser Schreiben an die BH Krems

Das aufsichtsbehördliche Verfahren wurde umgehend eingeleitet und wir erwarten dazu eine objektive Beurteilung. Wir sind gespannt, was dabei heraus kommt.

Verwirrungstaktik bei Spitzer Gemeinderatssitzung

Bei der Gemeinderatssitzung sollte laut Abstimmungszettel unter anderem über 2 Anträge abgestimmt werden, die von der Opposition kamen (Liste Wolf und von den GR Paul und Hirtzberger für UNSER SPITZ). Die Tagesordnung mit den zur Abstimmung kommenden Anträgen finden Sie hier.

Wie Sie in der Tagesordnung lesen können, stellte der Bürgermeister unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 jeweils Gegenanträge.
Die zur Abstimmung kommenden Punkte lauteten aber wie folgt:

Abstimmungsblatt
Ausschnitt aus dem Abstimmungsblatt für die Gemeinderatssitzung

So sah das amtlich verkündete Ergebnis aus:

Ausschnitt aus der Kundmachung Abstimmungsergebnisse der Gemeinderatswahl im Umlaufverfahren.

Wüssten Sie, wofür Sie gestimmt haben?? Es wäre interessant gewesen, die originalen Stimmzettel zu sehen. Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde uns eine Einsicht jedoch verweigert, ebenso die Herausgabe des Protokolls (da es noch nicht genehmigt wäre).
Es ist schon erstaunlich, wie mit eigentlich öffentlichen Sitzungen verfahren wird – nur weil Corona ist!

Eines ist jedoch heute schon sicher: Hier wird auf jeden Fall versucht mit einer Verwirrungstaktik das Ergebnis zu erhalten, das man als Bürgermeister haben möchte. 

1. Gemeinderatssitzung im Umlaufverfahren

Kein Platz für reguläre Gemeindratssitzungen in Corona Zeiten? Bürgermeister entscheidet Gemeinderatsbeschlüsse im Umlaufverfahren durchzuführen und verhindert dadurch konstruktive Diskussionen. Hier finden Sie alle Infos zur Gemeinderatssitzung vom 13.5.2020

Die erste reguläre Gemeinderatssitzung der neuen Legislaturperiode fand aufgrund der Corona Epidemie im Umlaufverfahren statt. Um allen Gemeindebürgern die Möglichkeit zu bieten sich über die Tagesordnung und die Anträge der einzelnen Fraktionen zu informieren, stellt ab sofort UNSER SPITZ alle Informationen, die den Gemeinderäten seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurden, auf seine Homepage.

Hier im original Wortlaut:

Gemeinderatssitzung im Umlaufweg der Marktgemeinde Spitz gemäß NÖ GO 1973 § 51 Abs. 6 Zustellungsdatum: Mittwoch, 06. Mai 2020 

Der Bürgermeister setzt gemäß § 46 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) LGBl. 43/20 nach Anhördung des Gemeindevorstandes die Tagesordnung fest. Gemäß § 51 Abs. 6 leg. cit. Ist für die Dauer der Geltung der Maßnahmen betreffend die COVID-19 Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2020, eine Beschlussfassung im Umlaufweg zulässig. Die Gemeinderatsmitglieder haben ihre Stimme schriftlich mit Angabe des Datums der Entscheidung abzugeben und an den Bürgermeister innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu übermitteln. Die Frist dazu beträgt 7 Tage ab Übermittlung der Beschlussunterlagen. Das heißt, bis zum Mittwoch, 13. Mai 2020 hat die Abgabe der Stimmen durch die Gemeinderäte zu erfolgen und sind diese bis zum 13. Mai 2020 dem Bürgermeister per Adresse 3620 Spitz, Hauptstraße 15a bzw. per E-Mail gemeindeamt@spitz.gv.at zu übermitteln. 

Die den Umlaufbeschlüssen beigelegte „Vorbemerkung“ liegt dem Schreiben bei und dient zum besseren Verständnis zur Handhabung des Umlaufbeschlusses. 

