Brief an den Bürgermeister vom 12.7.2021

Anmerkung der Redaktion: Dieser Brief wurde bis heute nicht beantwortet, wir wollen Sie aber gerne über den weiteren Verlauf informieren. Das geht am besten, wenn Sie uns abonnieren!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur „Diskussion“ in der GR-Sitzung am 1.7.2021 über die Bereitstellung von Unterlagen, die zur Ausübung des Mandates eines Gemeinderates notwendig sind, verweise ich hiermit nochmals auf § 22 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung:

§ 22 Rechte der Mitglieder des Gemeinderates

(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates hat das Recht, bei den Sitzungen des Gemeinderates zu den Verhandlungsgegenständen das Wort zu ergreifen, Anfragen und Anträge zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Die Anfragen sind vom Bürgermeister spätestens in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beantworten. Eine Nichtbeantwortung ist zu begründen. Jedes Mitglied des Gemeinderates hat überdies das Recht, jene Akten einzusehen, auf die sich Verhandlungsgegenstände einer anberaumten Gemeinderatssitzung beziehen. Die Ergebnisse der Vorberatung in den Ausschüssen und im Gemeindevorstand einschließlich der Anträge an den Gemeinderat sind diesen Akten beizuschließen. Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten müssen auch Kopien der Akten auf Kosten des Mitgliedes des Gemeinderates hergestellt oder die Akten in einer anderen technisch möglichen Weise zur Verfügung gestellt werden.

Es ist nicht einzusehen, dass in der heutigen Zeit jedes Gemeinderatsmitglied zum Gemeindeamt gehen muss, um die Akten einzusehen. Vielmehr sollte es eine Selbst-verständlichkeit sein, dass zusammen mit der Einladungskurrende allen Gemeinderats-mitgliedern die dazugehörigen Akten vollständig und – der NÖ Gemeindeordnung entsprechend – zeitgerecht elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Warum das ausgerechnet in der Gemeinde Spitz nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich erwarte deshalb, dass dies künftig automatisch und ohne jede weitere Aufforderung geschieht.

Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass ein Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden kann und sollte, wenn die Unterlagen dazu nicht in Gänze und in vorgesehener Frist vorgelegt werden konnten. Wieso Sie den Tagesordnungspunkt „Pacht Kirchenplatz“ überhaupt behandelt haben, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Allerdings bringe ich dazu folgende Anmerkungen vor:

Die seriöse Berechnung bzw. Gegenüberstellung von Einnahmen und eventuellen Ausgaben sollte unbedingt zur Abstimmung bei der nächsten GR-Sitzung vorliegen, ebenso wie in den Vertrag aufgenommen werden sollte, bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter (wenn er denn selbst die Errichtung der Pflasterung übernimmt, was ich für einen Fehler halte) er die Pflasterung spätestens auszuführen hat. Ihr „Grundvertrauen“ in die involvierten Parteien teile ich prinzipiell nicht (wem schadet es, wenn der Termin im Vertrag steht?). Wenn dem so wäre, bräuchte es ja keine Verträge mehr.

Es kann ja nicht im Sinne der Gemeinde sein, dass eventuell am Kirchenplatz – aus welchen Gründen auch immer – jahrelang (oder auch nur bis 31.12.2023) die Pflasterung nicht vollständig ausgeführt ist.

Nachdem die „Mehrkosten“ für das gesamte Projekt (nach Ihrer eigenen Berechnung im Zuge der Sitzung) in Höhe von rund € 300.000,00 weder durch den Gemeinderat genehmigt sind noch völlig klar ist, wie das finanziert sein soll, wird es auf die Pflasterung von rund 120 qm bei einem Gesamtvolumen von € 1,8 Mio. wohl auch nicht mehr ankommen.  Zumal meinen Recherchen nach das reine Pflastern von einem Quadratmeter zwischen € 30,00 und € 50,00 liegen dürfte. Das Eruieren des genauen Preises sollte ja durch die vorliegenden Angebote keine Schwierigkeit bereiten. Wenn man von einem Pachtzins von € 0,90 (das war ja das, was Sie als ortsüblich bezeichnet hatten) ausgeht, betragen die Mindereinnahmen für die Gemeinde in 20 Jahren immerhin € 13.878,00, dem gegenüber steht ein Betrag für das Pflastern (selbst bei der Annahme, dass dies € 100,00/qm ausmacht) von € € 12.850,00 (ohne Einberechnung des Wertindexes). Außerdem vermeidet man damit, dass in 20 Jahren eventuell „der Präsident des Landesgerichtes Krems an der Donau einen Sachverständigen auszuwählen hat“ und dieser Gutachter teuer von der Gemeinde bezahlt werden muss.

