Gedächnisprotokoll GR Sitzung 31.3.2021

Anträge – Abstimmungsergebnisse – Erläuterungen

Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeister Dr. Nunzer.
GR Klöpfer ist entschuldigt abwesend, GR Wolf kommt verspätet.

Der Bürgermeister berichtet von einem Dringlichkeitsantrag der GRin Cornelia Paul betreffend Großbaustelle Marktstraße/Kirchenplatz.

Gegenantrag vom BM: Dem Dringlichkeitsantrag ist nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis: 4 Enthaltungen (GR Gritsch, GRin  Piewald, GR Murth, GR Schneeweis) , 1 Ablehnung (GRin  Paul)

Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht: „Geheimnis um Bauarbeiten – Geforderte Informationen verwehrt“

TOP 1: Protokoll Prüfungsausschuss Eröffnungsbilanz und Rechnungsabschluss 2020 vom 23.03.2021

Laut Protokoll des Prüfungsausschusses wird die erstellte Eröffnungsbilanz sowie der Rechnungsabschluss 2020 für in Ordnung befunden und das Ergebnis dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Erläuterung: § 84a NÖ Gemeindeordnung  –  Eröffnungsbilanz

  • Die Gemeinde hat bei der erstmaligen Anwendung der Grundlagen der kommunalen Buchführung eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz umfasst ausschließlich die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung. Es werden nun alle Vermögenswerte einer Gemeinde (Straßen, Wälder, Grundstücke, Möbel usw.) erfasst.

TOP 2: Beschluss über die Bildung einer Eröffnungsrücklage

Antragstellung: € 7,179.670,62 (= 50% vom Nettovermögenswert)

Erläuterung: § 7 Abs. 2 NÖ Gemeindehaushaltordnung – Bildung von Rücklagen:

Rücklage im Zuge der Eröffnungsbilanz im Ausmaß von bis zu 50 % des im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelten Nettovermögens (Eröffnungsrücklage) – Diese Rücklage soll zur Abfederung der jährlichen Abschreibungen dienen und
kann so dabei helfen, das Nettoergebnis positiv zu halten.

TOP 3: Beschluss über geänderte Nutzungsdauern; Abweichung zur Nutzungsdauertabelle gemäß Anlage 7 VRV 2015

Antragstellung: 10 Jahre unter anderem für diverse Vermögenswerte wie Flächenwidmungsplan, Teilbebauungspläne; 25 Jahre z.B.  für BA 101 Leitungsinformatonssysteme LIS WVA und ABA; 4 Jahre für Softwarelizenzen analog zu Hardware

Erläuterung: Für die Berechnung der Höhe der Abschreibung ist die Nutzungsdauertabelle – Anlage 7 VRV 2015 – zu verwenden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat (§ 35 Z 22 lit j NÖ GemO) eine andere Nutzungsdauer beschließen und diese begründen.

TOP 4: Beschluss der Eröffnungsbilanz

Erläuterung: Auszug: Die Eröffnungsbilanz stellt zum Stichtag 01.01.2020 das Gemeindevermögen den Fremdmitteln, den Investitionszuschüssen und dem Nettovermögen gegenüber.

  1. Das Gemeindevermögen umfasst dabei immaterielle Vermögenswerte (z.B. Flächenwidmungsplan, Lizenzen), Sachanlagen (Straßen, Grundstücke, Gebäude), Finanzinstrumente, Beteiligungen, Forderungen, Vorräte, Liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzung. Eine Einteilung erfolgt in kurzfristiges und langfristiges Vermögen.
  2. Die Fremdmittel umfassen Finanzschulden, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungen. Eine Einteilung erfolgt in kurzfristige und langfristige Finanzmittel.
  3. Die Investitionszuschüsse sind in der Vermögensrechnung unter eigener Position auszuweisen (Fremdmittel- und Eigenkomponenten).
  4. Das Nettovermögen ist ein Ausgleichsposten, der bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz entsteht, nach dem alle übrigen Positionen bewertet wurden.

TOP 5: Beschluss über den Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses

Definition: Der Rechnungsabschlussstichtag ist in den Bestimmungen des § 14 VRV 2015 mit dem 31.12. festgelegt.

Antragstellung: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Spitz möge den Stichtag zur Erstellung des Rechnungsabschlusses mit 31.01. festlegen.

