In ihrer ersten GR-Sitzung am 28.6. hat die neue GRin Mag. Eva Grünberger die beiden folgenden Dringlichkeitsanträge gestellt: GRin Eva Grünberger wollte diese – so wie es die NÖ Gemeindeordnung vorsieht – vorlesen. Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen sind, können nur dann behandelt werden, wenn der Gemeinderat hierzu seine Zustimmung gibt. Solche Anträge„Der Bürgermeister und Jurist beugt das Recht!“ weiterlesen
Autor-Archive:cp
Verwirrungstaktik bei Spitzer Gemeinderatssitzung
Der Gemeinderat nimmt den Antrag von UNSER SPITZ an – oder war doch alles anders gemeint? Waren sich die 17 zustimmenden Gemeinderäte eigentlich im Klaren, wie die Frage lautete?