Tagesordnung: 

1. WVA Spitz Donaugartenbrunnen – Installationsarbeiten, Erneuerung UV-Anlage, 
Einbindung in die Steuerungsanlage; Vergabe der Arbeiten.
Geplant ist auf Grund des gestiegenen Verbrauches die Kapazität des Donaugartenbrunnens von bisher 10,0 l/s auf zukünftig 14,0 l/s zu erhöhen. Für die notwendigen Arbeiten wurde vom Büro Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH ein Vergabevorschlag erarbeitet: 
Gegenstand der Vergabe: Im Zuge der Sanierung und Anpassung des Donaugartenbrunnens und der Transportleitung Gut am Steg an den Stand der Technik sind die Pumpen in Donaugartenbrunnen zu erneuern, im Hochbehälter Erlahof eine Pumpe zu installieren und im Quellsammelschacht Gut am Steg die Leitungsführung anzupassen. Weiter ist die UV Desinfektionsanlage an die erhöhte Fördermenge von 14,0 l/s anzupassen und die geänderte Anlage in die bestehende Steuerung einzubinden. 

Angeboten haben 
– Firma Kepplinger GmbH für die Installationsarbeiten Brunnen, Behälter
– Firma GWT GmbH für die Erneuerung UV-Anlage
– Firma Rittmeyer GesmbH für die Einbindung in die Steuererungsanlage. 
Es wurde empfohlen die Firma Kepplinger mit den Installationsarbeiten (€ 17.622,02) die Firma GWT für die Erneuerung der UV-Anlage (€ 11.616,60) und die Firma Rittmeyer für die Einbindung in die Steuerungsanlage (€ 51.737,87) zu betrauen. 
Die Preise sind inkl. USt. zu verstehen. Die Summe der Arbeiten betragen somit € 80.976,49 brutto und € 67.480,41 netto. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, entsprechend dem Vergabevorschlag des Büros Hydro Ingenieure, 3500 Krems, die Arbeiten für die WVA Spitz wie folgt zu vergeben: 
Fa. Kepplinger, Spitz; Installationsarbeiten zum Preis von € 17.622,02
Fa. GWT GmbH, 2542 Leobersdorf; Erneuerung der UV-Anlage zum Preis € 11.616,60
Fa. Rittmeyer GmbH, 1150 Wien, Einbindung Steuerungsanlage zum Preis € 51.737,87

 2. Pachtvertrag mit Fam. E.; Siedlung Erlahof.
Der besagte Pachtvertrag war bereits einmal Gegenstand einer Besprechung im Gemeinderat und wurde dieser zur Verbesserung zurückgeschickt, da übersehen wurde, dass zwar dieses Grundstück seitens der Gemeinde an die besagte Familie E. verpachtet werden soll, allerdings sind einige Voraussetzungen nicht erwähnt worden, die jetzt nachgeholt wurden: 
Unter Punkt II wurde Folgendes hinzugefügt: „Der Verpächter räumt dem Pächter und seinen Rechtsnachfolgern für die Dauer des Pachtverhältnisses das Vorkaufsrecht für das Pachtgrundstück unter der Voraussetzung ein, dass der Zugang zum Grundstück durch Vertreter der Gemeinde Spitz im Wartungs- bzw. Schadensfall immer gewährleistet sein muss. Hinweis: Am besagten Grundstück befindet sich ein Wasserleitungs- und Kanalstrang der WVA und AWBA der Marktgemeinde Spitz, sowie eine Kellerröhre mit deren Entlüftungsrohren.“ 
Unter Punkt IV wurde folgendes hinzugefügt: „Der Pächter erklärt die Grundstücksgrenzen des gepachteten Grundstückes zu kennen. Er ist verpflichtet, dieses Grundstück in gutem Kulturzustand zu erhalten. Auf Grund der Tatsache, dass auf dem Pachtgrundstück der Kanal sowie die Wasserleitung der WVA und der AWBA der Marktgemeinde Spitz verlegt ist, und sich unter dem Grundstück eine Kellerröhre befindet, ist auf dieser Pachtfläche nur das Pflanzen von Flachwurzlern erlaubt; Baumpflanzungen sind nur außerhalb der Leitungsführung der oben erwähnten Kanal- und Wasserleitungen möglich.“ 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den vorliegenden Pachtvertrag zum Beschluss zu erheben. 

