Protokoll von UNSER SPITZ zur Gemeinderatssitzung vom 28.6.2023


Vor Beginn der Sitzung wurden von Gemeinderätin Frau Mag. Eva Grünberger
zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht, darüber haben wir schon berichtet: https://unserspitz.at/2023/07/07/der-buergermeister-und-jurist-beugt-das-recht/

Darüber hat auch die NÖN in ihrer Ausgabe #28/23 berichtet:

Sitzungsbeginn: 19:00
Bürgermeister Dr. Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die
Beschlussfähigkeit (nach § 48 NÖ GO) fest! Da aus der Gemeindeverwaltung keine
Mitarbeiterin anwesend ist, wird das offizielle Protokoll von Frau Vbgm. Maria Denk geführt.

TOP 1. Entsendung der neuen Mitglieder des Gemeinderates in Ausschüsse
Durch das Ausscheiden der bisherigen Gemeinderatsmitglieder Cornelia Piewald und Thomas Murth waren die Abstimmungen zur Ausschusszugehörigkeit der neuen Gemeinderäte, Mag. Eva Grünberger und Thomas Rupf, notwendig. Im Zuge dessen wurden auch einige Umbesetzungen festgelegt.

GRin Mag. Eva Grünberger (Spö Liste Wolf) wird gewählt in: Prüfungsausschuss, Ausschuss II – (Soziales und Kinderspielplätze), Ausschuss IX – (Kultur, Gemeindepartnerschaften, neue Medien und Tourismus), Ausschuss für die Neue Mittelschule (NMS)

GR Dieter Gritsch (SPÖ Liste Wolf) übernimmt die Ausschüsse , die vorher Cornelia Piewald innehatte

GR Thomas Rupf (Övp Spitz) übernimmt die Ausschüsse , die vorher Thomas Murth innehatte.


TOP 2: Netzzugangs-Vereinbarung EVN (für PV-Anlage)
Es wurde die Netzzugangsvereinbarung mit der Netz Niederösterreich GmbH für die PV-
Anlage auf dem Gebäude des Hochwassserschutzlagers beschlossen.​
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 3: Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
wird mehrheitlich angenommen. Darüber berichten wir wegen der Komplexität in einem gesonderten Beitrag.

TOP 4: Erlassung Bebauungsplan

wird mehrheitlich angenommen. Auch darüber darüber berichten wir wegen der Komplexität in einem gesonderten Beitrag.


TOP 5: Übernahme der Kosten für das Bauvorhaben „NA Spitz
a.d.D., Nebenanlagen entlang L7140 “ in Kooperation mit der Straßenmeisterei Spitz und
Förderung durch die NÖ Landesregierung

Maßnahmen: auf ca. 200 lfm entlang der L7140/im Bereich Schwallenbach (Hoch-,
Tief- und Schrägborde, Grünanlagen und Regenwasserkanal). Die Unterstützung durch das
Land NÖ besteht in der Übernahme der Personalkosten sowie der Miete für die landeseigenen
Fahrzeuge und Geräte, die Gemeinde Spitz trägt die Materialkosten in der Höhe von
€ 15.000,00.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 6: Übernahme der Kosten für das Bauvorhaben „NA Spitz a.d.D., Errichtung
Gehsteig L7133 in Gut am Steg“ in Kooperation mit der Straßenmeisterei Spitz

und Förderung durch die NÖ Landesregierung
Maßnahmen: auf ca. 110 lfm wird entlang der L7133/im Bereich Gut am Steg ein
Gehsteig angelegt. Die Unterstützung durch das Land NÖ besteht in der Übernahme der
Personalkosten sowie der Miete für die landeseigenen Fahrzeuge und Geräte, die Gemeinde
Spitz trägt die Materialkosten in der Höhe von € 17.000,00.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 7: Beitritt zur EEG UW Krems (Erneuerbare Energie Gemeinschaft Wachau)
Zum Austausch der aus erneuerbaren Quellen (etwa PV-Anlagen) der Wachaugemeinden
stammenden Energie soll eine Genossenschaft (Mitglied im Raiffeisen-Revisionsverband NÖ- Wien) gegründet werden. Mitglieder sind vorläufig die Wachaugemeinden im Bereich des Strom-Umspannwerkes Krems. Ziel dieser Organisation ist eine Preisstabilität für die
Gemeinden bei den Energiekosten; der Vorstand wird die Preise vorgeben, die
Generalversammlung muss diese beschließen; ein Genossenschaftsanteil beträgt € 50,00.
Abstimmungsergebnis: Vorratsbeschluss mehrheitlich

