Nach der Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeister Dr. Nunzer berichtet dieser von den eingebrachten Einwendungen der UNSER SPITZ-Mandatarin Cornelia Paul gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31.3.2021 – lesen Sie den Bericht dazu auf der Homepage www.unserspitz.at .
TOP 1: Ankauf Beleuchtungskörper Marktstraße/Kirchenplatz
Im Zuge der Neugestaltung der Marktstraße und des Kirchenplatzes wird auch die Erneuerung der Ortsbeleuchtung in diesem Straßenzug erfolgen.
Daher wurde von der Fa. Schreder GmbH ,1230 Wien, ein Kostenvoranschlag für insgesamt 10 Laternen inkl. Masten, Wandausleger und Kabelkästen eingeholt.
Weitere Merkmale: Typ GASLATERNE LED, Lichtfarbe neutralweiß, Leistungsreduzierung von 23:00 bis 05:00 um 50% (gegen Aufpreis)
Dieses Angebot beläuft sich auf knapp unter € 20.000,00.
Von gGR Helmut Wolf kam der Vorschlag, das Modell der in der Kremser Straße verbauten Laternen für die Marktstraße und den Kirchenplatz anzuschaffen, da in den verschiedenen Straßenzügen ebenso viele Varianten von Beleuchtungskörpern in Betrieb sind. Von Bgm. Nunzer wurde dem entgegengehalten, dass es für das historische Ensemble der Marktstraße und des Kirchenplatzes entsprechende einheitliche Beleuchtungskörper aufgestellt werden sollen. Auf die Frage von UNSER SPITZ – GRin Cornelia Paul, in welchem Ausschuss die Auswahl dieser Laternen besprochen wurde, konnte keine schlüssige Antwort gefunden werden. Einerseits wurde einem früheren Verlangen nach den Protokollen der Gemeindevorstandsitzung der GRin Paul die Auskunft erteilt, „dass es zu diesem Thema keine Vorstandssitzung gab und es daher keine Protokolle gibt“, andererseits berichtete Frau Vbgm. Maria Denk, dass sie an einer Besprechung einer Gruppe von Gemeinderäten (diese hätten sich getroffen, um das Projekt Marktstraße/Kirchenplatz zu besprechen) teilgenommen hätte, in der ihr Vorschlag, sich für die gleichen Laternen wie in der Altstadt von Melk zu entscheiden, aufgegriffen wurde. Über dieses Gespräch liegt kein Protokoll vor. Anmerkung von C. Paul: Dieses Verhalten zeigt einmal mehr, dass einfach irgendetwas entschieden wird, ohne die Bevölkerung mitbestimmen zu lassen. Es gibt also eine weitere Ausführung von Lampen, die noch dazu sehr teuer sind. Man mag sich die Frage stellen, warum für viel Geld in der Wachau ein „Lichtkonzept“ erstellt wurde, wenn man jetzt einfach mal wieder irgendetwas macht. Auf eine weitere Frage von GRin Cornelia Paul, ob an mögliche Förderungen für die Anschaffung der LED-Lampen (Land NÖ) gedacht wurde, entgegnete der Bürgermeister, dass um diese Förderungen durch den Dorferneuerungsverein angesucht wurde/werde. Von GR Thomas Murth wurde angeregt, weitere Angebote einzuholen, was eventuell zu geringeren Anschaffungskosten führen könnte. Bgm. Nunzer erwähnte, dass es keine anderen Angebote gäbe, da die Firma Schreder „der Spezialist auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtung“ sei bzw. nur dieser Anbieter genau diese Lampen anbietet. GR Bernd Reiter verwies darauf, dass es bei diesen Laternen eine Lieferfrist von ungefähr 8 Wochen gäbe und durch das Einholen weiterer Angebote zu viel Zeit verloren ginge. Anmerkung C. Paul: Als ob man nicht seit nunmehr 2 Jahren wüsste, dass man neue Laternen benötigt. Hier hätte doch wirklich eine sorgfältige Vorbereitung und eine entsprechende Abstimmung im zuständigen Gremium erfolgen können.
Ergebnis Abstimmung: Das Angebot der Fa. Schreder mit einem Preis von € 19.689,62 wird mehrheitlich angenommen.