TOP 6: Beschluss über die Höhe der Abweichungen; Vergleich Voranschlag/Rechnungsabschluss (Toleranzgrenze der Abweichungen)

Erläuterung: Auszug: Gemäß § 16 VRV 2015 Voranschlagsvergleichsrechnung sind die wesentlichen Abweichungen zum Voranschlag im Rechnungsabschluss zu begründen. Bisherige Grenzen waren 20% und € 4.000,00. D. h. sobald entweder 20°% der Abweichungen aber auf jeden Fall der Betrag um € 4.000,00 überschritten wird, ist das zu begründen.

Antragstellung: Vorgeschlagen wird, die Toleranzgrenze auf 40% und € 5.000,00 neu festzusetzen.

TOP 7: Beschluss Rechnungsabschluss 2020

Erläuterung: Der Rechnungsabschluss 2020 samt aller Beilagen ist der erste, bei dem die VRV 2015 zur Anwendung kommt. Der Rechnungsabschluss 2020 lag über zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von 11.03.2021 bis 25.03.2021 am Gemeindeamt auf. Stellungnahmen dazu wurden nicht eingebracht.

Abstimmungsergebnissen TOP 1 – 7:
GGRin Evelyn Müller bringt dem Gemeinderat die Detailinformationen zu diesen Punkten zur Kenntnis. Allen Punkten wird zugestimmt, zum Teil mehrheitlich, zum anderen Teil einstimmig!

Einschätzung GRin Paul:
Ich habe diesen Punkten grundsätzlich zugestimmt (außer Punkt 2, da habe ich mich enthalten). Die Aufbereitung erfolgte sowohl durch die Verwaltungsangestellte Frau Daniela Perwein als auch durch die Finanzgemeinderätin Evelyn Müller in vorbildlicher Weise. Wir sprechen hier von einem völlig neuen Instrument zur Verwaltung der Gemeindefinanzen. Es müssen sich alle Beteiligten (auch ich) weiter in dieses Thema vertiefen, um daraus Schlüsse ziehen zu können, wie die Gemeinde finanziell tatsächlich dasteht. Das heißt aber auf keinen Fall, dass UNSER SPITZ mit dem Finanzgebaren in allen Punkten einverstanden ist. Ganz im Gegenteil werden wir, soweit es uns möglich ist, ständig darauf achten und eventuelle Defizite aufzeigen.

TOP 8: Baulos Gehsteig Ottenschlägerstraße entlang B 217; Kostenübernahme Arbeiten Straßenmeisterei durch Marktgemeinde Spitz

Erläuterung: Bauvorhaben „Gehsteig Spitz“ die Herstellung von rd. 414 m² Gehsteig, von rd. 80 m² Natursteinmauerwerk sowie rd. 150 m Leistensteine entlang der Landesstraße B 217 in Spitz – geschätzte Gesamtkostenbetrag (Material) in der Höhe von € 25.000,00 – Durchführung der Arbeiten durch die Straßenmeisterei

Antragstellung: Der GR möge zur geplanten Vorgehensweise zustimmen

Abstimmungsergebnis: Zustimmung aller anwesenden Gemeinderäte

TOP 9: Franz-Josef Gritsch, Kirchenplatz 13; Dienstbarkeitsvertrag aufgrund Inanspruchnahme des Grundstückes 2181; KG Spitz für Verlegung einer Leitung zwischen Anwesen Kirchenplatz 13 und Kirchenplatz 1.

Antragstellung: Zustimmung zum vorliegenden Servitutsvertrag

Abstimmungsergebnis: 13 Zustimmungen, 3 Enthaltungen (Liste Wolf), 1 Gegenstimme (GRin Paul)

Einschätzung GRin Paul:
Vorauszuschicken ist, dass erst (nach den erfolgen Einbau Arbeiten) auf Initiative von UNSER SPITZ ein Servitutsvertrag angefertigt wurde. Normalerweise möchte man meinen, dass VOR der Zustimmung zu einem Vorhaben die jeweiligen Bedingungen verhandelt und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden. Bei der Vorlage des Vertrages bei der letzten GR-Sitzung am 4.3.2021 wurde durch eine Anfrage der Liste Wolf dem Vertrag nicht zugestimmt. Es ging darum, den Pachtvertrag nicht auf alle Ewigkeit und egal an welchen Besitzer zu vergeben. Dagegen hat sich der Anwalt von Herrn F-J Gritsch ausgesprochen, so dass nun diesem Servitutsvertrag forderungslos gegenüber Herrn Gritsch zugestimmt wurde (schließlich kann man ja die Leitungen nicht mehr herausreißen). Warum dies völlig kostenlos ist und auch etwaige höhere Kosten die eventuell notwendige Mehraufwendungen bei Arbeiten der Gemeinde verursachen, nicht durch den Servitutsnehmer zu tragen sind, konnte der Bürgermeister aus meiner Sicht nicht plausibel erklären. Deshalb habe ich gegen diesen Servitutsvertrag gestimmt.

