Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung vom 1.7.2021:

Sitzungssaal Gemeindeamt Spitz, Beginn 19 Uhr

Nach der Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit (2 Mandatare waren entschuldigt nicht anwesend) durch Bürgermeister Dr. Nunzer wurden folgende Punkte behandelt:


TOP 1: Oberflächengestaltung Marktstraße/Kirchenplatz; Darlehensaufnahme

Finanzgemeinderätin Evelyn Müller berichtet, dass die Beratungsagentur FBP aus Krems für die Gemeinde Spitz die Ausschreibung für 2 Darlehen für die Finanzierung eines Teiles der Oberflächengestaltung Kirchenplatz/Marktstraße durchgeführt hat.

  • 1 Darlehen für die Wiederherstellung der anteiligen Oberfläche ABA (Abwasserbeseitigungsanlage) über € 400.000,00
  • 1 Darlehen für die Wiederherstellung der anteiligen Oberfläche WVA (Wasserversorgungsanlage) über € 200.000,00
  • Laufzeit: jeweils 20 Jahre; ev. Zinssatzvereinbarung fix (10 Jahre, 15 Jahre oder Gesamtlaufzeit)

Diese beiden Darlehen werden aus den jeweiligen Überschüssen der Wasserbezugsgebühr sowie der Kanalbenützungsgebühr rückgeführt. Die Kosten für die Wiederherstellung der restlichen Oberfläche von Kirchenplatz und Marktstraße sind aus dem laufenden Budget zu decken. Auf Grund der Tatsache, dass die Bewilligung für die Aufnahme der Darlehen durch die NÖ Landesregierung erfolgt ist, schließt GRin E. Müller, dass die Finanzierbarkeit gegeben ist.

Es wurden 7 Banken zur Anbotslegung eingeladen. Von 3 Geldinstituten wurde mitgeteilt, dass sie keine Angebote abgeben werden.

Von der HYPO NÖ Landesbank für NÖ und der BAWAG P.S.K. wurden den Vorgaben entsprechende Offerte gelegt. Die HYPO NÖ hat als Billigstbieter mit 0,722% p.a. fix für die Gesamtlaufzeit (20 J.) den Zuschlag erhalten.

GRin Cornelia Paul stellte die Frage nach den voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes Kirchenplatz/Marktstraße, diese wurden von GRin E. Müller mit ca. € 1,8 Mio. angegeben. Von dieser Summe gibt es aber erst für ca. € 1,5 Mio. verschiedene Gemeinderatsbeschlüsse. Der Betrag für die gesamte notwendige Finanzierung durch die Gemeinde konnte nicht genannt werden.

Anmerkung C. Paul: Die Frage nach der Finanzierbarkeit konnte nicht schlüssig beantwortet werden. Dem Beschluss zur Darlehensaufnahme habe ich zugestimmt, da es dazu aus meiner Sicht keine Alternative gibt.

Beschlussfassung: einstimmig

GR Bernd Reiter weist darauf hin, dass die beiden Institute, die in Spitz Geschäftsstellen unterhalten, nicht an der Ausschreibung teilgenommen haben. Er findet es bedauerlich und unverständlich, dass gerade die zwei wichtigen Teile der Spitzer Infrastruktur nicht bereit waren, Angebote zu legen.

GGR Raimund Pichler berichtet, dass im Rahmen einer Ausschreibung der „Mittelschulgemeinde Spitz“ für die Finanzierung der Heizungsanlage die Kremser Bank und Sparkassen AG sehr wohl ein – wenn auch nicht das günstigste – Offert gelegt hat. In einem Gespräch wurde von Vorstandsdirektor Hansjörg Henneis von der Kremser Bank darauf hingewiesen, dass auf Grund der verschieden gelagerten Kosten einer Regionalbank (u. a. Betrieb von Filialen in kleineren Orten) anders als bei Großbanken kalkuliert werden muss.

Bgm. Dr. Andreas Nunzer hat abschließend angekündigt, mit der Kremser Bank das Gespräch zu suchen.