Zudem merke ich an, dass wieder einmal das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung mir nicht vorgelegen hat, so dass ich keine Gelegenheit hatte, eventuelle Einwände zu erheben. Dies werde ich der Bezirkshauptmannschaft zur Kenntnis bringen.

Des Weiteren haben Sie im Zuge der Beantwortung eines Dringlichkeitsantrages von Herrn Dr. Christian Hirtzberger vor der GR-Sitzung am 24.6.2020 die Ankündigung gemacht, dass „in Bälde“ die Veröffentlichung der Protokolle (der öffentlichen Teile) der GR-Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde umgesetzt wird. Warum werden diese für die Bürger interessanten Unterlagen – trotz Ihrer Aussage – bis heute nicht auf der Homepage veröffentlicht?

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Paul

Gemeinderätin in Spitz

Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung am 15.6.2021

Nach der Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeister Dr. Nunzer berichtet dieser von den eingebrachten Einwendungen der UNSER SPITZ-Mandatarin Cornelia Paul gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31.3.2021 – lesen Sie den Bericht dazu auf der Homepage www.unserspitz.at .

TOP 1: Ankauf Beleuchtungskörper Marktstraße/Kirchenplatz

Im Zuge der Neugestaltung der Marktstraße und des Kirchenplatzes wird auch die Erneuerung der Ortsbeleuchtung in diesem Straßenzug erfolgen.

Daher wurde von der Fa. Schreder GmbH ,1230 Wien, ein Kostenvoranschlag für insgesamt 10 Laternen inkl. Masten, Wandausleger und Kabelkästen eingeholt.

Weitere Merkmale: Typ GASLATERNE LED, Lichtfarbe neutralweiß, Leistungsreduzierung von 23:00 bis 05:00 um 50% (gegen Aufpreis)

Dieses Angebot beläuft sich auf knapp unter € 20.000,00.

Von gGR Helmut Wolf kam der Vorschlag, das Modell der in der Kremser Straße verbauten Laternen für die Marktstraße und den Kirchenplatz anzuschaffen, da in den verschiedenen Straßenzügen ebenso viele Varianten von Beleuchtungskörpern in Betrieb sind. Von Bgm. Nunzer wurde dem entgegengehalten, dass es für das historische Ensemble der Marktstraße und des Kirchenplatzes entsprechende einheitliche Beleuchtungskörper aufgestellt werden sollen. Auf die Frage von UNSER SPITZ – GRin Cornelia Paul, in welchem Ausschuss die Auswahl dieser Laternen besprochen wurde, konnte keine schlüssige Antwort gefunden werden. Einerseits wurde einem früheren Verlangen nach den Protokollen der Gemeindevorstandsitzung der GRin Paul die Auskunft erteilt, „dass es zu diesem Thema keine Vorstandssitzung gab und es daher keine Protokolle gibt“, andererseits berichtete Frau Vbgm. Maria Denk, dass sie an einer Besprechung einer Gruppe von Gemeinderäten (diese hätten sich getroffen, um das Projekt Marktstraße/Kirchenplatz zu besprechen) teilgenommen hätte, in der ihr Vorschlag, sich für die gleichen Laternen wie in der Altstadt von Melk zu entscheiden, aufgegriffen wurde. Über dieses Gespräch liegt kein Protokoll vor. Anmerkung von C. Paul: Dieses Verhalten zeigt einmal mehr, dass einfach irgendetwas entschieden wird, ohne die Bevölkerung mitbestimmen zu lassen. Es gibt also eine weitere Ausführung von Lampen, die noch dazu sehr teuer sind. Man mag sich die Frage stellen, warum für viel Geld in der Wachau ein „Lichtkonzept“ erstellt wurde, wenn man jetzt einfach mal wieder irgendetwas macht.  Auf eine weitere Frage von GRin Cornelia Paul, ob an mögliche Förderungen für die Anschaffung der LED-Lampen (Land NÖ) gedacht wurde, entgegnete der Bürgermeister, dass um diese Förderungen durch den Dorferneuerungsverein angesucht wurde/werde. Von GR Thomas Murth wurde angeregt, weitere Angebote einzuholen, was eventuell zu geringeren Anschaffungskosten führen könnte. Bgm. Nunzer erwähnte, dass es keine anderen Angebote gäbe, da die Firma Schreder „der Spezialist auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtung“ sei bzw. nur dieser Anbieter genau diese Lampen anbietet. GR Bernd Reiter verwies darauf, dass es bei diesen Laternen eine Lieferfrist von ungefähr 8 Wochen gäbe und durch das Einholen weiterer Angebote zu viel Zeit verloren ginge. Anmerkung C. Paul: Als ob man nicht seit nunmehr 2 Jahren wüsste, dass man neue Laternen benötigt. Hier hätte doch wirklich eine sorgfältige Vorbereitung und eine entsprechende Abstimmung im zuständigen Gremium erfolgen können.