TOP 10: Pachtvertrag Martin Wicke; Grundstück Parz. Nr. 378/2, KG Spitz, Eigentümerin Marktgemeinde

Erläuterung: Verpachtung der direkt unterhalb der Ruine liegenden Parzelle, derzeit nicht bewirtschaftet

Der zu beschließende Pachtvertrag enthält folgende Punkte:

  1. Da das verpachtete Grundstück direkt an die Außenmauer der Ruine Hinterhaus angrenzt, muss weiterhin das Betreten für Pflege- und Erhaltungsmaßnehmen möglich sein. Es ist ein Grundstreifen in einer Breite von 8 Metern, von der Außenmauer der Ruine gerechnet, frei zu halten.
  2. Auf Grund der Neuanlage bzw. Neuauspflanzung von Obstbäumen oder Weinstöcken wird vereinbart, dass für die ersten 5 Jahre des Pachtverhältnisses der Pachtzins ausgesetzt wird. Somit erfolgt die erste Pachtvorschreibung im Jahr 2026.

Antragstellung: Beschlussfassung über den vorliegenden Pachtvertrag; Pachtbetrag € 2.000,00 pro Hektar = € 267,20 pro Jahr.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung

Einschätzung GRin Paul:
Diesem Vertrag habe ich gerne zugestimmt, da damit sichergestellt sein dürfte, dass dort nun eine ordentliche Bewirtschaftung stattfindet und dies eine Bereicherung für die Öffentlichkeit darstellt. Alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Bewirtschaftung werden von Herrn Wicke getragen.

TOP 11.: Friedhof Spitz, Vereinbarung zwischen Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ und  Marktgemeinde Spitz

Erläuterung: Das Friedhofgelände westlich des Pastorenturms, Parz. Nr. 67, 66/2 und 66/1, KG Spitz, steht im Eigentum der Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“. Für die Nutzung als Friedhof zahlt die Marktgemeinde ein jährliches Entgelt an die Stiftung in der Höhe von  € 240,– inkl. MWSt. Die bisherige Vereinbarung war nicht mehr zeitgemäß und wurde deshalb von der Stiftungsaufsicht gerügt.

Antragstellung: Zustimmung zu vorliegender Vereinbarung mit der Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung

Einschätzung GRin Paul:
Solche Verträge bzw. Anpassungen sind aus meiner Sicht längst überfällig, das sah ja auch die Stiftungsaufsicht (Land NÖ) so. Es befinden sich eine ganze Reihe von Liegenschaften wie Gebäude, Wälder, Weingärten usw. im Besitz der Stiftung. Es ist zu hoffen, dass der Stiftungsrat (das ist der jeweilige Gemeindevorstand) dies ordentlich verwaltet. Die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ hat als Stiftungszweck „unschuldig in Not geratenen Spitzer Bürgern“ zu helfen. Erstmals findet man jetzt auf der Homepage der Gemeinde hierzu ein Formular, mit dem man sich um eine solche Hilfe bewerben kann. Dies fordere ich bereits seit Jahren in einem Schriftverkehr mit dem Bürgermeister. Es bleibt zu hoffen, dass – gerade in Zeiten wie diesen – benötigte Hilfe eingefordert und zugestanden wird.

TOP 12: LEADER Projekt „Mountainbike Strecke Wachau“, Gemeindebeitrag

Erläuterung: Um das Mountainbiking rund um den Jauerling und weiter möglich  zu machen, haben sich mehrere Gemeinden, die in Frage kommen, zu einem Pilotprojekt zusammengefunden; es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Machbarkeit, die Finanzierung und die ggf. erforderlichen Umsetzungsschritte zu erfassen; die Gesamtkosten für diese Studie belaufen sich auf € 20.000,00, abzüglich 70% Förderung (LEADER-Region) verbleiben rund € 500,00 für die einzelnen teilnehmenden Gemeinden.

