19 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes

Für ein transparentes Miteinander!
Zum TOP 4: Bauvorhaben Franz-Josef Gritsch; Verkauf öffentlicher Fläche vor Anwesen Mauritiushof
Es sollen, um die Errichtung eines Stiegenaufganges in die neue Weinerlebniswelt zu ermöglichen, 5 m² öffentliche Fläche an den Bauherrn F. J. Gritsch verkauft werden (€ 300,00/m²).
Als dieses „Bauvorhaben Kirchenplatz 13“ im Sommer 2021 Gesprächsthema im Gemeinderat war, hatte der Bürgermeister behauptet, dass von ihm ein Bauplan ohne Inanspruchnahme einer öffentlichen Fläche bewilligt wurde. Der Bürgermeister hat noch ausdrücklich festgehalten, dass sich der Stiegenaufgang auf Eigengrund des Bauherrn befände.
Wie Recherchen ergeben haben, wurde ein Bauplan (Stand Nov. 2020) eingereicht, auf dem sich tatsächlich die gesamte Baulichkeit auf dem Eigengrund des Bauwerbers befand. Aber spätestens während der Bauphase war zu erkennen, dass sich der Bauwerber nicht an den bewilligten Bauplan gehalten hat!
Als weiterer Punkt wurde in dieser Gemeinderatssitzung bekannt, dass die Gemeinde beabsichtigt, auch noch den Platz (ca. 43 m²) vor dem Mauritiushof an F. J. Gritsch zu veräußern. Es stellt sich die Frage, welches Interesse verfolgt die Gemeinde, wenn sie eine so prominente, öffentliche Fläche direkt im historischen Zentrum und vor der Kirche, an einen Privaten verkauft, der schon bisher gegenüber der Gemeinde kaum Entgegenkommen gezeigt hat. Ist bereits vergessen, dass es dieser Mitbürger war, der die Verbreiterung des Hinterweges verhindert hat?
Welches Interesse verfolgt nun der Kaufwerber? Reicht es ihm nicht aus, diese Fläche im Rahmen des Gemeingebrauchs (wie jeder andere auch) mitzubenutzen? Will er etwa ein Faustpfand erwerben, um von der Gemeinde weitere Zugeständnisse bei künftigen Überschreitungen von Grenzen (siehe oben) zu bekommen?
Es wird nicht reichen, dem Bürgermeister ein Verhandlungsmandat (warum ihm allein, der er schon im Verfahren um den bekannten Kellerbau vor diesem Bauherrn in die Knie ging?) zu übertragen, mit dem Ziel im Kaufvertrag u. a. ein „Parkverbot“ festzuschreiben. Wer wird künftig gegen wen bei Gericht Klage erheben, wenn auf dieser Fläche ein Fahrzeug geparkt wird? Von vielen Mitgliedern des Gemeinderates, die solche Verhandlungen befürworten, werden solche Details eventuell nicht zu Ende gedacht!
In diesem Zusammenhang wurde auch von nachstehendem „Deal“ gesprochen: die genannte Fläche (43 m²) in der Nähe der Kirche soll mit jener Fläche (47 m²) am Hinterweg abgetauscht werden, mit der – wie eben erwähnt – die Verbreiterung des Hinterweges blockiert wird. Diese Fläche am Hinterweg müsste im Falle einer Bauführung und/oder Grundteilung ohnedies unentgeltlich der Gemeinde abgetreten werden.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang weitere Fragen:
Wird auch anderen Mitbürgern, die zur Verbreiterung des Hinterweges Flächen abtreten müssten, der Kauf von so hochwertigen und für die Allgemeinheit wichtigen Grundstücken, wie am Kirchenplatz, ermöglicht? Sollte dann nicht jeder Anrainer des Kirchenplatzes Teile desselben erwerben können, auch wenn er die Gemeinde nicht – etwa mit der Blockade von Straßenerweiterungen – in der Hand hätte?
Es steht zu befürchten, dass diese Gemeindeführung Gemeindegrund an Personen zur „Selbstbedienung“ freigibt, die damit ihr Eigeninteresse durchsetzen möchten. Bedenkt sie dabei auch die langfristigen Folgen ihres Handelns?
