Anmaßung, Inkompetenz oder gar Amtsmissbrauch???

1. Am 12.12.2022 sendet die Gemeinderätin Cornelia Paul eine Mail an den Bürgermeister Dr. Nunzer und an den Fraktionsführer gGR Helmut Wolf, in der sie mitteilt, dass sie ab diesem Tag in Aggsbach-Markt wohnhaft und auch hauptwohnsitzgemeldet ist! Da sie dadurch die Voraussetzungen für ein Gemeinderatsmandat laut NÖ Gemeindeordnung § 110 nicht mehr erfüllt, lege sie die Funktion zurück.

2. Mit Brief vom 27.12.2022 informiert der Zustellungsbevollmächtigte und Fraktionsführer der „Liste SPÖ Spitz – Liste Wolf“, gGR Helmut Wolf, den Bürgermeister, dass das dadurch freigewordene Mandat an Frau Mag. Eva Grünberger, übergehen soll.

3. Am 30.12.2022 trifft der Gemeinderat zu einem Jahresabschlussessen (auch außerordentlichen Gemeinderatssitzung genannt) zusammen. Der Bürgermeister nützt diese Gelegenheit nicht, die Gemeinderäte über den Rücktritt von Frau Paul zu informieren und die Angelobung von Frau Mag. Eva Grünberger vorzunehmen. Auf Nachfragen von gGR Helmut Wolf warum dies nicht geschehen sei, antwortet der Bürgermeister, dass Frau Paul nicht zurückgetreten ist, da sie „die Mail nicht unterschrieben“ (sic!) hat.

4. Wäre BM Dr. Nunzer der Meinung gewesen, dass diese Mitteilung des Wohnsitzwechsels und die Erklärung des Rücktrittes als Gemeinderätin „schriftlich und unterschrieben“ zu erfolgen hätte, warum ist er nicht bereits am 12.12.2022 an Frau Paul herangetreten und hat die Unterschrift urgiert? Da der Rücktritt von Frau Paul von ihrer Seite aus freiwillig erfolgt war, hätte die Beibringung einer Unterschrift sicher kein Problem dargestellt! Wollte er etwa Frau Paul vor den Verwaltungsgerichtshof zerren um ihr das GR Mandat amtlich entziehen zu lassen?

5. Frau Paul wurde erst durch den Umstand, dass auch für Januar die Aufwandsentschädigung überwiesen wurde, darauf aufmerksam, dass offensichtlich der Rücktritt nicht zur Kenntnis genommen worden war. Auf Rückfrage im Gemeindeamt erhielt sie sogar die Auskunft, sie könne das Mandat behalten! Warum hier davon ausgegangen wurde, dass Frau Paul noch einen Zweitwohnsitz in Spitz hätte, ist ebenfalls ein Rätsel, denn den hätte sie ja der Gemeinde Spitz melden müssen.

Laut § 110 NÖ Gemeindeordnung (Auszug): (…) war mit der Mitteilung, dass der (einzige) Wohnsitz der Mandatarin in eine andere Gemeinde verlegt worden ist, die Voraussetzung für den Rücktritt erfüllt! (2)Abs. b : Gründe für einen Mandatsverlust sind u.a.: der Eintritt oder das Bekanntwerden eines Umstandes, der ursprünglich die Wahl des Mitgliedes des Gemeinderates gehindert hätte, u.a. kein Wohnsitz in dieser Gemeinde

6. Die korrekte Abfolge in so einem Fall ist im § 114 NÖ Gemeindeordnung geregelt (Auszug): Besetzung eines Gemeinderatsmandates: Verliert ein Mitglied des Gemeinderates sein Amt oder scheidet aus anderen Gründen aus, muss der Bürgermeister – wenn nicht nach Abs. 3 ein anderes Ersatzmitglied bekanntgegeben wird – jenes Ersatzmitglied als Gemeinderat einberufen, das in der Reihenfolge der Ersatzmitglieder das nächste ist.

Absatz (3): Der zustellungsbevollmächtigte Vertreter der Wahlpartei, in deren Wahlvorschlag das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied aufgenommen war, kann abweichend von den Bestimmungen des Abs.1 dem Bürgermeister ein anderes Ersatzmitglied seiner Wahlpartei für das freigewordene Gemeinderatsmandat bekanntgeben. Die Bekanntgabe muss binnen zwei Wochen nach Freiwerden des Mandates erfolgen.

Dem Bürgermeister wurde vom Listenführer gGR Wolf ein Ersatzmitglied benannt, was er nun einfach ignoriert und seinerseits die Mitglieder der SPÖ Fraktion kontaktiert und teilweise nach unseren Recherchen sogar unter Druck setzt.

7. Demzufolge sind die Aktivitäten des Bürgermeisters, in einem Artikel der NÖ Nachrichten vom 15.2.2023 beschrieben (u.a. „Nunzer telefoniere die SPÖ-Liste in der Reihenfolge der Einreichung der Wählerliste durch“), durchaus zu hinterfragen.

Lesen Sie hier den NÖN Beitrag:
https://www.noen.at/krems/spitz-gemeinderats-nachbesetzung-nachfolge-wird-zur-farce-spitz-conny-paul-gemeinderat-helmut-wolf-christian-hirtzberger-print-354783480

Uns stellen sich folgende Fragen:

  • Hat er tatsächlich keine Ahnung bzw. kann die Gemeindeordnung nicht sinnerfassend lesen?
  • Wollte er die ehemalige Gemeinderätin vors Gericht zitieren?
  • Will er gar den Oppositionsführer vorführen, indem er ihm eine Gemeinderätin/einen Gemeinderat aus seiner eigenen (Bürgermeister-) Fraktion ins „Nest“ setzt? In diesem Fall ist jedenfalls das Engagement des SPÖ- Listenführers Wolf gefragt, nicht zuletzt um seiner mit 27.12.2022 erfolgten und letztendlich rechtmäßigen Nennung von Frau Mag. Eva Grünberger entsprechend Nachdruck zu verleihen!

Es steht folglich im Raum, ob der Bürgermeister mit dieser Vorgehensweise nicht sogar Amtsmissbrauch begeht!

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