Antragstellung: Beschlussfassung über den Kostenbeitrag von € 500,00

Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmungen, 1 Gegenstimme (GRin Paul)

Einschätzung GRin Paul:
Auf meine Anfrage, warum denn diese € 500,00 nicht aus dem Fonds im Verein  Welterbegemeinden Wachau (für den vom Gemeinderat Spitz erst kürzlich als Fonds-Dotierung € 5.000,00 genehmigt wurden) entnommen werden, stellte sich heraus, dass bis dato noch nicht alle Gemeinden diesem Fonds zugestimmt haben. (UNSER SPITZ hatte gegen diesen Antrag betr. Fonds gestimmt, dass die Bürgermeister der Gemeinden den jeweiligen Gemeinderat in Fragen, die die Gemeinde betreffen, nicht einfach übergehen können und sozusagen eigenmächtige Entscheidungen – an der Bürgerschaft vorbei – treffen können). Der Bürgermeister versicherte jedoch, dass dieser Topf dann selbstverständlich angezapft  würde, sollte es zu diesem Fonds kommen. Das werden wir beobachten.
Aus meiner Sicht wäre es bei allen positiven Aspekten, die man einer Mountainbike-Strecke Wachau durchaus abgewinnen kann, notwendig, die heimischen Bürger an der Entscheidungsfindung zu beteiligen, bevor überhaupt ein Betrag von € 20.000,00 ausgegeben wird. Auch wenn der Spitzer Beitrag „nur“ € 500,00 beträgt, so sind dies doch alles Steuergelder. Die Frage ist doch: wollen wir einen zusätzlichen Tourismuszweig eröffnen, mit welchem Ziel, mit welchen Vor-/Nachteilen, mit welchen Risiken, mit welchen Kosten usw.? Eine breite Bürgerbeteiligung scheint mir hier dringend notwendig und sollte nicht der persönlichen Vorliebe einzelner Personen vorbehalten bleiben.
Aus diesem Grund habe ich dem Antrag nicht zugestimmt.

UNSER SPITZ IM DIALOG

Wir haben uns sehr über den Kommentar eines Lesers auf unseren Beitrag „Das Gehsteigbreiten Paradoxon in der Marktstraße“ gefreut. Unser Homepage wird gelesen, regt zum Nachdenken an und animiert, am Leben in unserer Gemeinde teilzuhaben. Genau das wollen wir erreichen und in den nächsten Jahren noch mehr konstruktive Stimmen um uns sammeln. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihrem Umfeld von https://unserspitz.at/ erzählen und unsere automatischen Benachrichtigungen abonnieren!

Hier der Kommentar, der uns am 1. 4. erreichte:

Ich verfolge Ihre Beiträge jetzt schon länger.
Glauben Sie wirklich dass dieser Aktionismus und das Aufbauschen von Kleinigkeiten Spitz in Sachen Demokratie oder Korruption auf ein besseres Ranking bringt?
Wo sind die großen Geschichten? zb.: Was passiert wenn die Bestellung der Wachaubusse demnächst nach 10 Jahren ausläuft? Wird das einfach verlängert? An wen geht der neuerliche Auftrag? Warum wird kein umweltfreundlicher Bahnverkehr eingeführt um die Wachau von Abgasen, Bussen und Autos zu entlasten? Und warum wird die Lokalpresse nicht mehr eingebunden?
Gibt es handfeste Verdachtsmomente bei Anschuldigungen?
Und warum springt ein Jurist von Ihrer „Subliste“ ab?
Antwort auf Ihrer Homepage erbeten

Antwort von GRin Cornelia Paul:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

danke, dass Sie sich für UNSER SPITZ interessieren und unsere Webseite nutzen. Darüber freuen wir uns sehr.

Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Mensch individuelle Schwerpunkte bei dem setzt, was er tut. Das gilt natürlich auch in der Politik. Was Ihnen offensichtlich wichtiger ist als uns derzeit, hängt mit Ihren Interessen zusammen, was wir gut verstehen. Nun sind wir – wie Sie wissen – eine sehr kleine Gruppe, die sich Ziele gesetzt hat, die uns erreichbar scheinen. Wir möchten – wie auch in unserem Wahlprogramm angekündigt – zunächst für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung, sparsame und effiziente Verwaltung der Gemeindegelder, die Einhaltung der Gesetze und die Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Spitzer Bürger eintreten.

Wenn wir mit unserem „Aktionismus“ (lt. Duden das Bestreben, das Bewusstsein der Menschen oder bestehende Zustände durch [provozierende, revolutionäre, künstlerische] Aktionen zu verändern) das auch nur annähernd erreichen, freuen wir uns. Wenn Sie jedoch die andere Bedeutung nämlich „übertriebener Betätigungsdrang“ meinen, so wäre es nett, wenn Sie uns erklären könnten, was aus Ihrer Sicht übertrieben ist.

Unserer Ansicht nach ist es sehr wohl notwendig, verschiedene Abläufe aufzuzeigen. Damit möchten wir für die Bevölkerung erkennbar und verständlich machen, wie eigenmächtig von der derzeitigen Spitzer „Regierung“ vorgegangen wird. Wir sind offen gestanden einigermaßen erschüttert, dass die anderen oppositionellen Parteien daran scheinbar kein Interesse haben. Von Oppositionsarbeit haben wir im vergangenen Jahr nichts bemerkt.

