Alle Gemeidebürger sind herzlich eingeladen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung. Thema ist unser Rechnungsvoranschlag für 2025. Der Entwurf lag zur öffentlichen Einsichtnahme zwischen 13.11. und 29.11. auf und wird am 5.12. präsentiert, diskutiert und abgestimmt.
Am 26. Jänner 2025 sind wir aufgerufen einen neuen Gemeinderat zu wählen, der aus seiner Mitte den Bürgermeister bestimmt. Zeit auf die letzten 5 Jahre zurückzuschauen:
Die Gruppe Unser Spitz ist vor 5 Jahren angetreten um mehr Transparenz, Miteinander, Belebung des Ortskerns, gelebte Demokratie und Chancengleichheit zu erreichen. Wir wollten das Meinungsspektrum bereichern und mitwirken, die besten Entscheidungen für das Fortkommen von Spitz zu treffen. Daran hat sich nichts geändert.
Leider zeigte der Bürgermeister zusammen mit seiner Mehrheitsfraktion im Gemeinderat wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einer handlungsfähigen Opposition. Die Ausschüsse arbeiten nicht, Entscheidungen werden von oben getroffen, Informationen werden geheim gehalten.
Diese Haltung ist äußerst besorgniserregend und hinderlich für den Fortschritt unserer Gemeinde.
In vielen Bereichen sehen wir jetzt die negativen Entwicklungen: wirtschaftlich (weitere Schließungen von Hotels und Geschäften), sozial (ärztliche Versorgung, Bürgerbeteiligung, Abwanderung), ökologisch (Umwidmungen zu Bauland im Naturschutzgebiet, Versieglung von Oberflächen) und finanziell. Die Attraktivität von Spitz hat gelitten, der Kirchenplatz ist zu einer Hitzeinsel umgestaltet, ein Supermarkt zieht als Besuchermagnet die Kaufkraft vom Zentrum ab.
Wir wollen kein weiter wie bisher – jetzt ist der Moment gekommen, um eine handlungsfähige Opposition zu bilden!
Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass es Zeit für Veränderungen ist und Sie die Stimme der Vernunft und des Fortschritts sein möchten, dann laden wir Sie ein, Teil unserer Liste zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam die Veränderungen herbeiführen, die unsere Gemeinde dringend braucht!
Zögern Sie nicht! Wenn Sie bereit sind, aktiv zu werden und für eine bessere Zukunft zu kämpfen, dann melden Sie sich noch heute zu einem unserer Vorgespräche an:
Mag. Eva Grünberger Tel: 0676 5340580 oder email: eg@donaugarten.at für Unser Spitz
Im letzten Postwurf (Juli 2024) der Liste WIR für Spitz – ÖVP und auch im Gemeindebrief wurden Unwahrheiten verbreitet, denen wir aufs Hefigste widersprechen müssen!
Das bekamen Sie zu lesen:
Zitiert aus der Aussendung von WIR für Spitz – ÖVP , Juli 2024
So war es tatsächlich:
Es wird hier fälschlicherweise suggeriert, GR-Mitglieder der Fraktion Liste Wolf – SPÖ wären als Wahlhelfer eingeladen gewesen und aus Pflichtvergessenheit und Desinteresse nicht erschienen. Richtig ist vielmehr, dass gGR Helmut Wolf sehr wohl an der ihm zugewiesenen Stelle als Vorsitzender der Wahlbehörde in Schwallenbach anwesend war. Eine Lüge, die leicht aufzudecken ist, es gibt genug Schwallenbacher Wähler, die das bezeugen können! Wunderlich nur, dass auch die ÖVP Kollegen, die gemeinsam mit ihm in Schwallenbach den Dienst versahen den Bürgermeister vor der Verbreitung solcher Lügen nicht bewahren!?!
Weiters waren zwei SPÖ Mitglieder von der SPÖ Bezirksstelle als Wahlhelfer nominiert, und Wochen vor der Wahl von BM Nunzer zur Vereidigung eingeladen worden. Beide (aus Datenschutz nennen wir die Namen hier nicht) sind zu diesem Termin krankheitshalber nicht erschienen. Das hätte Bürgermeister Nunzer als Gemeindewahlleiter erkennen müssen und es war seine Aufgabe auf offiziellem Weg, durch Anfrage bei der SPÖ Parteizentrale, einen Ersatz zu finden. Er hätte auch ganz einfach zwei von uns Gemeinderäten anrufen könne und es wäre uns eine Ehre und eine Freude gewesen, dabei zu sein. Diese Verantwortung jetzt abzuschieben und Stimmung gegen einzelne Mitglieder im Gemeinderat zu machen, passt ins Bild und ist möglicherweise der Nervosität vor den anstehenden Wahlen zuzuschreiben 😉
Unser Verständnis von der Arbeit im Gemeinderat: Sich gegen einzelne Anträge bei den Gemeinderats Sitzungen auszusprechen sehen wir als unser demokratisches Recht und unsere Pflicht als Bürgervertreter. Wir studieren die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, stellen Fragen, decken Schwachstellen in den Projekten auf und äußern unseren Zweifel. Dass das nie als positives Interesse an der Sache, sondern immer als destruktives Verhalten gedeutet wird spricht nicht für einen reifen Führungsstil. Unreflektiert bei den Abstimmungen die Hände zu heben, wird als „gute Zusammenarbeit“ ausgelegt. Das geht mit der verordneten (?) Parteidisziplin in der ÖVP Liste vielleicht gut aber da wollen wir nicht mitmachen! Schauen wir einmal, wie viele Arbeitsplätze im „Gesundheitszentrum“ Oberes Gut (die Projektbetreiber blieben ungenannt – eine Stiftung wird gesagt) wirklich entstehen. Hoffentlich nicht wieder ein Strohfeuer wie bei der Bäckerei Schmidl, wo ein Grundstück außerhalb der Siedlungsgrenze in einem Natura 2000 Vogelschutzgebiet zum Gewerbegebiet umgewidmet wurde und dem Ort dafür 70 Arbeitsplätze versprochen wurden. Jetzt ist umgewidmet und der Grundbesitzer ist froh über die Wertsteigerung und wird bei einem Weiterverkauf keine Rücksicht auf Gemeindeinteressen nehmen. Die Gemeinde hat leichtsinniger Weise die Kontrolle über das Grundstück verloren.
