Unser Protokoll von der GR Sitzung am 28.3.2024

Bei der ursprünglich für 21.3.2024 terminierten Gemeinderatssitzung waren die zur Beschlussfähigkeit erforderlichen 2/3 der Mitglieder des Gemeinderates nicht anwesend. Es waren 6 Gemeinderäte entschuldigt: 4 Mitglieder der Liste Wolf (Wolf, Gritsch, Grünberger, Klöpfer), Frau Sigl, sowie GR Reiter und GR Donabaum.

Daher wurde mit den gleichen geplanten Tagesordnungspunkten zu einer neuerlichen Sitzung am 28.3.2024 eingeladen. Laut § 48 NÖ Gemeindeordnung wäre in diesem Fall die Anwesenheit der Hälfte des Gemeinderatsmitglieder zur Beschlussfähigkeit ausreichend gewesen. Diesmal fehlen nur Drei Gemeinderäte (Klöpfer und Joksch entschuldigt, Sigl entschuldigt, weil zwischenzeitlich zurückgetreten).

Anmerkung der Redaktion: In der letzten Sitzung des Vorjahres wurden zur längerfristigen Planung erstmals 4 Termine für GR-Sitzungen angekündigt. Bisher wurde keiner dieser Termine eingehalten. Die Einladung zu Sitzungen erfolgt genau 5 Werktage davor. Oft sind da schon berufliche oder private Termine fixiert, die nicht verschiebbar sind. Tatsache ist: ÖVP – Wir für Spitz Abgeordnete wissen früher bescheid!

Was von der ÖVP – Wir für Spitz in ihrem Gemeindebrief natürlich nicht erwähnt wird:
Schon im Jänner musste eine GR Sitzung verschoben werden. Da wurde von Ihrer Seite die Sitzung am Vortag ohne Gründe zu nennen abgesagt!!!

Sitzungsbeginn: 19:30

Bürgermeister Dr. Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest!

Es wurden 2 Dringlichkeitsanträge von GRin Grünberger und gGR Wolf eingebracht:

  1. Antrag betreffend Informationen zur Auflösung der „RPBW Regionale Parkraum-Bewirtschaftung Wachau GmbH“.
    Der Bürgermeister und Geschäftsführer Dr. Nunzer stellt den Antrag, diesen Dringlichkeitsantrag abzulehnen, Fragen können in der allgemeinen Diskussion zum Rechnungsabschluss gestellt werden.
    Antrag wird mehrheitlich angenommen
  2. Antrag betreffend Aufklärung zur Aberkennung des Fahrkostenzuschuss für GR Rupert Donabaum, der ihm aufgrund seiner beschränkten Mobilität zugestanden hat – Diesem Antrag wird zugestimmt und im Anschluss im „nicht öffentlichen Teil“ der Sitzung besprochen.
  • Weiters wird mitgeteilt, dass die GRin Manuela Sigl schriftlich ihren Rücktritt erklärt hat.
    Sie war im Jänner 2023 von BM Nunzer angeworben und im Geheimen auf einen Platz in der SPÖ Liste Wolf angelobt worden. Widerrechtlich und gegen den ausdrücklichen Willen vom Listenführer gGR Wolf. Seit ihrer Angelobung war sie bei keiner GR-Sitzung anwesend, hat dafür trotzdem eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten.

    Für den freigewordenen Platz wurde Frau Ulrike Grünberger am 9.4.2024 nominiert, die Angelobung ist noch ausständig.

TOP 1. Bericht des Prüfungsausschusses

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Bernd Reiter, berichtet, dass der Rechnungsabschluss 2023 vom 29.2.2024 bis 14.3.2024 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist, keine Einwände vorgebracht wurden und vom Ausschuss geprüft und für in Ordnung befunden wurde!

Auf Antrag von GRin Grünberger wurde im Protokoll der Prüfungsausschuss Sitzung vermerkt, dass die Gemeinde Spitz seit Jahren nicht mehr ihrer Verpflichtung nach § 84 NÖGO nachkommt, die Finanzen offen zu legen.
Das ist mittlerweile erfolgt und Sie können die Abschlüsse und Voranschläge der letzten Jahre hier einsehen: https://www.spitz-wachau.at/system/web/amtstafel.aspx?detailonr=226883246&menuonr=223779198

Die Anregung, die Finanzdaten auch auf der Transparenz Datenbank offenerhaushalt.at zu veröffentlichen, wurde von der Amtsleiterin grundsätzlich positiv aufgenommen und versprochen, das noch in der KW 12 zu machen. Allerdings ist das bis heute nicht erfolgt! Auf dieser Plattform sind 1.500 Gemeinden österreichweit vertreten und es können die Finanzdaten und bestimmte Kennzahlen visualisiert und vergleichbar gemacht werden.
Warum will die Gemeinde Spitz da nicht dabei sein? Es wäre doch interessant zu wissen, wie wir im Vergleich stehen!

TOP 2. Rechnungsabschluss 2023

Die für Finanzen zuständige geschäftsführende GRin Evelyn Müller bringt dem Gemeinderat mehrere Detailergebnisse zur Kenntnis.

  • Es wurden 2023 keine Darlehen aufgenommen, sondern ca. 74.000 € an Kapitalrückzahlungen geleistet!
  • Die Aktiva bzw. Passiva sind im Vergleich zu 2022 geringfügig gestiegen.
  • Die Finanzkraft (= im Wesentlichen sind das die Erträge aus den ausschließlichen Gemeindeabgaben ohne Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen) ist ebenfalls gestiegen!
  • Aus den dann folgenden Zahlen sei eine erwähnt: Die Einnahmen im Schloss betragen insgesamt 57.000 €, davon ungefähr die Hälfte für Mieten!


Im Anschluss kommt es zu einigen Fragen:

  1. GR Donabaum: „Wie kann das sein, dass die Personalkosten vom (erst im Dezember 2023 beschlossenen) Nachtragsvoranschlag bis zum jetzt vorliegenden Rechnungsabschluss um 127.000 € auf 926.927 € gestiegen sind?“

    Darauf kommt es zu einer regen Diskussion, aber letztlich konnte weder die Vorsitzende des Finanzausschusses noch der Bürgermeister eine schlüssige Antwort darauf geben.

    Zum Vergleich: im Rechnungsabschluss 2021 betrugen die gesamten Personalkosten 675.000 € also eine Steigerung um 250.000 € innerhalb von 2 Jahren!!!
    Eine weitere Tatsache ist, dass für das Jahr 2024 eine weitere Steigerung um 9% stattfinden wird.
  2. GRin Grünberger: „Im Rechnungsabschluss sind 255.000 € für die Gesamtkosten der PV-Anlage am Hochwasserschutz Lager veranschlagt. Durch den Verkauf von Anteilen sind 195.500 € hereingekommen. Wo sind die fehlenden 60.000 €? Das Versprechen von BM Nunzer war, die Anlage nur so weit zu bauen, wie Anteile verkauft werden.“

    Die Erklärung von BM Nunzer und gGR Müller dafür war: „Alle Anteile sind verkauft, die zweite Teilrechnung ist noch nicht gestellt, daher sind die finalen Kosten noch nicht klar. Vielleicht fällt die Abschlussrechnung ja niedriger aus oder vielleicht gleicht sich die Differenz durch Förderungen aus. “

    Anmerkung der Redaktion: Viel wahrscheinlicher als obige Antwort ist aber, dass sich bei der Rechnungslegung herausstellt, dass durch die allgemeine Kostensteigerung die Lücke noch viel größer wird!
  3. gGR Wolf stellt die Frage zu Kosten / Erträge der Schrankenanlage am Parkplatz Hochwasserschutz und die Auflösung der RBPW (– regionale Parkraum Bewirtschaftungs) GesmbH.