Ergebnis Abstimmung: Das Angebot der Fa. Schreder mit einem Preis von € 19.689,62 wird mehrheitlich angenommen.

TOP 2: Schreiben NÖ Landesregierung vom 6. Mai 2021, gemeindeaufsichts-behördliches Verfahren; nochmalige Beschlussfassung des Kaufvertrages hinsichtlich Ordination im Dachgeschoss Gemeindeamt auf Grund eines Formalmangels bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 11. Dezember 2019

Der Rechtsvertreter der Gemeinde Spitz, Rechtsanwalt Mag. Johannes Sykora (Kanzlei HOFFMANN & SYKORA Rechtsanwälte KG, Tulln), hat im Februar 2020 im Zuge des von Marktgemeinde Spitz gewünschten Verkaufes eines Teiles des Obergeschosses des Gemeindehauses (= Arztordination + Parkplatz) um € 314.400,00 an die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ u. a. für die Gemeinde um aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht. In einem Schreiben der NÖ Landesregierung vom 6.5.2021 an Mag. Sykora wird ausgeführt, dass bei der Beschlussfassung des von der Gemeinde vorgelegten Kaufvertrages durch den Gemeinderat ein „Formalmangel“ aufgetreten ist.

Zur Erläuterung: Die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ in Spitz wird vom Gemeindevorstand (das sind die geschäftsführenden Gemeinderäte, nicht der Bürgermeister) verwaltet, es muss u. a. bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten um eine stiftungsbehördliche Genehmigung angesucht werden. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Interessen der Stiftung zu vertreten und stimmen in diesem Fall darüber ab, ob und zu welchen Bedingungen (u. a. Kaufpreis) der Teil des Obergeschosses (+ Parkplatz) im Gemeindehaus gekauft wird. Die übrigen Gemeinderäte (inkl. Bürgermeister) fassen den Beschluss im Interesse der Gemeinde.

Vor der Einberufung dieser Gemeinderatssitzung für den 19.12.2019 wurde vermeintlich von Mag. Sykora über das Prozedere bei der Abteilung Gemeinden beim Amt der NÖ Landesregierung angefragt und ihm die Auskunft erteilt, dass nicht alle Mitglieder des Gemeinderates einzuladen wären. Und von eben dieser Behörde wird nun nach 15 Monaten ein Mangel im Verfahren (keine rechtskonforme Einladung durch den Bürgermeister) festgestellt und von der Gemeinde Spitz eine neuerliche Beschlussfassung entspr. §45 NÖ Gemeindeordnung eingefordert.

Bei der Gemeinderatssitzung vom 15.6.2021 musste der Bürgermeister auf Grund der Abwesenheit von 3 Gemeinderäten feststellen, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist und verschob die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt auf den Termin der nächsten Sitzung des Gemeinderates.

Anmerkung C. Paul: Bisher ist immer noch nicht geklärt, ob die Stiftungsaufsicht diesem Kauf überhaupt zustimmt. Es ist ja nicht im Sinne der Stiftung, dass ein höherer Preis als der durch einen Sachverständigen ermittelte Preis gezahlt wird.

