Gedächnisprotokoll GR Sitzung 31.3.2021

Anträge – Abstimmungsergebnisse – Erläuterungen

Begrüßung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeister Dr. Nunzer.
GR Klöpfer ist entschuldigt abwesend, GR Wolf kommt verspätet.

Der Bürgermeister berichtet von einem Dringlichkeitsantrag der GRin Cornelia Paul betreffend Großbaustelle Marktstraße/Kirchenplatz.

Gegenantrag vom BM: Dem Dringlichkeitsantrag ist nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis: 4 Enthaltungen (GR Gritsch, GRin  Piewald, GR Murth, GR Schneeweis) , 1 Ablehnung (GRin  Paul)

Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht: „Geheimnis um Bauarbeiten – Geforderte Informationen verwehrt“

TOP 1: Protokoll Prüfungsausschuss Eröffnungsbilanz und Rechnungsabschluss 2020 vom 23.03.2021

Laut Protokoll des Prüfungsausschusses wird die erstellte Eröffnungsbilanz sowie der Rechnungsabschluss 2020 für in Ordnung befunden und das Ergebnis dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Erläuterung: § 84a NÖ Gemeindeordnung  –  Eröffnungsbilanz

  • Die Gemeinde hat bei der erstmaligen Anwendung der Grundlagen der kommunalen Buchführung eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz umfasst ausschließlich die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung. Es werden nun alle Vermögenswerte einer Gemeinde (Straßen, Wälder, Grundstücke, Möbel usw.) erfasst.

TOP 2: Beschluss über die Bildung einer Eröffnungsrücklage

Antragstellung: € 7,179.670,62 (= 50% vom Nettovermögenswert)

Erläuterung: § 7 Abs. 2 NÖ Gemeindehaushaltordnung – Bildung von Rücklagen:

Rücklage im Zuge der Eröffnungsbilanz im Ausmaß von bis zu 50 % des im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelten Nettovermögens (Eröffnungsrücklage) – Diese Rücklage soll zur Abfederung der jährlichen Abschreibungen dienen und
kann so dabei helfen, das Nettoergebnis positiv zu halten.

TOP 3: Beschluss über geänderte Nutzungsdauern; Abweichung zur Nutzungsdauertabelle gemäß Anlage 7 VRV 2015

Antragstellung: 10 Jahre unter anderem für diverse Vermögenswerte wie Flächenwidmungsplan, Teilbebauungspläne; 25 Jahre z.B.  für BA 101 Leitungsinformatonssysteme LIS WVA und ABA; 4 Jahre für Softwarelizenzen analog zu Hardware

Erläuterung: Für die Berechnung der Höhe der Abschreibung ist die Nutzungsdauertabelle – Anlage 7 VRV 2015 – zu verwenden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat (§ 35 Z 22 lit j NÖ GemO) eine andere Nutzungsdauer beschließen und diese begründen.

TOP 4: Beschluss der Eröffnungsbilanz

Erläuterung: Auszug: Die Eröffnungsbilanz stellt zum Stichtag 01.01.2020 das Gemeindevermögen den Fremdmitteln, den Investitionszuschüssen und dem Nettovermögen gegenüber.

  1. Das Gemeindevermögen umfasst dabei immaterielle Vermögenswerte (z.B. Flächenwidmungsplan, Lizenzen), Sachanlagen (Straßen, Grundstücke, Gebäude), Finanzinstrumente, Beteiligungen, Forderungen, Vorräte, Liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzung. Eine Einteilung erfolgt in kurzfristiges und langfristiges Vermögen.
  2. Die Fremdmittel umfassen Finanzschulden, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungen. Eine Einteilung erfolgt in kurzfristige und langfristige Finanzmittel.
  3. Die Investitionszuschüsse sind in der Vermögensrechnung unter eigener Position auszuweisen (Fremdmittel- und Eigenkomponenten).
  4. Das Nettovermögen ist ein Ausgleichsposten, der bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz entsteht, nach dem alle übrigen Positionen bewertet wurden.

TOP 5: Beschluss über den Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses

Definition: Der Rechnungsabschlussstichtag ist in den Bestimmungen des § 14 VRV 2015 mit dem 31.12. festgelegt.

Antragstellung: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Spitz möge den Stichtag zur Erstellung des Rechnungsabschlusses mit 31.01. festlegen.