Das mussten Sie lesenund unsere Entgegnung:
Zitiert aus der Aussendung von WIR für Spitz – ÖVP , Juli 2024
Der Liste Wolf – SPÖ wurden bei der Wahl fünf GR-Sitze anvertraut. Von Jänner 2023 bis April 2024 war der Sitz der verzogenen GRin Cornelia Paul eigenmächtig und gegen die zeitgerecht erfolgte Nominierung von gGR Wolf (!) vom Bürgermeister an eine Gemeinderätin vergeben, die nicht im Kontakt mit der Liste Wolf – SPÖ stand und auch nie zu einer Sitzung erschien. Eine willkürliche und gesetzeswidrige Aktion um die Opposition zu schwächen! Wenn aus terminlichen Gründen die verbleibenden 4 Mitglieder der Minderheitsfraktion bei einer Sitzung nicht erscheinen konnten, bleiben immer noch 13 Mitglieder der ÖVP Liste und einer der Gemeindeliste – also genug GR Mitglieder um gültige Beschlüsse zu fassen. Aber auch von der ÖVP haben bei dieser und anderen Sitzungen GR Mitglieder gefehlt! Bröckelt etwa in der Mehrheitsfraktion die Einigkeit?
Im Februar wurde übrigens die Sitzung vom 1.2. auf den 14.2. verschoben weil nicht genug ÖVP Mitglieder rekrutiert werden konnten und der Bürgermeister fürchten musste, dass seine Anträge vielleicht nicht durchkommen würden. Das wird in der Aussendung natürlich verschwiegen!
Noch eine Unterstellung:
Zitiert aus der Aussendung von WIR für Spitz – ÖVP , Juli 2024
Mutig vom Bürgermeister zu behaupten, wir hätten uns für fossile Energieträger ausgesprochen. Das ist eine Unwahrheit, die alle Anwesenden (darunter auch eine Journalistin von der NÖN) und interessierte Zuhörer bezeugen können. Das präsentierte Projekt von einer Fernwärmeanlage für den Erlahof hat uns einfach (noch) nicht überzeugt. Wir hätten über einen Grundsatzbeschluss zum Anschluss von Feuerwehrhaus und Kindergarten an eine in Planung befindliche Fernwärmeanlage abzustimmen sollen. Präsentiert wurden uns nur die Anschlusskosten an die Anlage (Feuerwehrhaus 30.000 €, Kindergarten 24.000 €) nicht aber Kosten für die notwendigen Adaptionen im Haus und den Betrieb. Die Organisationsform ist noch völlig offen aber Bindung auf 20 Jahre fix. Die Erdwärmepumpe im Kindergarten ist zwar schon lange in Betrieb aber weiter funktionstüchtig, für die alte fossile Heizanlage im Feuerwehrhaus muss zweifelsfrei eine nachhaltige Lösung gefunden werden. Es waren allerdings keine Alternativen angedacht, oder Kostenvoranschläge eingeholt. Zuerst müssen alle Möglichkeiten geprüft und beraten werden und dann erst gibt es unsere Zustimmung.
Auch wenn uns im aktuellen Gemeindebrief vorgeworfen wird, einen Antrag mit rein formalen Dingen eingebracht zu haben, sind doch einige Dinge allein aufgrund des Antrags ins Rollen gekommen! In einigen der Punkte hatte die Gemeinde Spitz bisher ihre Pflichten verletzt. Manche der gestellten Anträge beziehen sich auf jahrelang verschleppte Vernachlässigung der NÖ Gemeindeordnung, andere Anträge fordern Abschluss von offenen Kauf- oder Pachtverträgen. Auch sollen in ausgewählten Punkten fix geltende Vereinbarungen zu Schlossvermietungen, Einberufung von GR Sitzungen oder Transparenz in der Offenlegung von Finanzdaten geschlossen werden.
Diese Anträge haben gezeigt, dass sich die unterzeichnenden Gemeinderäte sehr wohl um den Ort und seine positive Entwicklung sorgen und sie daran interessiert sind, Themen umfassend informiert zu entscheiden. Wie die Abläufe bei GR Sitzungen zeigen, ist eine konstruktive Teilnahme bei wichtigen Entscheidungen nicht gewünscht und wird sogar behindert. Nachfragen nach Alternativen werden als Ablehnung des Projektes dargestellt. So geschehen bei den aktuellen Themen wie z.B. Gesundheitszentrum in Gut am Steg oder Grundsatzbeschluss zum Anschluss Kindergarten und Feuerwehrhaus an eine Fernwärme Leitung. Daher lassen auch uns und andere Gemeindebürger diese im Gemeindebrief geäußerten Vorwürfe und Behauptungen ratlos zurück.
Ohne unseren formellen Antrag wäre in diesen ausgewählten Punkten nichts passiert!
Uns fallen noch unzählige weitere Punkte im Gemeinde Geschehen auf, wo es zu solchen Klärungen kommen muss. Sei es die PV- Anlage und die Schrankenanlage am Hochwasserschutz, sei es die ausständige Abrechnung von Marillenkirtag oder die noch nicht öffentlich gewordene Endabrechnung vom Umbau Marktstrasse / Kirchenplatz!