Antwort BM Nunzer: Nach 3 Jahren Bestand, kam man zur Erkenntnis dass die Ausgaben für Betreuung/Überwachung/Verwaltung der Parkflächen sowie die Verteilung der Parkgebühren unter den nur 4 teilnehmenden Gemeinden teurer als die Einnahmen sind. Die Gesellschaft ist derzeit in Auflösung. In Zukunft gibt es nur mehr ein Arbeitsübereinkommen und die Parkraumüberwachung wird selbst gemacht.

Zur Erinnerung: Ende Juni 2020 wurden von der Gemeinde Ausgaben für die Errichtung einer Schrankenanlage sowie Adaptierungen am Parkplatz in der Höhe von 120.000 € beschlossen. Dazu das Stammkapital für die Gründung der Gesellschaft in der Höhe von 4.350 €. Die Kostenrechnung der Gemeinde ging von jährlichen Einnahmen von 26.000 € aus. Tatsächlich brachten Ticketverkäufe im Jahr 2023 insgesamt nur rund 8.000 € und in den Vorjahren Corona bedingt deutlich weniger.
Eine klare Fehlinvestition zu einem Zeitpunkt, wo für 2020 keine relevanten Einkünfte aufgrund der bereits aufrechten Lockdowns und der Prognosen zur Buchungslage für 2021 (aus Amerika und Asien) zu erwarten waren. Hätte man die Entscheidung für die Schrankenanlage verschoben, wäre im Zusammenspiel mit den anderen Wachau Gemeinden sicher eine bessere Lösung entstanden.

Auf Nachfrage beteuert BM Nunzer, dass der Gemeinde außer den bisher entstandenen Kosten zumindest keine Nachzahlungen aus dem Gemeindebudget drohen. Man wird sehen.

4. gGR Wolf: „Wie ist das mit den Ausgaben für den Marillenkirtag, es wird immer von einem Hohen Minus für die Gemeinde gesprochen“.

Die Antwort von BM Nunzer und gGR Müller war: „Die Gemeinde leistet einen Beitrag zum Marillenkirtag in der Höhe von 20.000 €, die Vereine arbeiten auf eigene Rechnung und verwenden die Erträge für ihre Vereinstätigkeit.“

Rechnungsabschluss wird mehrheitlich angenommen

TOP 3. Auszahlung der Gebührenbremse über Müllabgaben

Der Bund hat eine Gebührenbremse für ganz Österreich verordnet. Die Abwicklung zur Rückzahlung der vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder (für Spitz rund 25.000 €) soll durch eine Gutschrift in der Höhe von 32 € an jeden Haushalt bei den Müllgebühren Vorschreibungen erfolgen.

Beschluss wird angenommen.

TOP 4. Erlassung der Schlossmiete für Symposium 200. Geburtstag Joseph Gabler

Die Volkskultur Niederösterreich hat am Samstag, 6.4.2024, ein Symposium zum 200. Geburtstag von Joseph Gabler in den Räumlichkeiten des Schlosses Spitz abgehalten. Neben hochkarätigen Vorträgen werden auch die „Spitzer Gabler-Messe“ und die „Weitraer-Messe“ präsentiert und mit den Teilnehmerinnen angesungen.

Aus diesem Grund ersucht die VOLKSKULTUR NIEDERÖSTERREICH GmbH um Erlass der Mietkosten für den Renaissancesaal und den Gewölbekeller sowie um die Subvention der Nebenkosten (Infrastruktur).

Anmerkung der Redaktion: Die „VOLKSKULTUR NIEDERÖSTERREICH GmbH“ ist eine 100%-Tochter der „KULTUR.REGION.NIEDERÖSTERREICH GmbH“ und eine gemeinnützige GmbH im Bereich regionaler Kulturarbeit im Land Niederösterreich. Mit dem Erlass der Schlossmiete fördern wir somit das Land NÖ.
Wie auch bei den Tagesordnungspunkten 6 und 10 kommt es über das Jahr immer wieder zu Einzelentscheidungen, wem eine Förderung in Form von Mieterlassen im Schloss zugesprochen wird. Es sollte von Seiten der Gemeinde eine grundsätzliche Strategie erarbeitet werden, wie in Zukunft mit diesen Anträgen umgegangen wird.
Ob das beherzigt wird, bleibt zu bezweifeln. Persönliche gute Beziehungen helfen also weiterhin.

Antrag auf Erlass der Schlossmiete wird mehrheitlich angenommen

TOP 5. Ernennung „Beste Freiwillige/Bester Freiwilliger“

Auch heuer soll wieder die Ernennung „Bester Freiwillige/Bester Freiwilliger“ im Rahmen der BIOEM in Bad Schönau durchgeführt werden.

Frau Vbgm. Maria Denk schlägt Frau Mag. Marie-Therese Höfinger für ihr Engagement für die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge vor.

Antrag wird angenommen

TOP 6. Waldviertel Archiv Tag des NÖ Landesarchivs – Ansuchen um Unterstützung

In einem Schreiben von wHR Mag. Loinig MAS (NÖ Landesarchiv) wird wird angefragt, das Schloss Spitz für die Veranstaltung zu benützen und es wird um eine Unterstützung dafür gebeten. Der Antrag des Bürgermeisters lautet auf Erlass der gesamten Kosten der Benützung des Schlosses.

Anmerkung der Redaktion: Hier wird um ein Entgegenkommen von einer Institution des Landes angesucht. Wie großzügig wird hier mit dem Gemeindegeld für eine vom Land veranstaltete und sicher auch budgetierte Veranstaltung umgegangen!!!

Abstimmung: Natürlich stimmt die gesamte ÖVP Fraktion dafür, ohne sich diese Frage zu stellen!

TOP 7.  Tariferhöhung Freibad

Der Freibadausschuss teilt mit, dass die letzte Erhöhung 2019 vorgenommen wurde, es handelt sich heuer um ein Ausmaß von ca. 15%!

Antrag wird mehrheitlich angenommen

TOP 8. Verlängerung Welterbe Fonds 2025-27

Der Welterbe Fonds läuft 2024 aus und soll bis 2027 verlängert werden. Aus diesem Grund hat uns der Leader-Verein Wachau-Dunkelsteinerwald folgend Beschlusstext übermittelt:

„Die Region Wachau setzt viele Projekte um, die über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinausgehen. Um solche Projekte schneller und effizienter umsetzen zu können, wurde mit Start 2022 der Welterbe Fonds eingerichtet. Dieser dient ausschließlich zur Finanzierung regionaler Projekte. Welche Projekte umgesetzt werden, wird von den Bürgermeistern der Wachau-Gemeinden beschlossen.

Der Welterbe Fonds wurde für vorerst 3 Jahre beschlossen, in diesen 3 Jahren wurden die regionsweiten Projekte „Welterbesteig“ und „Touristisches Leitsystem“ mit Hilfe dieses Fonds gestartet. Für 2024 ist der Start des Projektes „Donau-Radweg 3.0“ geplant.“

Der Fonds soll um weitere 3 Jahre verlängert werden, der Beitrag für Spitz macht 5.000 € aus.