Die von Ihnen gestellte Frage, wo denn die „großen Geschichten“ seien, ist sehr berechtigt. Dass aber gerade wir als Miniopposition diese beantworten könnten, steht leider nicht in unserer Macht. Ich bin bei Ihnen, wenn es darum geht, die Wachau von weiterem Busverkehr, Abgasen und Autoverkehr zu entlasten. So haben wir beispielsweise vorgeschlagen, im Zuge der jetzigen Arbeiten in der Marktstraße/am Kirchenplatz eine Begegnungszone umzusetzen. Damit hätten wir sicherlich weniger Autoverkehr im Innenraum gehabt. Meine Anfrage, ob eine gesamtheitliche Parkraumbewirtschaftung angedacht ist, wurde verneint. Auch habe ich gegen das Projekt eines Busparkplatzes gestimmt. Zudem bin ich der Meinung, dass man – bevor man eine Studie (die rund 20.000 € kostet) über Wachau weite Mountainbikestrecken in Auftrag gibt – eine Befragung der Bevölkerung durchführen sollte, ob sie das will.

Konkrete Projekte anzustoßen oder umzusetzen, wie Sie das ansprechen, würden wir gerne. Aber wie in unserem letzten Beitrag „Geheimnis um Bauarbeiten“ dargestellt, verwehrt man uns wo es nur geht alle Informationen. Das zeigt sich beispielsweise für mich in der Vorbereitung einer Gemeinderatssitzung in der Form, dass ich in der Regel mehrfach anfragen muss, um alle für eine Entscheidungsfindung relevanten Unterlagen zu bekommen. Teilweise werden sie mir komplett verwehrt.

So lief beispielsweise meine Anfrage, welche Arbeiten für rund 40.000,00 € zusätzlich zur eigentlichen Schrankenanlage am Busparkplatz notwendig sind, ins Leere. Ich bekam zwar auf Anfrage die Kostenvoranschläge aber nicht die entsprechende Ausschreibung der Gemeinde. Das müsste ich bei der Firma Dontec, die die Bauaufsicht hat, nachfragen. Schon erstaunlich, dass vom Gemeinderat Gelder bewilligt und Aufträge vergeben werden, bei denen man nicht mal weiß, was genau gemacht wird, denn auch der Bürgermeister konnte mir auf Anfrage während der Gemeinderatssitzung darauf nicht antworten.

Ihre Frage zu den Wachaubussen und den künftigen Verträgen kann ich leider nicht beantworten. Solange dies kein Thema für eine Gemeinderatssitzung ist, habe ich kein Recht auf Einsicht in die Unterlagen und die weiteren Planungen. Das sieht die Niederösterreichische Gemeindeordnung nicht vor. Hier wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, sich beim entsprechenden Ausschussvorsitzenden oder dem Bürgermeister zu erkundigen.

Was und wieviel die Presse berichtet, können wir verständlicherweise nicht beeinflussen. Wir informieren jedoch jeweils so rechtzeitig wie möglich die uns bekannten Medienvertreter über die anstehenden Gemeinderatssitzungen, die Tagesordnungspunkte und selbstverständlich über unsere Anträge. Wir wissen, dass Medien auf unsere Webseite zugreifen. Diese dient der Öffentlichkeit. So veröffentlichen wir dort beispielsweise auch die genehmigten Protokolle der Gemeinderatssitzungen, was aus unserer Sicht jedoch eigentlich auf der Homepage der Gemeinde erfolgen sollte. Der von uns eingebrachte Antrag in der GR-Sitzung vom Oktober 2019 dazu wurde mit der Begründung abgelehnt, dies sei bereits in Arbeit.

Wenn Sie mir mitteilen, welche „Anschuldigungen“ Sie konkret meinen, so werde ich diese Frage gerne beantworten. Unser Bemühen ist es grundsätzlich, möglichst sachlich über die Geschehnisse zu berichten.