TOP 8: Archiv- und Benutzungsordnung der Marktgemeinde Spitz
Auf Vorschlag von und in Zusammenarbeit mit Frau wHR Mag. Elisabeth Loinig, MAS von
der Landesbibliothek NÖ wurde eine Archiv- und Benutzungsordnung für das Spitzer Marktarchiv erstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 9: Kostenlose Benützung des Freibades für ukrainische Flüchtlinge
Es soll durch den Bademeister eine Liste über diejenigen ukrainischen Vertriebenen (betreut im Gemeindegebiet von Spitz) geführt werden, welche die Benützung des Spitzer Freibades begehren. Der Bürgermeister stellt eine Refundierung der Eintrittskosten durch die Stiftung Bürgerspital in Aussicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 10: Kostenübernahme für ein neues Fahrzeug der FF-Spitz
Es soll von der Freiwilligen Feuerwehr Spitz ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) um ca. € 54.000,00 brutto angeschafft werden. Es wird auch um eine Unterstützung des Bundes in Form einer Rückerstattung der Mehrwertsteuer sowie um eine Förderung durch den NÖ
Landesfeuerwehrverband angesucht werden. Der Unterstützungsbeitrag durch die Gemeinde Spitz beläuft sich auf € 19.000,00.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 11: Übernahme eines Teilgrundstückes der Parzelle 2281 inkl. Zufahrtsstraße zum
Yachthafen

Das alte Pumpwerk (Baujahr 1985/86) des Gemeindeabwasserverbandes Krems im Bereich
Ab-/Zufahrt von B3 zum Wassersportclub Spitz wird aufgelassen und in der Nähe in
hochwassersicherer Stelle neu errichtet. Der Bereich östlich und westlich der Abfahrt sowie
die Abfahrt von der B3 selbst soll von der Gemeinde unentgeltlich übernommen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 12: Projekt: ABA und WVA Obere Gasse
In der „Oberen Gasse“ muss der Abwasserkanal sowie die Wasserleitung erneuert werden. Es betrifft das Teilstück vom „Peter-Koch-Platz“ in Richtung Westen zum Weingut
Gebetsberger. Als Gesamtkosten für die Arbeiten werden € 200.000,00 (excl. USt) und an die Firma Hydro-Ingenieure (für Angebotseinholung, örtliche Bauaufsicht etc.) ca. € 18.000
(excl. USt) veranschlagt.
Von gGR Rupert Donabaum wird angeregt, im Zuge der Oberflächengestaltung die
„Postgasse“ bis zur Hauptstraße mit einem neuen Belag zu sanieren (die Einbauten sind
aktuell vorhanden).
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 13: Einhebung einer pauschalierten Abgabe für eine Parkberechtigung im Bereich
der Kurzparkzone Marktstraße-Kirchenplatz und Hauptstraße

Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) bzw. Gewerbe-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb soll es im Bereich der Kurzparkzone Marktstraße – Kirchenplatz – Rote Tor-Gasse und
Hauptstraße eine einzige Berechtigungskarte für zeitlich unbeschränktes Parken geben, Kosten für 2022: € 30,00 + € 35,00 Verwaltungsabgabe für den Bescheid, der jährlich zu beantragen ist;
Kosten ab 2024 pro Kalenderjahr € 60,00 + € 35,00 Verwaltungsabgabe.​

Ende des offiziellen Teiles der Sitzung: 21:20

Der Bürgermeister und Jurist beugt das Recht!

In ihrer ersten GR-Sitzung am 28.6. hat die neue GRin Mag. Eva Grünberger die beiden folgenden Dringlichkeitsanträge gestellt:

GRin Eva Grünberger wollte diese – so wie es die NÖ Gemeindeordnung vorsieht – vorlesen.

Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen sind, können nur dann behandelt werden, wenn der Gemeinderat hierzu seine Zustimmung gibt. Solche Anträge (Dringlichkeitsanträge) kann jedes Mitglied des Gemeinderates schriftlich und mit einer Begründung versehen vor Beginn der Sitzung einbringen. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag im Gemeinderat zu verlesen. Der Gemeinderat beschließt hierüber ohne Beratung.

§46 NÖGO, (3)Absatz 3

Dieses Recht hat der Bürgermeister Dr. Nunzer der Gemeinderätin trotz mehrfachen Nachfragens und auch Vorzeigens der Gemeindeordnung verweigert. Und nicht nur das: Er hat auch – was die NÖGO gar nicht vorsieht – den Gegenantrag gestellt, diesen Dringlichkeitsantrag abzulehnen.

Einmal davon abgesehen, dass sich der Jurist Dr. Nunzer nicht ans Recht hält, muss man auch hinterfragen, warum er diese Punkte nicht in der Öffentlichkeit abstimmen lassen möchte.

Subventionen, Pachtverträge und Benutzungsrechte gehören sehr wohl in die Öffentlichkeit und über deren Höhe, Bestimmung und das Abstimmungsergebnis sollte diese auch Kenntnis haben.

Noch erstaunlicher ist es, dass die Gemeinderäte, dem Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich zustimmen obwohl idente Anträge (z.B. Ansuchen auf Mieterlass im Schloss oder Subvention für das Festival Glatt und Verkehrt) in vorangegangenen Sitzungen immer öffentlich waren. Warum will man die Öffentlichkeit nicht informieren?

Gibt es Eigeninteressen? Was wird hier verheimlicht? Gibt es Absprachen oder Zugeständnisse, von denen man nichts erfahren darf? Erhofft man sich einen persönlichen Vorteil?