Einmal mehr zeigt sich das Dilemma des Gemeindevorstandes, der gleichzeitig auch Stiftungsrat ist. Hier sollten diese Herrschaften beide Seiten gleichbehandeln. Da aber offensichtlich nicht wirklich Interesse daran besteht, genau dies zu tun, lässt man sich auf die Vorschläge des Bürgermeisters ein, der gar nicht zum Stiftungsrat gehört und so wird – wenn nicht die Stiftungsaufsicht dies verhindert, die Stiftung übervorteilt. Bisher nicht beantwortet hat der Bürgermeister, wieviel der gesamte Ausbau des Obergeschosses gekostet hat und woher das Geld für den Umbau des Gemeindehauses kommen soll, wenn die Stiftungsaufsicht dem Kauf nicht zustimmt; ebenso wenig wie die Frage, wer denn die Ordination mieten soll, wenn der Arzt nicht bleibt. Dessen Frau hat ja bereits eine andere Stelle angenommen. Weitere Punkte bleiben offen: warum wurde nicht für die geplante Kaufabwicklung ein Kurator als Vertreter der Stiftung bestellt, damit hätte sich das Problem mit der Befangenheit erledigt? Wer hat das Inventar bezahlt? Wird dieses mit verkauft?

TOP 3: Herstellung neuen Zufahrtsweg im Ortsteil Laaben; Begleichung offene Forderungen Fa. Ing. Erich Steiner GmbH

Die „Ing. Erich Steiner GmbH“ hat am 8.5.2018 einen Kostenvoranschlag über die Errichtung einer Zufahrtsstraße zu den Objekten Laaben 9, 13, 13a und 15 vorgelegt und daraufhin den Auftrag zur Durchführung von der Marktgemeinde Spitz erhalten. Diese Kostenberechnung beinhaltete u. a. auch den Ankauf der Brücke über den Spitzerbach zum Betriebsgelände der „Ing. Erich Steiner GmbH“. Nachdem es nach Rechnungslegung Auffassungsunterschiede betreffend Arbeitsleistung und Materialkosten zwischen der Gemeinde und der beauftragten Firma gab, wurde als Sachverständiger Baumeister Ing. Franz Nicht zu einer Beurteilung beauftragt. Die Brücke über den Spitzerbach wurde vor Jahren von der „Ing. Erich Steiner GmbH“ auf einem Grundstück der Republik erreichtet und ist daher in das Eigentum der Republik übergegangen. Eine Sanierung des Überganges wurde auf Grund der in Mitleidenschaft gezogenen Brückenköpfe für nicht sinnvoll beurteilt. Die Kosten für die Sanierung wie auch eine allfällige Neuanschaffung der Brücke wären von der Republik nicht übernommen worden. Es wurde bei einer Zusammenkunft von Vertretern der Gemeinde sowie der Fa. „Ing. Erich Steiner GmbH“ am 18.5.2021 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Rechnungsprüfung durch Bmst. Ing. Nicht schlussendlich eine Einigung über die noch offene Forderung von € 44.800,00 (brutto) erzielt.

Ergebnis Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 4: Kindergarten Spitz; Neuregelung der Tarife für die Nachmittagsbetreuung

Bezugnehmend auf einen vor Jahren gefassten Gemeinderatsbeschluss erfolgt folgender Antrag:

a) Ab September 2021 sollen folgende Tarife für die Betreuung von Kindern vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr gelten (von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr kostenlos):
bis zu 32 Stunden pro Monat € 53,-
von der 33. bis zur 64. Stunde € 74,-
ab 65 Stunden pro Monat € 85,-
b) Für Geschwisterkinder wird ein Nachlass von 40% gewährt, aufgerundet auf volle Euro: €°32,- / € 45,- / € 51,-
c) Jedes Jahr im April hat die Kassenverwaltung gemäß § 25 NÖ Kindergartengesetz 2006 zu
prüfen, ob seit dem Monat der letzten Tariferhöhung der Index der Verbraucherpreise der
Bundesanstalt Statistik Österreich um mehr als 5% gestiegen ist.
d) Trifft der Fall unter c) zu, sind die Tarife ab dem darauffolgenden September um die entsprechende Steigerung des VPI Stand April zu erhöhen. Dabei sind die ermittelten Werte auf volle Euro aufzurunden.
e) Für Geschwisterkinder soll wieder ein Nachlass von 40% gewährt werden, aufgerundet auf
volle Euro. 

