Das lässt auch uns wirklich ratlos zurück!

Auch wenn uns im aktuellen Gemeindebrief vorgeworfen wird, einen Antrag mit rein formalen Dingen eingebracht zu haben, sind doch einige Dinge allein aufgrund des Antrags ins Rollen gekommen! In einigen der Punkte hatte die Gemeinde Spitz bisher ihre Pflichten verletzt. Manche der gestellten Anträge beziehen sich auf jahrelang verschleppte Vernachlässigung der NÖ Gemeindeordnung, andere Anträge fordern Abschluss von offenen Kauf- oder Pachtverträgen. Auch sollen in ausgewählten Punkten fix geltende Vereinbarungen zu Schlossvermietungen, Einberufung von GR Sitzungen oder Transparenz in der Offenlegung von Finanzdaten geschlossen werden.

Diese Anträge haben gezeigt, dass sich die unterzeichnenden Gemeinderäte sehr wohl um den Ort und seine positive Entwicklung sorgen und sie daran interessiert sind, Themen umfassend informiert zu entscheiden. Wie die Abläufe bei GR Sitzungen zeigen, ist eine konstruktive Teilnahme bei wichtigen Entscheidungen nicht gewünscht und wird sogar behindert. Nachfragen nach Alternativen werden als Ablehnung des Projektes dargestellt. So geschehen bei den aktuellen Themen wie z.B. Gesundheitszentrum in Gut am Steg oder Grundsatzbeschluss zum Anschluss Kindergarten und Feuerwehrhaus an eine Fernwärme Leitung. Daher lassen auch uns und andere Gemeindebürger diese im Gemeindebrief geäußerten Vorwürfe und Behauptungen ratlos zurück.

Ohne unseren formellen Antrag wäre in diesen ausgewählten Punkten nichts passiert!

Uns fallen noch unzählige weitere Punkte im Gemeinde Geschehen auf, wo es zu solchen Klärungen kommen muss. Sei es die PV- Anlage und die Schrankenanlage am Hochwasserschutz, sei es die ausständige Abrechnung von Marillenkirtag oder die noch nicht öffentlich gewordene Endabrechnung vom Umbau Marktstrasse / Kirchenplatz!

Jetzt zu den 8 Anträgen die von GR Mag. Eva Grünberger mit der Unterschrift von 6 weiteren Gemeinderäten an den Bürgermeister gerichtet waren:

Vom Gemeindevorstand wurde empfohlen, die Anträge in der GR-Sitzung zu behandeln. Die 8 Anträge wurden in der Tagesordnung zur GR-Sitzung vom 24.6.2024 als Tagesordnungspunkt 16 geführt.

Antrag 1: Veröffentlichung der Finanzdaten der Gemeinde Spitz auf der Transparenzplattform www.offenerhaushalt.at  nach Vorbild von 1.510 Gemeinden in Österreich. Die österreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten kostenlos einen einzigartigen Überblick über ihre Finanzen und können diesen auch – ganz im Sinne einer transparenten Haushaltsführung – im Internet verfügbar machen.
Das wurde anlässlich der letzten Prüfung des Prüfungsausschusses gefordert. Von Frau AL Hemmer wurde damals informiert, dass die Freischaltung in Vorbereitung ist und in den nächsten Tagen erfolgen wird. Die Freischaltung ist bis dato nicht erfolgt!

Erklärung dazu: Der Veröffentlichungspflicht von Rechnungsabschlüssen, Voranschlägen und Nachtragsvoranschlägen wurde von der Gemeinde nach meiner ausdrücklichen Aufforderung nach dem 6.5.2024 nachgekommen und ist jetzt formell durch die Veröffentlichung der PDF-Dateien auf der Homepage erfüllt. Zur Erfassung des Ergebnisses in der Form eines 300 Seiten PDF ist aber einiges Detailwissen und Zeitaufwand notwendig und selbst dann bleiben immer noch Fragen offen.
Die Offenlegung auf der Plattform www.offenerhaushalt.at würde den sogenannten 3- Komponenten-Haushalt unserer Gemeinde besser erfassbar machen und ist ein wertvoller Beitrag zum Verständnis, zur Visualisierung und zum Vergleich der Ergebnisse. Dies gilt nicht nur für interessierte Bürger, sondern auch für die Gemeinderäte!