Die Tagsordnungspunkte 17-21 wurden übrigens angenommen, Top 14 wurde vertagt, Top 16 wurde abgeschlossen und Top 23 bedingt bestätigt.

GR Sitzung am 28. 6. 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in Kürze findet die nächste Gemeinderatssitzung statt. Die Kurrende finden Sie im Anschluss.
Es stehen einige kontroversielle Themen am Plan. Zum Beispiel die Änderung der Raumordnung und die Erlassung eines Bebauungsplanes. Die geplante Ansiedlung der Bäckerei Schmidl in Viessling wird sicher zu Diskussionen führen, das Projekt kann nur durchgeführt werden, wenn der Gemeinderat der Umwidmung eines Weingartengrundstückes in Bauland zustimmt.
Zum zweiten Mal zur Abstimmung kommt die Archiv- und Benützungsverordnung als TOP 8.

Diesmal bemerkenswert die ungewöhnlich große Anzahl von Tagesordnungspunkten, die im nicht öffentlichen Teil behandelt werden sollen!

Nehmen Sie an der Sitzung teil, sie ist öffentlich zugänglich!

Mag. Eva Grünberger als neue Gemeinderätin angelobt

Mag. Eva Gruenberger

Ich freue mich, bekannt zu geben, dass ich am 25.5.2023 im kleinen Kreis zur Gemeinderätin angelobt wurde. Dieser neuen Herausforderung möchte ich mich gerne stellen und aufmerksam und konstruktiv zum Wohl der Gemeinde beizutragen.

Die Zusammenarbeit mit der SPÖ – Liste Wolf gibt die Möglichkeit, in den Informationsfluss besser eingebunden zu sein und im Team besser abgestimmt aufzutreten. Ich hoffe, das wird auch gelingen!

Die Plattform unserspitz.at werden wir weiter als neutrales und überparteiliches Informationsmedium betreiben und Sie gelegentlich mit Informationen aus dem Gemeinderat versorgen.

Sollten Sie Anliegen haben, die in den Gemeinderat gebracht werden sollten, oder uns auf brennende Themen aufmerksam machen wollen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre Kommentare und auch über Ihre Mitarbeit in unserer Gruppe.

„Unsere Gesellschaft braucht Mutbürger, keine Wutbürger.
Unser Gesellschaft braucht Mutbürger, welche sich jederzeit dem Nach-, Vor-, Um- Aus- und Überdenken verpflichtet fühlen.
Unsere Gesellschaft braucht Mutbürger, welche verantwortet Handlungen an-, ab-, und umsetzen“

Renald Deppe, Saxofonist, Komponist, Kurator und Pädagoge (1955-2023)

Mag. Eva Grünberger

Persönliche Bestzeit für den Bürgermeister – 12 Tagesordnungspunkte in 30 Minuten!

Bei der GR Sitzung am 14.3. ging alles sehr schnell. Es wurden zwar so wichtige Themen wie der Jahresabschluss 2022 und der Bericht des Prüfungsausschusses vorgelegt, zum diskutieren hatte der Gemeinderat allerdings keinen Bedarf. Alle anwesenden Mitglieder waren scheinbar vollinhaltlich zufrieden, es gab zu keinem Tagesordnungspunkt relevante Fragen.

Bei der ursprünglich für 8.3.2023 angesetzten Gemeinderatssitzung waren die zur
Beschlussfähigkeit erforderlichen 2/3 der Mitglieder des Gemeinderates nicht anwesend.
Daher wurde mit den (fast) gleichen Tagesordnungspunkten zu einer neuerlichen Sitzung am 14.3.2023 eingeladen. Laut § 48 NÖ Gemeindeordnung ist in diesem Fall die Anwesenheit der Hälfte des Gemeinderatsmitglieder zur Beschlussfähigkeit ausreichend, was mit 10 anwesenden Gemeinderät:innen gegeben war.
Es fehlten alle 5 Fraktionsmitglieder der „SPÖ Spitz – List Wolf“ und 4 von der Liste „Wir für Spitz Volkspartei“.

Sitzungsbeginn: 19:00
Bürgermeister Dr. Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die
Beschlussfähigkeit (nach § 48 NÖ GO) fest!

TOP 1. Bericht des Prüfungsausschusses
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses (GR Bernd Reiter) berichtet, dass die
Kassengebarung für das Jahr 2022 eingehend geprüft und für in Ordnung befunden wurde!
Einstimmig zu Kenntnis genommen!

TOP 2. Rechnungsabschluss 2022
Die für Finanzen zuständige gGRin Evelyn Müller gibt folgende Zahlen bzw. Informationen bekannt:
Der Abschluss 2022 brachte ein Nettoergebnis von 788.000 €, ein Haushaltspotenzial
von 940.000 € (inkl. Zuführungen) und die Schulden haben sich gegenüber 2021
verringert.
Haushaltspotenzial: Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen abzüglich der
wiederkehrenden Mittelverwendungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten im betreffenden Jahr. Das Haushaltspotenzial ist eine wichtige Kenngröße und gibt zwar die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde wieder, hat aber nur über Jahre gesehen Aussagekraft und dient der Transparenz.
Einstimmig zu Kenntnis genommen!