TOP 2: Verpachtung von öffentlichen Flächen: vor dem Anwesen Kirchenplatz 1 (ehemals Notz, ca. 75 m²) und vor dem Anwesen Kirchenplatz 2 (ehem. Biebl, ca. 53,5 m²); jeweils Parz. Nr. 2181, KG Spitz

Die Marktgemeinde Spitz plant, die öffentlichen Flächen vor den Anwesen Kirchenplatz 1 (Eigentümer Franz-Josef Gritsch) und Kirchenplatz 2 (Eigentümer „Kirchenplatz 2 GmbH & Co KG“), jeweils an die Besitzer der angrenzenden Häuser zu verpachten.  Die Pachtfläche  soll jeweils als Schanigarten zum Betreib eines Gastronomielokales, eines Cafés oder einer Vinothek genutzt werden.

Bgm. Nunzer merkt an, dass die Pachtverträge, die den Gemeinderäten vor der Sitzung zur Einsicht bereit gestellt wurden, nicht mehr aktuell seien, da er verschiedene Änderungen und/oder Ergänzungen im Sinne der Gemeinde vorgenommen habe. Der Vertragserrichter, Rechtsanwalt Dr. Georg Retter aus Krems, wird sich erst nach seinem Urlaub nach dem 12. Juli 2021 mit der geänderten Vertragsformulierung befassen, daher fand bei ggstl. GR-Sitzung keine Abstimmung über diese Verträge statt.

Neben anderen Punkten wurde besonders die auffällige Ausformulierung des Pachtzinses diskutiert:

Auszug aus dem jeweiligen Pachtvertrag:

Die Verpächterin (= Gemeinde) verpflichtet sich, auf eigene Kosten den für die Errichtung eines Oberflächenbelages aus Pflastersteinen erforderlichen Unterbau zu errichten. Der Pächter/Die Pächterin verpflichtet sich, den Oberflächenbelag aus Pflastersteinen herzustellen, instand zu halten und gegebenenfalls zu erneuern, wobei ihm die Verpächterin die Pflastersteine unentgeltlich zur Verfügung zu stellen hat. Der vom Pächter/von der Pächterin herzustellende Oberflächenbelag hat sich an der Art und Weise der Pflasterung der Umgebung zu orientieren……….

Der jährliche Pachtzins soll für maximal 20 Jahre € 486,00 bzw. € 346,68 (jeweils brutto) betragen und ist erst dann fällig, wenn der von der Verpächterin herzustellende Unterbau fertiggestellt ist und der Pächter/die Pächterin den Betrieb des Schanigartens eröffnen kann, längstens aber mit 31.12.2023. Bis dahin wird dem Pächter/der Pächterin die Pachtfläche  unentgeltlich überlassen. Ab 01.07.2041 ist ein ortsüblicher Pachtzins zu entrichten; laut Aussage des Bürgermeisters ist dies ungefähr das Doppelte vom derzeitigen Pachtentgelt.

Daraufhin entwickelt sich eine Diskussion darüber, ob es nicht besser wäre, die Gemeinde würde selbst für die Pflasterung sorgen, wenn sie schon das Material zur Verfügung zu stellen hat. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung belaufen sich lt. Aussage von gGR Helmut Wolf auf rund € 30.000,00! In der Folge könnte die Gemeinde ab jetzt den ortsüblichen Pachtzins einheben. Für den Fall, dass der Pächter/die Pächterin nicht in absehbarer Zeit die Oberfläche fertigstellt, ist einerseits kein Passus im Vertrag angeführt bis wann dies zu geschehen hat und andererseits wäre es nicht unbedingt vorteilhaft, wenn die Baustelle am Kirchenplatz grundsätzlich beendet ist, aber die eine oder andere Pachtfläche der Fertigstellung harrt! Darauf antwortet der Bürgermeister, dass er davon ausgeht, dass es im Interesse beider Pächter wäre, die Arbeiten zur Pflasterung ehebaldigst zu veranlassen, um möglichst bald diese Flächen als Schanigarten zu nutzen.

Des Weiteren sollen diese Punkte in die Verträge eingearbeitet werden:

  • Situation beim Marillenkirtag (Selbstnutzung durch Pächter/in, Unterverpachtung oder Bereitstellung zur Nutzung durch die Gemeinde/Tourismusverein
  • Abschlagszahlung Kosten Büro Hydroingenieure

Beschlussfassung: keine, da die endgültige Fassung der Pachtverträge nicht vorliegt.

Siehe dazu das Schreiben von GR Cornelia Paul an den BM und die Gemeinderäte. Außerdem ist anzumerken, dass nach eigenem Augenschein am 24.07.2021 die Flächen bereits gepflastert sind. Wer dies nun veranlasst und bezahlt ist uns nicht bekannt. Eine Anfrage an den gGr R. Pichler ergab lediglich den Hinweis auf den letzten Gemeindebrief. Darin steht, dass der Pachtvertrag bisher vom Gemeinderat nicht beschlossen wurde. Ob nun (vernünftigerweise) die Gemeinde die Kosten der Pflasterung übernimmt und damit ab sofort die höhere Pacht verlangt, wissen wir derzeit nicht. Das wird sich bei der nächsten GR-Sitzung zeigen.

TOP 3: Schreiben NÖ Landesregierung vom 6. Mai 2021, gemeindeaufsichtsbehördliches Verfahren; nochmalige Beschlussfassung des Kaufvertrages hinsichtlich Ordination im Dachgeschoss Gemeindeamt; 1. Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 11. Dezember 2019

Wie schon im Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 15.6.2021 erwähnt, soll ein Teil des Obergeschosses des Gemeindehauses (= Arztordination + Parkplatz) um € 314.400,00 an die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ verkauft werden. In einem Schreiben der NÖ Landesregierung vom 6.5.2021 an den Errichter des Kaufvertrages, Mag. Johannes Sykora aus Tulln, wird ausgeführt, dass bei der Beschlussfassung (am 19.12.2019) des vorgelegten Vertrages durch den Gemeinderat ein „Formalmangel“ aufgetreten ist.

Zur Erläuterung: Die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ in Spitz wird vom Gemeindevorstand (das sind  die geschäftsführenden Gemeinderäte, nicht der Bürgermeister) verwaltet, es muss u. a. bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten um eine stiftungsbehördliche Genehmigung angesucht werden. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Interessen der Stiftung zu vertreten und stimmen in diesem o. a. erwähnten Fall darüber ab, ob und zu welchen Bedingungen (u. a. Kaufpreis) der Teil des Obergeschosses (+ Parkplatz) im Gemeindehaus gekauft wird. Die übrigen Gemeinderäte (inkl. Bürgermeister) fassen den Beschluss im Interesse der Gemeinde.

Der „Formalfehler“ bestand darin, dass der Bürgermeister entgegen der NÖ Gemeindeordnung nicht den gesamten Gemeinderat zu dieser Sitzung am 19.12.2019 eingeladen hat.

Bei der Sitzung am 1.7.2021 wurden von GRin Cornelia Paul u. a. diese Fragen gestellt:

Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Ausbau des Obergeschosses?
Hat die Stiftungsbehörde schon irgendeine Reaktion gezeigt – ob Kauf oder Nichtkauf?

Des Weiteren hält GRin Paul fest, dass einige Mitglieder des aktuellen Gemeinderates bei der ersten Beschlussfassung am 19.12.2019 noch nicht im Gemeinderat vertreten waren und dass sie daher verschiedene Informationen von Seiten der Gemeinde bzw. des Bürgermeisters für notwendig erachtet.

Ohne auf die Fragen näher einzugehen bzw. diese zu beantworten, fordert der Bürgermeister die Mitglieder des Gemeindevorstandes (zugleich Vertreter der Stiftung) auf, für die Dauer der Abstimmung durch die übrigen Mitglieder des Gemeinderates den Sitzungssaal verlassen. Im Falle der Bewilligung durch den Gemeinderat soll für den Kaufvertrag um stiftungsbehördliche sowie um aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht werden.

