Die ursprünglich für 1.2.2024 terminierte Gemeinderatssitzung wurde kurzfristig und ohne Angabe von Gründen um 2 Wochen verschoben. Die Sitzung wurde nun nachgeholt und als Begründung für die Verschiebung wurde vom Bürgermeister Dr. Nunzer genannt, „dass ein Virus über Spitz die Hälfte des Gemeinderates niedergerafft hat ….“!
Darüber haben wir berichtet.
Sitzungsbeginn: 19:00
Bürgermeister Dr. Nunzer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit (nach § 48 NÖ GO) fest!
Folgende Mitglieder des Gemeinderates fehlten entschuldigt: Rupert Donabaum, Bernd Reiter, Manuela Sigl, Christian Kovacs
Vor der Sitzung werden folgende Dringlichkeitsanträge gestellt:
- Erhöhung der Subvention für Wachauer Münzbörse (eingebracht von gGR Raimund Pichler)
- Sanierung Beachvolleyballplatz durch Dorferneuerungsverein, kurz DEV (eingebracht von DEV-Obmann gGR Raimund Pichler)
- Dachsanierung Pavillon unterhalb der Ruine (eingebracht von DEV-Obmann gGR Raimund Pichler)
- Anpassung der Preise 2025 für Schlossmiete (gGRin Eveline Müller)
Diese wurden alle mehrheitlich angenommen.
Unsere Kritik an diesem Vorgehen:
Keiner dieser Punkte kommt überraschend und war nicht bei Versenden der Einladung am 9.2.24 bekannt oder zumindest vorauszusehen.
Warum nimmt man diese 4 Punkte nicht regulär in die Tagesordnung auf und stellt die notwendigen Unterlagen bei?
* Jeder dieser Punkte ist für die Gemeinde mit Ausgaben verbunden, die im Anfang Dezember beschlossenen Budget Voranschlag nicht vorgesehen sind.
* Keiner dieser Vorschläge wurde vorher im zuständigen Ausschuss beraten.
In einer lange zurückliegenden Sitzung hatte die ehemalige GRin Cornelia Paul verlangt, die Preise fürs Schloss jährlich entsprechend des Verbraucherpreis Index anzupassen. Ob das in Zukunft zeitgerecht passiert – etwa immer in der Herbstsitzung für die übernächste Saison – wird abzuwarten sein.
TOP 1. Dachsanierung Südseite Schifffahrtsmuseum
Nachdem sich im Herbst 2023 während der Dachstuhlsanierung und Erneuerung der Schindeln an der Nordseite herausgestellt hat, dass die Deckung auf der Südseite (ca. 600 m²) ebenfalls zu erneuern ist, wurden Kostenvoranschläge und (vorläufig mündliche) Förderzusagen für verschiedene Eindeckungsmaterialien eingeholt.
Von den Förderstellen „Bundesdenkmalamt“ und „Kulturabteilung des Landes“ werden je nach Ausführung Unterstützungsleistungen von gesamt 18% bis maximal 32,5% in Aussicht gestellt. Aus verschiedenen Gründen wird von der Variante, das Hauptdach wie die 2 Nebengebäude mit Eternit einzudecken, Abstand genommen. Es wurde auch von den Förderstellen empfohlen, Schindeln und „Wiener Taschen“ (= roter, viereckiger Dachziegel) zu verwenden, damit würde auch die Maximalsumme an Subvention ausgeschöpft. Die einheitliche Schindeldeckung käme auf netto € 190.000,00.
Nach kurzer Beantwortung der Frage nach der Tragfähigkeit des Dachstuhles wurde der Antrag zu Abstimmung gebracht:
Auftragsvergabe an Fa. Kinastberger GmbH für Eindeckung des Daches auf der Südseite mit Schindeln (Hauptdach) und mit Wiener Tasche (Nebengebäude) mit einer Summe von € 107.000,00 exklusive Förderungen (mündlich avisiert mit dem Maximum 32,5% = ca. € 54.000,00).
Vor der Abstimmung wurde von GRin Mag. Eva Grünberger die Anfrage gestellt, warum die Gemeinderäte nicht vor der Sitzung über die Vorbesprechungen, Beschlussfassung im Vorstand etc. – wie im § 22 NÖ Gemeindeordnung explizit ausgeführt – informiert werden. Darauf folgte die doch überraschende Antwort des Bürgermeisters, „dass dieser Paragraf nicht so zu lesen ist, dass immer alle Unterlagen verfügbar sein müssen, sondern dass die Gemeindearbeit nicht unterbrochen werden darf!“
Weiters fragt GRin Mag. Eva Grünberger, warum so wichtige und finanziell belastende Projekte wie die Renovierung vom Schifffahrtsmuseum nicht im zuständigen Ausschuss (etwa Ausschuss VIII – (Verkehr, Dorferneuerung, Abfallwirtschaft, Gemeindehäuser, Ortsbild und und Projekt Kirchenplatz) beraten werden sondern von einem beliebig vom BM zusammen gestellten Team bearbeitet werden. Darauf wieder eine überraschende Antwort: „…es gibt genug Gemeinden, die gar keine Ausschüsse haben. Nur der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss sind obligatorisch, alle anderen freiwillig. Bei uns haben wir das so gemacht, weil das bei uns so Tradition ist aber viele Ausschüsse werden gar nicht einberufen. Ich werde niemanden anhalten seine Ausschusssitzungen abzuhalten, wenn er es nicht macht, dann macht er es eben nicht. Wenn der Ausschuss die Arbeit nicht macht, dann macht das eben der Gemeindevorstand oder ich lege es ihm vor.„
Leider hat sich dieses autokratische Vorgehen in den letzten Amtszeiten durchgesetzt. Demokratische Prozesse, fruchtvolle Diskussionen oder ein gemeinsames Erörtern der verschiedenen Standpunkte finden im Gemeinderat nicht mehr statt.
Ebenfalls noch vor der Abstimmung stellte gGR Helmut Wolf in Anspielung auf die prekäre Finanzsituation die Frage an den Bürgermeister, „ob die Gemeinde so viel Geld hätte?“
So sollen noch Rechnungen in der Höhe von € 300.000 von der Kirchenplatz Renovierung offen sein. Das wird vom Bürgermeister nicht bestritten, vor Weihnachten sei eine Rechnung in der Höhe eingegangen. „Du wirst davon erfahren, wenn es Zeit dafür ist“ war die Aussage von BM Nunzer, “ Ich bin nicht verpflichtet irgend jemanden davon in Kenntnis zu setzen, wenn Rechnungen einlangen„. Er wird den Vorstand darüber in Kenntnis setzen wenn Zeit dafür ist und die Angelegenheit werde in der Sitzung , in der über den Rechnungsausschuss berichtet wird, vorgelegt.
Wir erfahren also in dieser Sitzung nicht, ob es sich die Gemeinde wirklich leisten kann, die Dachrenovierung jetzt in Auftrag zu nehmen und ob wir dafür weitere Kredite aufnehmen oder Verkäufe tätigen müssen.

Antrag (14 Anwesende) bei 4 Enthaltungen und 1 Gegenstimme mehrheitlich beschlossen!
TOP 2. Erneuerung der Zustimmung gem. § 32 b WRG (Wasserrechtsgesetz)
Im Jahr 2000 wurde gem. § 32 b WRG 1959 zwischen Gemeindeabwasserverband Krems–Marktgemeinde Spitz und ESSO Austria GmbH betreffend Einleitung des Oberflächen-abwassers bei der Tankstelle an der Wachaustraße eine Vereinbarung getroffen. Auf Grund der Umfirmierung soll diese nun mit ENI Marketing Austria GmbH erneuert werden.
Durch die Sanierung der Tankstelle kommt es zu einer Änderung der Abwasserführung und dafür ist die Zustimmung des Gemeinderates notwendig.
Mehrheitlich beschlossen!
TOP 3. Ansuchen Fa. Traunfellner – Genehmigung der Baustellenzufahrt
Im Auftrag des Bauträgers „Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft in Wr. Neudorf“ (kurz: „WNG e.Gen.m.b.H.“) errichtet die Fa. Traunfellner in der Siedlung Erlahof 5 Wohnblocks (lt. Homepage: 16 Wohnungen frei finanziertes Eigentum, Fertigstellung Mitte 2025). https://www.wng.at/bauvorhaben
Für die Zufahrt zur Baustelle über öffentlichen Grund ist eine Genehmigung zur Umgestaltung des derzeit unbefestigten Zufahrtsweges erforderlich! Nach der Beweisaufnahme vornehmlich durch Fotos soll in weiteren Gesprächen über Details wie Oberflächengestaltung und fachgerechte Entstehung wie Wiederherstellung der Ableitung der Oberflächenwässer gesprochen werden. Eine weitere Voraussetzung für die Zustimmung ist die Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Weges.
Einstimmig beschlossen!
TOP 4. Ansuchen „WNG eGen.m.b.H.“ um Zustimmung zur Benützung Brücke Siedlung Erlahof
Für die Zufahrt (für LKW über 25 t) wurde bei der BH Krems um eine wasserrechtliche Genehmigung für die „temporäre Unterstellung“ (bis 20.4.2024) der Erlahof-Brücke über den Spitzerbach angesucht („Verklausungsgefahr“), in weiterer Folge ist die Zustimmung der Gemeinde Spitz als Grundeigentümerin notwendig.
Im Zuge der Wasserrechtsverhandlung wurde festgestellt, dass 1961 die Siedler der damals 21 Häuser der Siedlung Erlahof und die Gemeinde Spitz eine Errichtungs-, Nutzungs- und Erhaltungsvereinbarung getroffen haben. Die Kosten wurden mit 80% für die Siedler und 20% für die Marktgemeinde Spitz ausgeteilt. Nachdem sich der Spitzerbach im Eigentum der Republik Österreich befindet, sind alle Bauwerke darüber ebenfalls im Eigentum der Republik, somit auch die Brücke. Die Nutzungsvereinbarung der Siedler mit der Gemeinde ist nie in Kraft getreten und die Brücke wurde immer als „öffentliches Gut“ betrachtet. Da die Öffentlichkeit die Brücke ohne jegliche Einschränkung benützt hat sowie sämtliche Kosten wie z. B. für Sanierungen oder Schneeräumung von der Gemeinde getragen wurden, ist das Benützungsrecht von der Öffentlichkeit ersessen worden. Seit es Widmungspläne im Gemeindegebiet Spitz gibt, ist die Brücke immer als öffentliche Verkehrsfläche eingetragen. In einem Brief (der Bestandteil des Gemeinderatsprotokolls werden soll) hat Bgm. Dr. Nunzer den Bezirkshauptmann ersucht, der WNG eGen.m.b.H. die wasserrechtliche Bewilligung zu erteilen, da die Nutzungsvereinbarung von 1961 „überholt“ sei, die Brücke öffentliches Gut ist, und damit die Einwilligung der vermeintlichen Grundeigentümer nicht einzuholen ist.
GR Reinhard Joksch wendet ein, dass die Brücke eine Lastbeschränkung von 25 t aufweist. Da die 2006 sanierte Brücke rund 60 Jahre alt ist, würde er in Hinsicht auf die Nutzungsdauer die Überfahrt von deutlich schwereren Fahrzeugen nicht befürworten. Vom Bürgermeister wurde entgegnet, dass beim Bau sämtlicher Siedlungshäuser sowie z. B. Feuerwehr- und Rotkreuz-Haus Fahrzeuge mit mehr 25 t Gesamtgewicht die Brücke ohne separate Bewilligung benutzten sowie dass es beim aktuellen TOP nur um die wasserrechtliche Bewilligung geht. Bei anstehenden Bauvorhaben warte man auf ein entsprechendes Ansuchen der WNG eGen.m.b.H. betreffend mögliche Gewichtsüberschreitung.
Zur Kenntnis genommen!
Anmerkung d. Red.: Warum wird der Brief des Bürgermeisters an die BH Krems nicht zumindest durch Vorlesen dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht?
TOP 5. Ansuchen um finanzielle Unterstützung für das „Barocknick 2024“
Der Initiator dieser jährlichen Kulturveranstaltung Michael Koch feiert dieses Jahr seinen 60. Geburtstag. Aus diesem Grund ist ein besonderes Programm geplant. Die bisher jährliche Unterstützung € 240,00 soll für 2024 einmalig € 600,00 betragen.
Einstimmig beschlossen!
TOP 6. Anlage Gut am Steg – ST-LH-453/017-2023 – Übernahmen in die Verwaltung und Erhaltung und das außerbücherliche Eigentum
Es geht in TOP 6 wie in TOP 7 und TOP 8 um Anlagen wie z.B. neu errichtete Gehsteige, die ins außerbücherliche Eigentum der Gemeinde übernommen werden sollen. Für die Eintragung im Grundbuch ist separater GR-Beschluss erforderlich!
Einstimmig beschlossen!
TOP 7. Anlage Schwallenbach – ST-LH-453/016-2023 – Übernahmen in die Verwaltung und Erhaltung und das außerbücherliche Eigentum
Siehe TOP 6.
Einstimmig beschlossen!
TOP 8. Div. Anlagen entlang B217 im Ortsgebiet – ST-LH-453/013-2023 – Übernahmen in die Verwaltung und Erhaltung und das außerbücherliche Eigentum
Siehe TOP 6.
Einstimmig beschlossen!
TOP 9. Beitritt Kulturvernetzung NÖ
Die Kulturvernetzung NÖ ist eine Service- und Informationsplattform für alle Kulturprojekte, Kulturschaffenden und -initiativen in Niederösterreich. Sie verfügt über ein regionales Vernetzungsbüro in jedem Landesviertel. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 160,00 pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft beinhaltet kostenlose Serviceleistungen wie z. B. Online-Eintrag in die Kulturdatenbank oder auch Erstberatung bei Rechts- oder Steuerfragen, sowie vergünstigte Serviceleistungen wie z.B. ermäßigte AKM-Abgabe, Folder-Versandservice usw..
Seitens der Mitglieder des Gemeindevorstandes ergeht die Empfehlung an den Gemeinderat, dem Beitritt zur Kulturvernetzung NÖ zu beschließen.
Einstimmig beschlossen!
Dringlichkeitsanträge:
TOP 10. Wachauer Münzbörse
Ende April 2024 findet wieder (wie schon seit über 20 Jahren) die Wachauer Münzbörse im GH Goldenes Schiff – Fam. Paul Reiböck statt. Die bisherige jährliche Unterstützung soll ab 2024 von € 150,00 auf € 200,00 erhöht werden.
Einstimmig beschlossen!
TOP 11. Sanierung Beachvolleyballplatz durch DEV
Die DEV-Spitz-Jugend regt an, am Beachvolleyballplatz beim Freibad (gehörig zur KG St. Michel, Gemeinde Weißenkirchen) im Rahmen eines Arbeitseinsatzes den Sand sowie das darunter liegende Vlies zu tauschen. Lt. gGR Pichler bewegen sich die Kosten ungefähr in Höhe von € 6.000,00. 25% beträgt die Förderung vom Land, den restlichen Betrag sollten sich die Gemeinde Spitz (ca. € 2.000,00) und der DEV Spitz teilen. Die Angelegenheit soll im Sportausschuss beraten werden und erst dann wieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mehrheitlich beschlossen!
TOP 12. Dachsanierung Pavillon unterhalb der Ruine
Obwohl der Schaden am Dach des Pavillons durch Unwetter bereits verjährt ist, erklärt sich die NÖ Versicherung bereit, bis ca. € 2.500,00 zu bezahlen. Gedeckt wären damit einerseits eine Sanierung durch offizielle Auftragsvergabe an eine Firma oder andererseits eine Wiederherstellung des Daches durch Eigenleistung. Der Pavillon befindet sich im Eigentum der Gemeinde, für den Erhalt sorgt der Tourismusverein. Die Arbeiten soll der DEV durchführen, die Kosten werden sich Tourismusverein und DEV teilen, der Gemeinde entstehen keine Kosten, es reicht das Einverständnis als Grundeigentümer.
Einstimmig beschlossen!
TOP 13. Anpassung der Preise 2025 für Schlossmiete
Nachdem bereits jetzt Anfragen betreffend der Anmietungen im Schloss für 2025 erfolgen, sollen die Preise für 2025 entsprechend angepasst werden. Es werden Mietentgelte um den VPI (ca. 5,6%) erhöht.
Dem für das Schloss zuständigen Mitarbeiter Peter Berger wird für die gewissenhafte Arbeit das Lob per Akklamation vom Gemeinderat ausgedrückt.
Mehrheitlich beschlossen!
Sitzungsende: ca. 20:10