Anmerkung „Unser Spitz“: Warum wird nur davon gesprochen, dass sich der „Schuldenstand verringert“ hat? Werden nicht bei diversen Jahresabschlüssen (Firmen, Vereine und auch Gemeinden ……) die eventuellen Guthaben und/oder Verbindlichkeiten bekannt gegeben?
Kennen alle Gemeinderatsmitglieder den Schuldenstand, was für jede budgetäre Entscheidung mit eine Rolle spielt/spielen kann? Man kann sich nur wünschen, dass die zustimmenden Gemeinderät:innen sich den Bericht im Vorfeld gut angeschaut und auch verstanden haben – was zugegebenermaßen trockene Kost ist und viel Zeit in Anspruch nimmt. Beachtlich, dass da keine Fragen aufgetreten sind 😉

TOP 3. Ansuchen um Übernahme der Personalkosten Tourismusverein Spitz
Auf Grund eines vorliegenden gültigen Grundsatzbeschlusses wurde die Übernahme der
Personalkosten 2023 in der Höhe der Personalkosten des Jahres 2022 mit 29.925,66 €
angesucht.
Einstimmig beschlossen!

TOP 4. Subvention Wachauer Münzbörse​
Laut einer Wortmeldung von gGR Raimund Pichler sind bei dieser jährlichen Veranstaltung
sehr renommierte internationale Numismatiker anwesend. Für die Wachauer Münzbörse am
29.4.2023 im GH Goldenes Schiff – Fam. Reiböck wurden um eine Subvention von 150 €
angesucht.
Einstimmig beschlossen!

TOP 5. Außertourliches Förderansuchen Turnverein Spitz
Der mitgliederstärkste Verein in Spitz feierte im Vorjahr „100 Jahre“! Die regelmäßige „Subvention“ erfolgt in Form der Erlassung der Miete für den Turnsaal im Alten Rathaus, die Betriebskosten werden vom Verein übernommen. Es wurde eine spezielle Turnmatte (AirTrack) im Wert von 6.000 € angeschafft. Vom Verein wurde um eine
außertourliche Förderung angesucht und die Unterstützung durch die Gemeinde beträgt
einmalig 2.000 €.
Einstimmig beschlossen!

TOP 6. Ansuchen Schlossverein um einen Rahmenvertrag Mieterlass und
Inventarnutzung betreffend Schloss Spitz

Die Erlöse, die der Schlossverein durch Vermietung bei Veranstaltungen erzielt, werden für
die Erhaltung und Revitalisierung des Schlosses verwendet.
Der Schlossverein, bei dieser GR-Sitzung vertreten von Obmann gGR Franz Lechner, musste
bisher für verschiedene Veranstaltungen immer um eine ermäßigte Miete oder um deren
Erlass ansuchen. Aus diesem Grund sucht der Verein um Befreiung der Mietzahlungen sowie um kostenlose Bereitstellung des im Schloss vorhandenen bzw. verfügbaren Inventars mittels Rahmenvertrags an.
Es ermöglicht auch sehr kurzfristig angesetzte Veranstaltungen abzuhalten.
Einstimmig beschlossen!

TOP 7. Übernahme des Teilstücks 1 im Ausmaß von 428 m² in das grundbücherliche
Eigentum der Marktgemeinde Spitz

Hierbei handelt es sich um den abschüssigen Teil der (alten) Straße „Hinterhaus“ im Bereich
der Teufelsmauer/B3 Richtung Schwallenbach. Das sich bisher im Besitz des Land NÖ
befindliche Straßenstück soll in das öffentliche Gut der Gemeinde Spitz übernommen werden. Dieser Bereich wurde schon bisher von der Gemeinde erhalten und betreut.
Einstimmig beschlossen!

TOP 8. Einreichung Schloss Spitz zum Austrian Wedding Award zur Saison 2022/2023
Der Austrian Wedding Award ist eine Auszeichnung für nicht nur besonders kreative
Hochzeitsideen sondern auch für sehr attraktive Örtlichkeiten. Laut Schlossbeauftragten Peter Berger liegt das Augenmerk darauf, dass durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb eine entsprechende werbliche Präsenz unserer schönen und vielseitigen „Trauungs Location Schloss zu Spitz“ erreicht wird. Die Gebühr für die erstmalige Teilnahme beträgt 114 €.
Einstimmig beschlossen!

TOP 9. Google Street View Auftragsvergabe
Die Fa. Impuls – Innovationsgesellschaft übergab der Gemeinde ein Angebot für „Google
Street View“-Aufnahmen (virtuelle Rundgänge mit 360 Grad-Bildern). Es wird eine
Arbeitsgruppe (Bgm. Nunzer, gGR Lechner, GR Trautsamwieser und GR Reiter) gebildet, die die Möglichkeiten und Kosten ausloten soll und dies für eine eventuelle Beschlussfassung für den Gemeinderat aufbereiten soll.