Ergebnis Abstimmung: einstimmig


TOP 5: Pfingstsammlung 

Mit Schreiben vom 30.3.2021hat die BH Krems die Marktgemeinde Spitz ersucht, wie in den vergangenen Jahren im Rahmen der Pfingstsammlung des Landes NÖ einen Betrag in Höhe von € 80,00 zu überweisen.

GRin Cornelia Paul fragt, ob es Aufgabe der Gemeinde sein kann, Kindern einen Ferienaufenthalt zu ermöglichen und regt an, dass die Mitglieder des Gemeinderates mit Spenden aus der privaten Tasche aufkommen. Sie hat im Vorjahr in Privatinitiative ca. € 280,00 gesammelt und an die BH überwiesen). Der Bürgermeister erteilt dem Schriftführer AL Norbert Notz den Auftrag, per Mail an die Gemeinderatsmitglieder die Kontonummer der BH für eine allfällige private Spende bekannt zu geben und lässt über den Beschluss über die Spende in der Höhe von € 80,00 abstimmen.

Anmerkung C. Paul: Bis heute (22.07.2021) ist eine solche Aufforderung nicht erfolgt.

Amtliche Mitteilung Nr. 6 vom 31.3.2021 des Landes NÖ

Die diesjährige Pfingstsammlung wird in der Zeit vom 1. Mai 2021 – 31. Mai 2021 durchgeführt. Das Sammelergebnis bildet die finanzielle Grundlage für die Ferienaktion des Landes
Niederösterreich. Im Rahmen dieser Aktion wird gesundheitlich gefährdeten bzw. sozial bedürftigen Kindern ein Ferienaufenthalt ermöglicht. Die Sammlung erfolgt in Form von Haussammlungen, Straßensammlungen, Sammlungen in Schulen, Spenden von Gemeinden und größeren Betrieben etc.

Ergebnis Abstimmung: mehrheitlich; 1 Gegenstimme GRin Cornelia Paul

Ergänzung vom 27.9. durch das offizielle Protokoll der Gemeinde:

Nächste GR Sitzung am 1.7. 2021, Tagesordnung

EINLADUNGSKURRENDE
Die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Spitz werden hiermit zu einer
Sitzung für
Donnerstag, 1. Juli 2021, 19.00 Uhr
in den Sitzungssaal der Marktgemeinde Spitz, Hauptstraße 15a, eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
1.) Oberflächengestaltung Marktstraße/Kirchenplatz; Darlehensaufnahme
2.) Verpachtung von öffentlichen Flächen
a.) vor Anwesen Kirchenplatz 1; Parz. Nr. 2181, KG Spitz
b.) vor Anwesen Kirchenplatz 2; Parz. Nr. 2181, KG Spitz
3.) Schreiben NÖ Landesregierung vom 6. Mai 2021, gemeindeaufsichtsbehördliches
Verfahren; nochmalige Beschlussfassung des Kaufvertrages hinsichtlich
Ordination im Dachgeschoss Gemeindeamt auf Grund eines Formalmangels bei
der Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 11. Dezember 2021
4.) Abstellen von Linienbusse beim HWS-Parkplatz; Mietvertrag mit Österreichische
Postbus AG
5.) L 7132 Gut am Steg zur L 7133 Teilungsplan GZ 52668;

  • Übernahme von Trennstücke in das öffentliche Gut der Gemeinde
  • Entlassung von Trennstücke aus dem öffentlichen Gut der Gemeinde
    Der Bürgermeister:
    Dr. Andreas Nunzer MA e.h.

Hier zum Artikel über den Dringlichkeitsantrag vom 31.3.: https://unserspitz.at/2021/04/01/geheimnis-um-bauabeiten-geforderte-informationen-verwehrt/

Niederschrift GR Sitzung vom 31. März 2021

Hier das, von der Gemeinde verfasste und von den Vertretern der Fraktionen bestätigte, Protokoll der GR Sitzung:


GR Cornelia Paul hat bei der GR Sitzung am 15.6. folgende Einwände gegen dieses Protokoll erhoben:

Diese Einwände wurden vom Bürgermeister als nicht relevant erachtet, es gibt keine Veränderung am Sitzungsprotokoll.