Der Antrag wird angenommen
Projekte nachzulesen auf: https://www.weltkulturerbe-wachau.at/projekte


TOP 9. Erhaltung der Next Station in Spitz

Der Marktgemeinde Spitz liegen die Zahlen für die Nutzung der Next Station vor. Diese belegen, dass die Next Station in Spitz sehr gut angenommen wird, es wird seitens der Donautourismus angefragt, ob die Marktgemeinde Spitz die Next Station erhalten kann. Die Kosten für die Next Station betragen jährlich netto 992 €.

Es wird empfohlen, dass die Kosten für die Next Station vorerst für 1 Jahr übernommen werden und danach wieder überprüft wird, um wieviel sich der Erhaltungsbeitrag ändert.

Antrag wird angenommen


TOP 10. Ansuchen um Unterstützung – NÖ Landesarchiv & NÖ Landesbibliothek

Frau wHR Mag. Elisabeth Loinig MAS beabsichtigt eine Buchpräsentation „Niederösterreich um 18. Jahrhundert“ im November 2024 im Schloss Spitz abzuhalten.

Aus diesem Grund wird um Mieterlass im Schloss Spitz ersucht.

Anmerkung der Redaktion: Unsere Meinung zu diesem Tagesordnungspunkt liegt gleich wie bei den Tagesordnungspunkten weiter oben.

Sitzungsende öffentlicher Teil: 21:30

Die Rechte von Gemeinderäten werden durch den Bürgermeister mit Füßen getreten.

§ 22 der NÖ Gemeindeordnung: (Auszug)
… jedes Mitglied des Gemeinderates hat überdies das Recht, jene Akten einzusehen, auf die
sich Verhandlungsgegenstände einer anberaumten Gemeinderatssitzung beziehen. Die
Ergebnisse der Vorberatung in den Ausschüssen und im Gemeindevorstand einschließlich der
Anträge an den Gemeinderat sind diesen Akten beizuschließen. Nach Maßgabe der
vorhandenen technischen Möglichkeiten müssen auch Kopien der Akten auf Kosten des
Mitgliedes des Gemeinderates hergestellt oder die Akten in einer anderen technisch
möglichen Weise zur Verfügung gestellt werden.


Laut Aussage des Bürgermeister ist „… dieser Paragraf nicht so zu lesen,
dass immer alle Unterlagen verfügbar sein müssen, sondern dass die
Gemeindearbeit nicht unterbrochen werden darf!“


Inwieweit die Gemeindearbeit „unterbrochen“ würde, wenn man die
Gemeinderäte im Vorfeld einer Gemeinderats Sitzung über die Vorberatungen, Beschlussfassungen oder entsprechende Unterlagen informiert, bleibt offen. Will man es sich nur einfach machen oder gibt es was zu verheimlichen?

Ganz ähnlich sieht es bei den Gemeindeausschüssen aus:
Es gibt in Spitz 9 Ausschüsse mit jeweils einem gewählten Ausschussvorsitzenden, dem gewählten Stellvertreter und den gewählten Ausschussmitgliedern.
Offenbar gibt es hier keinerlei Interesse des Bürgermeisters, dass die
Ausschüsse – vor allem die, die nicht in seinem direkten „Machtbereich“
liegen – auch im Sinne der Gemeinde und damit der Allgemeinheit arbeiten.

Zitat BM Nunzer: „…es gibt genug Gemeinden, die gar keine Ausschüsse haben. Nur
der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss sind obligatorisch, alle
anderen freiwillig.

(Das ist prinzipiell richtig, allerdings gibt es in Spitz nun
einmal diese Ausschüsse, deren Mitglieder demokratisch gewählt wurden).
Bei uns haben wir das so gemacht, weil das bei uns so Tradition ist, aber
viele Ausschüsse werden gar nicht einberufen. Ich werde Niemanden
anhalten seine Ausschusssitzungen abzuhalten, wenn er es nicht macht,
dann macht er es eben nicht. Wenn der Ausschuss die Arbeit nicht macht,
dann macht das eben der Gemeindevorstand oder ich lege es ihm vor. „


Warum beschäftigt sich im Vorfeld einer großen Investition – wie der
Dachsanierung des Schifffahrtsmuseums – nicht der dafür zuständige
Ausschuss, sondern ein vom Bürgermeister irgendwie zusammengesetztes
Gremium mit diesem Thema? Möchte er Mitglieder des zuständigen Ausschuss von der Diskussion ausschließen und auf deren Expertise verzichten? Werden hier wirklich alle Interessen vertreten und alle relevanten Diskussionen geführt? Und warum
werden nicht vor der Gemeinderatssitzung alle Gemeinderäte über die
Beratungen und Erkenntnisse informiert?

Die Frage des gGR Wolf – ob die Sanierung auf der rückwärtigen Seite nicht besser mit anderen Materialien erfolgen sollte, weil es da eventuell Feuchtigkeitsprobleme geben könnte und dann die Schindeln sehr schnell Moos ansetzen könnten – blieb, wie so oft,
unbeantwortet.

Unser Bürgermeister, ein echter „Teamplayer“ mit tollen Führungsqualitäten!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Transparenz, Offenheit und Demokratie werden derzeit nicht gelebt.

Unser Protokoll zur Gemeinderatssitzung 14.2.2024

Die ursprünglich für 1.2.2024 terminierte Gemeinderatssitzung wurde kurzfristig und ohne Angabe von Gründen um 2 Wochen verschoben. Die Sitzung wurde nun nachgeholt und als Begründung für die Verschiebung wurde vom Bürgermeister Dr. Nunzer genannt, „dass ein Virus über Spitz die Hälfte des Gemeinderates niedergerafft hat ….“!
Darüber haben wir berichtet.

Sitzungsbeginn: 19:00

Bürgermeister Dr. Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit (nach § 48 NÖ GO) fest!

Folgende Mitglieder des Gemeinderates fehlten entschuldigt: Rupert Donabaum, Bernd Reiter, Manuela Sigl, Christian Kovacs

Vor der Sitzung werden folgende Dringlichkeitsanträge gestellt:

  1. Erhöhung der Subvention für Wachauer Münzbörse (eingebracht von gGR Raimund Pichler)
  2. Sanierung Beachvolleyballplatz durch Dorferneuerungsverein, kurz DEV (eingebracht von DEV-Obmann gGR Raimund Pichler)
  3. Dachsanierung Pavillon unterhalb der Ruine (eingebracht von DEV-Obmann gGR Raimund Pichler)
  4. Anpassung der Preise 2025 für Schlossmiete (gGRin Eveline Müller)

Diese wurden alle mehrheitlich angenommen.

Unsere Kritik an diesem Vorgehen:

Keiner dieser Punkte kommt überraschend und war nicht bei Versenden der Einladung am 9.2.24 bekannt oder zumindest vorauszusehen.

Warum nimmt man diese 4 Punkte nicht regulär in die Tagesordnung auf und stellt die notwendigen Unterlagen bei?
* Jeder dieser Punkte ist für die Gemeinde mit Ausgaben verbunden, die im Anfang Dezember beschlossenen Budget Voranschlag nicht vorgesehen sind.
* Keiner dieser Vorschläge wurde vorher im zuständigen Ausschuss beraten.

In einer lange zurückliegenden Sitzung hatte die ehemalige GRin Cornelia Paul verlangt, die Preise fürs Schloss jährlich entsprechend des Verbraucherpreis Index anzupassen. Ob das in Zukunft zeitgerecht passiert – etwa immer in der Herbstsitzung für die übernächste Saison – wird abzuwarten sein.