TOP 10. Freigabe Fördermittel für die Sanierung des Kirchenturmdaches
Bgm. Nunzer berichtet, dass die Originalziegel auf dem Spitzer Kirchenturmdach zu den
ältesten in Österreich noch in Verwendung stehenden gehören. Beim Material handelt es sich um eine sehr aufwendig zu bestimmende Mischung aus verschiedenen Komponenten. Die Gesamtkosten würden sich auf ca. 100.000 € belaufen, die Subvention der Gemeinde Spitz wurde bereits im Budget 2023 mit 20.000 € berücksichtigt und soll nun ausbezahlt werden.
Einstimmig beschlossen!

TOP 11. Anpassung Schlosspreise ab 2024
Da es bereits Anfragen für Veranstaltungen im Jahr 2024 gibt, hat der Schlossbeauftragte
(Herr Peter Berger) die verschiedenen Preise für Miete und Inventar überarbeitet. Um
zukünftig den Aufwand der Neufestsetzung der Preise möglichst zu vermeiden, hat Herr
Berger die jährliche Anpassung an den jeweiligen Verbraucherpreisindex (VPI)
vorgeschlagen. Die aktuellen Preise werden per PowerPoint den Anwesenden zur Kenntnis
gebracht.
Einstimmig beschlossen!

TOP 12. Beitritt zur Erneuerbare Energie Gemeinschaft Wachau
Bgm. Nunzer teilt mit, dass dieser Beschluss noch nicht gefasst werden kann, da die abschließende Besprechung über die Gründung mit den Bürgermeisterkollegen aus Bergern, Furth und Dürnstein erst Ende März stattfinden wird. Es wird für diese neu zu gründende Gemeinschaft gemäß dem „ Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-Paket“ ( EAG) die Rechtsform einer Genossenschaft präferiert.

Anmerkung „Unser Spitz“: Warum soll die Gemeinde Spitz einer solchen
Energiegemeinschaft beitreten oder sogar „federführend“ sein, wo doch Bgm. Nunzer bei der PV-Info-Veranstaltung am 9.1.2023 festgesellt hat, dass die Gemeinde sämtlichen, auf dem Hochwasserschutzlager Spitz produzierten, Strom selbst benötigt und daher eine
Gründung einer Energiegemeinschaft nicht sinnvoll ist. Es hatten viele der anwesenden Interessierten gehofft, Strom aus dieser Anlage beziehen zu können oder sich mit ihrer eigenen PV Anlage an einen lokale Energiegemeinschaft anschließen zu können. Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass die Gründung einer Organisation, an der unser Bürgermeister beteiligt ist, immer auch mit gewaltigen Kosten für die Gemeinde Spitz verbunden ist!

Kurzer Exkurs zur RBPW GmbH (Regionale Parkraum Bewirtschaftung Wachau) die mit 3 Geschäftsführern (BM Nunzer, BM Resch, BM Strobl) die neugeschaffenen Busparkplätze mit Ihren Schrankenanlagen betreibt: Die Gemeinde zahlt jährlich einen Beitrag in die Gesellschaftskassa, Abrechnungen über die vergangenen Wirtschaftsjahre wurden bisher dem Gemeinderat nicht präsentiert. Versprochen waren direkte Einnahmen für die Gemeinde aus dem Verkauf von Parktickets, bisher sitzt die Gemeinde vor allem auf den enormen Kosten, die für die Errichtung zu zahlen waren. Zur Erinnerung: Der Kauf der Schrankenanlage wurde in der GR Sitzung im Juni 2020 mit 60.000 € beschlossen, im März 2021 mussten weitere 60.000 € für die Um- und Einbau Kosten freigegeben werden! Diese waren in der ersten Präsentation einfach nicht erwähnt worden – eine schon gut bekannte Praxis.

Entstehende Kosten sollen die Gemeinden tragen, welche einen Vorteil aus dieser Gemeinschaft (Stromaustausch etc.) ziehen, und nicht auch Spitz, nur „um dabei zu sein“! Wenn später eine Mitgliedschaft vorteilhaft werden sollte, kann diese immer noch
eingegangen werden! Eventuell anfallende administrative Aufgaben könnte in diesem Fall auch der von den Gemeinden sehr großzügig unterstützte „Welterbegemeinden Verein“ (unter Vorsitzendem Bgm. Nunzer) übernehmen!

Ende der Sitzung: 19:30​

Totales Chaos in Spitzer Amtsstube !

Da braucht es doch tatsächlich 3 Anschläge, bis eine Kundmachung, die auch noch rechtswidrig ist, einigermaßen richtig an die Amtstafel kommt.

Kundmachung am 20.02.2023:
Alle Daten falsch! 2022 statt 2023 (naja, das kann passieren).

