Am 13.12. waren nicht genug Gemeinderäte anwesend um die GR Sitzung abzuhalten. Von den insgesamt 19 GR Mitgliedern (Incl. BM) fehlten 7, zu wenig für eine Beschlussfassung.
Grund dafür waren einerseits Krankheitsfälle aber auch Protest gegen die mangelhafte Vorbereitung der Sitzungsunterlagen.
Von insgesamt 20 Tagesordnungspunkten (15 im öffentlichen Teil und 5 im nicht öffentlichen Teil) waren lediglich zur Hälfte Unterlagen vorhanden!
Zur Erinnerung öffentlicher Teil:

TOP 1 + 2:
Das Protokoll der Prüfungsausschuss Sitzung vom 5.12. wurde erst am 14.12. an die Ausschuss Mitglieder versandt. Zu spät für die Vorbereitung. Die Frage nach dem Grund dafür wurde vom Ausschussvorsitzenden (GR Reiter) nicht beantwortet.
Das Protokoll zur Sitzung des Finanzausschusses (die Sitzung war bereits am 28. oder 29.11.) konnte nach Auskunft der Vorsitzenden (GR Müller) nicht beigelegt werden, da die Unterschriften der Ausschussmitglieder fehlten.
TOP 3 + 4:
Der Rechnungsvoranschlag und Nachtragsvoranschlag lagen vom 20.11. – 4.12. zur Einsichtnahme auf der Gemeinde auf. Anmerkungen von GR Mitgliedern, dass sachliche Mängel in mehreren Punkten vorliegen, wurden bisher nicht korrigiert.
TOP 5: Unterlagen vorhanden
TOP 6 + 7 + 8:
Für diese Punkte waren keine Unterlagen vorhanden. Zu erwarten wären bei diesen Punkten, die jeweils hohe Ausgaben für die Gemeinde nach sich ziehen, zumindest grundlegende Kostenvoranschläge oder Konzepte.
Schloss Erlahof: Die Sanierung der Vorderseite des Daches (hier war Gefahr im Verzug) ist bereits erfolgt. Für die Rückseite wurde versprochen ein Nachtragsangebot einzufordern. Zumindest das hätte für die Sitzung vorliegen müssen.
Parkplatz Schloss: Dass dieser in einem schlechten Zustand ist, kann nicht bezweifelt werden. Hier bedarf es eines grundlegenden Parkkonzeptes, bevor eventuell nur Flickwerk
oder gar weitergehende unnötige Flächenversiegelung geschieht. In diesem Punkt sollten – bevor viel Geld in die Hand genommen wird – die Bürgerinnen und Bürger in die Planung
einbezogen werden. Eine oberflächliche Verbesserung könnte eventuell durch die
Gemeindeverwaltung oder durch einen Freiwilligeneinsatz erfolgen. Am Ende müsste ein grundsätzliches Konzept für den ruhenden Verkehr stehen!
Gehsteig entlang der B217: Wozu eine Machbarkeitsstudie, es gibt bereits einen fertigen Plan mit Kostenvoranschlag!!
TOP 9: Kopierer Volksschule
Zur letzten Gemeinderatssitzung wurde ein zunächst ein Kostenvoranschlag von € 800,00 pro Monat vorgelegt. Aufgrund der Intervention von Frau Grünberger und Herrn Wolf vor der Sitzung legte die Gemeindeverwaltung einen neuen Leasingvertrag mit einem Betrag von € 300,00 vor. Aber auch das war inakzeptabel. Hier unser Beitrag nach der letzten Sitzung.
Erfreulicherweise soll jetzt einem monatlichen Betrag von lediglich € 80,00 zugestimmt werden… Eine Ersparnis von 720€ monatlich, bei 72 Monaten Laufzeit also 51.840€ !!! So viel Geld kann unsere Gemeinde sparen, wenn man nicht jeden Posten einfach abnickt. Anderen Gemeinderäten scheint dies noch nicht einmal aufgefallen zu sein. Es ist schon erstaunlich, wie die Zuständigen mit den finanziellen Mitteln ihrer Bürger umgehen.
TOP 10 + 11 + 12: Unterlagen vorhanden
TOP 13:
Am Pachtvertrag Kirchenplatz 1 (ehemals Notzhaus, Parz. Nr. 2181, KG Spitz) wird schon seit einigen Jahren gefeilt, die erste Beschlussfassung scheiterte im Oktober 2021.
Am 2.10.2023 war er wieder zum Thema und wurde auch da nicht beschlossen. Eine Zusammenfassung können Sie in unserem Beitrag Pachtvertrag Schanigarten Kirchenplatz nach der GR Sitzung vom 2.10. unter TOP 7 lesen.
Jetzt endlich liegt der von gGR Wolf geforderte Plan mit der exakten Flächenaufstellung vor. Bisher ging es um eine Pachtfläche von 75 m2. Bei der GR-Sitzung vom 02.10. hat sie sich plötzlich auf 55,80 m2 verkleinert.
Nun ist aus den aktuellen Unterlagen folgendes erkennbar: der Hauseigentümer und Pachtwerber hat den Eingangsbereich und einen Teil der Stufen, sowie Randbereiche zum Haus ausgenommen. Diese möchte er nicht pachten. 10 m2 dieser Fläche wurden in einer GR- Sitzung aus 2020 als vom Voreigentümer „ersessen“ beurteilt. Ob dies richtig ist, sollte bezweifelt werden, ein Ersitzen von öffentlichem Grund ist nicht möglich.

Tatsächlich hat die korrekte Flächenbeurteilung sowohl Auswirkungen auf den Pachtpreis als auch auf den zu zahlenden Beitrag zur wunschgemäßen Oberflächengestaltung (minus 5000€).
Weiters hat sich im Vertrag verändert:
*Pacht soll erst ab Eröffnung des Schanigartens aber spätestens ab 30.6.2025 eingehoben werden – das war bisher spätestens der 31.12.2023
*Es ist keine Laufzeit im Vertrag angegeben – Kirchenplatz 2 GmbH hat 90 Jahre Befristung
*Kündigungsverzicht seitens der Gemeinde von 25 Jahren
Der reduzierte Pachtpreis beträgt ab Inbetriebnahme 486€ (inkl. Ust), nach 20 Jahren soll er auf den ortsüblichen Pachtzins angehoben werden.
TOP 14: Stiege Mauritiushof, Kaufpreis und Umfang – Unterlagen vorhanden
TOP 15: Kündigung Mietvertrag Wohnung Hauptstraße – dabei soll es sich scheinbar um die verlassene Arztordination handeln…
Anstatt alles nur mögliche zu tun, um die Ärztekammer dazu zu drängen eine Arzt für die, auf Kosten der Gemeinde eingerichtete, Ordination zu finden, hat man scheinbar schon resigniert. Wo bleibt ein Konzept vom Sozialausschuss, dem Gemeindevorstand und dem Bürgermeister für die medizinische Versorgung der Gemeindebürger?
Nichtöffentlicher Teil: TOP 16 – 20
Die 3 Dienstverträge für die neuen Gemeindemitarbeiter liegen nicht vor, auch zu den weiteren 2 Punkten keine Informationen.