Tagesordnung GR Sitzung am 15.06.2021

Wie immer wollen wir Sie einladen, an der Sitzung teilzunehmen – sie ist öffentlich! Den aktuellen Corona Bestimmungen entsprechend bitten wir Sie, Ihre Test- oder Impfbescheinigung mitzunehmen. FFP 2 Masken sind erforderlich. Die Apotheke Spitz testet an den Sitzungstagen zwischen 18-19 Uhr – bitte melden Sie sich dazu telefonisch an.

Tafelsilber zu billig verkauft?

Grundstücke in der Siedlung Erlahof, die eigentlich für Einheimische oder zukünftige Spitzer Bürger gedacht waren, nun für teures Geld auf dem Markt.

Am 10. September 2018 wurde in der Gemeinderatssitzung beschlossen, 4 Baugründe in der Siedlung Erlahof „den Bürgern – sowie allen anderen Interessierten, die in Spitz einen Hauptwohnsitz gründen wollen – zum Kauf anzubieten“ (Quelle Gemeindebrief September 2018). Der Kaufpreis wurde mit € 80,00 pro m² beziffert. Diese Information war einmalig im genannten Gemeindebrief zu lesen, ansonsten nur auf der Gemeindehomepage zu finden. Weitere (Be-)Werbung für diese Grundstücke war trotz Recherche nicht feststellbar.

Aus dem Gemeindebrief:

Bereits am 16.  Mai 2019 hat der GR beschlossen, das Angebot der Firma BAUINVEST Immobilien, die der Bürgermeister laut Aussage im Gemeindebrief vom Mai 2019 von sich aus und als einzigen (!) möglichen Käufer kontaktiert hatte, anzunehmen. Kaufpreis nach angeblich „mehreren Verkaufsverhandlungsrunden“: € 70,00 pro m²!

Aus dem Gemeindebrief:

In der GR-Sitzung vom 4. Juli 2019 wurde der oben im Text erwähnte
Kaufvertrag dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem einstimmig beschlossen.
Das Grundstück war im Dezember 2020 wieder Thema einer Sitzung: Der
Kaufpreis wurde nach unten korrigiert, da sich die nutzbare
Grundstücksfläche nach der Vermessung verringert hatte.

Jetzt steht das Grundstück mit seinem bewilligten Bauprojekt seit einigen Wochen auf willhaben.at zum Verkauf. https://www.willhaben.at/iad/immobilien/d/grundstuecke/niederoesterreich/krems-land/baubewilligt-projekt-mit-16-wohneinheiten-tiefgarage-454936175

Für UNSER SPITZ stellen sich folgende Fragen:

*       Warum wurde zur Verfolgung des ursprünglichen Vorhabens (leistbare
Baugründe für junge Familien) keine aktivere Werbung betrieben? Gab es
Bewerbungen von jungen Familien, wurden sie auch aktiv auf das Angebot
angesprochen?
*       Fest steht jedenfalls, Interessierte mussten schnell sein, denn das
Angebot stand nur kurz zur Verfügung (September 2018 – Frühjahr 2019). Schon
nach wenigen Monaten wurde an den Investor herangegangen.
*       Warum plötzlich die Eile, nachdem das Projekt schon seit Nunzer
Senior in der Schublade lag?
*       Warum hat der Bürgermeister nur mit einem Investor Kontakt
aufgenommen? Hat er alleine verhandelt oder waren andere Gemeinderäte
anwesend?
*       Gab es Kontakte mit anderen möglichen Käufern/Investoren?
*       Warum wurde der Preis für private Bauwerber mit € 80,00 pro m²
angesetzt, aber für einen gewerblichen Investor nur mit € 70,00 pro m²?
Hätte man den niedrigeren Preis nicht auch privaten Interessenten anbieten
müssen? Wo bleibt der Wille, günstige Bauplätze für Spitzer Bürger zur
Verfügung stellen bzw. künftige Spitzer Bürger „anzuwerben“ (auch die
Baugründe in Schwallenbach wären eine Möglichkeit gewesen)?

*       In das Grundstück wurde schon beträchtliches Geld investiert: Ankauf
von NIOBAU (um wieviel?), Eingraben der 20 kV-Leitung (Kosten wurden zwar
vom Land gestützt, aber trotz allem € 150.000 an Steuergelder) – Welchen
Betrag davon hat die Gemeinde Spitz bezahlt? Der Verkaufspreis an den
Investor wird die Kosten dafür nicht decken.