Beilage 1) Pachtvertrag 

3. Pfingstsammlung; Schreiben BH Krems
Wie immer wurde an uns das Ersuchen herangetragen, die Pfingstsammlung in der Zeit von 01.-31. Mai durchzuführen. Die Gemeinde wird wie üblich ihren Beitrag dazu leisten. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, die Pfingstsammlung 2020 der Bezirkshauptmannschaft Krems mit einem Betrag von € 70,- zu unterstützen. 
Beilage 2) Ansuchen BH Krems, Pfingstsammlung 

4. Subventionsansuchen 

o SV Spitz Der Sportverein hat einen Mitgliederstand von ungefähr 219 Mitgliedern, sowie 4 Jugend-, 1 Reserve- und 1 Kampfmannschaft zu betreuen. In seinem Schreiben weist der Verein auch auf seine Funktion als Jugendbetreuer hin. Gleichzeitig gibt er an, dass er für die Aufrechterhaltung des Betriebes finanzielle Aufwände hätte und meint, dass ihm die Gemeinde in Form einer Förderung in der Höhe von € 3.000,- unterstützen solle. 
In der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2019 wurde beschlossen, den Sportverein Spitz einmalig eine außerordentliche Subvention in der Höhe von € 3.000,- gewähren. Ab 2020 soll dem Sportverein Spitz wieder eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 2.000,- gewährt werden. 
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den Sportverein Spitz für das Jahr 2020 eine Unterstützung in der Höhe von € 2.000,- zu gewähren. 

o DEV Schwallenbach Obmann des DEV Schwallenbach Stefan Muthenthaler sucht um eine Förderung in der Höhe von € 300,- an um den oberen Spielplatz sanieren zu können. 
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den DEV Schwallenbach eine Förderung in der Höhe von € 300,- zu gewähren. 

o Tourismusverein Spitz, Weinherbst Schlossmiete Unter dem Titel „SPITZer Vereine im SPITZer Schloss“ werden auch heuer wieder im Rahmen des Weinherbstes 4 Spitzer Vereine Wein und Speisen im Gewölbekeller und bei Schönwetter auch im Hof des Schlosses zu Spitz, ausschenken. 
Die Öffnungszeiten sind vom 02. bis zum 24. Oktober 2020 jeweils am Wochenende angesetzt. In diesem Zusammenhang ersucht der Tourismusverein von der Miete für die Räumlichkeiten abzusehen. Die Reinigungskosten bzw. Stromkosten werden von jedem Verein selbst bezahlt. 
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, für die Veranstaltung „SPITZer Vereine im SPITZer Schloss“ im Rahmen des Weinherbstes von der Vorschreibung der Miete für die Räumlichkeiten im Gewölbekeller abzusehen. 

5. Baustelle Kirchenplatz; Angebot Maschinenring – Konzept Neugestaltung des Kirchenplatzes
Die „Konzeption Neugestaltung des Kirchenplatzes“ bezieht sich auf den Baumbestand im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenplatzes in Spitz an der Donau. Enthalten ist auch eine Entwicklungsprognose des Naturdenkmals am Kirchenplatz. Ebenso werden u.a. auch Fragen der Verkehrssicherheit behandelt. Weiters enthalten sind folgende Empfehlungen: Empfehlung zum Baumschutz im Allgemeinen und Planung von Maßnahmen zum Wurzelschutz im Speziellen für das Naturdenkmal, sowie zu Empfehlungen zur Gestaltung von Baumscheiben und zur Baumartenwahl für zu rodende Bäume entlang Kirchenplatz und Marktstraße, schließlich Empfehlungen zu Baumartenwahl, Pflanzensubstraten, Baum Zahl, Gestaltung von Baumscheiben, Pflanzabständen entlang des Kirchenplatzes und der Marktstraße. Das Angebot von Maschinenring-Service NÖ-Wien über die Erstellung eines Planungskonzeptes zum Baumbestand im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenplatzes beläuft sich auf € 3.720,- inkl. MWST. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, das Angebot von Maschinenring- Service NÖ-Wien über die Erstellung eines Planungskonzeptes zum Baumbestand im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenplatzes über € 3.720,- inkl. USt. zum Beschluss zu erheben. 

6. Antrag SPÖ Liste Wolf; Aussetzung Vorschreibung für Nachmittagsbetreuung an gemeindeeigenen Bildungsstätten während Corona-Maßnahmen  
Die Liste Wolf hat mit Schreiben vom 18.04.2020 den Antrag gestellt, ob die Kosten für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten Spitz für März, sowie voraussichtlich für den gesamten April und wenn nötig auch Mai oder Juni nicht entfallen könnten. 

Der Gemeindevorstand hat einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen: Die Vorschreibung für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten sowie in der Volksschule soll für die Monate April und Mai 2020 ausgesetzt werden. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, die Vorschreibung für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten sowie in der Volksschule für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen. 