Abstimmung: Der Bürgermeister stellt (offensichtlich ohne Recherche) seinen eigenen Antrag auf Ablehnung des eingebrachten Antrags. Dem wird mehrheitlich stattgegeben.

Anmerkung: Die Gemeinde kam seit Jahren der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Finanzdaten (auch auf der Homepage) gar nicht nach. Frau Gemeinderätin Mag. Eva Grünberger erreichte in den letzten Monaten, dass nach Aufforderung zumindest die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden. Den Bürgern einen Schritt entgegenzugehen und darüber hinaus ein Service zu bieten, welches die Gemeindefinanzen mit anderen Gemeinden vergleichbar macht, das wagt der Bürgermeister nicht.

Der Bürgermeister beruft sich darauf, dass es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gäbe und die gesetzlichen Vorgaben jedenfalls erfüllt würden, was man auch als Einzelmeinung gelten lassen könnte, aber durch offensichtlichen Fraktionszwang nicht will.

Antrag 2: Veröffentlichung sämtlicher Protokolle der Gemeinderatssitzung der aktuellen Legislaturperiode auf der Homepage, wie es schon in der GR-Sitzung vom 24.6.2020 (!) infolge einer dringlichen Anfrage (damals GR Dr. Christian Hirtzberger) von BM Dr. Nunzer zugesagt wurde.
Anmerkung: Dieser Punkt wurde nach Einreichen des Antrags teilweise erfüllt, es fehlen aber immer noch die Protokolle aus dem Jahr 2020.

Dazu gab es keine Abstimmung, das Ziel des Antrages wurde lt. Bürgermeister schon vor der GR-Sitzung erreicht – was aber nur teilweise stimmt, die Protokolle aus dem Jahr 2020 liegen immer noch nicht öffentlich vor.

Antrag 3: Die Gemeinde Spitz kommt Ihrer Pflicht nach § 53 NÖ GO (3a) auf Genehmigung der GR-Sitzungsprotokolle nur gelegentlich nach. Folglich der Antrag von Mag. Eva Grünberger und Kollegen, den Anordnungen der NÖ Gemeindeordnung ganz einfach zu folgen. 
Anmerkung: Es wird aufgeklärt, dass nur bei schriftlich vorliegenden Einwendungen bzw. Änderungsvorschlägen nach Behandlung durch den Gemeinderat die Genehmigung erfolgen muss. Liegen keine Einwendungen vor, gilt das Protokoll als genehmigt.

Es findet keine Abstimmung statt und so wird der Antrag abgelehnt.

Antrag 4: Antrag auf Erweiterung der Tagesordnungspunkte der GR-Sitzungen um den verpflichtenden Punkt „Allfälliges“
Erklärung dazu: Da es keine Ausschusssitzungen mehr gibt, zu denen auch Mitglieder der Minderheitsfraktion eingeladen werden, mangelt es am transparenten Informationsfluss zu vielen Themen. Auch können konstruktive Ideen und Verbesserungsvorschläge, wie sie zu einer fruchtvollen Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung wünschenswert sind, nicht eingebracht werden. So bleiben viele Themen nur einseitig betrachtet und es fehlt der weitere Horizont.
Dringlichkeitsanträge der Minderheitsfraktion zu Beginn der GR-Sitzung auf Einbringung als Punkt in die Tagesordnung werden erfahrungsgemäß vom Bürgermeister verlesen und durch Wortlaut Änderung zu einem Gegenantrag, den gerade verlesenen Antrags abzulehnen, abgeändert.

Diese Vorgangsweise ist lt. NÖ Gemeindeordnung in mehreren Punkten verboten. Entsprechend dem Gesetz (§ 46 (3) NÖ GO) hat das Mitglied des Gemeinderates, welches den Antrag einbringt, das Recht, diesen auch zu verlesen; am Ende steht naturgemäß der Antrag auf Zustimmung! Die Abstimmung zu dem gestellten Dringlichkeitsantrag hat OHNE UMFORMULIERUNG, OHNE BERATUNG oder Beeinflussung zu erfolgen.

Hier stellt sich der Spitzer Bürgermeister (ist Jurist!) mehrfach selbst über das Gesetz! Gerne auch in diesem früheren Artikel nachlesen: https://unserspitz.at/2023/07/07/der-buergermeister-und-jurist-beugt-das-recht/

Unter „Allfälliges“ soll jeder Gemeinderat die Möglichkeit haben, auf aktuelle Themen hinzuweisen und in der Öffentlichkeit Fragen an den Bürgermeister und GR-Kollegen zu stellen, die im Protokoll vermerkt werden und zeitnah bearbeitet werden.

Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Antrag 5: In der GR-Sitzung vom 19.12.2023 wurde dem Verkauf der widerrechtlich durch FJ Gritsch, Kirchenplatz 13, verbauten 5,5 m² (früher nur 5 m²) Stiegenaufgang zu € 300,00/m² mehrheitlich zugestimmt. Es fehlt dazu noch die Vorlage des Kaufvertrages zur Beschlussfassung im Gemeinderat. Dies ist nachzuholen.
Erklärung dazu: Dieser Kaufvertrag wurde nach der Antragstellung ausgearbeitet und in der GR-Sitzung von 24.6.2024 vorgelegt. Daher erfolgt keine Abstimmung.

Anmerkung: Die Genese dieser Angelegenheit bis zum jetzt vorliegenden Kaufvertrag war äußerst unerfreulich und noch immer stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass der Bauwerber seine Stiegen Anlage auf öffentlichem Grund baut. Wurde das bei der Einreichung „übersehen“ oder erfolgte eine Bewilligung durch den Bürgermeister , die er mit dem Gemeinderat nicht abgestimmt hat? Der Gemeinderat wurde jedenfalls schlussendlich im Dezember 2023 gedrängt, dem Verkauf zuzustimmen.

Antrag 6: In der GR-Sitzung vom 29.6.2023 war unter „TOP 14 nicht öffentlicher Teil“ eine Sondernutzung öffentlichen Gut (80 m² Garten am Kirchenplatz, Parz. Nr. 2181) auf der Tagesordnung. Dieser TOP wurde abgesetzt. Es handelt sich dabei um eine Sondervereinbarung zwischen FJ Gritsch und der Gemeinde, die lt. Unterlagen mit dem 1. Jänner 2022 in Kraft trat. Dieser Vertrag muss umgehend dem Gemeinderat vorgelegt und darüber abgestimmt werden.
Erklärung dazu: Die Benützung von öffentlichem Gut am Kirchenplatz (zwischen Kirche und Mauritiushof) in Form eines eingezäunten Gartens zur exklusiven Benützung entspricht nicht den Regeln. Dazu sollte es eine Diskussion und eine klare Regelung geben. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Fläche durch die langjährige Nutzung ersessen wird. Ist dafür die Pacht (mit gewerblicher Nutzung für Urlaubsgäste?) für € 10,00/Jahr angemessen???

  • In Beantwortung der Anfrage erklärt der Bürgermeister, dass es über diese 80 m² Fläche einen (mündlichen?) Vertrag aus den 70er Jahren gibt (darüber sollte es doch in der Gemeinde Unterlagen geben?), der gültig ist und seiner Meinung nach alles in bester Ordnung ist. Er bekundet auf Nachfrage, dass es nicht möglich ist, dass diese Fläche vom Benutzer ersessen wird. Er verspricht in der nächsten Sitzung noch einmal auf diesen Punkt einzugehen (dringender Vorschlag: die angeblich mündliche in einer schriftlichen Vereinbarung mit marktüblicher Pacht festzuhalten).
  • Die Diskussion zu diesem Punkt ist sehr heftig, sie dreht sich um generellen Besitz und Benützungsrecht und geht am eigentlichen Fokus der Anfrage vorbei. Der wertvolle Grund am Kirchenplatz, wird exklusiv privat oder gewerblich (?) verwendet und unterliegt dem gleichen minimalen Pachtzins, als würde jemand Blumenkistl oder eine Sitzbank zur Verschönerung vor seinem Haus aufstellen (ohne Zaun).
  • Warum war der Punkt am 29.6.2023 als Tagesordnungspunkt in der GR-Sitzung (im „nicht öffentlichen Teil“) und wurde kurzfristig abgesetzt???

Es findet keine Abstimmung statt, die Angelegenheit soll in der nächsten GR Sitzung wieder aufgenommen werden.


Antrag 7:  Im zuständigen Ausschuss sollen Rahmenbedingungen ausgearbeitet werden, wie in Zukunft bei Anfragen zu einem Kostenzuschuss/Mieterlass im Schloss vorgegangen wird, um den Anschein von Parteilichkeit zu vermeiden.

Erklärung dazu: Notwendig wäre eine Kategorisierung in die Veranstaltungsformen (mit oder ohne kommerzielles Interesse, Präsentation von lokalen Bildungseinrichtungen oder Vereinen, Veranstaltungen von öffentlichen Institutionen, Benefizveranstaltung, etc.). Bei der Gewährung von Erlässen ist nicht erkennbar, um welche Leistungen es sich tatsächlich handelt. Werden Sachdienstleistungen in Anspruch genommen, wird der Arbeitsaufwand von Gemeindeangestellten zur Durchführung der Veranstaltungen berücksichtigt (stark gestiegener Personalaufwand im Jahr 2023)?

Abstimmung: Der Antrag wird abgelehnt, die Vergabe von Mieterlässen wird weiterhin gehandhabt wie bisher (und damit teilweise intransparent) erfolgen und im Einzelfall .
Uns bleibt es, wieder bei jeder Entscheidung nachzufragen und einzufordern, dass das die Zusagen detailliert im Protokoll vermerkt werden.

Antrag 8: Es wird die Veröffentlichung des Termins der nächsten GR-Sitzung spätestens 30 Tage im Voraus beantragt. So können Terminkollisionen und somit unliebsame Verschiebungen von Sitzungen vermieden werden.
Erklärung dazu: In den letzten Monaten mussten mehrere GR–Sitzungen verschoben werden, da die notwendige Anzahl von GR–Mitgliedern für eine Beschlussfassung nicht anwesend war. Das betrifft sowohl Mitglieder der Liste Wir für Spitz- ÖVP (am 1.2.2024) als auch der Gemeindeliste und der Liste Wolf -SPÖ.
Verantwortung dafür wird öffentlichkeitswirksam in den Gemeindebriefen ausschließlich der Opposition zugeschoben.

Anmerkung: Dem von unserer Seite wiederholt geäußerten Wunsch nach frühzeitiger Information über die Sitzungstermine wird weiter nicht nachgekommen. Intern sind die Termine für die Mitglieder der Mehrheitsfraktion mit hoher Wahrscheinlichkeit schon früher bekannt, werden aber nicht kommuniziert. In den meisten Gemeinden funktioniert das hervorragend, bei uns gibt es diesbezüglich von der Mehrheitsfraktion keine Bereitschaft.
Tatsächlich erfahren die Gemeinderäte offiziell immer erst genau am 5. Tag vor der Sitzung (wie es die NÖ Gemeindeordnung vorsieht) den Zeitpunkt und die Tagesordnungspunkte. Für die Vorbereitung mit Sichtung der vorbereiteten Unterlagen sind dann aufgrund der Öffnungstage am Gemeindeamt manchmal nur wenige Amtsstunden um uns kundig zu machen.

Wieder wird lange diskutiert. Der Bürgermeister hat so viele Termine, dass es für Ihn nicht möglich erscheint, Gemeinderatssitzungen langfristig festzulegen. Den Einwand, dass auch die Vizebürgermeisterin Denk im Notfall eine Sitzung leiten könnte wurde verworfen. Der Bürgermeister möchte ihr das nicht „antun“ und lieber jede Sitzung selber leiten auch wenn dadurch langfristige Planung für alle GR Mitglieder erschwert wird.

Es findet keine Abstimmung statt.

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