*       Werden hier lediglich Immobiliengeschäfte zum Nutzen von
Immobilienhaien gemacht?
*       Wurde in diesem Fall leichtfertig mit dem Allgemeingut umgegangen?
Ein höherer Verkaufspreis (egal mit welcher Summe) hätte in der derzeitigen
prekären Situation dem Budget gut getan!
*       Welcher Preis wäre für die Gemeinde möglich gewesen (Verkaufspreis €
163.660 für 2.338 m² lt. GR-Beschluss am 14.12.2020), wenn das Grundstück
jetzt für € 390.000 angepriesen wird? Die Baubewilligung musste doch sowieso
die Gemeinde erteilen.
*       Welche Summe ist in diesem Fall der Gemeinde sprich uns Bürgern
entgangen?

Vorschlag von UNSER SPITZ für zukünftige Projekte:
Wäre es in so einem Fall nicht besser, die Gemeinde wird selbst aktiv und
schreibt einen Architekturwettbewerb aus? Man könnte selber beeinflussen,
welche Objekte an diese Stelle passen und was von der Dimension für die
Anrainer verträglich ist. Sicher wäre das Ergebnis gestalterisch deutlich
besser und würde dem Ortsbild mehr entsprechen als das jetzt baubewilligte
Projekt. Dabei bliebe das Geld nicht bei Immobilieninvestoren hängen,
sondern würde in der Gemeinde Liquidität schaffen, um die Rechnungen
bezahlen zu können.

Bis zum Schluss ein Geheimnis

Erst wenn alles fertig ist, werden die Bürger von Spitz sehen und spüren, was die Verantwortlichen der Gemeinde aus dem den Bürger gehörenden Kirchenplatz und er Marktstraße gemacht haben. Zu sehen ist jetzt schon, dass die frühere Allee und damit die Beschattung der Marktstraße weichen musste. Vor allem die beidseitige Reduktion der Anzahl der Bäume, im Besonderen von 4 Bäumen auf 1 Baum auf der östlichen Seite der Marktstraße, sticht ins Auge! Die Frage wem das zugutekommt, kann sich jeder selbst beantworten.

Tatsache ist, dass die Reduktion von 12 auf 5 Bäume in Zeiten des Klimawandels ein völlig falsches Signal ist. Generationen werden es noch bereuen, dass bei steigenden Temperaturen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die „Klimaanlage Baum“ in Spitz nicht mehr richtig funktionieren wird. Das Ortsbild gleicht jetzt einer Steinwüste und wird dem Rang als Hauptort der Wachau und damit verbundener Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen und dem Welterbe, nicht mehr gerecht.

Alle Anfragen von unserer Seite – ob nun als Dringlichkeitsantrag in der Gemeinderatssitzung oder von Bürgern direkt an die Verantwortlichen – wurden bis heute nicht beantwortet, obwohl der Bürgermeister im Anschluss an die letzte Gemeinderatssitzung dies versprochen hatte. Da verschanzt man sich lieber hinter dem Lockdown, der in keiner Weise die schriftliche Antwort auf präzise Fragen behindert hätte.

Der vom Gemeinderat beschlossene Plan wurde in vielen Punkten geändert, es wurde eine zweite Bauaufsicht eingeschaltet und vieles mehr, was alle Bürger früher oder später in irgendeiner Weise betreffen wird. Ganz besonders spannend werden aus unserer Sicht noch folgende Punkte sein:

  • Wie hoch sind die Gesamtkosten?
  • Wie hoch ist die Darlehensaufnahme und wie wird das Darlehen getilgt?
  • Wo sind die dazu gehörigen Gemeinderatsbeschlüsse?
  • Wie viele Behindertenparkplätze gibt es und wo?
  • Sind Leerverrohrungen für Elektrik, Wasser, Abwasser (Kirtage, alle Veranstaltungen) vorgesehen?
  • Wie sieht es mit einer E-Tankstelle aus?
  • Gibt es Fahrradständer?
  • Ist eine Maibaumvorrichtung vorgesehen?
  • Werden den Menschen konsumfreie Sitzgelegenheiten angeboten?
  • Wird nun die öffentliche Toilette im Schloss beschildert und ist diese dann ganzjährig in Betrieb?
  • Gibt es einen Plan für die Parkraumbewirtschaftung im Ort?
  • Wird öffentlicher Grund in Zukunft für Schanigärten abgetreten und wird das in Form von Abtretungserklärungen geregelt?

Wir sind sicher, dass auch wir nicht alle Punkte berücksichtigt haben, deshalb hatten wir immer für die enge Einbindung der Bevölkerung plädiert, die entgegen der Aussagen der Tonangebenden nie stattgefunden hat.

ALLEE Substantiv, feminin [die]

Definition: breite Straße, breiter Weg mit Bäumen zu beiden Seiten

Bis vor kurzem hatten wir entlang der Marktstraße eine Kastanienallee. Der Begriff kommt aus dem Französischen allée (der Gang) oder von aller (gehen). Also eine breite Straße, die zum Gehen einlädt.

Alleen bilden visuelle Leitbahnen und Orientierungslinien auf das Wesentliche, in unserem Fall den Brunnen, den alten Kastanienbaum und die Kirche. Sie schützen vor Sonne und Wind und die Wurzeln und Baumkronen reinigen zudem das Grundwasser und filtern Feinstaub und andere Schadstoffe aus der Luft. Oft entstehen in Alleen zusätzliche Biotope, die wiederum die Biodiversität erhöhen und die in den Baumkronen anzutreffenden insektenfressenden Vögel kümmern sich um den Pflanzenschutz.

So eine Allee, wie wir sie aus den letzten 100 Jahren kannten, wurde uns in Form des veröffentlichten Plans zur Oberflächengestaltung in der GR Sitzung am 24.6.2020 versprochen. 12 Bäume sollten gepflanzt werden: 7 auf der linken Straßenseite, 5 rechts. Dazwischen 14 Parkplätze links der Straße und dahinter versteckt ein Gehsteig.

Zur Festlegung der geeigneten Baumart, der Gestaltung der Baumscheiben, dem Pflanzabstand und des Substrates wurde beim Maschinenring ein Baumgutachten in Auftrag gegeben (3.720 €) plus ökologische Bauaufsicht (pro Stunde 180 €), welches vom Gemeinderat bewilligt wurde. Wäre das nicht eigentlich Teil der guten Beratung einer heimischen Baumschule gewesen und ohnedies im Preis der Pflanzung inbegriffen?

Fakt ist: letzte Woche wurden 5 Stück Feldahorn gepflanzt, 4 Bäume links und nur mehr einer rechts.

Es gibt also keine Allee mehr, die einlädt den historischen Bereich zwischen Aggsteinerhof, Mauritiushof, Kirche und Schloss zu erkunden. Die Möglichkeit, sich durch zeitgemäße Ortsbildgestaltung und Verkehrsberuhigung als Hauptort der Wachau zu profilieren wurde leider nicht genützt.

Welchen Interessen hat man sich gebeugt und statt der 7 versprochenen Bäume, großflächig zugepflastert?

Übrigens: Die Fragen, die GR in Cornelia Paul in der GR Sitzung am 31.3. zu den Kosten der Oberflächengestaltung, Baukostenerhöhung durch eine zweite Bauaufsicht, Planänderungen etc. stellte, sind weiterhin nicht beantwortet.
Lesen Sie dazu: https://unserspitz.at/2021/04/01/geheimnis-um-bauabeiten-geforderte-informationen-verwehrt/

Andere Befürchtungen haben sich mittlerweile leider manifestiert.

Immerhin ist es jetzt da ;-)

Wir haben versprochen, Sie auf unserer Homepage über Sitzungen des Gemeinderats zu informieren und die Einladungen sowie die offiziellen Niederschriften zu veröffentlichen. Bisher gibt es von der Gemeinde diesbezüglich noch keine Aktivitäten das in den eigenen Kanälen nachvollziehbar zu archivieren.

Es ist aber nicht immer leicht diese Protokolle zu bekommen. Diesmal bedurfte es wieder intensiver Bemühungen und zahlreicher Mails bis uns endlich Mitte April (!) das unterfertigte Protokoll der Sitzung vom 14.12.2020 zugesandt wurde.