Jetzt zu den 8 Anträgen die von GR Mag. Eva Grünberger mit der Unterschrift von 6 weiteren Gemeinderäten an den Bürgermeister gerichtet waren:
Vom Gemeindevorstand wurde empfohlen, die Anträge in der GR-Sitzung zu behandeln. Die 8 Anträge wurden in der Tagesordnung zur GR-Sitzung vom 24.6.2024 als Tagesordnungspunkt 16 geführt.
Antrag 1: Veröffentlichung der Finanzdaten der Gemeinde Spitz auf der Transparenzplattform www.offenerhaushalt.at nach Vorbild von 1.510 Gemeinden in Österreich. Die österreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten kostenlos einen einzigartigen Überblick über ihre Finanzen und können diesen auch – ganz im Sinne einer transparenten Haushaltsführung – im Internet verfügbar machen. Das wurde anlässlich der letzten Prüfung des Prüfungsausschusses gefordert. Von Frau AL Hemmer wurde damals informiert, dass die Freischaltung in Vorbereitung ist und in den nächsten Tagen erfolgen wird. Die Freischaltung ist bis dato nicht erfolgt! Erklärung dazu: Der Veröffentlichungspflicht von Rechnungsabschlüssen, Voranschlägen und Nachtragsvoranschlägen wurde von der Gemeinde nach meiner ausdrücklichen Aufforderung nach dem 6.5.2024 nachgekommen und ist jetzt formell durch die Veröffentlichung der PDF-Dateien auf der Homepage erfüllt. Zur Erfassung des Ergebnisses in der Form eines 300 Seiten PDF ist aber einiges Detailwissen und Zeitaufwand notwendig und selbst dann bleiben immer noch Fragen offen. Die Offenlegung auf der Plattform www.offenerhaushalt.at würde den sogenannten 3- Komponenten-Haushalt unserer Gemeinde besser erfassbar machen und ist ein wertvoller Beitrag zum Verständnis, zur Visualisierung und zum Vergleich der Ergebnisse. Dies gilt nicht nur für interessierte Bürger, sondern auch für die Gemeinderäte!
Abstimmung: Der Bürgermeister stellt (offensichtlich ohne Recherche) seinen eigenen Antrag auf Ablehnung des eingebrachten Antrags. Dem wird mehrheitlich stattgegeben.
Anmerkung: Die Gemeinde kam seit Jahren der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Finanzdaten (auch auf der Homepage) gar nicht nach. Frau Gemeinderätin Mag. Eva Grünberger erreichte in den letzten Monaten, dass nach Aufforderung zumindest die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden. Den Bürgern einen Schritt entgegenzugehen und darüber hinaus ein Service zu bieten, welches die Gemeindefinanzen mit anderen Gemeinden vergleichbar macht, das wagt der Bürgermeister nicht.
Der Bürgermeister beruft sich darauf, dass es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gäbe und die gesetzlichen Vorgaben jedenfalls erfüllt würden, was man auch als Einzelmeinung gelten lassen könnte, aber durch offensichtlichen Fraktionszwang nicht will.
Antrag 2: Veröffentlichung sämtlicher Protokolle der Gemeinderatssitzung der aktuellen Legislaturperiode auf der Homepage, wie es schon in der GR-Sitzung vom 24.6.2020 (!) infolge einer dringlichen Anfrage (damals GR Dr. Christian Hirtzberger) von BM Dr. Nunzer zugesagt wurde. Anmerkung: Dieser Punkt wurde nach Einreichen des Antrags teilweise erfüllt, es fehlen aber immer noch die Protokolle aus dem Jahr 2020.
Dazu gab es keine Abstimmung, das Ziel des Antrages wurde lt. Bürgermeister schon vor der GR-Sitzung erreicht – was aber nur teilweise stimmt, die Protokolle aus dem Jahr 2020 liegen immer noch nicht öffentlich vor.
Antrag 3: Die Gemeinde Spitz kommt Ihrer Pflicht nach § 53 NÖ GO (3a) auf Genehmigung der GR-Sitzungsprotokolle nur gelegentlich nach. Folglich der Antrag von Mag. Eva Grünberger und Kollegen, den Anordnungen der NÖ Gemeindeordnung ganz einfach zu folgen. Anmerkung: Es wird aufgeklärt, dass nur bei schriftlich vorliegenden Einwendungen bzw. Änderungsvorschlägen nach Behandlung durch den Gemeinderat die Genehmigung erfolgen muss. Liegen keine Einwendungen vor, gilt das Protokoll als genehmigt.
Es findet keine Abstimmung statt und so wird der Antrag abgelehnt.
Antrag 4: Antrag auf Erweiterung der Tagesordnungspunkte der GR-Sitzungen um den verpflichtenden Punkt „Allfälliges“ Erklärung dazu: Da es keine Ausschusssitzungen mehr gibt, zu denen auch Mitglieder der Minderheitsfraktion eingeladen werden, mangelt es am transparenten Informationsfluss zu vielen Themen. Auch können konstruktive Ideen und Verbesserungsvorschläge, wie sie zu einer fruchtvollen Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung wünschenswert sind, nicht eingebracht werden. So bleiben viele Themen nur einseitig betrachtet und es fehlt der weitere Horizont. Dringlichkeitsanträge der Minderheitsfraktion zu Beginn der GR-Sitzung auf Einbringung als Punkt in die Tagesordnung werden erfahrungsgemäß vom Bürgermeister verlesen und durch Wortlaut Änderung zu einem Gegenantrag, den gerade verlesenen Antrags abzulehnen, abgeändert.
Diese Vorgangsweise ist lt. NÖ Gemeindeordnung in mehreren Punkten verboten. Entsprechend dem Gesetz (§ 46 (3) NÖ GO) hat das Mitglied des Gemeinderates, welches den Antrag einbringt, das Recht, diesen auch zu verlesen; am Ende steht naturgemäß der Antrag auf Zustimmung! Die Abstimmung zu dem gestellten Dringlichkeitsantrag hat OHNE UMFORMULIERUNG, OHNE BERATUNG oder Beeinflussung zu erfolgen.
