Anfechtung der Abstimmungsergebnisse der Gemeinderatssitzung

Im letzten Beitrag Verwirrungstaktik bei der Gemeinderatssitzung haben wir berichtet, wie seitens des Bürgermeisters mit unserem Antrag (Tagesordnungspunkt 7 über den Nachlass der Kanalbenützungsgebühr für Spitzer Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebe während der Coronavirus-Pandemie) verfahren wurde.

Es wurde ein unzulässiger Gegenantrag des Bürgermeisters unserem Antrag nachgestellt. Auf dem Abstimmungsbogen wurde nur über den Wortlaut unseres Antrags abgestimmt, kurioserweise wurde als Ergebnis die Annahme des Gegenantrags des Bürgermeisters verkündet.

Allerdings gab es im Prozedere weitere Punkte, die nicht korrekt waren:

  1. Keine öffentliche Ankündigung der Sitzung über Termin und Tagesordnungspunkte
  2. Entscheidungsrelevante Unterlagen wurden nicht sofort, sondern erst auf Anfrage und dann nicht komplett ausgehändigt
  3. Der Bürgermeister stellt unzulässige Zusatz- und Abänderungsanträge
  4. Die Stimme von GR Cornelia Paul wurde, entgegen der geltenden Bestimmungen, als verspätet zurückgewiesen
  5. Die öffentliche Kundmachung des Ergebnisses zu 2 Punkten gibt den Wortlaut des Abstimmungsbogens falsch beziehungsweise ins Gegenteil verkehrend wieder

UNSER SPITZ hat diese Umstände in einem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft formuliert und um Prüfung ersucht.

Hier unser Schreiben an die BH Krems

Das aufsichtsbehördliche Verfahren wurde umgehend eingeleitet und wir erwarten dazu eine objektive Beurteilung. Wir sind gespannt, was dabei heraus kommt.

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