Kundmachung Amtstafel am 23.2.2023

Kundmachung am 27.2.2023 11:00

Kundmachung Amtstafel 27.2.2023, Vormittag

Erste Verbesserung: händisch „amtlich berichtigt“
Ausstellungsdatum: 20. Februar 2023 – händisch „amtlich berichtigt“
Rücktrittsdatum: 13. Jänner 2022 – falsch (es war der 13. Dezember. 2022) siehe dazu unseren letzten Artikel
Rechtskraft: 20. Jänner 2022 – falsch (es wäre der 20. Dezember. 2022 gewesen)
Angeschlagen: 20. Februar 2023 – händisch „amtlich berichtigt“
Abgenommen: 06. März 2023 – händisch „amtlich berichtigt“


Kundmachung am 27.02.2023 18:40

Kundmachung Amtstafel, 27.2.2023, abends

Immer noch falsch: Rücktrittsdatum und Rechtskraft. Selbst wenn man von dem hier genannten Rücktrittsdatum ausginge, ist immer noch das Abnahmedatum falsch, da die 2 Wochen-Frist nicht eingehalten wurde!


Verwirrend nicht wahr!?

Ob man in der Spitzer Amtsstube auch mit anderen Daten so umgeht?
Wir wollen Sie – liebe Leser – nicht mit weiteren Details quälen, die quälen uns schon genug.

Tatsache ist, dass der Bürgermeister die Nachfolge von Frau Cornelia Paul, die aufgrund ihres Wegzugs aus der Spitzer Gemeinde, ihr Amt niederlegte, unrechtmäßig vergeben hat.

Dazu gibt es eine entsprechende Aufsichtsbeschwerde bei der BH – Krems sowie bei der Wahlbehörde gegen den Bürgermeister.

Er bildet sich doch tatsächlich ein, dass er entgegen dem Willen der SPÖ-Liste einfach eine Nachfolgerin benennen kann. Noch dazu eine Kandidatin, die sich bisher noch nicht einmal ansatzweise um politische Mitwirkung in der Gemeinde gekümmert hat. Eine Kandidatin, die mehrfach kundgetan hat, dass sie in der Gemeinde gar nicht mitarbeiten möchte. Womit hat der Bürgermeister sie geködert?

Mit der Aufwandsentschädigung von rund 140 € monatlich, die noch zu versteuern ist?
Mit dem Hinweis, dass Sie nichts zu tun hat?
Oder hat er sie sogar unter Druck gesetzt?

Wir wissen es nicht!
Die Wunschkandidatin der SPÖ-Fraktion, Frau Mag. Eva Grünberger, soll offensichtlich auf keinen Fall in den Gemeinderat! Könnte sein, dass sie genauer hinschaut, was da alles in der Gemeinde passiert. Und so könnte es doch tatsächlich passieren, dass wieder einmal ein Wunschbeschluss des Bürgermeisters keine Mehrheit findet. Ein Dorn im selbstgefälligen Gehabe des Bürgermeisters.

Wollen inzwischen etwa nicht mehr so viele Mitglieder des Gemeinderates ihm alles durchgehen lassen? So zumindest könnte man es verstehen, dass die letzte Gemeinderatssitzung aufgrund hoher Fehlquote nicht mehr entscheidungsfähig war.

Vielleicht eine abgesprochene Aktion? Das wäre zumindest wünschenswert.

Es wird spannend, wie es weitergeht! Sollten auch Sie nicht mehr einverstanden sein mit der Amtsführung des Bürgermeisters, so wirken Sie auf die von Ihnen gewählten Gemeinderatsmitglieder ein, dem endlich ein Ende zu setzen. Dazu gibt es Mittel und Wege. Die sollten von der ÖVP-Fraktion erkannt und gegangen werden.

GR Sitzung am 8.3.2023

Im Anhang finden Sie die Einladungskurrende für die heutige GR Sitzung.

Der ausgeschiedenen Gemeinderätin Cornelia Paul folgt Manuela Sigl nach. Sie wurde vom Bürgermeister, gegen den Wunsch des Zustellungsbevollmächtigten und Listenführers der SPÖ Spitz – Liste Wolf aufgefordert das Mandat anzunehmen (!) und bereits im Geheimen angelobt. In dieser Angelegenheit laufen Amtsbeschwerden bei der Bezirkshauptmannschaft sowie eine Anzeige bei der zuständigen Wahlbehörde. Dazu erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag mehr.

Die Sitzung wurde verschoben auf den 14.3., es waren zu wenig Gemeinderäte für eine Beschlussfassung anwesend.

Anmaßung, Inkompetenz oder gar Amtsmissbrauch???

1. Am 12.12.2022 sendet die Gemeinderätin Cornelia Paul eine Mail an den Bürgermeister Dr. Nunzer und an den Fraktionsführer gGR Helmut Wolf, in der sie mitteilt, dass sie ab diesem Tag in Aggsbach-Markt wohnhaft und auch hauptwohnsitzgemeldet ist! Da sie dadurch die Voraussetzungen für ein Gemeinderatsmandat laut NÖ Gemeindeordnung § 110 nicht mehr erfüllt, lege sie die Funktion zurück.

2. Mit Brief vom 27.12.2022 informiert der Zustellungsbevollmächtigte und Fraktionsführer der „Liste SPÖ Spitz – Liste Wolf“, gGR Helmut Wolf, den Bürgermeister, dass das dadurch freigewordene Mandat an Frau Mag. Eva Grünberger, übergehen soll.