Unter „Allfälliges“ soll jeder Gemeinderat die Möglichkeit haben, auf aktuelle Themen hinzuweisen und in der Öffentlichkeit Fragen an den Bürgermeister und GR-Kollegen zu stellen, die im Protokoll vermerkt werden und zeitnah bearbeitet werden.
Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Antrag 5: In der GR-Sitzung vom 19.12.2023 wurde dem Verkauf der widerrechtlich durch FJ Gritsch, Kirchenplatz 13, verbauten 5,5 m² (früher nur 5 m²) Stiegenaufgang zu € 300,00/m² mehrheitlich zugestimmt. Es fehlt dazu noch die Vorlage des Kaufvertrages zur Beschlussfassung im Gemeinderat. Dies ist nachzuholen. Erklärung dazu: Dieser Kaufvertrag wurde nach der Antragstellung ausgearbeitet und in der GR-Sitzung von 24.6.2024 vorgelegt. Daher erfolgt keine Abstimmung.
Anmerkung: Die Genese dieser Angelegenheit bis zum jetzt vorliegenden Kaufvertrag war äußerst unerfreulich und noch immer stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass der Bauwerber seine Stiegen Anlage auf öffentlichem Grund baut. Wurde das bei der Einreichung „übersehen“ oder erfolgte eine Bewilligung durch den Bürgermeister , die er mit dem Gemeinderat nicht abgestimmt hat? Der Gemeinderat wurde jedenfalls schlussendlich im Dezember 2023 gedrängt, dem Verkauf zuzustimmen.
Antrag 6: In der GR-Sitzung vom 29.6.2023 war unter „TOP 14 nicht öffentlicher Teil“ eine Sondernutzung öffentlichen Gut (80 m² Garten am Kirchenplatz, Parz. Nr. 2181) auf der Tagesordnung. Dieser TOP wurde abgesetzt. Es handelt sich dabei um eine Sondervereinbarung zwischen FJ Gritsch und der Gemeinde, die lt. Unterlagen mit dem 1. Jänner 2022 in Kraft trat. Dieser Vertrag muss umgehend dem Gemeinderat vorgelegt und darüber abgestimmt werden. Erklärung dazu: Die Benützung von öffentlichem Gut am Kirchenplatz (zwischen Kirche und Mauritiushof) in Form eines eingezäunten Gartens zur exklusiven Benützung entspricht nicht den Regeln. Dazu sollte es eine Diskussion und eine klare Regelung geben. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Fläche durch die langjährige Nutzung ersessen wird. Ist dafür die Pacht (mit gewerblicher Nutzung für Urlaubsgäste?) für € 10,00/Jahr angemessen???
In Beantwortung der Anfrage erklärt der Bürgermeister, dass es über diese 80 m² Fläche einen (mündlichen?) Vertrag aus den 70er Jahren gibt (darüber sollte es doch in der Gemeinde Unterlagen geben?), der gültig ist und seiner Meinung nach alles in bester Ordnung ist. Er bekundet auf Nachfrage, dass es nicht möglich ist, dass diese Fläche vom Benutzer ersessen wird. Er verspricht in der nächsten Sitzung noch einmal auf diesen Punkt einzugehen (dringender Vorschlag: die angeblich mündliche in einer schriftlichen Vereinbarung mit marktüblicher Pacht festzuhalten).
Die Diskussion zu diesem Punkt ist sehr heftig, sie dreht sich um generellen Besitz und Benützungsrecht und geht am eigentlichen Fokus der Anfrage vorbei. Der wertvolle Grund am Kirchenplatz, wird exklusiv privat oder gewerblich (?) verwendet und unterliegt dem gleichen minimalen Pachtzins, als würde jemand Blumenkistl oder eine Sitzbank zur Verschönerung vor seinem Haus aufstellen (ohne Zaun).
Warum war der Punkt am 29.6.2023 als Tagesordnungspunkt in der GR-Sitzung (im „nicht öffentlichen Teil“) und wurde kurzfristig abgesetzt???
Es findet keine Abstimmung statt, die Angelegenheit soll in der nächsten GR Sitzung wieder aufgenommen werden.
Antrag 7: Im zuständigen Ausschuss sollen Rahmenbedingungen ausgearbeitet werden, wie in Zukunft bei Anfragen zu einem Kostenzuschuss/Mieterlass im Schloss vorgegangen wird, um den Anschein von Parteilichkeit zu vermeiden. Erklärung dazu: Notwendig wäre eine Kategorisierung in die Veranstaltungsformen (mit oder ohne kommerzielles Interesse, Präsentation von lokalen Bildungseinrichtungen oder Vereinen, Veranstaltungen von öffentlichen Institutionen, Benefizveranstaltung, etc.). Bei der Gewährung von Erlässen ist nicht erkennbar, um welche Leistungen es sich tatsächlich handelt. Werden Sachdienstleistungen in Anspruch genommen, wird der Arbeitsaufwand von Gemeindeangestellten zur Durchführung der Veranstaltungen berücksichtigt (stark gestiegener Personalaufwand im Jahr 2023)?
Abstimmung: Der Antrag wird abgelehnt, die Vergabe von Mieterlässen wird weiterhin gehandhabt wie bisher (und damit teilweise intransparent) erfolgen und im Einzelfall . Uns bleibt es, wieder bei jeder Entscheidung nachzufragen und einzufordern, dass das die Zusagen detailliert im Protokoll vermerkt werden.