Wenn im gegebenen Zusammenhang, die ernsthaft geglaubte Drohung im Raum steht, dass der Weg auf den Burgberg (der auch über ein Grundstück von F. J. Gritsch führt) abgesperrt werden könnte, wenn man diesem gegenüber nicht konzessionsbereit sei, lässt ahnen, was in Spitz noch alles möglich ist, wenn es länger so weitergeht.
Es wäre angebracht, diese Vorgänge/Vorhaben einer breiteren, öffentlichen Diskussion zu unterziehen! Ob sich der Bürgermeister und die anderen Protagonisten einer solchen Debatte stellen werden ist angesichts der bisherigen Erfahrungen (= Baubehörde I. Instanz) mehr als fraglich!
GR Sitzung am 17.3.: Es kam es nicht zur Behandlung der Tagesordnung, da aufgrund zahlreicher Abwesenheiten die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.
Der Bürgermeister gab der Obfrau des Vereins Mosaik, Frau Cornelia Paul, kurz die Möglichkeit über das Thema Geflüchtete aus der Ukraine zu sprechen. Sie stellte die Notwendigkeit dar, dass sich die Gemeinde bei der Aufnahme, Versorgung und besonders bei der Unterkunftssuche beteiligen sollte. Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass es dazu eine eigene Gemeinderatssitzung geben sollte. Diese wurde vom Bürgermeister für den 24.3. vorgeschlagen.
Außerordentliche GR Sitzung zum Thema Flüchtlinge aus der Ukraine, 24.3.: Auch hier waren nur wenige Gemeinderäte anwesend. Frau Paul hatte Gelegenheit zu informieren, was im Ort bisher über den Verein Mosaik, auf Privatinitiative und Basis von Freiwilligenarbeit passiert ist.
Die wichtige Frage nach weiteren Möglichkeiten der Unterbringung in Spitz und der Wachau wurde erörtert. Es erfolgte durch den BM ein Aufzählen der Häuser von Hinterhaus bis hinauf in die Rote-Tor- Gasse, verbunden jeweils mit der Frage, ob diese für eine Unterbringung in Frage kommen könnten. Letztlich sollten diverse Personen direkt von Seiten der Gemeinde angesprochen werden. Ergebnisse über tatsächlich erfolgte Gespräche, sind uns nicht bekannt.
Weiters wurde vereinbart, im nächsten Gemeindebrief über bisher im Ort einquartierte Flüchtlinge zu informieren, und gleichzeitig einen Appell an die Bevölkerung zu richten. Dazu wurde von Vertretern der Pfarre, des Vereins Mosaik und der Vizebürgermeisterin ein Textvorschlag geliefert. Eventuelle Leerstände mögen befristet zur Verfügung gestellt werden und andererseits auch Geldspenden, für notwendige Ausgaben zugunsten der Flüchtlinge in Spitz, geleistet werden.
Leider wurde im aktuellen Gemeindebrief ein anderer Text veröffentlicht und die Appelle nicht an die Bürger gerichtet. Somit wurde die gemeinsam getroffene Vereinbarung aus der Sitzung nicht erfüllt.
GR Sitzung am 28.3.: Diese wurde von der Vizebürgermeisterin Maria Denk geleitet, da sich der Bürgermeister in selbst auferlegter Quarantäne befand. Er und die Gemeinderätin Evelyn Müller wurden per Video zugeschaltet.
Tagesordnungspunkt Rechnungsabschluss: Dieser ist sehr komplex und für einen Laien nicht durchschaubar, so dass man das präsentierte Zahlenwerk nur zur Kenntnis nehmen kann. Inwiefern die Daten die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Gemeinde widerspiegeln, ist kaum zu durchschauen. Tatsache ist jedoch, dass sich der Schuldenstand gegenüber 2020 um rund 380.000 € auf inzwischen 7.428.707,79 € erhöht hat.
Über die Erneuerung der Ortsbeleuchtung wurde kurz diskutiert. Es sollen nun möglichst einheitliche Beleuchtungskörper angeschafft werden, die vor allen Dingen mit LED ausgerüstet sind und damit stromsparend im Betrieb sind. Es ging hier um einen Grundsatzbeschluss, die Umsetzung und Finanzierung ist für 2023 geplant.
Die Organisation des Marillenkirtags soll künftig durch die Gemeinde erfolgen. Dass hierfür voraussichtlich Gelder an irgendwelche Beraterfirmen ausgegeben werden müssen, ist durchaus zu hinterfragen. Laut Bürgermeister sollen diese aber durch ein LEADER-Projekt abgedeckt werden (auch diese Kosten belasten die Gemeinde!).