Das Thema „Subliste“ ist für uns tatsächlich schwer zu ertragen. Waren wir doch – gemeinsam mit Herrn Dr. Christian Hirtzberger – bereit und hoffnungsvoll, gemeinsam mit der Liste Wolf richtige Oppositionsarbeit für Spitz leisten zu können. Leider hat sich sehr schnell herausgestellt, dass dies letztlich der falsche Weg war. Die Liste Wolf wollte Herrn Dr. Hirtzberger und mich – ohne Vorankündigung – bei einer gemeinsamen Besprechung dazu bringen, ein Clubstatut zu unterzeichnen, das für uns in der Form nicht hinnehmbar war. Wir sollten uns einem Clubzwang unterwerfen und hätten erst mit dieser Unterschrift die Möglichkeit dazu von ihm erhalten, Plätze in den Ausschüssen zu bekommen. Diese Nötigung konnten wir nicht hinnehmen, zumal Herr Wolf bei der Diskussion dieses Papiers schon ankündigte, dass er sich nicht in allen Punkten daran halten würde. Es konnte und kann nicht Sinn und Zweck einer Wählergemeinschaft sein, sich einem solchen Clubzwang zu unterwerfen und damit keine Möglichkeit mehr zu haben dem Wählerwillen zu folgen.

Wir konnten und wollten keine Unterschrift zu etwas leisten, zu dem wir nicht stehen können. Eine Diskussion hat Herr Wolf leider nicht zugelassen. So waren Herr Dr. Hirtzberger und ich gezwungen, uns von der Liste Wolf abzuspalten.

Ich bedauere es außerordentlich, dass Herr Dr. Hirtzberger aus persönlichen Gründen sein Gemeinderatsmandat niedergelegt hat. Wie jedoch die Liste Wolf mit dem Wählerwillen umgeht, zeigt sich daran, dass nicht die Nächstgereihte und auch vorzugsstimmenmäßig nächste Person als Nachfolgerin benannt wird, sondern eine ehemalige Gemeinderätin, die schon im Grunde vor der Wahl auf ihr Mandat verzichtet hat. Bezeichnenderweise ist sie auch schon bei der ersten Gemeinderatssitzung (am 31.3.2021) nach ihrer Nominierung und Angelobung nicht erschienen.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

meine Antwort ist nun länger ausgefallen, als beabsichtigt, aber ich wollte Ihnen gerne die diversen Aspekte zu Ihren Fragen nennen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, freue ich mich auf Ihren Anruf unter der, auf unserer Homepage unter Kontakte angegebenen Telefonnummer.

Cornelia Paul

Geheimnis um Bauabeiten – Geforderte Informationen verwehrt!

Wer die Bauarbeiten in der Marktstrasse und am Kirchenplatz beobachtet, hat sicher schon bemerkt, dass es mit dem Fortschreiten immer mehr Abweichungen vom ursprünglich genehmigten Plan gibt. Diesen haben wir in einem früheren Beitrag auf unserer Homepage veröffentlicht.

In der GR Sitzung vom 31.3.2021 stellte GRin Cornelia Paul einen Dringlichkeitsantrag und bat um öffentliche Beantwortung von Fragen zur Baustelle im Rahmen der GR Sitzung. Begründet damit, dass die Spitzer Öffentlichkeit ein Anrecht auf Information und Aufklärung zu diesem für Generationen prägenden Großprojekt in der Gemeinde haben sollte.

Der Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Dass Auskunft in der GR-Sitzung darüber gegeben wird, welche Änderungen derzeit in der Marktstraße/am Kirchenplatz gegenüber der ursprünglichen Planung geschehen sind bzw. geschehen werden.
Insbesondere mögen folgende Fragen beantwortet werden:
Ist es richtig, dass inzwischen eine zweite Bauaufsicht zugezogen wurde? Was ist der Grund hierfür? Welche Kosten entstehen dadurch? Wer hat das beauftragt? Wer genehmigt die Kosten?
Wie hoch sind die Baukosten veranschlagt und in wieweit gibt es hierzu Abweichungen, wie hoch sind diese gegebenenfalls?
Ist es richtig, dass entgegen der bisher bekannten Planung die Neigung des Kirchenplatzes abgeändert wird? Welche Konsequenzen hat das?
Wie viele Bäume werden nun tatsächlich wo gepflanzt? Um welche Bäume handelt es sich? Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind  ursprünglich 12 Bäume geplant gewesen, nach dem uns nun bekannten Pflasterungsplan sind es nur noch 7 Stück.
Wie viele Parkplätze sind nun tatsächlich in der Marktstraße/Kirchenplatz vorhanden? Wo befinden sich wie viele Behindertenparkplätze? Kommt eine Stromtankstelle, wenn ja wohin?
Wurde/wird vom durch den Gemeinderat im Oktober genehmigten Plan abgewichen? Falls ja  wer hat das mit welcher Berechtigung bewilligt. Wie hoch sind die dadurch ggf. höheren Kosten und wer genehmigt diese?
Ist es vorgesehen, dass die Öffentlichkeit von Spitz vor Abschluss aller Arbeiten Einsicht in die neuen Pläne und Planungen bekommt?