Antrag 8: Es wird die Veröffentlichung des Termins der nächsten GR-Sitzung spätestens 30 Tage im Voraus beantragt. So können Terminkollisionen und somit unliebsame Verschiebungen von Sitzungen vermieden werden. Erklärung dazu: In den letzten Monaten mussten mehrere GR–Sitzungen verschoben werden, da die notwendige Anzahl von GR–Mitgliedern für eine Beschlussfassung nicht anwesend war. Das betrifft sowohl Mitglieder der Liste Wir für Spitz- ÖVP (am 1.2.2024) als auch der Gemeindeliste und der Liste Wolf -SPÖ. Verantwortung dafür wird öffentlichkeitswirksam in den Gemeindebriefen ausschließlich der Opposition zugeschoben.
Anmerkung: Dem von unserer Seite wiederholt geäußerten Wunsch nach frühzeitiger Information über die Sitzungstermine wird weiter nicht nachgekommen. Intern sind die Termine für die Mitglieder der Mehrheitsfraktion mit hoher Wahrscheinlichkeit schon früher bekannt, werden aber nicht kommuniziert. In den meisten Gemeinden funktioniert das hervorragend, bei uns gibt es diesbezüglich von der Mehrheitsfraktion keine Bereitschaft. Tatsächlich erfahren die Gemeinderäte offiziell immer erst genau am 5. Tag vor der Sitzung (wie es die NÖ Gemeindeordnung vorsieht) den Zeitpunkt und die Tagesordnungspunkte. Für die Vorbereitung mit Sichtung der vorbereiteten Unterlagen sind dann aufgrund der Öffnungstage am Gemeindeamt manchmal nur wenige Amtsstunden um uns kundig zu machen.
Wieder wird lange diskutiert. Der Bürgermeister hat so viele Termine, dass es für Ihn nicht möglich erscheint, Gemeinderatssitzungen langfristig festzulegen. Den Einwand, dass auch die Vizebürgermeisterin Denk im Notfall eine Sitzung leiten könnte wurde verworfen. Der Bürgermeister möchte ihr das nicht „antun“ und lieber jede Sitzung selber leiten auch wenn dadurch langfristige Planung für alle GR Mitglieder erschwert wird.
Diesmal nimmt zum ersten Mal die neue UNSER SPITZ Gemeinderätin Frau Ulrike Grünberger teil.
Sitzungsbeginn: 19:00
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit (nach § 48 NÖ GO) fest!
Folgende Mitglieder des Gemeinderates fehlten (entschuldigt): Rupert Donabaum, DI Reinhard Joksch
Zwei Dringlichkeitsanträge hätten sich in den vergangenen Wochen ergeben:
Errichtung Steuerschrank für Wassergenossenschaft (Hinterhaus)
Errichtung Trafo-Stationen EVN (Friedhof und Erlahof)
Beide Anträge betr. Aufnahme am Ende der Tagesordnung mehrheitlich angenommen!
TOP 1. Petition über die Gesundheitsversorgung in Spitz an der Donau
Anlässlich eines Schreibens der Ärztekammer wurde von der Gemeinde Spitz eine „Petition über die Gesundheitsversorgung in Spitz an der Donau“ verfasst. Es geht grundsätzlich um den Erhalt der Apotheke in Spitz. Von Seiten der Apotheke wird bereits eine Unterschriften Liste mit ca. 1000 Unterschriften geführt.
Apotheken ….
sind wichtige Gesundheitspartner und Nahversorger für die Menschen;
schaffen attraktive Arbeitsplätze in der Region;
tragen wesentlich zur regionalen Versorgungsqualität und Gesundheitsinfrastruktur bei;
kurbeln den Ausbau der lokalen Infrastruktur an;
Apothekerinnen und Apotheker versorgen die Bevölkerung rund um die Uhr mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen.
Ein Ersuchen in Namen der Gemeinde(-räte) um Ausschreibung bzw. Unterstützung bei der Schaffung einer Kassenarztstelle wurde an die Ärztekammer, das Land NÖ, die Österr. Gesundheitskasse (ÖGK) usw. versendet.
Petition wurde von sämtlichen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben!
TOP 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Die Änderung betrifft die Liegenschaft im „Oberen Gut“ (KG Gut am Steg, Grundstück Nr. 135, 136, 139) – ehemals Haus Winkler. Im § 16 der NÖ Raumordnung geht es um die erhaltungswerten Dorfstruktur. Auf dieser Liegenschaft soll durch eine Stiftung ein Gesundheitszentrum entstehen, der äußere Erscheinungsbild soll lt. Bgm. Nunzer erhalten bleiben.
Mehrheitlich beschlossen!
TOP 3. Liefer- und Bezugsvereinbarung mit der EEG
Hier geht es um eine Vereinbarung mit der „EEG UW Krems eGen.“ (Erneuerbare Energie-Gemeinschaft UmspannWerkKremseingetragene Genossenschaft) mit dem Sitz in Rossatz, an der verschiedene Wachauer Gemeinden beteiligt sind. Der von der PV-Anlage am Hochwasserschutzlager in Spitz produzierte Strom wird in erster Linie an folgende Zählpunkte in Spitz geliefert: Freibad, Donaubrunnen, Mittelschule, Gemeindeamt, Kindergarten, Schloss, Drucksteigerung am Hinterweg und Hochwasserschutzlager.
Betr. Einlieferung des Überschussstromes sowie den Bezug des benötigten Stromes (in der Zeit, in der die PV-Anlage in Spitz keinen Strom liefert) wird mit der EEG UW Krems eGen. eine Vereinbarung getroffen.
Laut dem Übereinkommen werden folgende Beträge bezahlt:
Für die Einlieferung von Überschussstrom derzeit 10,10 ct/kWh (u.a. abhängig von der Menge) bezahlt;
für den Bezug von Strom an die EEG 11,95 ct/kWh.
Beide Entgelte verstehen sich exkl. allenfalls Ust. und anderer Abgaben.
Einstimmig beschlossen!