Über die Tagesordnungspunkte „Umsetzung Kurzparkzone im Bereich Marktstraße und Kirchenplatz“ sowie der „30 km/h Beschränkung“ wurde vom Bürgermeister lediglich berichtet. Änderungen den stehenden Verkehr betreffend, kann der BM allein entscheiden und es ist dafür kein Gemeinderatsbeschluss nötig.
Die Neuerungen: Die Kurzparkzone gilt von Montag -Sonntag von 8.00 bis 19.00 Uhr und soll durch Schilder und Bodenmarkierungen ausgewiesen werden. Sie gilt zwischen Kriegerdenkmal, Mittelschule und Ecke Schlossgasse auf den ausgewiesenen Parkplätzen. Auf der rechten Seite der Marktstraße besteht ein Halte- und Parkverbot. Es dürfen nur Pkw und keine Transporter stehen, es wird 2 Behindertenparkplätze geben.
Das Parken soll für 2 (?) Stunden gebührenfrei möglich sein und mit einer Parkuhr nachgewiesen werden. Die Kontrolle über die Einhaltung der Kurzparkzone soll die Polizei übernehmen. Anrainer mit Hauptwohnsitz können pro Haushalt 1 Parkkarte zum Preis von 85 € (für das Jahr 2022 anteilsweise 45 €) erwerben und können dann 1 Auto zeitlich unbefristet parken.
Auch wenn der BM seine Meinung kundtat, dass ein Einbinden der Bevölkerung dazu nicht sinnvoll gewesen wäre, gab es dazu eine Diskussion.
Wir würden uns darüber eine breite Diskussion zu einem langfristigen Parkkonzept mit Anrainern, Unternehmern und dem Fremdenverkehr wünschen und nicht einen Alleingang des Bürgermeisters.
Es soll in Zukunft eine generelle 30 km/h Zone im Ortskern geben. Die Art der Beschilderung ist noch nicht geklärt. Entweder werden einzelne Schilder aufgestellt, wo es notwendig erscheint, oder es wird eine generelle Limitierung durch eine 30er-Tafel am Ortsanfang geben mit Angabe der Ausnahmen davon.
Abseits der Tagesordnung wurde wieder einmal die Frage nach den Gesamtkosten der Sanierung Marktstraße/Kirchenplatz gestellt. Diese Antwort wurde vom Bürgermeister und der Finanzgemeinderätin nicht beantwortet. Kosten in Höhe von 1.3 Mio. € stehen Förderungen von 65.000 € gegenüber.
Auf die Frage nach den Einnahmen, die für die Gemeinde aus dem Busparkplatz-Konzept erzielt wurden, kamen unterschiedliche Zahlen über die Gesamteinnahmen der GmbH. Was unter dem Strich bisher die Gemeinde an Ertrag erzielte, konnte nicht angegeben werden. Auf die Frage, warum die Busse weiterhin an allen möglichen Stellen in der Wachau parkten und damit die Grundidee ad absurdum geführt wird, erwiderte der BM mit dem Hinweis, dass nun an allen möglichen Stellen Leitpflöcke eingeschlagen würden, damit dort keine Busse mehr stehen könnten. Damit würde auch sichergestellt, dass die Ausgaben für eine Parkraumüberwachung niedrig gehalten würden.
Die Frage nach den Gesamtkosten für die Parkplatz Errichtung konnte zu dem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Nachdem am der Gemeinderat 17. März nicht beschlussfähig war, wurde ein neuer Termin angesetzt:
Montag, 28. März 2022
19,00 Uhr im Schloss Spitz
Die Tagesordnung bleibt gleich.
Alle Interessierten sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
EINLADUNGSKURRENDE
Die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Spitz werden hiermit zu einer Sitzung für
Donnerstag, 17. März 2022, 19.00 Uhr
in den Sitzungssaal der Marktgemeinde Spitz, Hauptstraße 15a, 3620 Spitz eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
10. Ankauf Notstromaggregat zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
11. Aktion „Saubere Gemeinde“ am 02.04.2022
12. Subventionsansuchen: – FF Spitz und – Tourismusverein Spitz
Bald gibt es wieder eine Gemeinderatssitzung, diese ist öffentlich und Ihre Teilnahme ist möglich und gerne gesehen. Es gelten die aktuellen Corona Präventivmaßnahmen in Innenräumen.