7. Antrag GR Christian Hirtzberger und GR Cornelia Paul; Nachlass der Kanalbenützungsgebühr für Spitzer Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebe während der Coronavirus-Pandemie
Die Gemeinderäte Cornelia Paul und Christian Hirtzberger haben am 15.03.2020 den besagten Antrag gestellt und diesen wie folgt präzisiert: 
1. Allen Spitzer Gastgewerbetreibenden, die infolge der zur Bekämpfung der Coronavirus Pandemie gesetzten Maßnahmen gezwungen sind, die Winterpause zu verlängern und/oder ihre Gaststätten vorübergehend zu schließen, für diese Zeit die auf ihren Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetrieb lastenden Kanalbenutzungsgebühren zu erlassen.
2. Die Angelegenheiten dem Finanzausschuss zuzuweisen, damit dieser die näheren Modalitäten des Gebührenerlasses erarbeiten, auf deren Grundlagen die dazu berufenen Organe der Gemeinde den Gebührenerlass umzusetzen haben. Wir möchten dazu unseren Beitrag leisten und bieten unsere Mitarbeit an.
3. Die Abstimmung über diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten, noch anzuberaumenden, Gemeinderatssitzung zu setzen. 

Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang auf das Schreiben des Amts der NÖ Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung vom 17. April 2020, IVW3-ALLG-5010010/067-2020 (Auszug): „Aus derzeitiger Sicht wird dringend abgeraten, dass Gemeinden „Hilfspakete“ für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Kulturschaffende in Form von Geldzahlungen vorsehen bzw. anbieten. Zur Unterstützung hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler per Verordnung Richtlinien zur Gewährung von finanziellen Maßnahmen (Direktzuschüsse, Garantien und Direktkredite) erlassen (siehe insbesondere COVID-19 Kurzarbeit, Härtefall-Fonds, Corona Hilfs-Fonds). 
Diese sehen unter anderem Bestimmungen zur Kombination mit sonstigen Unterstützungen der öffentlichen Hand vor, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. So wird beispielsweise eine Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds auf einen Bezug aus dem Corona-Krisen-Fonds angerechnet. 
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Beitrag des Bundes dann reduziert wird, wenn der finanzielle Bedarf durch eine anderweitige Unterstützung der öffentlichen Hand gedeckt werden kann. 
Wie dargestellt, werden die Gemeinden mit einem erheblichen Einnahmenausfall insbesondere aus Kommunalsteuer und den Bundesertragsanteilen rechnen müssen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind daher für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Feuerwehr, …) sowie Begleichung offener Forderungen, für welche bereits eine Leistung erbracht wurde, zu verwenden (siehe Rundschreiben vom 7. April 2020). 
Von Subventions- bzw. Fördermaßnahmen in Form von „Hilfspaketen“ jeglicher Art (keine Pflichtausgaben), wäre daher bis auf weiteres Abstand zu nehmen. 
Umso mehr, da diese in den Voranschlägen der Gemeinden nicht vorgesehen sind und daher die rechtliche Deckung für derlei Maßnahmen fehlt.“ 

Nach eingehender Debatte im Gemeindevorstand, wo alle Für und Wider abgewogen wurden, empfiehlt dieser einstimmig den Antrag abzuweisen. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den Antrag der Gemeinderäte Christian Hirtzberger und Cornelia Paul hinsichtlich Nachlass der Kanalbenützungsgebühr für Spitzer Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebe während der Coronavirus-Pandemie abzuweisen. 

8. Baustelle Marktstraße/Kirchenplatz; Bericht
Geplant war, die Bauarbeiten hinsichtlich Sanierung Kanal- und Wasserleitung in der Marktstraße und am Kirchenplatz mit Beginn der Tourismussaison Ende April 2020 zu beenden und im November 2020 die Arbeiten fortzusetzen. Auf Grund von COVID-19 werden nun die Bauarbeiten weitergeführt und sämtliche Einbauten bis Ende Juni 2020 durchgeführt. Derzeit werden die Häuser am Kirchenplatz an die neue Wasserleitung angeschlossen. In weiterer Folge wird der Kanalbau, sowie der Kabelbau vom Kastanienbaum am Kirchenplatz bis zur Kreuzung in die Schlossgasse erfolgen. Ab November 2020 sind die Pflasterarbeiten im gesamten Bauabschnitt geplant. Von Architekt Thomas Tauber wird derzeit die Detailplanung für die Oberflächengestaltung ausgearbeitet. 

Mitgereichte Unterlagen :

Beilage 1 (Pachtvertrag Fam. E. ) – aus Datenschutzgründen hier nicht angeführt

Nachdem die beigelegten Unterlagen der Gemeinde für die Gemeinderäte von Unser Spitz nicht annähernd genug waren um die auf der Tagesordnung stehenden Anträge seriös zu entscheiden, wurden von uns per Mail vom Bürgermeister weitere Unterlagen angefordert. Dazu in einem der folgenden Beitrag genaueres.

Unser Spitz – das neue Forum für offene Zusammenarbeit in Gemeindeangelegenheiten

Liebe Spitzerinnen und Spitzer,

danke für die große Unterstützung der Liste Wolf bei der Gemeinderatswahl am 26. Jänner! Von 301 Stimmen (= 25,23 % der gültigen Stimmen) für die Liste Wolf waren 200 persönliche Vorzugsstimmen bzw. Reihungen an erster Stelle:

  • Christian Hirtzberger 107
  • Helmut Wolf 45
  • Cornelia Paul 20
  • Cornelia Piewald 14
  • Dieter Gritsch 6
  • Eva Grünberger 4 
  • Hanna Piewald 3
  • Bettina Klöpfer 1

Die dadurch errungenen fünf Mandate sind ein großer Vertrauensbeweis, der beachtliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung in der Gemeinde eröffnet hat. So darf die Liste Wolf einen geschäftsführenden Gemeinderat stellen und in jeden Ausschuss jeweils einen Vertreter entsenden.

Trotz der vielen Wählerstimmen für Christian Hirtzberger und Cornelia Paul hat Listenführer Helmut Wolf in einer beispiellosen Vorgangsweise und unter gröblicher Missachtung des Wählerwillens diese beiden Mandatare seiner eigenen Liste von jeglicher Mitarbeit in den Gemeinderatsausschüssen ausgeschlossen!

Aufgrund dieses eklatanten Vertrauensbruchs haben wir uns entschlossen, uns von der Liste Wolf zu distanzieren und ein eigenes Bürgerforum unter dem Namen „Unser Spitz“ ins Leben zu rufen. 

Wir sind angetreten, um Spitz mitgestalten zu können!
Obwohl uns durch das Vorgehen von Herrn Wolf eine inhaltliche Arbeit in den Ausschüssen unmöglich gemacht wurde, wollen wir in den kommenden fünf Jahren dennoch alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die von uns im Wahlkampf genannten Anliegen im Gemeinderat zu thematisieren: 

  • Transparenz und Bürgerbeteiligung
  • Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Spitzer Bürger
  • Sparsame und effiziente Verwaltung der Gemeindegelder
  • Einhaltung der Gesetze

So haben wir etwa bereits am 15. März einen Antrag an den Spitzer Gemeinderat gestellt, den Spitzer Tourismusbetrieben für die Zeit der Corona-Pandemie die Kanalgebühr, als Hilfestellung der Marktgemeinde Spitz, zu erlassen. Der Bürgermeister hat jedoch am 6. Mai an den Gemeinderat den Antrag gestellt, unseren Antrag abzuweisen. 

Als Plattform unserer offenen Wählerbewegung steht ab sofort die Webseite unserspitz.at zur Verfügung, auf der wir alle Gemeindebürger laufend über unsere Projekte, Ideen, Vorschläge, Anträge und Beobachtungen informieren. Hier können Sie auch auch die im Gemeinderat öffentlich abzustimmenden Tagesordnungspunkte und Protokolle einsehen, lesen und kommentieren.

Im Sinne unseres Ziels der Bürgerbeteiligung wollen wir aktuelle Fragen und Anliegen von Spitzer Bürgern sammeln, in offenen Treffen vor Gemeinderatssitzungen diskutieren und an den Gemeinderat herantragen.

Wir werden auf unserer Webseite laufend Beiträge über unsere Aktivitäten veröffentlichen. Sie können sich für eine automatische Email-Benachrichtigung über neue Beiträge auf unserspitz.at anmelden (auf der Startseite ganz unten).

Wir laden daher alle Mitbürger, die an der – laufenden oder punktuellen – Mitgestaltung unserer Gemeinde bzw. an aktuellen Informationen interessiert sind, zur unverbindlichen Kontaktaufnahme ein. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der Webseite unserspitz.at.

Sobald als möglich soll unser erstes Bürgerforum mit folgenden Themen stattfinden:

  • Gestaltung und Verkehrsführung Kirchenplatz
  • Zukunft des Tourismus in Spitz
  • Weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Ortes

Wir freuen uns auf eine gelebte Zusammenarbeit für Unser Spitz!

GR Cornelia Paul
GR Dr. Christian Hirtzberger
Mag. Eva Grünberger
Ulrike Grünberger