Erst nach Einsicht in die Gemeindeordnung nahm der Bürgermeister den Dringlichkeitsantrag von UNSER SPITZ entgegen. Scheinbar ist es nicht üblich, dass oppositionelle Gemeinderäte dieses Mittel wählen um Themen in die Tagesordnung einzubringen, die vom Gemeindevorstand nicht berücksichtigt wurden.

GRin Cornelia Paul konnte den Antrag öffentlich verlesen. Anstatt jedoch den Gemeinderäten ihre eigene Meinungsbildung zuzugestehen, wie es laut Gemeindeordnung (siehe unten im Text) vorgesehen ist, beeinflusste er mit Meinungsmache die Gemeinderäte und stellte unnötigerweise den Gegenantrag, dem gestellten Antrag nicht stattzugeben.

Seine Begründung:
1. Es bestehe keine Dringlichkeit
2. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung wäre zu wenig Zeit auf die vielen Fragen einzugehen
3. Die Fragen wären zu tiefgreifend und die notwendigen Unterlagen nicht sofort verfügbar

Zu erwarten wäre gewesen, dass diese Informationen anlässlich der GR Sitzung unaufgefordert erfolgen beziehungsweise aus dem Stehgreif beantwortet werden könnten.

Bei der darauffolgenden Abstimmung, stimmte die Mehrheit, wie leider zu erwarten war, für den Antrag des Bürgermeisters, 4 Gemeinderäte enthielten sich der Stimme (GR Gritsch, GRin  Piewald, GR Murth, GR Schneeweis) , 1 Ablehnung (GRin  Paul), 2 Gemeinderäte waren abwesend (GRin Klöpfer, GR Wolf).
Wissen alle Gemeinderäte tatsächlich so gut Bescheid oder trauen sie sich nicht seinen Antrag abzulehnen?

Definition Dringlichkeitsantrag, Auszug aus der Gemeindeordnung § 46

(3) Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen sind, können nur dann behandelt werden, wenn der Gemeinderat hiezu seine Zustimmung gibt. Solche Anträge (Dringlichkeitsanträge) kann jedes Mitglied des Gemeinderates schriftlich und mit einer Begründung versehen vor Beginn der Sitzung einbringen. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag im Gemeinderat zu verlesen. Der Gemeinderat beschließt hierüber ohne Beratung. Der Vorsitzende hat nach Zuerkennung der Dringlichkeit vor Eingehen in die Tagesordnung bekanntzugeben, nach welchem Verhandlungsgegenstand diese Angelegenheit inhaltlich behandelt wird.

Das Gehsteigbreiten Paradoxon in der Marktstraße

Die Oberflächengestaltung macht Fortschritte. Die Firma Pflastara / Krems hat mit ihrer Arbeit beim Kriegerdenkmal begonnen und mittlerweile ist die Höhe vom Haus Pichler erreicht. Bei der Engstelle vor dem Haus Wolf gibt es aber Unstimmigkeiten die Breite des Gehsteiges betreffend. Lesen Sie hier die Chronologie der Ereignisse 😉

Gedächnisprotokoll der Gemeinderat Sitzung vom 4. März 2021

Leider werden in Spitz keine Protokolle von der Gemeinde auf der Homepage veröffentlicht. Interessierte Gemeindebürger müssen, trotz weit fortgeschrittener Digitalisierung, immer noch aufs Gemeindeamt kommen und um Einsicht bitten. Dort kann man die Protokolle gebührenpflichtig kopieren. In zahlreichen anderen Gemeinden ist das Veröffentlichen von Sitzungsprotokollen ein Minimal Standard um transparenten Einblick in Beschlüsse zu geben. UNSER SPITZ hat schon in der ersten GR Sitzung der Legislaturperiode den Antrag gestellt, Protokolle auf der Gemeindehomepage zu veröffentlichen.

Vor einem Jahr bekamen wir zur Antwort: „Daran wird gearbeitet, das soll in Zukunft realisiert werden“ . Seitdem ist NICHTS diesbezüglich passiert. Selbst der GRin Cornelia Paul werden Protokolle erst kurz vor der Genehmigung in der nachfolgenden GR Sitzung bereit gestellt.

Hier haben wir ein Gedächtnisprotokoll zur letzten Sitzung angefertigt und mit unseren Anmerkungen versehen.