Anmerkung der Redaktion: In der Präambel der „Vereinbarung über Bestand und Nutzung einer Energieerzeugungsanlage zwischen EEG UW Krems eGen. und der Marktgemeinde Spitz“ ist angeführt, dass der EEG die Betriebs- und Verfügungsberechtigung an der Erzeugungsanlage übergeben wird! Diese nicht unwesentliche Information wurde im Rahmen dieser Sitzung nicht erwähnt!
TOP 4. Grundsatzbeschluss Nahwärmeversorgung Erlahof – FF-Haus
In der Siedlung Erlahof soll eine Nahwärmeversorgungsanlage durch die Fa. Kausl Energy, Weiten errichtet werden. Die Nahversorgung selbst wird über eine eigene Körperschaft organisiert (z. B. Verein, Genossenschaft; Rechtsform offen). Derzeit gibt es Anschluss-Interesse von ca. 15 privaten Haushalten, 8 Wohneinheiten der WET-Anlage und ca. 15 Wohneinheiten der in Errichtung befindlichen Wohneinheiten der WNG.
Es ist beabsichtigt, das FF-Haus anzuschließen.
Für diesen Anschluss wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt: € 30.000,00 inkl. Ust. (Anschlusskosten € 19.800,00 und Übergabestation € 10.200,00 jeweils inkl. Ust.).
Derzeit besteht mit der EVN ein sehr günstiger Bezugsvertrag für Gas, der allerdings im November 2025 ausläuft. Die Gastherme im FF-Haus muss nach vielen Jahren im Betrieb dringend getauscht oder ersetzt) werden, die Kosten belaufen sich auf € 8.000,00 bis € 12.000,00. Auf eine Alternative (angedacht eine Wärmepumpe) wurde auf Grund der zu erwartenden Mehr- oder Zusatzkosten bzw. Adaptierungskosten nicht näher eingegangen.
Die Entscheidung ist sehr schwer, da weder der zukünftige Gaspreis noch die Bezugskosten aus der Nahwärmeversorgungsanlage abschätzbar sind. Als Arbeitspreis für die Nahversorgung wird auf Nachfrage 82€ /MWh genannt. Die Vollständigkeit der Unterlagen für die Entscheidung werden in der entstehenden Diskussion mehrmals angezweifelt. Der Bürgermeister drängt darauf, dem Grundsatzbeschluss für den Anschluss Feuerwehrhaus zuzustimmen, da andernfalls das ganze Projekt der Firma Kausl scheitern könnte.
Mehrheitlich beschlossen!
Anmerkung der Redaktion:Die bekanntgegebenen Kosten betreffen nur den Anschluss des Hauses, für weitere Kosten betreffend notwendigen Umbau der vorhandenen Heizanlage, gibt es keinen KV. Auch nicht für Alternativen (Luftwärmepumpe, neue Gastherme). Nicht nachgegangen werden soll dem Vorschlag die Entscheidung zu vertagen, bis bessere Entscheidungskriterien vorliegen. Die genauen Größenordnungen von Förderungen im Rahmen der Aktion „Raus aus Öl und Gas!“ wurde konkret nicht angesprochen, diese Information ist für eine allfällige Entscheidung unabdingbar!
Mit einem Grundsatzbeschluss wie diesem werden Fakten geschaffen, die die Gemeinde in eine Abhängigkeit bringen. Ohne ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu haben, sollen die Gemeinderäte einmal prinzipiell zustimmen, was von der WIR Fraktion mehrheitlich gemacht wird. Die gesamten Kosten, stellen sich erst später heraus können dann aber nicht mehr beeinflusst werden.
TOP 5. Grundsatzbeschluss Nahwärmeversorgung Erlahof – Kindergarten
Entspricht im Wesentlichen dem TOP 4. Der Kindergarten wird derzeit mit einer ca. 25 Jahre alten Wärmepumpe (mit Erdkollektoren) beheizt, somit besteht auch hier in absehbarer Zeit der Bedarf, Überlegungen über das zukünftige Heizsystem anzustellen.
Für diesen Anschluss wurde ebenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt: € 24.000,00 inkl. Ust. (Anschlusskosten € 18.000,00 und Übergabestation € 6.000,00 jeweils inkl. Ust.).
Hier gestaltet sich die Möglichkeit der Nahwärme auf Grund des derzeitigen Preisniveaus als etwas günstiger, andernfalls wäre die Erneuerung Wärmepumpe notwendig (eigener Strom aus PV am HWSL). gGR Wolf hat z.B. einen KV eingeholt für eine neue Wärmepumpe (6.800€) , die Betriebskosten dafür liegen bei ca. 4.500€ /Jahr. Die bestehende Heizungsanlage ist derzeit in Betrieb, zwar alt aber noch funktionstüchtig. Es besteht keine Notwendigkeit, diesen Beschluss jetzt herbeizuführen.
Die Beschlussfassung wurde abgesetzt, es sollen Kostenvoranschläge eingeholt werden!
Anmerkung der Redaktion: Die Aufbereitung dieser Punkte wäre Aufgabe von aktiven Ausschüssen!
Besonders aufgefallen ist bei Gemeinderatssitzung, dass der Herr Bürgermeister ganz vehement darauf pochte, die Gemeindeordnung einzuhalten. Dies ist deswegen interessant, da die Gemeindeordnung (= Gesetz, das die Rechte und Pflichten in einer Gemeinde[verwaltung] und die verschiedenen Zuständigkeiten regelt) bei seiner Amtsführung doch sehr oft auch belegbar nicht eingehalten wird. Nach der Vertagung von TOP 5 machte ein Mitglied des Gemeinderates den Vorschlag, aus oben erwähnten Gründen auch dem für TOP 4 gefassten Beschluss zurückzunehmen. Darauf reagiert der Bürgermeister mit der Wiederholung folgender Worte: „wir halten uns an die Gemeindeordnung und werden einen bereits getätigten Beschluss nicht aufheben, das geht nicht“!
TOP 6. Diverse Ansuchen um Mieterlass
Die Trachtenkapelle richtet das Ersuchen an die Gemeinde, die Miete für das Schlosskonzert am 8.6.2024 zu erlassen. Die Kapelle plant die Fortsetzung ihrer traditionellen Konzertreihe im Schloss.
Der Dorferneuerungsverein Spitz und der Pfarrgemeinderat Spitz ersuchen um Erlass der Miete für den Heurigen im Spitzer Schloss (Kellerräumlichkeiten) im Rahmen des Weinherbstes am 11.10. und 12.10.2024.
Die Personal- wie die Betriebskosten sind von den jeweiligen Vereinen zu tragen!
Der Tourismusverein Spitz hat um Subvention in Form der Beteiligung an den Personalkosten für das Jahr 2023 in Höhe von € 36.219,26 angesucht. Die Auszahlung soll wie in den letzten Jahren quartalsweise erfolgen.
Es gibt seit Jahren einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, dass jährlich bis € 35.000,00 an Personalkosten refundiert werden. Die Überschreitung im Jahr 2023 kam aufgrund der Verwaltung der Gutscheinaktion und der Auszählung der Gutscheine sowie der gestiegenen Personalkosten (KV-Erhöhung) zustande. Die Betriebskosten von über € 11.000,00 werden vom Tourismusverein selbst bezahlt!
Die Subvention soll in angesuchter Höhe bewilligt werden, es werden in Zukunft die € 35.000,00 nicht mehr überschritten werden.
Einstimmig bewilligt!
Subventionsansuchen 2024 SV Spitz
Der SV Spitz hat aufgrund der erschwerten Bedingungen seit 2020 mit den Nachwirkungen zu kämpfen bzw. es hat sich auch die Teuerungswelle sehr stark bemerkbar gemacht. Aufgrund der Fülle der Auf- und Ausgaben benötigt der SVS eine finanzielle Unterstützung und ersucht um Gewährung von € 4.000,00 für 2024.
Die Kosten für die Sanierung und Instandhaltung der Sportanlage sowie für die Aufwendungen für die Nachwuchsarbeit sind sehr hoch!
Der Spitzer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.6.2023 beschlossen, dem SVS eine außertourliche Subvention in der Höhe von € 2.000,00 aufgeteilt auf 2 Jahre (2023 und 2024) zu gewähren. Somit würde der SVS bei Zuerkennung des Subventionsansuchen 2024 eine Unterstützung in Höhe von insgesamt € 5.000,00 erhalten.
Seitens der Mitglieder des Gemeindevorstandes wird dem Gemeinderat empfohlen, das Ansuchen des SVS nicht wie oben beschrieben, sondern eine Subvention von gesamt € 3.500,00 (€ 1.000,00 vom Vorjahr und € 2.500,00 neu), zu beschließen.
Einstimmig beschlossen!
Familienverband Spende Ansuchen um € 300,00 zur Unterstützung des Projektes Leihoma/Opa
Bewilligt wurden € 150,00
Einstimmig beschlossen!
Pfingstsammlung BH Krems
Wie üblich, wurden € 80,00 bewilligt. 2023 erfolgte keine Beteiligung.
Einstimmig beschlossen!
Unterstützung Sanierungskosten für Ruinenweg
Der Weg führt von „auf der Wehr“ zur Ruine, war in letzter Zeit gesperrt und wurde auf Privatinitiative von Herrn Markus Nothnagl saniert. Es wird um Abdeckung der Unkosten in Höhe von € 280,00, die in bar entstanden sind, ersucht.
Einstimmig beschlossen!
TOP 8. Zuschuss zur Sanierung Aussichtswarte – Spitzer Lusthaus
Der Tourismusverein hat nach einem Hagelschaden die Sanierung des Spitzer Lusthauses (Aussichtswarte unterhalb der Ruine) mit einem neuen Schindeldach saniert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 9.000,00 netto, dies ist höher als vorab angenommen. Die Kosten wurden wie folgt aufgeteilt: Dorferneuerung ca. € 2.750,00, Tourismusverein ca. € 2.750,00, Versicherung der Gemeinde ca. € 2.500,00; es fehlt ein Betrag von € 1.000,00.
Dieser Fehlbetrag von € 1.000,00 möge durch einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde ausgeglichen werden.
Einstimmig beschlossen!
TOP 9. Unfallversicherung Ferienbetreuung Volksschule
Für die Ferienbetreuung VS soll eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Derzeit sind 40 Kinder angemeldet. Ein Angebot wurde von Büro „b&o“ ausgearbeitet. Die Prämie pro Kind für die Ferienzeit beträgt € 3,00 (das wären € 120,00).
Das Versicherungsmaklerbüro b&o, Beratungs- und Optimierungs KG (Thomas Murth), würde diese Prämie gerne als Sponsoring für die Gemeinde übernehmen.
Einstimmig beschlossen!
TOP 10: Kostenbeteiligung Sanierung der Spitzer Wildbäche
Der „forsttechnische Dienst“ hat der Marktgemeinde Spitz Projektunterlagen zur Sanierung und Pflege der Spitzer Wildbäche übermittelt.
Auszug aus dem Protokoll: Gegenstand ist die Überprüfung und Finanzierung des Projektes ohne örtliche Verhandlung in den genannten Einzugsgebieten (Schwallenbach, Spitzerbach, Teichbach, Mieslingbach) und Gemeinden im Bezirk Krems.
Anlass der Projektierung: Wiederkehrende Hochwässer und Schadenereignisse bedingen einerseits die bestehenden schutzwasserbaulichen Einrichtungen instand zu setzen und andererseits notwendige kleinräumige Maßnahmen zu setzen.