TOP 1. Dachsanierung Südseite Schifffahrtsmuseum

Nachdem sich im Herbst 2023 während der Dachstuhlsanierung und Erneuerung der Schindeln an der Nordseite herausgestellt hat, dass die Deckung auf der Südseite (ca. 600 m²) ebenfalls zu erneuern ist, wurden Kostenvoranschläge und (vorläufig mündliche) Förderzusagen für verschiedene Eindeckungsmaterialien eingeholt.

Von den Förderstellen „Bundesdenkmalamt“ und „Kulturabteilung des Landes“ werden je nach Ausführung Unterstützungsleistungen von gesamt 18% bis maximal 32,5% in Aussicht gestellt. Aus verschiedenen Gründen wird von der Variante, das Hauptdach wie die 2 Nebengebäude mit Eternit einzudecken, Abstand genommen. Es wurde auch von den Förderstellen empfohlen, Schindeln und „Wiener Taschen“ (= roter, viereckiger Dachziegel) zu verwenden, damit würde auch die Maximalsumme an Subvention ausgeschöpft. Die einheitliche Schindeldeckung käme auf netto € 190.000,00.

Nach kurzer Beantwortung der Frage nach der Tragfähigkeit des Dachstuhles wurde der Antrag zu Abstimmung gebracht:

Auftragsvergabe an Fa. Kinastberger GmbH für Eindeckung des Daches auf der Südseite mit Schindeln (Hauptdach) und mit Wiener Tasche (Nebengebäude) mit einer Summe von € 107.000,00 exklusive Förderungen (mündlich avisiert mit dem Maximum 32,5% = ca. € 54.000,00).

Vor der Abstimmung wurde von GRin Mag. Eva Grünberger die Anfrage gestellt, warum die Gemeinderäte nicht vor der Sitzung über die Vorbesprechungen, Beschlussfassung im Vorstand etc. – wie im § 22 NÖ Gemeindeordnung explizit ausgeführt – informiert werden. Darauf folgte die doch überraschende Antwort des Bürgermeisters, „dass dieser Paragraf nicht so zu lesen ist, dass immer alle Unterlagen verfügbar sein müssen, sondern dass die Gemeindearbeit nicht unterbrochen werden darf!“

Weiters fragt GRin Mag. Eva Grünberger, warum so wichtige und finanziell belastende Projekte wie die Renovierung vom Schifffahrtsmuseum nicht im zuständigen Ausschuss (etwa Ausschuss VIII – (Verkehr, Dorferneuerung, Abfallwirtschaft, Gemeindehäuser, Ortsbild und und Projekt Kirchenplatz) beraten werden sondern von einem beliebig vom BM zusammen gestellten Team bearbeitet werden. Darauf wieder eine überraschende Antwort: „…es gibt genug Gemeinden, die gar keine Ausschüsse haben. Nur der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss sind obligatorisch, alle anderen freiwillig. Bei uns haben wir das so gemacht, weil das bei uns so Tradition ist aber viele Ausschüsse werden gar nicht einberufen. Ich werde niemanden anhalten seine Ausschusssitzungen abzuhalten, wenn er es nicht macht, dann macht er es eben nicht. Wenn der Ausschuss die Arbeit nicht macht, dann macht das eben der Gemeindevorstand oder ich lege es ihm vor.

Leider hat sich dieses autokratische Vorgehen in den letzten Amtszeiten durchgesetzt. Demokratische Prozesse, fruchtvolle Diskussionen oder ein gemeinsames Erörtern der verschiedenen Standpunkte finden im Gemeinderat nicht mehr statt.

Ebenfalls noch vor der Abstimmung stellte gGR Helmut Wolf in Anspielung auf die prekäre Finanzsituation die Frage an den Bürgermeister, „ob die Gemeinde so viel Geld hätte?“

So sollen noch Rechnungen in der Höhe von € 300.000 von der Kirchenplatz Renovierung offen sein. Das wird vom Bürgermeister nicht bestritten, vor Weihnachten sei eine Rechnung in der Höhe eingegangen. „Du wirst davon erfahren, wenn es Zeit dafür ist“ war die Aussage von BM Nunzer, “ Ich bin nicht verpflichtet irgend jemanden davon in Kenntnis zu setzen, wenn Rechnungen einlangen„. Er wird den Vorstand darüber in Kenntnis setzen wenn Zeit dafür ist und die Angelegenheit werde in der Sitzung , in der über den Rechnungsausschuss berichtet wird, vorgelegt.

Wir erfahren also in dieser Sitzung nicht, ob es sich die Gemeinde wirklich leisten kann, die Dachrenovierung jetzt in Auftrag zu nehmen und ob wir dafür weitere Kredite aufnehmen oder Verkäufe tätigen müssen.

Antrag (14 Anwesende) bei 4 Enthaltungen und 1 Gegenstimme mehrheitlich beschlossen!

TOP 2. Erneuerung der Zustimmung gem. § 32 b WRG (Wasserrechtsgesetz)

Im Jahr 2000 wurde gem. § 32 b WRG 1959 zwischen Gemeindeabwasserverband Krems–Marktgemeinde Spitz und ESSO Austria GmbH betreffend Einleitung des Oberflächen-abwassers bei der Tankstelle an der Wachaustraße eine Vereinbarung getroffen. Auf Grund der Umfirmierung soll diese nun mit ENI Marketing Austria GmbH erneuert werden.

Durch die Sanierung der Tankstelle kommt es zu einer Änderung der Abwasserführung und dafür ist die Zustimmung des Gemeinderates notwendig.

Mehrheitlich beschlossen!

TOP 3. Ansuchen Fa. Traunfellner – Genehmigung der Baustellenzufahrt

Im Auftrag des Bauträgers „Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft in Wr. Neudorf“ (kurz: WNG e.Gen.m.b.H.“) errichtet die Fa. Traunfellner in der Siedlung Erlahof 5 Wohnblocks (lt. Homepage: 16 Wohnungen frei finanziertes Eigentum, Fertigstellung Mitte 2025). https://www.wng.at/bauvorhaben

Für die Zufahrt zur Baustelle über öffentlichen Grund ist eine Genehmigung zur Umgestaltung des derzeit unbefestigten Zufahrtsweges erforderlich! Nach der Beweisaufnahme vornehmlich durch Fotos soll in weiteren Gesprächen über Details wie Oberflächengestaltung und fachgerechte Entstehung wie Wiederherstellung der Ableitung der Oberflächenwässer gesprochen werden. Eine weitere Voraussetzung für die Zustimmung ist die Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Weges.

Einstimmig beschlossen!

TOP 4. Ansuchen „WNG eGen.m.b.H.“ um Zustimmung zur Benützung Brücke Siedlung Erlahof

Für die Zufahrt (für LKW über 25 t) wurde bei der BH Krems um eine wasserrechtliche Genehmigung für die „temporäre Unterstellung“ (bis 20.4.2024) der Erlahof-Brücke über den Spitzerbach angesucht („Verklausungsgefahr“), in weiterer Folge ist die Zustimmung der Gemeinde Spitz als Grundeigentümerin notwendig.