TOP 2: Schreiben NÖ Landesregierung vom 6. Mai 2021, gemeindeaufsichts-behördliches Verfahren; nochmalige Beschlussfassung des Kaufvertrages hinsichtlich Ordination im Dachgeschoss Gemeindeamt auf Grund eines Formalmangels bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 11. Dezember 2019
Der Rechtsvertreter der Gemeinde Spitz, Rechtsanwalt Mag. Johannes Sykora (Kanzlei HOFFMANN & SYKORA Rechtsanwälte KG, Tulln), hat im Februar 2020 im Zuge des von Marktgemeinde Spitz gewünschten Verkaufes eines Teiles des Obergeschosses des Gemeindehauses (= Arztordination + Parkplatz) um € 314.400,00 an die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ u. a. für die Gemeinde um aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht. In einem Schreiben der NÖ Landesregierung vom 6.5.2021 an Mag. Sykora wird ausgeführt, dass bei der Beschlussfassung des von der Gemeinde vorgelegten Kaufvertrages durch den Gemeinderat ein „Formalmangel“ aufgetreten ist.
Zur Erläuterung: Die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ in Spitz wird vom Gemeindevorstand (das sind die geschäftsführenden Gemeinderäte, nicht der Bürgermeister) verwaltet, es muss u. a. bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten um eine stiftungsbehördliche Genehmigung angesucht werden. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Interessen der Stiftung zu vertreten und stimmen in diesem Fall darüber ab, ob und zu welchen Bedingungen (u. a. Kaufpreis) der Teil des Obergeschosses (+ Parkplatz) im Gemeindehaus gekauft wird. Die übrigen Gemeinderäte (inkl. Bürgermeister) fassen den Beschluss im Interesse der Gemeinde.
Vor der Einberufung dieser Gemeinderatssitzung für den 19.12.2019 wurde vermeintlich von Mag. Sykora über das Prozedere bei der Abteilung Gemeinden beim Amt der NÖ Landesregierung angefragt und ihm die Auskunft erteilt, dass nicht alle Mitglieder des Gemeinderates einzuladen wären. Und von eben dieser Behörde wird nun nach 15 Monaten ein Mangel im Verfahren (keine rechtskonforme Einladung durch den Bürgermeister) festgestellt und von der Gemeinde Spitz eine neuerliche Beschlussfassung entspr. §45 NÖ Gemeindeordnung eingefordert.
Bei der Gemeinderatssitzung vom 15.6.2021 musste der Bürgermeister auf Grund der Abwesenheit von 3 Gemeinderäten feststellen, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist und verschob die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt auf den Termin der nächsten Sitzung des Gemeinderates.
Anmerkung C. Paul: Bisher ist immer noch nicht geklärt, ob die Stiftungsaufsicht diesem Kauf überhaupt zustimmt. Es ist ja nicht im Sinne der Stiftung, dass ein höherer Preis als der durch einen Sachverständigen ermittelte Preis gezahlt wird.
Einmal mehr zeigt sich das Dilemma des Gemeindevorstandes, der gleichzeitig auch Stiftungsrat ist. Hier sollten diese Herrschaften beide Seiten gleichbehandeln. Da aber offensichtlich nicht wirklich Interesse daran besteht, genau dies zu tun, lässt man sich auf die Vorschläge des Bürgermeisters ein, der gar nicht zum Stiftungsrat gehört und so wird – wenn nicht die Stiftungsaufsicht dies verhindert, die Stiftung übervorteilt. Bisher nicht beantwortet hat der Bürgermeister, wieviel der gesamte Ausbau des Obergeschosses gekostet hat und woher das Geld für den Umbau des Gemeindehauses kommen soll, wenn die Stiftungsaufsicht dem Kauf nicht zustimmt; ebenso wenig wie die Frage, wer denn die Ordination mieten soll, wenn der Arzt nicht bleibt. Dessen Frau hat ja bereits eine andere Stelle angenommen. Weitere Punkte bleiben offen: warum wurde nicht für die geplante Kaufabwicklung ein Kurator als Vertreter der Stiftung bestellt, damit hätte sich das Problem mit der Befangenheit erledigt? Wer hat das Inventar bezahlt? Wird dieses mit verkauft?