Falls es ein Thema gibt, zu dem Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Vertreterin im Gemeinderat Frau Cornelia Paul, cornelia.paul@unserspitz.at, 0676/7844544
EINLADUNGSKURRENDE
Die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Spitz werden hiermit zu einer Sitzung für
Montag, 13. Dezember 2021, 19.00 Uhr
in den Renaissancesaal im 1. Stock im Schloss Spitz, Schlossgasse 3, 3620 Spitz eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
EINLADUNGSKURRENDE
Die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Spitz werden hiermit zu einer
Sitzung für
Montag, 04. Oktober 2021, 19.00 Uhr
In den Sitzungssaal der Marktgemeinde Spitz, Hauptstraße 15a, eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
1.) Nachtragsvoranschlag 2021
2.) Verpachtung von öffentlichen Flächen
a.) vor Anwesen Kirchenplatz 1; Parz. Nr. 2181, KG Spitz
b.) vor Anwesen Kirchenplatz 2; Parz. Nr. 2181, KG Spitz
3.) Festsetzung der Entgelte für die Sondernutzung von öffentlichem
Gemeindegrund; Grundsatzbeschluss
4.) Schrankenanlage beim HWS-Parkplatz; Abschluss Versicherung
5.) Teilungsplan 52361, Vermessung B3, km 131,65 – 132,40 „Nebenflächen Spitz“,
a.) Entlassung von Grundstücksteilen aus dem öffentlichen Gemeindegut
b.) Übernahme von Grundstücksteilen in das öffentliche Gut der Gemeinde
6.) Teilungsplan 50961 A und B; Vermessung Güterweg/Radweg Spitzer Graben;
Übernahme und Abschreibung der Trennstücke zum öffentlichen Gut
7.) Förderungsvertrag – Annahmeerklärung; Gewährung eines Investitionszuschusses Baulos WVA BA 18, Konsenserhöhung Donaugartenbrunnen
8.) Martin Prankl, Neubau Terrasse vor Gasthaus; Ankauf Teilfläche von Parz. Nr.
2195/6, Eigentümerin Marktgemeinde Spitz (öffentliches Gut)
9.) Verordnung über die Erhöhung der Hundeabgabe
10.) Sanierung Kriegerdenkmal
Sitzungssaal Gemeindeamt Spitz, Beginn 19 Uhr
Nach der Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit (2 Mandatare waren entschuldigt nicht anwesend) durch Bürgermeister Dr. Nunzer wurden folgende Punkte behandelt:
TOP 1: Oberflächengestaltung Marktstraße/Kirchenplatz; Darlehensaufnahme
Finanzgemeinderätin Evelyn Müller berichtet, dass die Beratungsagentur FBP aus Krems für die Gemeinde Spitz die Ausschreibung für 2 Darlehen für die Finanzierung eines Teiles der Oberflächengestaltung Kirchenplatz/Marktstraße durchgeführt hat.
Diese beiden Darlehen werden aus den jeweiligen Überschüssen der Wasserbezugsgebühr sowie der Kanalbenützungsgebühr rückgeführt. Die Kosten für die Wiederherstellung der restlichen Oberfläche von Kirchenplatz und Marktstraße sind aus dem laufenden Budget zu decken. Auf Grund der Tatsache, dass die Bewilligung für die Aufnahme der Darlehen durch die NÖ Landesregierung erfolgt ist, schließt GRin E. Müller, dass die Finanzierbarkeit gegeben ist.
Es wurden 7 Banken zur Anbotslegung eingeladen. Von 3 Geldinstituten wurde mitgeteilt, dass sie keine Angebote abgeben werden.
Von der HYPO NÖ Landesbank für NÖ und der BAWAG P.S.K. wurden den Vorgaben entsprechende Offerte gelegt. Die HYPO NÖ hat als Billigstbieter mit 0,722% p.a. fix für die Gesamtlaufzeit (20 J.) den Zuschlag erhalten.
GRin Cornelia Paul stellte die Frage nach den voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes Kirchenplatz/Marktstraße, diese wurden von GRin E. Müller mit ca. € 1,8 Mio. angegeben. Von dieser Summe gibt es aber erst für ca. € 1,5 Mio. verschiedene Gemeinderatsbeschlüsse. Der Betrag für die gesamte notwendige Finanzierung durch die Gemeinde konnte nicht genannt werden.
Anmerkung C. Paul: Die Frage nach der Finanzierbarkeit konnte nicht schlüssig beantwortet werden. Dem Beschluss zur Darlehensaufnahme habe ich zugestimmt, da es dazu aus meiner Sicht keine Alternative gibt.
Beschlussfassung: einstimmig
GR Bernd Reiter weist darauf hin, dass die beiden Institute, die in Spitz Geschäftsstellen unterhalten, nicht an der Ausschreibung teilgenommen haben. Er findet es bedauerlich und unverständlich, dass gerade die zwei wichtigen Teile der Spitzer Infrastruktur nicht bereit waren, Angebote zu legen.
GGR Raimund Pichler berichtet, dass im Rahmen einer Ausschreibung der „Mittelschulgemeinde Spitz“ für die Finanzierung der Heizungsanlage die Kremser Bank und Sparkassen AG sehr wohl ein – wenn auch nicht das günstigste – Offert gelegt hat. In einem Gespräch wurde von Vorstandsdirektor Hansjörg Henneis von der Kremser Bank darauf hingewiesen, dass auf Grund der verschieden gelagerten Kosten einer Regionalbank (u. a. Betrieb von Filialen in kleineren Orten) anders als bei Großbanken kalkuliert werden muss.
Bgm. Dr. Andreas Nunzer hat abschließend angekündigt, mit der Kremser Bank das Gespräch zu suchen.
TOP 2: Verpachtung von öffentlichen Flächen: vor dem Anwesen Kirchenplatz 1 (ehemals Notz, ca. 75 m²) und vor dem Anwesen Kirchenplatz 2 (ehem. Biebl, ca. 53,5 m²); jeweils Parz. Nr. 2181, KG Spitz
Die Marktgemeinde Spitz plant, die öffentlichen Flächen vor den Anwesen Kirchenplatz 1 (Eigentümer Franz-Josef Gritsch) und Kirchenplatz 2 (Eigentümer „Kirchenplatz 2 GmbH & Co KG“), jeweils an die Besitzer der angrenzenden Häuser zu verpachten. Die Pachtfläche soll jeweils als Schanigarten zum Betreib eines Gastronomielokales, eines Cafés oder einer Vinothek genutzt werden.
Bgm. Nunzer merkt an, dass die Pachtverträge, die den Gemeinderäten vor der Sitzung zur Einsicht bereit gestellt wurden, nicht mehr aktuell seien, da er verschiedene Änderungen und/oder Ergänzungen im Sinne der Gemeinde vorgenommen habe. Der Vertragserrichter, Rechtsanwalt Dr. Georg Retter aus Krems, wird sich erst nach seinem Urlaub nach dem 12. Juli 2021 mit der geänderten Vertragsformulierung befassen, daher fand bei ggstl. GR-Sitzung keine Abstimmung über diese Verträge statt.
Neben anderen Punkten wurde besonders die auffällige Ausformulierung des Pachtzinses diskutiert:
Auszug aus dem jeweiligen Pachtvertrag:
Die Verpächterin (= Gemeinde) verpflichtet sich, auf eigene Kosten den für die Errichtung eines Oberflächenbelages aus Pflastersteinen erforderlichen Unterbau zu errichten. Der Pächter/Die Pächterin verpflichtet sich, den Oberflächenbelag aus Pflastersteinen herzustellen, instand zu halten und gegebenenfalls zu erneuern, wobei ihm die Verpächterin die Pflastersteine unentgeltlich zur Verfügung zu stellen hat. Der vom Pächter/von der Pächterin herzustellende Oberflächenbelag hat sich an der Art und Weise der Pflasterung der Umgebung zu orientieren……….
Der jährliche Pachtzins soll für maximal 20 Jahre € 486,00 bzw. € 346,68 (jeweils brutto) betragen und ist erst dann fällig, wenn der von der Verpächterin herzustellende Unterbau fertiggestellt ist und der Pächter/die Pächterin den Betrieb des Schanigartens eröffnen kann, längstens aber mit 31.12.2023. Bis dahin wird dem Pächter/der Pächterin die Pachtfläche unentgeltlich überlassen. Ab 01.07.2041 ist ein ortsüblicher Pachtzins zu entrichten; laut Aussage des Bürgermeisters ist dies ungefähr das Doppelte vom derzeitigen Pachtentgelt.