Im Zuge der Wasserrechtsverhandlung wurde festgestellt, dass 1961 die Siedler der damals 21 Häuser der Siedlung Erlahof und die Gemeinde Spitz eine Errichtungs-, Nutzungs- und Erhaltungsvereinbarung getroffen haben. Die Kosten wurden mit 80% für die Siedler und 20% für die Marktgemeinde Spitz ausgeteilt. Nachdem sich der Spitzerbach im Eigentum der Republik Österreich befindet, sind alle Bauwerke darüber ebenfalls im Eigentum der Republik, somit auch die Brücke. Die Nutzungsvereinbarung der Siedler mit der Gemeinde ist nie in Kraft getreten und die Brücke wurde immer als „öffentliches Gut“ betrachtet. Da die Öffentlichkeit die Brücke ohne jegliche Einschränkung benützt hat sowie sämtliche Kosten wie z. B. für Sanierungen oder Schneeräumung von der Gemeinde getragen wurden, ist das Benützungsrecht von der Öffentlichkeit ersessen worden. Seit es Widmungspläne im Gemeindegebiet Spitz gibt, ist die Brücke immer als öffentliche Verkehrsfläche eingetragen. In einem Brief (der Bestandteil des Gemeinderatsprotokolls werden soll) hat Bgm. Dr. Nunzer den Bezirkshauptmann ersucht, der WNG eGen.m.b.H. die wasserrechtliche Bewilligung zu erteilen, da die Nutzungsvereinbarung von 1961 „überholt“ sei, die Brücke öffentliches Gut ist, und damit die Einwilligung der vermeintlichen Grundeigentümer nicht einzuholen ist.

GR Reinhard Joksch wendet ein, dass die Brücke eine Lastbeschränkung von 25 t aufweist. Da die 2006 sanierte Brücke rund 60 Jahre alt ist, würde er in Hinsicht auf die Nutzungsdauer die Überfahrt von deutlich schwereren Fahrzeugen nicht befürworten. Vom Bürgermeister wurde entgegnet, dass beim Bau sämtlicher Siedlungshäuser sowie z. B. Feuerwehr- und Rotkreuz-Haus Fahrzeuge mit mehr 25 t Gesamtgewicht die Brücke ohne separate Bewilligung benutzten sowie dass es beim aktuellen TOP nur um die wasserrechtliche Bewilligung geht. Bei anstehenden Bauvorhaben warte man auf ein entsprechendes Ansuchen der WNG eGen.m.b.H. betreffend mögliche Gewichtsüberschreitung.

Zur Kenntnis genommen!

Anmerkung d. Red.: Warum wird der Brief des Bürgermeisters an die BH Krems nicht zumindest durch Vorlesen dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht?

TOP 5. Ansuchen um finanzielle Unterstützung für das „Barocknick 2024“

Der Initiator dieser jährlichen Kulturveranstaltung Michael Koch feiert dieses Jahr seinen 60. Geburtstag. Aus diesem Grund ist ein besonderes Programm geplant. Die bisher jährliche Unterstützung € 240,00 soll für 2024 einmalig € 600,00 betragen.

Einstimmig beschlossen!

TOP 6. Anlage Gut am Steg – ST-LH-453/017-2023 – Übernahmen in die Verwaltung und Erhaltung und das außerbücherliche Eigentum

Es geht in TOP 6 wie in TOP 7 und TOP 8 um Anlagen wie z.B. neu errichtete Gehsteige, die ins außerbücherliche Eigentum der Gemeinde übernommen werden sollen. Für die Eintragung im Grundbuch ist separater GR-Beschluss erforderlich!

Einstimmig beschlossen!

TOP 7. Anlage Schwallenbach – ST-LH-453/016-2023 – Übernahmen in die Verwaltung und Erhaltung und das außerbücherliche Eigentum

Siehe TOP 6.

Einstimmig beschlossen!

TOP 8. Div. Anlagen entlang B217 im Ortsgebiet – ST-LH-453/013-2023 – Übernahmen in die Verwaltung und Erhaltung und das außerbücherliche Eigentum

Siehe TOP 6.

Einstimmig beschlossen!

TOP 9. Beitritt Kulturvernetzung NÖ

Die Kulturvernetzung NÖ ist eine Service- und Informationsplattform für alle Kulturprojekte, Kulturschaffenden und -initiativen in Niederösterreich. Sie verfügt über ein regionales Vernetzungsbüro in jedem Landesviertel. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 160,00 pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft beinhaltet kostenlose Serviceleistungen wie z. B. Online-Eintrag in die Kulturdatenbank oder auch Erstberatung bei Rechts- oder Steuerfragen, sowie vergünstigte Serviceleistungen wie z.B. ermäßigte AKM-Abgabe, Folder-Versandservice usw..

Seitens der Mitglieder des Gemeindevorstandes ergeht die Empfehlung an den Gemeinderat, dem Beitritt zur Kulturvernetzung NÖ zu beschließen.

Einstimmig beschlossen!

Dringlichkeitsanträge:

TOP 10. Wachauer Münzbörse

Ende April 2024 findet wieder (wie schon seit über 20 Jahren) die Wachauer Münzbörse im GH Goldenes Schiff – Fam. Paul Reiböck statt. Die bisherige jährliche Unterstützung soll ab 2024 von € 150,00 auf € 200,00 erhöht werden.

Einstimmig beschlossen!

TOP 11. Sanierung Beachvolleyballplatz durch DEV

Die DEV-Spitz-Jugend regt an, am Beachvolleyballplatz beim Freibad (gehörig zur KG St. Michel, Gemeinde Weißenkirchen) im Rahmen eines Arbeitseinsatzes den Sand sowie das darunter liegende Vlies zu tauschen. Lt. gGR Pichler bewegen sich die Kosten ungefähr in Höhe von € 6.000,00. 25% beträgt die Förderung vom Land, den restlichen Betrag sollten sich die Gemeinde Spitz (ca. € 2.000,00) und der DEV Spitz teilen. Die Angelegenheit soll im Sportausschuss beraten werden und erst dann wieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Mehrheitlich beschlossen!

TOP 12. Dachsanierung Pavillon unterhalb der Ruine

Obwohl der Schaden am Dach des Pavillons durch Unwetter bereits verjährt ist, erklärt sich die NÖ Versicherung bereit, bis ca. € 2.500,00 zu bezahlen. Gedeckt wären damit einerseits eine Sanierung durch offizielle Auftragsvergabe an eine Firma oder andererseits eine Wiederherstellung des Daches durch Eigenleistung. Der Pavillon befindet sich im Eigentum der Gemeinde, für den Erhalt sorgt der Tourismusverein. Die Arbeiten soll der DEV durchführen, die Kosten werden sich Tourismusverein und DEV teilen, der Gemeinde entstehen keine Kosten, es reicht das Einverständnis als Grundeigentümer.

Einstimmig beschlossen!

TOP 13. Anpassung der Preise 2025 für Schlossmiete

Nachdem bereits jetzt Anfragen betreffend der Anmietungen im Schloss für 2025 erfolgen, sollen die Preise für 2025 entsprechend angepasst werden. Es werden Mietentgelte um den VPI (ca. 5,6%) erhöht.

Dem für das Schloss zuständigen Mitarbeiter Peter Berger wird für die gewissenhafte Arbeit das Lob per Akklamation vom Gemeinderat ausgedrückt.

Mehrheitlich beschlossen!

Sitzungsende: ca. 20:10

Gemeinderatssitzung VERSCHOBEN auf 14.2.2024

Heute Vormittag wurde die für den 1.2.2024 angekündigte Sitzung verschoben. In dem knappen email wurde kein Grund dafür genannt.
War etwa nicht genug Zeit, die Sitzung anständig vorzubereiten? Die wichtigste Entscheidung ist diesmal sicher die Zustimmung zu einem der Kostenvoranschläge der Firma Kienastberger für die Neueindeckung der Südseite des Daches vom Schifffahrtsmuseum. Die Arbeiten werden ca. 200.000 € ausmachen, im Voranschlag für das Jahr 2024 sind lediglich 100.000 € dafür vorgesehen. Aus dem Gemeindebudget kann die Gesamtsumme daher nicht finanziert werden, es bedarf großzügiger öffentlicher Förderungen. Scheinbar sind diese noch nicht zugesagt, zur Sitzung wurde schon vorsorglich ein- und jetzt auch wieder ausgeladen.


ad. Ankündigung von GR Sitzungen:

Bei der letzten GR Sitzung im Dezember wurde ein Aviso für die 4 geplanten Sitzungstermine im Jahr 2024 ausgegeben. Der 1.2. 2024 war nicht dabei – also schon bei der ersten Gelegenheit gepatzt 😉

Ansich wäre es eine erfreuliche Neuerung, die Sitzungstermine mehr als 5 Tage im voraus anzukündigen um eine Überschneidung mit beruflichen und privaten Terminen zu vermeiden und um eine adäquate Vorbereitungszeit zu gewährleisten.
Das haben die ehemaligen Mandatare von UNSER SPITZ (C. Paul und Ch. Hirtzberger) in Anträgen und Anfragen mehrmals gefordert, sind damit leider immer gescheitert. Es gab kein Entgegenkommen von der Gemeinde.

Negativ Beispiel war kürzlich die Sitzung am 13.12.2023. Da wurde Donnerstag Nachmittag zur Sitzung eingeladen. Donnerstag war das Amt schon geschlossen, der Freitag (8.12.) war Feiertag, Samstag und Sonntag fallen für die Einsicht in die Unterlagen weg, genauso der Mittwoch am Tag der Sitzung, da ist immer ganztägig geschlossen. Von den 2 verbleibenden Tagen, war die Amtsleiterin Montag auf einer Schulung und sie ist die einzige, die eventuell Auskunft bei Fragen geben kann.
Wie schon früher berichtet, waren die Unterlagen zur Hälfte der Tagesordnungspunkte nicht vorhanden. Das trug unter anderem dazu bei, dass auch nicht genug Gemeinderäte anwesend waren, um Entscheidungen zu treffen.

GR Sitzung vom 13.12.2023 verschoben auf den 19.12., 19 Uhr Gemeindeamt Spitz, Hauptstraße 15a

Am 13.12. waren nicht genug Gemeinderäte anwesend um die GR Sitzung abzuhalten. Von den insgesamt 19 GR Mitgliedern (Incl. BM) fehlten 7, zu wenig für eine Beschlussfassung.

Grund dafür waren einerseits Krankheitsfälle aber auch Protest gegen die mangelhafte Vorbereitung der Sitzungsunterlagen.

Von insgesamt 20 Tagesordnungspunkten (15 im öffentlichen Teil und 5 im nicht öffentlichen Teil) waren lediglich zur Hälfte Unterlagen vorhanden!

Zur Erinnerung öffentlicher Teil:

TOP 1 + 2:
Das Protokoll der Prüfungsausschuss Sitzung vom 5.12. wurde erst am 14.12. an die Ausschuss Mitglieder versandt. Zu spät für die Vorbereitung. Die Frage nach dem Grund dafür wurde vom Ausschussvorsitzenden (GR Reiter) nicht beantwortet.
Das Protokoll zur Sitzung des Finanzausschusses (die Sitzung war bereits am 28. oder 29.11.) konnte nach Auskunft der Vorsitzenden (GR Müller) nicht beigelegt werden, da die Unterschriften der Ausschussmitglieder fehlten.

TOP 3 + 4:
Der Rechnungsvoranschlag und Nachtragsvoranschlag lagen vom 20.11. – 4.12. zur Einsichtnahme auf der Gemeinde auf. Anmerkungen von GR Mitgliedern, dass sachliche Mängel in mehreren Punkten vorliegen, wurden bisher nicht korrigiert.

TOP 5: Unterlagen vorhanden

TOP 6 + 7 + 8:
Für diese Punkte waren keine Unterlagen vorhanden. Zu erwarten wären bei diesen Punkten, die jeweils hohe Ausgaben für die Gemeinde nach sich ziehen, zumindest grundlegende Kostenvoranschläge oder Konzepte.

Schloss Erlahof: Die Sanierung der Vorderseite des Daches (hier war Gefahr im Verzug) ist bereits erfolgt. Für die Rückseite wurde versprochen ein Nachtragsangebot einzufordern. Zumindest das hätte für die Sitzung vorliegen müssen.

Parkplatz Schloss: Dass dieser in einem schlechten Zustand ist, kann nicht bezweifelt werden. Hier bedarf es eines grundlegenden Parkkonzeptes, bevor eventuell nur Flickwerk
oder gar weitergehende unnötige Flächenversiegelung geschieht. In diesem Punkt sollten – bevor viel Geld in die Hand genommen wird – die Bürgerinnen und Bürger in die Planung
einbezogen werden. Eine oberflächliche Verbesserung könnte eventuell durch die
Gemeindeverwaltung oder durch einen Freiwilligeneinsatz erfolgen. Am Ende müsste ein grundsätzliches Konzept für den ruhenden Verkehr stehen!

Gehsteig entlang der B217: Wozu eine Machbarkeitsstudie, es gibt bereits einen fertigen Plan mit Kostenvoranschlag!!

TOP 9: Kopierer Volksschule
Zur letzten Gemeinderatssitzung wurde ein zunächst ein Kostenvoranschlag von € 800,00 pro Monat vorgelegt. Aufgrund der Intervention von Frau Grünberger und Herrn Wolf vor der Sitzung legte die Gemeindeverwaltung einen neuen Leasingvertrag mit einem Betrag von € 300,00 vor. Aber auch das war inakzeptabel. Hier unser Beitrag nach der letzten Sitzung.
Erfreulicherweise soll jetzt einem monatlichen Betrag von lediglich € 80,00 zugestimmt werden… Eine Ersparnis von 720€ monatlich, bei 72 Monaten Laufzeit also 51.840€ !!! So viel Geld kann unsere Gemeinde sparen, wenn man nicht jeden Posten einfach abnickt. Anderen Gemeinderäten scheint dies noch nicht einmal aufgefallen zu sein. Es ist schon erstaunlich, wie die Zuständigen mit den finanziellen Mitteln ihrer Bürger umgehen.

TOP 10 + 11 + 12: Unterlagen vorhanden

TOP 13:
Am Pachtvertrag Kirchenplatz 1 (ehemals Notzhaus, Parz. Nr. 2181, KG Spitz) wird schon seit einigen Jahren gefeilt, die erste Beschlussfassung scheiterte im Oktober 2021.
Am 2.10.2023 war er wieder zum Thema und wurde auch da nicht beschlossen. Eine Zusammenfassung können Sie in unserem Beitrag Pachtvertrag Schanigarten Kirchenplatz nach der GR Sitzung vom 2.10. unter TOP 7 lesen.
Jetzt endlich liegt der von gGR Wolf geforderte Plan mit der exakten Flächenaufstellung vor. Bisher ging es um eine Pachtfläche von 75 m2. Bei der GR-Sitzung vom 02.10. hat sie sich plötzlich auf 55,80 m2 verkleinert.
Nun ist aus den aktuellen Unterlagen folgendes erkennbar: der Hauseigentümer und Pachtwerber hat den Eingangsbereich und einen Teil der Stufen, sowie Randbereiche zum Haus ausgenommen. Diese möchte er nicht pachten. 10 m2 dieser Fläche wurden in einer GR- Sitzung aus 2020 als vom Voreigentümer „ersessen“ beurteilt. Ob dies richtig ist, sollte bezweifelt werden, ein Ersitzen von öffentlichem Grund ist nicht möglich.

Tatsächlich hat die korrekte Flächenbeurteilung sowohl Auswirkungen auf den Pachtpreis als auch auf den zu zahlenden Beitrag zur wunschgemäßen Oberflächengestaltung (minus 5000€).

Weiters hat sich im Vertrag verändert:
*Pacht soll erst ab Eröffnung des Schanigartens aber spätestens ab 30.6.2025 eingehoben werden – das war bisher spätestens der 31.12.2023
*Es ist keine Laufzeit im Vertrag angegeben – Kirchenplatz 2 GmbH hat 90 Jahre Befristung
*Kündigungsverzicht seitens der Gemeinde von 25 Jahren

Der reduzierte Pachtpreis beträgt ab Inbetriebnahme 486€ (inkl. Ust), nach 20 Jahren soll er auf den ortsüblichen Pachtzins angehoben werden.

TOP 14: Stiege Mauritiushof, Kaufpreis und Umfang – Unterlagen vorhanden

TOP 15: Kündigung Mietvertrag Wohnung Hauptstraße – dabei soll es sich scheinbar um die verlassene Arztordination handeln…
Anstatt alles nur mögliche zu tun, um die Ärztekammer dazu zu drängen eine Arzt für die, auf Kosten der Gemeinde eingerichtete, Ordination zu finden, hat man scheinbar schon resigniert. Wo bleibt ein Konzept vom Sozialausschuss, dem Gemeindevorstand und dem Bürgermeister für die medizinische Versorgung der Gemeindebürger?

Nichtöffentlicher Teil: TOP 16 – 20

Die 3 Dienstverträge für die neuen Gemeindemitarbeiter liegen nicht vor, auch zu den weiteren 2 Punkten keine Informationen.

Protokoll von UNSER SPITZ zur Gemeinderatssitzung vom 2.10.2023

Nach der Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit (nicht anwesende Mitglieder: Bettina Klöpfer, Manuela Sigl, Rupert Donabaum, Bernd Reiter, Christian Kovacz) teilt Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer mit:

  • TOP 3 Anmietung Kopierer Volkschule wird vertagt
  • Dringlicher Antrag von gGR Müller: Ansuchen für Mieterlass Schloss für den Weinherbst (wird angenommen)
  • Verlegung TOP 11 (Ernennung einer Archivverantwortlichen Person) aus dem Nicht Öffentlichen Teil in den Öffentlichen Teil

Nachdem auch diesmal niemand aus der Gemeindeverwaltung mit der Führung des Protokolls betraut wurde, erstellt gGR Evelyn Müller die Niederschrift.

TOP 1: Zustimmung zur Einleitung von Oberflächenwässer in den Teichbach für NÖVOG

Die Oberflächenwässer vom Bereich Bahnhof/Bahnhofplatz Spitz (im Besitz der NÖVOG = Niederöst. Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H.) sollen in den Teichbach abgeleitet werden. Nach Berechnungen verschiedener Szenarien (div. HQ Donau und HQ Teichbach) durch das Büro Retter & Partner stellen diese Einleitungen kein Risiko dar.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem Ansuchen zuzustimmen.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 2: Zustimmung zur Grundbenützung durch die Wassergenossenschaft Spitz (Burgberg, Steinborz, Singerriedl)

Im Bereich Kreisverkehr/Mündung Spitzerbach wurde durch die Wassergenossenschaft Spitz (Weingartenbewässerung) ein Donaubrunnen geschlagen und es wird entlang des rechten Ufers des Spitzerbaches eine Leitung (in entsprechender Ausführung) verlegt und damit einige Grundstücke vom öffentlicher Grund in Anspruch genommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem Ansuchen zuzustimmen.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 3: Anmietung eines neuen Kopierers für die Volksschule inkl. neuen Wartungsvertrag

Der Bürgermeister berichtet von einem vorliegenden Kostenvoranschlag für einen Kopierer mit einer monatlichen Mietzahlung inkl. Wartungsvertrag in der Höhe von € 798,00 pro Monat auf 72 Monate. Am Tag der Sitzung sei ein neues Angebot derselben Firma mit € 300,00/pro Monat eingelangt! Es war noch keine Zeit, dieses zweite Angebot im Detail durchzuschauen.

Dass überhaupt ein zweites Angebot eingeholt wurde, ist der Intervention von GR Grünberger und gGR Wolf zu verdanken. In den ursprünglich zur Abstimmung vorgelegten Unterlagen waren im Paket 16.000 Farbkopien und 3.000 S/W Kopien pro Monat bei enthalten. Für die Verwendung in der Spitzer Volkschule mit derzeit 57 Schülern zweifelsfrei total übertrieben!!! Wie viele Kopien pro Monat in der Volksschule überhaupt angefertigt werden, muss erst erhoben werden.

Es freut uns, dass der Bürgermeister unserer Kritik an dem Angebot gefolgt ist und dieser TOP vertagt wurde. Eine unnötig hohe monatliche Belastung in für unser Gemeindebudget konnte so fürs Erste verhindert werden!

TOP 4: Ansuchen finanzielle Unterstützung Kirchenuhr

Lt. Auskunft des Spitzer Pfarrers, Mag. Krzysztof Nowodczynski, ist die Kirchenuhr reparaturbedürftig. Da diese Uhr im Besitz der Gemeinde stehen soll (Unterlagen dafür sind lt. Bürgermeister nicht vorhanden), wendet sich der Pfarrer an die Gemeinde um Unterstützung, die Sanierungsmaßnahmen betragen lt. Kostenvoranschlag € 6.220,00. Vom Bürgermeister wurden in einem persönlichen Gespräch max. € 2.000,00 in Aussicht gestellt, sollte sich der Reparaturbetrag verringern, wäre der Zuschuss durch die Gemeinde mit einem Drittel der jeweiligen Kosten begrenzt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem Ansuchen zuzustimmen.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 5: Sanierung Schifffahrtsmuseum

Bei einer aktuellen Begutachtung der Bausubstanz durch Architekt Gattermann wurde festgestellt, dass an mehreren Stellen Wasserschäden durch das undichte Dach aufgetreten sind und auch, dass der Dachstuhl von Süden Richtung Norden verschoben ist. Die Fußpfette des Dachstuhls liegt auf der Seite des Einganges bzw. Parkplatzes teilweise nicht mehr auf der Mauerbank sondern auf dem Gesimse! Bei näherer Betrachtung sind Konstruktionsfehler aus der Vergangenheit ersichtlich und offensichtlich für diesen Zustand verantwortlich. Es soll aber nicht nur „punktuell“ (z. B. Restlaufzeit Schindeldeckung nordseitig möglicherweise nur bis 7 oder 8 Jahre), sondern in größeren Teilen (u. a. mit Dachrinnen, Fallrohren, Verblechungen ….) saniert werden.

In dieser Angelegenheit ist eine Sofortmaßnahme notwendig, es drohen die Substanz sowie wertvolle Kulturgüter Schaden zu nehmen. Im letzten Budget wurden bereits Mittel für die Renovierung der Fassade des Schifffahrtsmuseums reserviert. Jetzt wird die Dachrenovierung vorgezogen und die Fassade im Anschluss (geplant ist nächstes Jahr) in Angriff genommen.

Mehrere Kostenvoranschläge wurden eingeholt, der Bürgermeister ersucht, folgenden Angeboten zuzustimmen:

  • Auftrag an Fa. Kinastberger Dach / Holz / Bau GmbH aus Krems für die Sanierungsarbeiten am Dach und Dachstuhl mit einem Gesamtbetrag von ca. €  250.000,00 (inkl. USt.)
  • Bauaufsicht Arch. Gattermann ca. € 8.400,00 (inkl. USt.)

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 6: Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

  1. Eine Steirische Investorengruppe beabsichtigt, das ehemalige „Hotel Mariandl“ in eine Seniorenresidenz umzubauen. Die Fassade und Dach des alten Hotels stehen unter Denkmalschutz, sie sollen nicht wesentlich verändert werden. Geplant ist jedoch die deutliche Erweiterung des später errichteten Zubaus, nördlich. Es ist eine geringe Fläche (u. a. Teil des Altbestandes, dieser wurde 1970 nach NÖ Bauordnung bewilligt) von „Bauland – Kerngebiet“ in „Bauland – Kerngebiet Nachhaltige Bebauung in höchstzulässiger Geschoßflächenzahl von 1,8“ und von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland – Kerngebiet Nachhaltige Bebauung in höchstzulässiger Geschoßflächenzahl von 1,8“ umzuwidmen.

2. An der Liegenschaft Stefan Lössl in der Kremser Straße (Grundstück Nr. 6/2) soll ein Teil der Zufahrt sowie des Abstellplatzes westseitig und nördlich vom bestehenden Haus von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Verkehrsfläche privat“ umgewidmet werden.

3. An der Liegenschaft Richard Zahn (Auf der Wehr) soll eine Fläche (= Privatbesitz), die irrtümlich in die Widmung „öffentliche Verkehrsfläche“ geschoben wurde, in „Verkehrsfläche privat“ rückgewidmet werden.

Der Bürgermeister ersucht, diesen 3 Anträgen zuzustimmen.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 7: Pachtvertrag Schanigarten Kirchenplatz

In der Gemeinderatssitzung vom 1.7.2021 wurden 2 Pachtvertragsentwürfe für die Flächen vor den benachbarten Häusern vorgelegt. Einen für Kirchenplatz 1 (ehemals Notz, jetzt FJ Gritsch) und für Kirchenplatz 2 (ehemals Biebl, jetzt Futter- Mehringer oder Kirchenplatz 2 GmbH CoKG). Für beide Pachtflächen ist „Schanigarten“ als Verwendungszweck angegeben. Die Oberflächengestaltung hat im Rahmen des Umbaus Kirchenplatz die Gemeinde übernommen, die Pächter sollen einen Teil der Kosten übernehmen und dafür wird ihnen ein vergünstigter Pachtpreis bis 2041 zugestanden. Der Vertrag für die Fläche vor dem Haus Kirchenplatz 2 wurde unterschrieben und die Bedingungen akzeptiert. Der Schanigarten ist bereits in Betrieb (April 2022 ?).
Der Pachtvertrag für Kirchenplatz 1 wurde bisher nicht akzeptiert und es gab Uneinigkeit, wer notwendig gewordenen Umplanungskosten (2.164,50€) zu tragen habe.

gGR Wolf merkt in einer Wortmeldung an, dass im damaligen Vertragsentwurf die betreffende Fläche mit 75 m² ausgewiesen war. Jetzt scheinen im vorgelegten Pachtvertragsentwurf aber nur 55,8 m² auf. Die Frage nach der verminderten Quadratmeterangabe beantwortet der Bürgermeister damit, dass diese Beträge durch die Baufirma Schütz errechnet wurden. Die doch erhebliche Differenz in der Flächenangabe lässt viele Mitglieder des Gemeinderates zweifeln, was zur Folge hat, dass eine Neuvermessung durchgeführt werden soll.

Der Beschluss für den Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt!

TOP 8: Antrag auf Benützung für Gemeindeflächen

Franz Hirtzberger stellt im Namen der Firma „Weingut Franz Hirtzberger Gesellschaft m. b. H.“ den Antrag für die Benützung einer Fläche öffentlichen Gutes (im Bereich Kremser Straße). Es soll ein Sockel abgetragen und eine Mauer am Grundstück 249/1 (Besitzer Klaus-Jürgen Grossinger) wiederhergestellt werden. Für Hinterfüllung dieser Mauer wird ein Streifen im öffentlichen Gut (Gst.Nr. 2191/1) beansprucht.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem Ansuchen zuzustimmen.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 9: Ankauf neues Wahlserviceprogramm

Das Land NÖ stellt ein aktualisiertes „Wahlserviceprogramm“ zur Nutzung zu Verfügung. In diesem Programm sind sämtliche maßgeblichen Abläufe bei diversen Wahlen, Erfordernisse, Statistiken usw. abrufbar. Die Belastung dafür liegt bei ca. 1.700 € pa.
Unklar ist noch, ob dafür ein Scanner zusätzlich angeschafft werden muss. Kosten dafür geschätzt zw. 2500-3.000€

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem Ansuchen zuzustimmen.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig

TOP 10: Bericht des Prüfungsausschusses

Geprüft wurde bei der unvermuteten Prüfung am 12.9.2023:

  1. Bestand Barkasse am Gemeindeamt – keine Beanstandungen
  2. Feststellung der Kontengebahrung – es war zum Zeitpunkt der Prüfung niemand von der Gemeindeverwaltung anwesend, der die Zugangsberechtigungen für eine Kontenabfrage hatte. Daher musste dieser TOP entfallen und wird bei der nächsten Prüfung nachgeholt.
  3. Prüfung der Gemeinde Abgaben Außenstände – es wurden die erforderlichen Listen vorgelegt und Höhe und Abgabenart geprüft. Erfreulich war, dass nur wenige „größere Beträge“ offen sind. Es wird vom Prüfungsausschuss empfohlen ein Verzeichnis mit den einzelnen Zahlungsvereinbarungen anzulegen und die Mahnstufen auszuweisen.

TOP 11: Ernennung einer verantwortlichen Person für das Archiv

VzBM Denk vertritt den Bürgermeister und stellt fest, dass Lucas Nunzer als Verantwortlicher für das Archiv ernannt werden und weiterhin unentgeltlich für die Gemeinde diese Arbeit erledigen soll.

gGR Wolf bemerkt in seiner Wortmeldung, dass er mit dem Beschluss, Lucas Nunzer zur zum Verantwortlichen für das Archiv zu ernennen einverstanden ist. Wichtig war es immer, dass Beschlüsse im Gemeinderat offen und nachvollziehbar getroffen werden. Das scheint jetzt gelungen zu sein.

Zur Erinnerung: In der GR Sitzung vom 5.12.22 wurde die erstmalig vorgelegte Archivordnung vom GR abgelehnt, was zu großer Aufregung führte. Diese Archivordnung war weder vollständig noch war klar, welche Kosten mit einem Beschluss derselben auf die Gemeinde zukommen würden. Gut, dass die aufmerksame GRin Cornelia Paul den Gemeinderat darauf aufmerksam machen konnte und ihr die Liste Wolf und einige ÖVP Gemeinderäte gefolgt sind. So konnte von der Gemeinde finanzieller Schaden abgewendet werden!

Die Annahme, dass für Lucas Nunzer ein bezahlter Dienstposten geschaffen werden soll lag insofern nahe, dass er bei der GR Sitzung die Archivordnung vorstellen durfte und sich der BM bei dem TOP als befangen erklärte. Weder die Qualifikation, die Arbeitszeit noch die Bezahlung des Archivars waren damals geregelt.

Die Diskussion, ob ein Ort wie Spitz einen eigenen Archivar braucht oder es sich leisten will/kann wurde nie geführt.

Ergebnis Abstimmung: einstimmig