TOP 3: Herstellung neuen Zufahrtsweg im Ortsteil Laaben; Begleichung offene Forderungen Fa. Ing. Erich Steiner GmbH
Die „Ing. Erich Steiner GmbH“ hat am 8.5.2018 einen Kostenvoranschlag über die Errichtung einer Zufahrtsstraße zu den Objekten Laaben 9, 13, 13a und 15 vorgelegt und daraufhin den Auftrag zur Durchführung von der Marktgemeinde Spitz erhalten. Diese Kostenberechnung beinhaltete u. a. auch den Ankauf der Brücke über den Spitzerbach zum Betriebsgelände der „Ing. Erich Steiner GmbH“. Nachdem es nach Rechnungslegung Auffassungsunterschiede betreffend Arbeitsleistung und Materialkosten zwischen der Gemeinde und der beauftragten Firma gab, wurde als Sachverständiger Baumeister Ing. Franz Nicht zu einer Beurteilung beauftragt. Die Brücke über den Spitzerbach wurde vor Jahren von der „Ing. Erich Steiner GmbH“ auf einem Grundstück der Republik erreichtet und ist daher in das Eigentum der Republik übergegangen. Eine Sanierung des Überganges wurde auf Grund der in Mitleidenschaft gezogenen Brückenköpfe für nicht sinnvoll beurteilt. Die Kosten für die Sanierung wie auch eine allfällige Neuanschaffung der Brücke wären von der Republik nicht übernommen worden. Es wurde bei einer Zusammenkunft von Vertretern der Gemeinde sowie der Fa. „Ing. Erich Steiner GmbH“ am 18.5.2021 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Rechnungsprüfung durch Bmst. Ing. Nicht schlussendlich eine Einigung über die noch offene Forderung von € 44.800,00 (brutto) erzielt.
Ergebnis Abstimmung: mehrheitlich angenommen
TOP 4: Kindergarten Spitz; Neuregelung der Tarife für die Nachmittagsbetreuung
Bezugnehmend auf einen vor Jahren gefassten Gemeinderatsbeschluss erfolgt folgender Antrag:
a) Ab September 2021 sollen folgende Tarife für die Betreuung von Kindern vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr gelten (von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr kostenlos):
bis zu 32 Stunden pro Monat € 53,-
von der 33. bis zur 64. Stunde € 74,-
ab 65 Stunden pro Monat € 85,-
b) Für Geschwisterkinder wird ein Nachlass von 40% gewährt, aufgerundet auf volle Euro: €°32,- / € 45,- / € 51,-
c) Jedes Jahr im April hat die Kassenverwaltung gemäß § 25 NÖ Kindergartengesetz 2006 zu
prüfen, ob seit dem Monat der letzten Tariferhöhung der Index der Verbraucherpreise der
Bundesanstalt Statistik Österreich um mehr als 5% gestiegen ist.
d) Trifft der Fall unter c) zu, sind die Tarife ab dem darauffolgenden September um die entsprechende Steigerung des VPI Stand April zu erhöhen. Dabei sind die ermittelten Werte auf volle Euro aufzurunden.
e) Für Geschwisterkinder soll wieder ein Nachlass von 40% gewährt werden, aufgerundet auf
volle Euro.
Ergebnis Abstimmung: einstimmig
TOP 5: Pfingstsammlung
Mit Schreiben vom 30.3.2021hat die BH Krems die Marktgemeinde Spitz ersucht, wie in den vergangenen Jahren im Rahmen der Pfingstsammlung des Landes NÖ einen Betrag in Höhe von € 80,00 zu überweisen.
GRin Cornelia Paul fragt, ob es Aufgabe der Gemeinde sein kann, Kindern einen Ferienaufenthalt zu ermöglichen und regt an, dass die Mitglieder des Gemeinderates mit Spenden aus der privaten Tasche aufkommen. Sie hat im Vorjahr in Privatinitiative ca. € 280,00 gesammelt und an die BH überwiesen). Der Bürgermeister erteilt dem Schriftführer AL Norbert Notz den Auftrag, per Mail an die Gemeinderatsmitglieder die Kontonummer der BH für eine allfällige private Spende bekannt zu geben und lässt über den Beschluss über die Spende in der Höhe von € 80,00 abstimmen.
Anmerkung C. Paul: Bis heute (22.07.2021) ist eine solche Aufforderung nicht erfolgt.
Amtliche Mitteilung Nr. 6 vom 31.3.2021 des Landes NÖ
Die diesjährige Pfingstsammlung wird in der Zeit vom 1. Mai 2021 – 31. Mai 2021 durchgeführt. Das Sammelergebnis bildet die finanzielle Grundlage für die Ferienaktion des Landes
Niederösterreich. Im Rahmen dieser Aktion wird gesundheitlich gefährdeten bzw. sozial bedürftigen Kindern ein Ferienaufenthalt ermöglicht. Die Sammlung erfolgt in Form von Haussammlungen, Straßensammlungen, Sammlungen in Schulen, Spenden von Gemeinden und größeren Betrieben etc.
Ergebnis Abstimmung: mehrheitlich; 1 Gegenstimme GRin Cornelia Paul
Ergänzung vom 27.9. durch das offizielle Protokoll der Gemeinde: