Protokoll zur Gemeinderatssitzung 24.6.2024

Diesmal nimmt zum ersten Mal die neue UNSER SPITZ Gemeinderätin Frau Ulrike Grünberger teil.

Sitzungsbeginn: 19:00

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit (nach § 48 NÖ GO) fest!

Folgende Mitglieder des Gemeinderates fehlten (entschuldigt): Rupert Donabaum, DI Reinhard Joksch

Zwei Dringlichkeitsanträge hätten sich in den vergangenen Wochen ergeben:

  1. Errichtung Steuerschrank für Wassergenossenschaft (Hinterhaus)
  2. Errichtung Trafo-Stationen EVN (Friedhof und Erlahof)

Beide Anträge betr. Aufnahme am Ende der Tagesordnung mehrheitlich angenommen!

TOP 1. Petition über die Gesundheitsversorgung in Spitz an der Donau

Anlässlich eines Schreibens der Ärztekammer wurde von der Gemeinde Spitz eine „Petition über die Gesundheitsversorgung in Spitz an der Donau“ verfasst. Es geht grundsätzlich um den Erhalt der Apotheke in Spitz. Von Seiten der Apotheke wird bereits eine Unterschriften Liste mit ca. 1000 Unterschriften geführt.

Apotheken ….

  • sind wichtige Gesundheitspartner und Nahversorger für die Menschen;
  • schaffen attraktive Arbeitsplätze in der Region;
  • tragen wesentlich zur regionalen Versorgungsqualität und Gesundheitsinfrastruktur bei;
  • kurbeln den Ausbau der lokalen Infrastruktur an;
  • Apothekerinnen und Apotheker versorgen die Bevölkerung rund um die Uhr mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen.

Ein Ersuchen in Namen der Gemeinde(-räte) um Ausschreibung bzw. Unterstützung bei der Schaffung einer Kassenarztstelle wurde an die Ärztekammer, das Land NÖ, die Österr. Gesundheitskasse (ÖGK) usw. versendet.

Petition wurde von sämtlichen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben!

TOP 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Die Änderung betrifft die Liegenschaft im „Oberen Gut“ (KG Gut am Steg, Grundstück Nr. 135, 136, 139) – ehemals Haus Winkler. Im § 16 der NÖ Raumordnung geht es um die erhaltungswerten Dorfstruktur. Auf dieser Liegenschaft soll durch eine Stiftung ein Gesundheitszentrum entstehen, der äußere Erscheinungsbild soll lt. Bgm. Nunzer erhalten bleiben.

 Mehrheitlich beschlossen!

TOP 3. Liefer- und Bezugsvereinbarung mit der EEG

Hier geht es um eine Vereinbarung mit der „EEG UW Krems eGen.“ (Erneuerbare Energie-Gemeinschaft UmspannWerk Krems eingetragene Genossenschaft) mit dem Sitz in Rossatz, an der verschiedene Wachauer Gemeinden beteiligt sind. Der von der PV-Anlage am Hochwasserschutzlager in Spitz produzierte Strom wird in erster Linie an folgende Zählpunkte in Spitz geliefert: Freibad, Donaubrunnen, Mittelschule, Gemeindeamt, Kindergarten, Schloss, Drucksteigerung am Hinterweg und Hochwasserschutzlager.

Betr. Einlieferung des Überschussstromes sowie den Bezug des benötigten Stromes (in der Zeit, in der die PV-Anlage in Spitz keinen Strom liefert) wird mit der EEG UW Krems eGen. eine Vereinbarung getroffen.

Laut dem Übereinkommen werden folgende Beträge bezahlt:

  • Für die Einlieferung von Überschussstrom derzeit 10,10 ct/kWh (u.a. abhängig von der Menge) bezahlt;
  • für den Bezug von Strom an die EEG 11,95 ct/kWh.

Beide Entgelte verstehen sich exkl. allenfalls Ust. und anderer Abgaben.

Einstimmig beschlossen!

Anmerkung der Redaktion: In der Präambel der „Vereinbarung über Bestand und Nutzung einer Energieerzeugungsanlage zwischen EEG UW Krems eGen. und der Marktgemeinde Spitz“ ist angeführt, dass der EEG die Betriebs- und Verfügungsberechtigung an der Erzeugungsanlage übergeben wird! Diese nicht unwesentliche Information wurde im Rahmen dieser Sitzung nicht erwähnt!

TOP 4. Grundsatzbeschluss Nahwärmeversorgung Erlahof – FF-Haus

In der Siedlung Erlahof soll eine Nahwärmeversorgungsanlage durch die Fa. Kausl Energy, Weiten errichtet werden. Die Nahversorgung selbst wird über eine eigene Körperschaft organisiert (z. B. Verein, Genossenschaft; Rechtsform offen). Derzeit gibt es Anschluss-Interesse von ca. 15 privaten Haushalten, 8 Wohneinheiten der WET-Anlage und ca. 15 Wohneinheiten der in Errichtung befindlichen Wohneinheiten der WNG.

Es ist beabsichtigt, das FF-Haus anzuschließen.

Für diesen Anschluss wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt: € 30.000,00 inkl. Ust. (Anschlusskosten € 19.800,00 und Übergabestation € 10.200,00 jeweils inkl. Ust.).

Derzeit besteht mit der EVN ein sehr günstiger Bezugsvertrag für Gas, der allerdings im November 2025 ausläuft. Die Gastherme im FF-Haus muss nach vielen Jahren im Betrieb dringend getauscht oder ersetzt) werden, die Kosten belaufen sich auf € 8.000,00 bis € 12.000,00. Auf eine Alternative (angedacht eine Wärmepumpe) wurde auf Grund der zu erwartenden Mehr- oder Zusatzkosten bzw. Adaptierungskosten nicht näher eingegangen.

Die Entscheidung ist sehr schwer, da weder der zukünftige Gaspreis noch die Bezugskosten aus der Nahwärmeversorgungsanlage abschätzbar sind.
Als Arbeitspreis für die Nahversorgung wird auf Nachfrage 82€ /MWh genannt. Die Vollständigkeit der Unterlagen für die Entscheidung werden in der entstehenden Diskussion mehrmals angezweifelt. Der Bürgermeister drängt darauf, dem Grundsatzbeschluss für den Anschluss Feuerwehrhaus zuzustimmen, da andernfalls das ganze Projekt der Firma Kausl scheitern könnte.

Mehrheitlich beschlossen!

Anmerkung der Redaktion: Die bekanntgegebenen Kosten betreffen nur den Anschluss des Hauses, für weitere Kosten betreffend notwendigen Umbau der vorhandenen Heizanlage, gibt es keinen KV. Auch nicht für Alternativen (Luftwärmepumpe, neue Gastherme).
Nicht nachgegangen werden soll dem Vorschlag die Entscheidung zu vertagen, bis bessere Entscheidungskriterien vorliegen. Die genauen Größenordnungen von Förderungen im Rahmen der Aktion „Raus aus Öl und Gas!“ wurde konkret nicht angesprochen, diese Information ist für eine allfällige Entscheidung unabdingbar!

Mit einem Grundsatzbeschluss wie diesem werden Fakten geschaffen, die die Gemeinde in eine Abhängigkeit bringen. Ohne ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu haben, sollen die Gemeinderäte einmal prinzipiell zustimmen, was von der WIR Fraktion mehrheitlich gemacht wird. Die gesamten Kosten, stellen sich erst später heraus können dann aber nicht mehr beeinflusst werden.

TOP 5. Grundsatzbeschluss Nahwärmeversorgung Erlahof – Kindergarten

Entspricht im Wesentlichen dem TOP 4. Der Kindergarten wird derzeit mit einer ca. 25 Jahre alten Wärmepumpe (mit Erdkollektoren) beheizt, somit besteht auch hier in absehbarer Zeit der Bedarf, Überlegungen über das zukünftige Heizsystem anzustellen.

Für diesen Anschluss wurde ebenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt: € 24.000,00 inkl. Ust. (Anschlusskosten € 18.000,00 und Übergabestation € 6.000,00 jeweils inkl. Ust.).

Hier gestaltet sich die Möglichkeit der Nahwärme auf Grund des derzeitigen Preisniveaus als etwas günstiger, andernfalls wäre die Erneuerung Wärmepumpe notwendig (eigener Strom aus PV am HWSL).
gGR Wolf hat z.B. einen KV eingeholt für eine neue Wärmepumpe (6.800€) , die Betriebskosten dafür liegen bei ca. 4.500€ /Jahr. Die bestehende Heizungsanlage ist derzeit in Betrieb, zwar alt aber noch funktionstüchtig. Es besteht keine Notwendigkeit, diesen Beschluss jetzt herbeizuführen.

Die Beschlussfassung wurde abgesetzt, es sollen Kostenvoranschläge eingeholt werden!

Anmerkung der Redaktion: Die Aufbereitung dieser Punkte wäre Aufgabe von aktiven Ausschüssen!

Besonders aufgefallen ist bei Gemeinderatssitzung, dass der Herr Bürgermeister ganz vehement darauf pochte, die Gemeindeordnung einzuhalten. Dies ist deswegen interessant, da die Gemeindeordnung (= Gesetz, das die Rechte und Pflichten in einer Gemeinde[verwaltung] und die verschiedenen Zuständigkeiten regelt) bei seiner Amtsführung doch sehr oft auch belegbar nicht eingehalten wird. Nach der Vertagung von TOP 5 machte ein Mitglied des Gemeinderates den Vorschlag, aus oben erwähnten Gründen auch dem für TOP 4 gefassten Beschluss zurückzunehmen. Darauf reagiert der Bürgermeister mit der Wiederholung folgender Worte: „wir halten uns an die Gemeindeordnung und werden einen bereits getätigten Beschluss nicht aufheben, das geht nicht“!

TOP 6. Diverse Ansuchen um Mieterlass

  • Die Trachtenkapelle richtet das Ersuchen an die Gemeinde, die Miete für das Schlosskonzert am 8.6.2024 zu erlassen. Die Kapelle plant die Fortsetzung ihrer traditionellen Konzertreihe im Schloss.
  • Der Dorferneuerungsverein Spitz und der Pfarrgemeinderat Spitz ersuchen um Erlass der Miete für den Heurigen im Spitzer Schloss (Kellerräumlichkeiten) im Rahmen des Weinherbstes am 11.10. und 12.10.2024.

Die Personal- wie die Betriebskosten sind von den jeweiligen Vereinen zu tragen!

Mehrheitlich beschlossen!

TOP 7. Diverse Subventionsansuchen 2024

  • Subventionsansuchen Personalkosten Tourismusverein 2023/24

Der Tourismusverein Spitz hat um Subvention in Form der Beteiligung an den Personalkosten für das Jahr 2023 in Höhe von € 36.219,26 angesucht. Die Auszahlung soll wie in den letzten Jahren quartalsweise erfolgen.

Es gibt seit Jahren einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, dass jährlich bis € 35.000,00 an Personalkosten refundiert werden. Die Überschreitung im Jahr 2023 kam aufgrund der Verwaltung der Gutscheinaktion und der Auszählung der Gutscheine sowie der gestiegenen Personalkosten (KV-Erhöhung) zustande. Die Betriebskosten von über € 11.000,00 werden vom Tourismusverein selbst bezahlt!

Die Subvention soll in angesuchter Höhe bewilligt werden, es werden in Zukunft die € 35.000,00 nicht mehr überschritten werden.

Einstimmig bewilligt!

  • Subventionsansuchen 2024 SV Spitz

Der SV Spitz hat aufgrund der erschwerten Bedingungen seit 2020 mit den Nachwirkungen zu kämpfen bzw. es hat sich auch die Teuerungswelle sehr stark bemerkbar gemacht. Aufgrund der Fülle der Auf- und Ausgaben benötigt der SVS eine finanzielle Unterstützung und ersucht um Gewährung von € 4.000,00 für 2024.

Die Kosten für die Sanierung und Instandhaltung der Sportanlage sowie für die Aufwendungen für die Nachwuchsarbeit sind sehr hoch!

Der Spitzer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.6.2023 beschlossen, dem SVS eine außertourliche Subvention in der Höhe von € 2.000,00 aufgeteilt auf 2 Jahre (2023 und 2024) zu gewähren. Somit würde der SVS bei Zuerkennung des Subventionsansuchen 2024 eine Unterstützung in Höhe von insgesamt € 5.000,00 erhalten.

Seitens der Mitglieder des Gemeindevorstandes wird dem Gemeinderat empfohlen, das Ansuchen des SVS nicht wie oben beschrieben, sondern eine Subvention von gesamt € 3.500,00 (€ 1.000,00 vom Vorjahr und € 2.500,00 neu), zu beschließen.

Einstimmig beschlossen!

  • Familienverband Spende Ansuchen um € 300,00 zur Unterstützung des Projektes Leihoma/Opa

Bewilligt wurden € 150,00

Einstimmig beschlossen!

  • Pfingstsammlung BH Krems

Wie üblich, wurden € 80,00 bewilligt. 2023 erfolgte keine Beteiligung.

Einstimmig beschlossen!

  • Unterstützung Sanierungskosten für Ruinenweg

Der Weg führt von „auf der Wehr“ zur Ruine, war in letzter Zeit gesperrt und wurde auf Privatinitiative von Herrn Markus Nothnagl saniert. Es wird um Abdeckung der Unkosten in Höhe von € 280,00, die in bar entstanden sind, ersucht.

Einstimmig beschlossen!

TOP 8. Zuschuss zur Sanierung Aussichtswarte – Spitzer Lusthaus

Der Tourismusverein hat nach einem Hagelschaden die Sanierung des Spitzer Lusthauses (Aussichtswarte unterhalb der Ruine) mit einem neuen Schindeldach saniert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 9.000,00 netto, dies ist höher als vorab angenommen. Die Kosten wurden wie folgt aufgeteilt: Dorferneuerung ca. € 2.750,00, Tourismusverein ca. € 2.750,00, Versicherung der Gemeinde ca. € 2.500,00; es fehlt ein Betrag von € 1.000,00.

Dieser Fehlbetrag von € 1.000,00 möge durch einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde ausgeglichen werden.

Einstimmig beschlossen!

TOP 9. Unfallversicherung Ferienbetreuung Volksschule

Für die Ferienbetreuung VS soll eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Derzeit sind 40 Kinder angemeldet. Ein Angebot wurde von Büro „b&o“ ausgearbeitet. Die Prämie pro Kind für die Ferienzeit beträgt € 3,00 (das wären € 120,00).

Das Versicherungsmaklerbüro b&o, Beratungs- und Optimierungs KG (Thomas Murth), würde diese Prämie gerne als Sponsoring für die Gemeinde übernehmen.

Einstimmig beschlossen!

TOP 10: Kostenbeteiligung Sanierung der Spitzer Wildbäche

Der „forsttechnische Dienst“ hat der Marktgemeinde Spitz Projektunterlagen zur Sanierung und Pflege der Spitzer Wildbäche übermittelt.

Auszug aus dem Protokoll: Gegenstand ist die Überprüfung und Finanzierung des Projektes ohne örtliche Verhandlung in den genannten Einzugsgebieten (Schwallenbach, Spitzerbach, Teichbach, Mieslingbach) und Gemeinden im Bezirk Krems.

Anlass der Projektierung: Wiederkehrende Hochwässer und Schadenereignisse bedingen einerseits die bestehenden schutzwasserbaulichen Einrichtungen instand zu setzen und andererseits notwendige kleinräumige Maßnahmen zu setzen.

Planungsziel und Planungsgrundgedanke:

a) Sanierung bestehender Verbauungen

b) Wiederherstellung der Abflussprofile

c) Ufergehölzpflege

Maßnahmen (Überblick):

+ Allgemeine Bauauslagen (Baustelleneinrichtung) € 15.000,00

+ Spitzerbach € 95.000,00

+ Schwallenbach € 55.000,00

+ Teichbach € 55.000,00

+ Regie und Unvorhersehbares € 30.000,00

(angedachte oder mögliche) Gesamtkosten: € 250.000,00 inkl. 12% für Regie und Unvorhersehbares – 1/3 davon wäre von der Gemeinde Spitz zu zahlen.

Preisbasis: 2024

Ausführungszeitraum: 3 Jahre, 2024 – 2027

In diesem Zusammenhang stehen das Wasserbauten-Förderungsgesetz, das Forstgesetz und das Wasserrechtsgesetz. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Wildbäche nicht nur von der Republik (spr. Wildbachverbauung), sondern auch von Land und Gemeinde („1/3-Lösung“) erhalten werden müssen.

Falls ein konkretes Projekt umzusetzen ist, wird dieses ausgearbeitet, die Kosten werden bekanntgegeben und mit den Arbeiten begonnen. So gesehen ist dieser Beschluss ein sogenannter „Vorratsbeschluss“ = wenn Finanzmittel für dringende Arbeiten benötigt werden, sind diese zumindest budgetiert und können abgerufen werden!

Der Spitzerbach hat ein Niederschlagseinzugsgebiet von 65 km² und daher ist hier darauf zu achten, dass es keine Hindernisse (z. B. Sträucher, Bäume, Bauten, Holzstöße) im Abflussgerinne gibt.

Einstimmig beschlossen!

TOP 11: Kaufvertrag öffentliches Gut (bei Mauritiushof) – Beschlüsse 5/2022 und 12/2023

In den Gemeinderatssitzungen vom 4.5.2022 sowie vom 19.12.2023 wurde der Verkauf einer öffentlichen Fläche von (urspr. 5m² und später) 5,5m² um € 1.650,00 zwecks Errichtung eines Stiegenaufganges zum Neubau Markstraße 13 beschlossen.

Die Fläche beträgt laut Geometer 5,47m², die Vermessungsverordnung sieht aber nur ganze Zahlen vor, daher scheint im Teilungsplan die Fläche als 5m² auf, der Kaufpreis € 300,00/m² wird aber vom tatsächlichen Flächenmaß berechnet, somit € 1.100,00.

Mehrheitlich beschlossen!

Anmerkung der Redaktion:

Nun ist folgender Ablauf im Zusammenhang mit dem Grundverkauf an FJ Gritsch zu beobachten:
Der erste Beschluss am 4.5.2022 über den Verkauf von 5m² erfolgte mit Bedingungen, die im Vertrag „auf alle Fälle“ enthalten sein müssen (siehe Faksimile aus Protokoll).

Bei den weiteren Beschlüssen vom 19.12.2023 und am 24.6.2024 (dieses Mal schon 5,5m²) war von diesen Bedingungen keine Rede mehr, sie sind auch nicht im endgültigen Vertrag mit FJ Gritsch nicht enthalten.

TOP 12: Übernahme Grundstück im Bereich der B3 – Abfahrt zum Wassersportclub

Die NÖ Landesregierung beabsichtigt die Fläche von 428 m² im Bereich der B3 (Straßenkilometer 133,2 – ehemalige Pumpstation GV), die nicht mehr benötigt wird, in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Spitz in das Grundstück 2185/2 zu übertragen.

Wurde bereits grundsätzlich in der GR-Sitzung am 14.3.2023 beschlossen, jetzt soll die Verbücherung durchgeführt werden.

Einstimmig beschlossen!

TOP 13: Angebot der NÖVOG – zum Ankauf des ehemaligen Bahnmeistergebäude

Die NÖVOG (Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H.) als Betreiberin der Bahn u. a. im Bereich der Wachau und Besitzerin des Bahnhofgeländes ist im Begriff, das ehemalige Bahnmeistergebäude (inkl. Wasserturm, ehemalige Kanzleiräumlichkeiten, Grünfläche/ehem. Bahnhofrestaurant) zu einem Preis von € 140.000,00 zu verkaufen.

Das Bahnmeistergebäude (mitsamt der öffentlichen Toilettenanlage) steht unter Denkmalschutz, eine Nutzung durch die Gemeinde ist nicht angedacht. Ein Erwerb durch einen privaten Interessenten steht nichts entgegen.

Es wurde Antrag gestellt, dem Angebot nicht näher zu treten.

Einstimmig beschlossen!

TOP 14: Servitutsvertrag mit ENI – Tankstelle an B3

Der für einen Beschluss notwendige Servitutsvertrag ist nicht gelangt, daher wird dieser Punkt abgesetzt!

TOP 15: Netzzugangs-Vertragsangebot (Friedhofgasse Parz. Nr. 88)

Die EVN hat ein neues Netzzugangsvertragsangebot für den Standort 3620 Spitz, Friedhofgasse Parz. Nr. 88 (Stromversorgung Burgberg) gesendet.

Die seit Jahren bestehende Stromversorgung für den Burgberg soll erneuert werden. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.

Einstimmig beschlossen!

TOP 16: Antrag mit 8 Punkten von Mag. Eva Grünberger und andere

wird aufgrund des Umfangs im nächsten Beitrag auf er UNSER SPITZ Homepage behandelt

Dringlichkeitsanträge:

  1. Errichtung Schaltschrank für Wassergenossenschaft (Hinterhaus)

Im Bereich Kreisverkehr wird für Brunnen 1 und 2 ein Schaltschrank errichtet, der sich auf Gemeindegrund befindet; es wird der Antrag auf Zustimmung gestellt!

Es wird diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt!

2. Errichtung Trafo-Stationen EVN (Friedhof und Erlahof)

Der Trafo am Friedhofparkplatz soll rechts an der Grundgrenze zur Parzelle des Johannes Stierschneider positioniert werden (zur Erreichung des Ringschlusses) und der Trafo im Erlahof wird bei der Pumpstation der Wasserversorgung (in der Nähe der 20 kV-Leitung; zur besseren Versorgung der Bereiche Laaben und der Siedlung Erlahof) errichtet!

Es wird diesen Vorhaben einstimmig zugestimmt!

Sitzungsende öffentlicher Teil: ca. 21:20

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