3. Am 30.12.2022 trifft der Gemeinderat zu einem Jahresabschlussessen (auch außerordentlichen Gemeinderatssitzung genannt) zusammen. Der Bürgermeister nützt diese Gelegenheit nicht, die Gemeinderäte über den Rücktritt von Frau Paul zu informieren und die Angelobung von Frau Mag. Eva Grünberger vorzunehmen. Auf Nachfragen von gGR Helmut Wolf warum dies nicht geschehen sei, antwortet der Bürgermeister, dass Frau Paul nicht zurückgetreten ist, da sie „die Mail nicht unterschrieben“ (sic!) hat.

4. Wäre BM Dr. Nunzer der Meinung gewesen, dass diese Mitteilung des Wohnsitzwechsels und die Erklärung des Rücktrittes als Gemeinderätin „schriftlich und unterschrieben“ zu erfolgen hätte, warum ist er nicht bereits am 12.12.2022 an Frau Paul herangetreten und hat die Unterschrift urgiert? Da der Rücktritt von Frau Paul von ihrer Seite aus freiwillig erfolgt war, hätte die Beibringung einer Unterschrift sicher kein Problem dargestellt! Wollte er etwa Frau Paul vor den Verwaltungsgerichtshof zerren um ihr das GR Mandat amtlich entziehen zu lassen?

5. Frau Paul wurde erst durch den Umstand, dass auch für Januar die Aufwandsentschädigung überwiesen wurde, darauf aufmerksam, dass offensichtlich der Rücktritt nicht zur Kenntnis genommen worden war. Auf Rückfrage im Gemeindeamt erhielt sie sogar die Auskunft, sie könne das Mandat behalten! Warum hier davon ausgegangen wurde, dass Frau Paul noch einen Zweitwohnsitz in Spitz hätte, ist ebenfalls ein Rätsel, denn den hätte sie ja der Gemeinde Spitz melden müssen.

Laut § 110 NÖ Gemeindeordnung (Auszug): (…) war mit der Mitteilung, dass der (einzige) Wohnsitz der Mandatarin in eine andere Gemeinde verlegt worden ist, die Voraussetzung für den Rücktritt erfüllt! (2)Abs. b : Gründe für einen Mandatsverlust sind u.a.: der Eintritt oder das Bekanntwerden eines Umstandes, der ursprünglich die Wahl des Mitgliedes des Gemeinderates gehindert hätte, u.a. kein Wohnsitz in dieser Gemeinde

6. Die korrekte Abfolge in so einem Fall ist im § 114 NÖ Gemeindeordnung geregelt (Auszug): Besetzung eines Gemeinderatsmandates: Verliert ein Mitglied des Gemeinderates sein Amt oder scheidet aus anderen Gründen aus, muss der Bürgermeister – wenn nicht nach Abs. 3 ein anderes Ersatzmitglied bekanntgegeben wird – jenes Ersatzmitglied als Gemeinderat einberufen, das in der Reihenfolge der Ersatzmitglieder das nächste ist.

Absatz (3): Der zustellungsbevollmächtigte Vertreter der Wahlpartei, in deren Wahlvorschlag das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied aufgenommen war, kann abweichend von den Bestimmungen des Abs.1 dem Bürgermeister ein anderes Ersatzmitglied seiner Wahlpartei für das freigewordene Gemeinderatsmandat bekanntgeben. Die Bekanntgabe muss binnen zwei Wochen nach Freiwerden des Mandates erfolgen.

Dem Bürgermeister wurde vom Listenführer gGR Wolf ein Ersatzmitglied benannt, was er nun einfach ignoriert und seinerseits die Mitglieder der SPÖ Fraktion kontaktiert und teilweise nach unseren Recherchen sogar unter Druck setzt.

7. Demzufolge sind die Aktivitäten des Bürgermeisters, in einem Artikel der NÖ Nachrichten vom 15.2.2023 beschrieben (u.a. „Nunzer telefoniere die SPÖ-Liste in der Reihenfolge der Einreichung der Wählerliste durch“), durchaus zu hinterfragen.

Lesen Sie hier den NÖN Beitrag:
https://www.noen.at/krems/spitz-gemeinderats-nachbesetzung-nachfolge-wird-zur-farce-spitz-conny-paul-gemeinderat-helmut-wolf-christian-hirtzberger-print-354783480

Uns stellen sich folgende Fragen:

  • Hat er tatsächlich keine Ahnung bzw. kann die Gemeindeordnung nicht sinnerfassend lesen?
  • Wollte er die ehemalige Gemeinderätin vors Gericht zitieren?
  • Will er gar den Oppositionsführer vorführen, indem er ihm eine Gemeinderätin/einen Gemeinderat aus seiner eigenen (Bürgermeister-) Fraktion ins „Nest“ setzt? In diesem Fall ist jedenfalls das Engagement des SPÖ- Listenführers Wolf gefragt, nicht zuletzt um seiner mit 27.12.2022 erfolgten und letztendlich rechtmäßigen Nennung von Frau Mag. Eva Grünberger entsprechend Nachdruck zu verleihen!

Es steht folglich im Raum, ob der Bürgermeister mit dieser Vorgehensweise nicht sogar Amtsmissbrauch begeht!