Beschlussfassung: mehrheitlich, 1 Stimmenthaltung , 1 Gegenstimme (GRin Cornelia Paul)

TOP 4: Abstellen von Linienbusse beim HWS-Parkplatz; Mietvertrag mit Österreichische Postbus AG

Es wird ein Mietvertrag mit der „Österreichische Postbus AG“ betr. einen Teil des Parkplatzes beim Hochwasserschutzlager (HWS-Lager) abgeschlossen: Gegenstand der Vermietung sind einerseits eine asphaltierte Abstellfläche für sechs Autobusse (im Ausmaß von 273 m²) sowie andererseits eine Aufstellfläche für einen Container (im Ausmaß von etwa 30 m²) auf der Liegenschaft des HWS-Lagers am Gärtnerweg 8.

Der Container – positioniert an der Rückseite der Lagerhalle Richtung Donau – wird für die WC-Anlagen sowie für den Aufenthaltsraum für die Buslenker verwendet.

Für das Abstellen der Autobusse beläuft sich das Mietentgelt pro Bus pro Monat auf € 120,00, Gesamtkosten somit pro Monat auf € 720,00. Für die Aufstellungsfläche des Containers inkl. des Wasserverbrauchs und der Kanalgebühren fallen monatlich € 200,00 an. Die Pauschale für den Winter- sowie für den Reinigungsdienst, der von der Vermieterin veranlasst wird, beträgt pro Jahr € 3.000,00. Die Stromkosten werden separat abgerechnet und von der Mieterin übernommen. Sämtliche angeführte Beträge verstehen sich ohne MwSt.

Im Hochwasserfall, d.h. sobald die Hochwasserwarnung seitens des Amtes der NÖ Landesregierung oder der Bezirkshauptmannschaft Krems ausgesprochen ist, ist der gegenständliche Platz seitens der Öst. Postbus AG zu räumen und kann erst wieder benützt werden, wenn seitens des Vermieters die Freigabe erfolgt. Für diese Zeit entfällt die Entrichtung des Mietzinses.

Das Mietverhältnis für die Abstellfläche der 6 Busse sowie die Pauschale für den Winterdienst beginnt rückwirkend mit 14.12.2020 auf die Dauer von 8 Jahren mit der Option, den Mietvertrag um weitere 2 Jahre zu verlängern. Die Verrechnung des Mietzinses für die Aufstellfläche des Containers erfolgt ab Bezug des Containers und endet mit Beendigung des Mietverhältnisses für die Busabstellflächen.

Die Frage nach der für Vermietung von Parkflächen erforderlichen Widmung des HWS-Lagers beantwortet der Bürgermeister damit, dass alles der Raumordnung entspricht.

Beschlussfassung: einstimmig

Anmerkung C. Paul: Selbstverständlich macht es Sinn, die Flächen des HWS zu nutzen und dafür für die Gemeinde Einnahmen zu erzielen. Offen bleibt immer noch die Frage, wozu für € 120.000,00 für eine Schrankenanlage investiert wurden, deren Wirtschaftlichkeit aus meiner Sicht nie gegeben sein wird. Nach eigenem Augenschein hat bisher noch nie ein anderer als ein Postbus dort gestanden, also sind auch für die Gemeinde bisher keine Einnahmen gekommen. Im Übrigen sind – entgegen der Behauptung des BM – bisher keine Parkverbote für Busse entlang der B3 ausgesprochen worden. Diese können also dort kostenfrei problemlos parken.

Ergänzung vom 27.9.2021:
Offizielles, unterfertigtes Protokoll der Gemeinde zur Sitzung

2 Kommentare zu „Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung vom 1.7.2021:

  1. Liebes UnserSpitz-Team ! endlich bekommt man auch mal detailliertere Infos zu wichtigen Projekten. Hat nicht jeder Zeit, sich eine Gemeinderatssitzung anzuhören. Danke und weiter so.

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