Daraufhin entwickelt sich eine Diskussion darüber, ob es nicht besser wäre, die Gemeinde würde selbst für die Pflasterung sorgen, wenn sie schon das Material zur Verfügung zu stellen hat. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung belaufen sich lt. Aussage von gGR Helmut Wolf auf rund € 30.000,00! In der Folge könnte die Gemeinde ab jetzt den ortsüblichen Pachtzins einheben. Für den Fall, dass der Pächter/die Pächterin nicht in absehbarer Zeit die Oberfläche fertigstellt, ist einerseits kein Passus im Vertrag angeführt bis wann dies zu geschehen hat und andererseits wäre es nicht unbedingt vorteilhaft, wenn die Baustelle am Kirchenplatz grundsätzlich beendet ist, aber die eine oder andere Pachtfläche der Fertigstellung harrt! Darauf antwortet der Bürgermeister, dass er davon ausgeht, dass es im Interesse beider Pächter wäre, die Arbeiten zur Pflasterung ehebaldigst zu veranlassen, um möglichst bald diese Flächen als Schanigarten zu nutzen.
Des Weiteren sollen diese Punkte in die Verträge eingearbeitet werden:
Beschlussfassung: keine, da die endgültige Fassung der Pachtverträge nicht vorliegt.
Siehe dazu das Schreiben von GR Cornelia Paul an den BM und die Gemeinderäte. Außerdem ist anzumerken, dass nach eigenem Augenschein am 24.07.2021 die Flächen bereits gepflastert sind. Wer dies nun veranlasst und bezahlt ist uns nicht bekannt. Eine Anfrage an den gGr R. Pichler ergab lediglich den Hinweis auf den letzten Gemeindebrief. Darin steht, dass der Pachtvertrag bisher vom Gemeinderat nicht beschlossen wurde. Ob nun (vernünftigerweise) die Gemeinde die Kosten der Pflasterung übernimmt und damit ab sofort die höhere Pacht verlangt, wissen wir derzeit nicht. Das wird sich bei der nächsten GR-Sitzung zeigen.
TOP 3: Schreiben NÖ Landesregierung vom 6. Mai 2021, gemeindeaufsichtsbehördliches Verfahren; nochmalige Beschlussfassung des Kaufvertrages hinsichtlich Ordination im Dachgeschoss Gemeindeamt; 1. Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 11. Dezember 2019
Wie schon im Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 15.6.2021 erwähnt, soll ein Teil des Obergeschosses des Gemeindehauses (= Arztordination + Parkplatz) um € 314.400,00 an die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ verkauft werden. In einem Schreiben der NÖ Landesregierung vom 6.5.2021 an den Errichter des Kaufvertrages, Mag. Johannes Sykora aus Tulln, wird ausgeführt, dass bei der Beschlussfassung (am 19.12.2019) des vorgelegten Vertrages durch den Gemeinderat ein „Formalmangel“ aufgetreten ist.
Zur Erläuterung: Die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ in Spitz wird vom Gemeindevorstand (das sind die geschäftsführenden Gemeinderäte, nicht der Bürgermeister) verwaltet, es muss u. a. bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten um eine stiftungsbehördliche Genehmigung angesucht werden. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Interessen der Stiftung zu vertreten und stimmen in diesem o. a. erwähnten Fall darüber ab, ob und zu welchen Bedingungen (u. a. Kaufpreis) der Teil des Obergeschosses (+ Parkplatz) im Gemeindehaus gekauft wird. Die übrigen Gemeinderäte (inkl. Bürgermeister) fassen den Beschluss im Interesse der Gemeinde.
Der „Formalfehler“ bestand darin, dass der Bürgermeister entgegen der NÖ Gemeindeordnung nicht den gesamten Gemeinderat zu dieser Sitzung am 19.12.2019 eingeladen hat.
Bei der Sitzung am 1.7.2021 wurden von GRin Cornelia Paul u. a. diese Fragen gestellt:
Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Ausbau des Obergeschosses?
Hat die Stiftungsbehörde schon irgendeine Reaktion gezeigt – ob Kauf oder Nichtkauf?