(angedachte oder mögliche) Gesamtkosten: € 250.000,00 inkl. 12% für Regie und Unvorhersehbares – 1/3 davon wäre von der Gemeinde Spitz zu zahlen.
Preisbasis: 2024
Ausführungszeitraum: 3 Jahre, 2024 – 2027
In diesem Zusammenhang stehen das Wasserbauten-Förderungsgesetz, das Forstgesetz und das Wasserrechtsgesetz. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Wildbäche nicht nur von der Republik (spr. Wildbachverbauung), sondern auch von Land und Gemeinde („1/3-Lösung“) erhalten werden müssen.
Falls ein konkretes Projekt umzusetzen ist, wird dieses ausgearbeitet, die Kosten werden bekanntgegeben und mit den Arbeiten begonnen. So gesehen ist dieser Beschluss ein sogenannter „Vorratsbeschluss“ = wenn Finanzmittel für dringende Arbeiten benötigt werden, sind diese zumindest budgetiert und können abgerufen werden!
Der Spitzerbach hat ein Niederschlagseinzugsgebiet von 65 km² und daher ist hier darauf zu achten, dass es keine Hindernisse (z. B. Sträucher, Bäume, Bauten, Holzstöße) im Abflussgerinne gibt.
Einstimmig beschlossen!
TOP 11: Kaufvertrag öffentliches Gut (bei Mauritiushof) – Beschlüsse 5/2022 und 12/2023
In den Gemeinderatssitzungen vom 4.5.2022 sowie vom 19.12.2023 wurde der Verkauf einer öffentlichen Fläche von (urspr. 5m² und später) 5,5m² um € 1.650,00 zwecks Errichtung eines Stiegenaufganges zum Neubau Markstraße 13 beschlossen.
Die Fläche beträgt laut Geometer 5,47m², die Vermessungsverordnung sieht aber nur ganze Zahlen vor, daher scheint im Teilungsplan die Fläche als 5m² auf, der Kaufpreis € 300,00/m² wird aber vom tatsächlichen Flächenmaß berechnet, somit € 1.100,00.
Mehrheitlich beschlossen!
Anmerkung der Redaktion:
Nun ist folgender Ablauf im Zusammenhang mit dem Grundverkauf an FJ Gritsch zu beobachten: Der erste Beschluss am 4.5.2022 über den Verkauf von 5m² erfolgte mit Bedingungen, die im Vertrag „auf alle Fälle“ enthalten sein müssen (siehe Faksimile aus Protokoll).
Bei den weiteren Beschlüssen vom 19.12.2023 und am 24.6.2024 (dieses Mal schon 5,5m²) war von diesen Bedingungen keine Rede mehr, sie sind auch nicht im endgültigen Vertrag mit FJ Gritsch nicht enthalten.
TOP 12: Übernahme Grundstück im Bereich der B3 – Abfahrt zum Wassersportclub
Die NÖ Landesregierung beabsichtigt die Fläche von 428 m² im Bereich der B3 (Straßenkilometer 133,2 – ehemalige Pumpstation GV), die nicht mehr benötigt wird, in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Spitz in das Grundstück 2185/2 zu übertragen.
Wurde bereits grundsätzlich in der GR-Sitzung am 14.3.2023 beschlossen, jetzt soll die Verbücherung durchgeführt werden.
Einstimmig beschlossen!
TOP 13: Angebot der NÖVOG – zum Ankauf des ehemaligen Bahnmeistergebäude
Die NÖVOG (Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H.) als Betreiberin der Bahn u. a. im Bereich der Wachau und Besitzerin des Bahnhofgeländes ist im Begriff, das ehemalige Bahnmeistergebäude (inkl. Wasserturm, ehemalige Kanzleiräumlichkeiten, Grünfläche/ehem. Bahnhofrestaurant) zu einem Preis von € 140.000,00 zu verkaufen.
Das Bahnmeistergebäude (mitsamt der öffentlichen Toilettenanlage) steht unter Denkmalschutz, eine Nutzung durch die Gemeinde ist nicht angedacht. Ein Erwerb durch einen privaten Interessenten steht nichts entgegen.
Es wurde Antrag gestellt, dem Angebot nicht näher zu treten.
Einstimmig beschlossen!
TOP 14: Servitutsvertrag mit ENI – Tankstelle an B3
Der für einen Beschluss notwendige Servitutsvertrag ist nicht gelangt, daher wird dieser Punkt abgesetzt!
TOP 15: Netzzugangs-Vertragsangebot (Friedhofgasse Parz. Nr. 88)
Die EVN hat ein neues Netzzugangsvertragsangebot für den Standort 3620 Spitz, Friedhofgasse Parz. Nr. 88 (Stromversorgung Burgberg) gesendet.
Die seit Jahren bestehende Stromversorgung für den Burgberg soll erneuert werden. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.
Einstimmig beschlossen!
TOP 16: Antrag mit 8 Punkten von Mag. Eva Grünberger und andere
wird aufgrund des Umfangs im nächsten Beitrag auf er UNSER SPITZ Homepage behandelt
Dringlichkeitsanträge:
Errichtung Schaltschrank für Wassergenossenschaft (Hinterhaus)
Im Bereich Kreisverkehr wird für Brunnen 1 und 2 ein Schaltschrank errichtet, der sich auf Gemeindegrund befindet; es wird der Antrag auf Zustimmung gestellt!
Es wird diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt!
2. Errichtung Trafo-Stationen EVN (Friedhof und Erlahof)
Der Trafo am Friedhofparkplatz soll rechts an der Grundgrenze zur Parzelle des Johannes Stierschneider positioniert werden (zur Erreichung des Ringschlusses) und der Trafo im Erlahof wird bei der Pumpstation der Wasserversorgung (in der Nähe der 20 kV-Leitung; zur besseren Versorgung der Bereiche Laaben und der Siedlung Erlahof) errichtet!