Brief an den Bürgermeister vom 12.7.2021

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur „Diskussion“ in der GR-Sitzung am 1.7.2021 über die Bereitstellung von Unterlagen, die zur Ausübung des Mandates eines Gemeinderates notwendig sind, verweise ich hiermit nochmals auf § 22 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung:

§ 22 Rechte der Mitglieder des Gemeinderates

(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates hat das Recht, bei den Sitzungen des Gemeinderates zu den Verhandlungsgegenständen das Wort zu ergreifen, Anfragen und Anträge zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Die Anfragen sind vom Bürgermeister spätestens in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beantworten. Eine Nichtbeantwortung ist zu begründen. Jedes Mitglied des Gemeinderates hat überdies das Recht, jene Akten einzusehen, auf die sich Verhandlungsgegenstände einer anberaumten Gemeinderatssitzung beziehen. Die Ergebnisse der Vorberatung in den Ausschüssen und im Gemeindevorstand einschließlich der Anträge an den Gemeinderat sind diesen Akten beizuschließen. Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten müssen auch Kopien der Akten auf Kosten des Mitgliedes des Gemeinderates hergestellt oder die Akten in einer anderen technisch möglichen Weise zur Verfügung gestellt werden.

Es ist nicht einzusehen, dass in der heutigen Zeit jedes Gemeinderatsmitglied zum Gemeindeamt gehen muss, um die Akten einzusehen. Vielmehr sollte es eine Selbst-verständlichkeit sein, dass zusammen mit der Einladungskurrende allen Gemeinderats-mitgliedern die dazugehörigen Akten vollständig und – der NÖ Gemeindeordnung entsprechend – zeitgerecht elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Warum das ausgerechnet in der Gemeinde Spitz nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich erwarte deshalb, dass dies künftig automatisch und ohne jede weitere Aufforderung geschieht.

Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass ein Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden kann und sollte, wenn die Unterlagen dazu nicht in Gänze und in vorgesehener Frist vorgelegt werden konnten. Wieso Sie den Tagesordnungspunkt „Pacht Kirchenplatz“ überhaupt behandelt haben, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Allerdings bringe ich dazu folgende Anmerkungen vor:

Die seriöse Berechnung bzw. Gegenüberstellung von Einnahmen und eventuellen Ausgaben sollte unbedingt zur Abstimmung bei der nächsten GR-Sitzung vorliegen, ebenso wie in den Vertrag aufgenommen werden sollte, bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter (wenn er denn selbst die Errichtung der Pflasterung übernimmt, was ich für einen Fehler halte) er die Pflasterung spätestens auszuführen hat. Ihr „Grundvertrauen“ in die involvierten Parteien teile ich prinzipiell nicht (wem schadet es, wenn der Termin im Vertrag steht?). Wenn dem so wäre, bräuchte es ja keine Verträge mehr.

Es kann ja nicht im Sinne der Gemeinde sein, dass eventuell am Kirchenplatz – aus welchen Gründen auch immer – jahrelang (oder auch nur bis 31.12.2023) die Pflasterung nicht vollständig ausgeführt ist.

Nachdem die „Mehrkosten“ für das gesamte Projekt (nach Ihrer eigenen Berechnung im Zuge der Sitzung) in Höhe von rund € 300.000,00 weder durch den Gemeinderat genehmigt sind noch völlig klar ist, wie das finanziert sein soll, wird es auf die Pflasterung von rund 120 qm bei einem Gesamtvolumen von € 1,8 Mio. wohl auch nicht mehr ankommen.  Zumal meinen Recherchen nach das reine Pflastern von einem Quadratmeter zwischen € 30,00 und € 50,00 liegen dürfte. Das Eruieren des genauen Preises sollte ja durch die vorliegenden Angebote keine Schwierigkeit bereiten. Wenn man von einem Pachtzins von € 0,90 (das war ja das, was Sie als ortsüblich bezeichnet hatten) ausgeht, betragen die Mindereinnahmen für die Gemeinde in 20 Jahren immerhin € 13.878,00, dem gegenüber steht ein Betrag für das Pflastern (selbst bei der Annahme, dass dies € 100,00/qm ausmacht) von € € 12.850,00 (ohne Einberechnung des Wertindexes). Außerdem vermeidet man damit, dass in 20 Jahren eventuell „der Präsident des Landesgerichtes Krems an der Donau einen Sachverständigen auszuwählen hat“ und dieser Gutachter teuer von der Gemeinde bezahlt werden muss.

Zudem merke ich an, dass wieder einmal das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung mir nicht vorgelegen hat, so dass ich keine Gelegenheit hatte, eventuelle Einwände zu erheben. Dies werde ich der Bezirkshauptmannschaft zur Kenntnis bringen.

Des Weiteren haben Sie im Zuge der Beantwortung eines Dringlichkeitsantrages von Herrn Dr. Christian Hirtzberger vor der GR-Sitzung am 24.6.2020 die Ankündigung gemacht, dass „in Bälde“ die Veröffentlichung der Protokolle (der öffentlichen Teile) der GR-Sitzungen auf der Homepage der Gemeinde umgesetzt wird. Warum werden diese für die Bürger interessanten Unterlagen – trotz Ihrer Aussage – bis heute nicht auf der Homepage veröffentlicht?

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Paul

Gemeinderätin in Spitz

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