Des Weiteren hält GRin Paul fest, dass einige Mitglieder des aktuellen Gemeinderates bei der ersten Beschlussfassung am 19.12.2019 noch nicht im Gemeinderat vertreten waren und dass sie daher verschiedene Informationen von Seiten der Gemeinde bzw. des Bürgermeisters für notwendig erachtet.
Ohne auf die Fragen näher einzugehen bzw. diese zu beantworten, fordert der Bürgermeister die Mitglieder des Gemeindevorstandes (zugleich Vertreter der Stiftung) auf, für die Dauer der Abstimmung durch die übrigen Mitglieder des Gemeinderates den Sitzungssaal verlassen. Im Falle der Bewilligung durch den Gemeinderat soll für den Kaufvertrag um stiftungsbehördliche sowie um aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht werden.
Beschlussfassung: mehrheitlich, 1 Stimmenthaltung , 1 Gegenstimme (GRin Cornelia Paul)
TOP 4: Abstellen von Linienbusse beim HWS-Parkplatz; Mietvertrag mit Österreichische Postbus AG
Es wird ein Mietvertrag mit der „Österreichische Postbus AG“ betr. einen Teil des Parkplatzes beim Hochwasserschutzlager (HWS-Lager) abgeschlossen: Gegenstand der Vermietung sind einerseits eine asphaltierte Abstellfläche für sechs Autobusse (im Ausmaß von 273 m²) sowie andererseits eine Aufstellfläche für einen Container (im Ausmaß von etwa 30 m²) auf der Liegenschaft des HWS-Lagers am Gärtnerweg 8.
Der Container – positioniert an der Rückseite der Lagerhalle Richtung Donau – wird für die WC-Anlagen sowie für den Aufenthaltsraum für die Buslenker verwendet.
Für das Abstellen der Autobusse beläuft sich das Mietentgelt pro Bus pro Monat auf € 120,00, Gesamtkosten somit pro Monat auf € 720,00. Für die Aufstellungsfläche des Containers inkl. des Wasserverbrauchs und der Kanalgebühren fallen monatlich € 200,00 an. Die Pauschale für den Winter- sowie für den Reinigungsdienst, der von der Vermieterin veranlasst wird, beträgt pro Jahr € 3.000,00. Die Stromkosten werden separat abgerechnet und von der Mieterin übernommen. Sämtliche angeführte Beträge verstehen sich ohne MwSt.
Im Hochwasserfall, d.h. sobald die Hochwasserwarnung seitens des Amtes der NÖ Landesregierung oder der Bezirkshauptmannschaft Krems ausgesprochen ist, ist der gegenständliche Platz seitens der Öst. Postbus AG zu räumen und kann erst wieder benützt werden, wenn seitens des Vermieters die Freigabe erfolgt. Für diese Zeit entfällt die Entrichtung des Mietzinses.
Das Mietverhältnis für die Abstellfläche der 6 Busse sowie die Pauschale für den Winterdienst beginnt rückwirkend mit 14.12.2020 auf die Dauer von 8 Jahren mit der Option, den Mietvertrag um weitere 2 Jahre zu verlängern. Die Verrechnung des Mietzinses für die Aufstellfläche des Containers erfolgt ab Bezug des Containers und endet mit Beendigung des Mietverhältnisses für die Busabstellflächen.
Die Frage nach der für Vermietung von Parkflächen erforderlichen Widmung des HWS-Lagers beantwortet der Bürgermeister damit, dass alles der Raumordnung entspricht.
Beschlussfassung: einstimmig
Anmerkung C. Paul: Selbstverständlich macht es Sinn, die Flächen des HWS zu nutzen und dafür für die Gemeinde Einnahmen zu erzielen. Offen bleibt immer noch die Frage, wozu für € 120.000,00 für eine Schrankenanlage investiert wurden, deren Wirtschaftlichkeit aus meiner Sicht nie gegeben sein wird. Nach eigenem Augenschein hat bisher noch nie ein anderer als ein Postbus dort gestanden, also sind auch für die Gemeinde bisher keine Einnahmen gekommen. Im Übrigen sind – entgegen der Behauptung des BM – bisher keine Parkverbote für Busse entlang der B3 ausgesprochen worden. Diese können also dort kostenfrei problemlos parken.
Ergänzung vom 27.9.2021:
Offizielles, unterfertigtes Protokoll der Gemeinde zur Sitzung