GR Sitzung wird ins Schloss Spitz verlegt

Der ursprünglich für die Sitzung am 4.3.2021, 19 Uhr angekündigte Veranstaltungsort im Sitzungssaal am Gemeindeamt hätte bedeutet, dass die für GR Sitzungen vorgeschriebenen COVID Hygiene Vorschriften (derzeit das Tragen von FFP 2 Masken und der Abstand von 2 Metern, respektive das Aufstellen einer Trennwand zwischen den Teilnehmern) nicht hätten eingehalten werden können.

Gemeinderätin Cornelia Paul hat die aktuell gültigen Vorschriften recherchiert und die Gemeindeverwaltung darauf aufmerksam gemacht. In ihrer Korrespondenz hat sie auf die Verlegung der Sitzung an einen geeigneten Ort gedrängt.

Die Einsicht hat glücklicherweise gesiegt.  Damit konnte die vorher gesetzwidrige „Zusammenkunft“ verhindert und auch die Teilnahme der Öffentlichkeit sichergestellt werden. 

Ausscheiden Dr. Hirtzberger & Tagesordnung GR Sitzung 4. März 2021

Leider hat Dr. Christian Hirtzberger seinen Platz als Gemeinderat im Februar zurückgelegt und auch seine Mitarbeit in der Gruppe UNSER SPITZ beendet. Die Neubesetzung der frei gewordenen Stelle hat Helmut Wolf als Listenführer der ursprünglichen Wahlgruppe ohne Rücksprache vorgenommen und sich für eine SPÖ nahe Kandidatin entschieden. Siehe die folgende Tagesordnung:

Tagesordnung für die Gemeinderats Sitzung am 4.3.2021, 19 Uhr Gemeindeamt Spitz

NEU: Covid Tests auch in Spitz

Ab sofort gibt es auch in der Apotheke Spitz die Möglichkeit einen schnellen und kostenfreien Test zu machen!

Montag bis Freitag von 12.15 -14 Uhr, Samstag von 12.15 – 13 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (02713 – 2204).
E-card nicht vergessen.

Das Ergebnis liegt schriftlich innerhalb von 20 Minuten schriftlich vor und kann für 48 Stunden als „Eintrittstest“ zum Besuch von „körpernahen Dienstleistungen“ wie Massage, Friseur, ect. verwendet werden.

Danke für dieses hilfreiche Service!

Schnelle und kostenlose Covid Tests in der Umgebung

Wir haben für Sie die nächsten Testmöglichkeiten in der Region gesammelt und mit 8.2. aktualisiert. Da es laufend zu Änderungen kommt, können wir unsere Angaben nicht am neuesten Stand halten und verweisen auf die Seite des Landes NÖ: https://notrufnoe.com/testung/

Bezirk Krems:

Gföhl, Hauptplatz 3: DI 15:00-18:00
Krems/Donau, Utzstraße 12: MO + DO: 13:00 – 19:00
Langenlois, Kamptalstraße 83: MO 08:00-12:00, MI + FR 15:00-19:00
Mautern, Schlossgasse 12: Di + DO 15:00-19:00
Weißenkirchen, Landstraße 312: DI + FR 15:00-19:00
alle Testmöglichkeiten Bezirk Krems

Bezirk Melk (hier sind nur ausgewählte Standorte angeführt):

Melk, Linzerstraße 8: MO 06:00-12:00, MI + DO 16:00-20:00, SA 08:00-12:00
Loosdorf, Europaplatz 11: DI 11.00-14:00, FR 16.00-19.00
Pöchlarn, Kirchenplatz 1: DO 16:00-19:00
Pöggstall, Hauptplatz 1: MO + SA 09:00-11:00 MI + FR 15:00-18:00
alle Testmöglichkeiten Bezirk Melk



Wie ist der Ablauf?

Vorher:

Registrieren Sie sich bitte online unter www.testung.at/anmeldung. Diese Registrierung dient der Erfassung Ihrer persönlichen Daten, damit es vor Ort dann schneller geht und Staus nach Möglichkeit vermieden werden.

Bei der Teststrasse:
  1. Beim Empfang werden Sie nach Ihrem Namen und nach Ihrer Sozialversicherungsnummer (oder Registrierungsnummer) gefragt
  2. Die Testung wird durchgeführt und ist nach ca 2 Minuten erledigt
  3. Verlassen Sie die Teststraße bitte rasch und fahren Sie wieder nach Hause
Ergebnis nach der Testung:
  1. Zirka eine Stunde nach der Testung können Sie Ihr Ergebnis online unter www.testung.at/ergebnis selbst abrufen und bei Bedarf auch ausdrucken. Sie bekommen vorab auch eine entsprechende SMS auf Ihr Handy geschickt.

Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich 🙂