Schock für den Bürgermeister

Bei der GR-Sitzung am 5.12.2022 gab es für den Bürgermeister Dr. Nunzer einen Schockmoment.

Was war geschehen?

Die Finanzgemeinderätin Evelyn Müller stellte den Budgetvoranschlag 2023 vor und stellte sich diversen Fragen, deren Antworten bei weitem nicht alle Mitglieder des Gemeinderates zufriedenstellen konnte. So kam es bei der Abstimmung zu etwas Verwirrung zwischen den Ja/Nein-Stimmen und den Enthaltungen. Der Bürgermeister verzählte sich und sagte, das Budget wäre nicht beschlossen. Wütend darüber meinte er, dass damit ab sofort keine Ausgaben mehr getätigt und keine Gehälter mehr bezahlt werden könnten. In einer späteren Mail an die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates knüpfte die Finanzgemeinderätin an diese Aussage an und schrieb: Ein nicht beschlossenes Budget hätte zu absolutem Stillstand geführt. Es könnten weder Löhne ausbezahlt noch sonstige Ausgaben getätigt werden.“

Eine erstaunliche Aussage sowohl vom Bürgermeister als auch von der Finanzgemeinderätin. In diesem so wichtigen Bereich Finanzen könnte man sich mehr Fachkompetenz erhoffen. Mitnichten führt eine Nicht-Beschlussfassung des Budgets zum sofortigen „Stillstand“ in den Gemeindefinanzen.  

Vielmehr gilt Folgendes: Sollte der Voranschlag vom Gemeinderat nicht rechtzeitig zu Beginn des Haushaltsjahrs festgesetzt werden können, sehen alle Gemeindeordnungen und Stadtrechte ein Voranschlagsprovisorium vor. In der Mehrzahl dieser Gemeindeordnungen oder Stadtrechte wird der Gemeinderat verpflichtet, ein Voranschlagsprovisorium zu beschließen, wenn bei Jahresbeginn der Voranschlag noch nicht festgestellt ist oder ausnahmsweise nicht rechtzeitig beschlossen werden kann. (aus: Schriftenreihe Rechts- und Finanzierungspraxis der Gemeinden [RFG])

Übrigens stellte sich heraus, dass das Budget mit 9 zu 7 Stimmen beschlossen ist!

Weiters weist die Finanzgemeinderätin noch auf Folgendes hin: „… Mir gefällt vielleicht auch nicht jeder Budgetposten, der auf eure Wünsche hin eingearbeitet wurde, aber es ist unser Spitz, es sind unsere Projekte für unseren Ort und unsere Bürger und es ist unser Budget. Nur gemeinsam bringen wir diesen Ort weiter!

Mit der Enthaltung, bzw. mit der Gegenstimme zum Budget habt ihr euch eigentlich auch gegen den darin enthaltenen Ankauf des Feuerwehrautos, der Photovoltaikanlage, der Umstellung auf LED, den Marillenkirtag, der Dachsanierung im Freibad, der Überdachung des Jausenplatzes im Kindergarten, etc. ausgesprochen. …“

Wir dürfen uns gemeinsam fragen, warum sich wohl auch einige der Partei des Bürgermeisters angehörenden Gemeinderäte der Stimme enthalten haben.

Aus unserer Sicht fehlt es genau an diesen Projekten für unseren Ort und unsere Bürger, die uns gemeinsam weiterbringen. Was sollen das für besondere Projekte sein?

Dass ein neues Feuerwehrauto angeschafft werden muss? Dazu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

Dass die Umstellung auf LED erfolgt? Auch dazu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

Den Verzicht auf einen Marillenkirtag? Den haben bis vor Corona die ortsansässigen Vereine über Jahrzehnte gut hinbekommen (auch wenn man darüber diskutieren kann, ob es so weitergehen soll).

Den Verzicht auf den Bau der Photovoltaikanlage? Dies soll ohnehin ein Bürgerbeteiligungsprojekt sein, sprich: entsprechend finanzkräftige Spitzer Bürger sollen das bezahlen. Alles ist noch in der Schwebe, es wurden noch keine Beteiligungen verkauft, aber der Auftrag ist bereits erteilt!

Und inwieweit die Dachsanierung des Freibades und die Überdachung des Jausenplatzes im Kindergarten den Ort wirklich „weiterbringen“, darf man zumindest hinterfragen.

Wo also sind die Projekte, die Spitz nach vorne bringen? Wurden die Bürger in Spitz dazu in den letzten Jahren einmal gefragt? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Warum wird das nicht breiträumig diskutiert?

Also mit dem Finger auf die zu zeigen, die das übliche Spielchen nicht mehr mitmachen, ist eine sehr einfache Lösung. Vielmehr wäre es an der Zeit, sich – gemeinsam mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern – an einen Tisch zu setzen und dafür zu kämpfen, dass es in Spitz aufwärts geht!

Ein besonderes Bravo an die Damen und Herren Gemeinderäte, die sich getraut haben, diesem Stillstand die Stirn zu bieten und ein „Weiter so“ nicht mehr einfach hinzunehmen!