TOP 6: Beschluss über die Höhe der Abweichungen; Vergleich Voranschlag/Rechnungsabschluss (Toleranzgrenze der Abweichungen)

Erläuterung: Auszug: Gemäß § 16 VRV 2015 Voranschlagsvergleichsrechnung sind die wesentlichen Abweichungen zum Voranschlag im Rechnungsabschluss zu begründen. Bisherige Grenzen waren 20% und € 4.000,00. D. h. sobald entweder 20°% der Abweichungen aber auf jeden Fall der Betrag um € 4.000,00 überschritten wird, ist das zu begründen.

Antragstellung: Vorgeschlagen wird, die Toleranzgrenze auf 40% und € 5.000,00 neu festzusetzen.

TOP 7: Beschluss Rechnungsabschluss 2020

Erläuterung: Der Rechnungsabschluss 2020 samt aller Beilagen ist der erste, bei dem die VRV 2015 zur Anwendung kommt. Der Rechnungsabschluss 2020 lag über zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von 11.03.2021 bis 25.03.2021 am Gemeindeamt auf. Stellungnahmen dazu wurden nicht eingebracht.

Abstimmungsergebnissen TOP 1 – 7:
GGRin Evelyn Müller bringt dem Gemeinderat die Detailinformationen zu diesen Punkten zur Kenntnis. Allen Punkten wird zugestimmt, zum Teil mehrheitlich, zum anderen Teil einstimmig!

Einschätzung GRin Paul:
Ich habe diesen Punkten grundsätzlich zugestimmt (außer Punkt 2, da habe ich mich enthalten). Die Aufbereitung erfolgte sowohl durch die Verwaltungsangestellte Frau Daniela Perwein als auch durch die Finanzgemeinderätin Evelyn Müller in vorbildlicher Weise. Wir sprechen hier von einem völlig neuen Instrument zur Verwaltung der Gemeindefinanzen. Es müssen sich alle Beteiligten (auch ich) weiter in dieses Thema vertiefen, um daraus Schlüsse ziehen zu können, wie die Gemeinde finanziell tatsächlich dasteht. Das heißt aber auf keinen Fall, dass UNSER SPITZ mit dem Finanzgebaren in allen Punkten einverstanden ist. Ganz im Gegenteil werden wir, soweit es uns möglich ist, ständig darauf achten und eventuelle Defizite aufzeigen.

TOP 8: Baulos Gehsteig Ottenschlägerstraße entlang B 217; Kostenübernahme Arbeiten Straßenmeisterei durch Marktgemeinde Spitz

Erläuterung: Bauvorhaben „Gehsteig Spitz“ die Herstellung von rd. 414 m² Gehsteig, von rd. 80 m² Natursteinmauerwerk sowie rd. 150 m Leistensteine entlang der Landesstraße B 217 in Spitz – geschätzte Gesamtkostenbetrag (Material) in der Höhe von € 25.000,00 – Durchführung der Arbeiten durch die Straßenmeisterei

Antragstellung: Der GR möge zur geplanten Vorgehensweise zustimmen

Abstimmungsergebnis: Zustimmung aller anwesenden Gemeinderäte

TOP 9: Franz-Josef Gritsch, Kirchenplatz 13; Dienstbarkeitsvertrag aufgrund Inanspruchnahme des Grundstückes 2181; KG Spitz für Verlegung einer Leitung zwischen Anwesen Kirchenplatz 13 und Kirchenplatz 1.

Antragstellung: Zustimmung zum vorliegenden Servitutsvertrag

Abstimmungsergebnis: 13 Zustimmungen, 3 Enthaltungen (Liste Wolf), 1 Gegenstimme (GRin Paul)

Einschätzung GRin Paul:
Vorauszuschicken ist, dass erst (nach den erfolgen Einbau Arbeiten) auf Initiative von UNSER SPITZ ein Servitutsvertrag angefertigt wurde. Normalerweise möchte man meinen, dass VOR der Zustimmung zu einem Vorhaben die jeweiligen Bedingungen verhandelt und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden. Bei der Vorlage des Vertrages bei der letzten GR-Sitzung am 4.3.2021 wurde durch eine Anfrage der Liste Wolf dem Vertrag nicht zugestimmt. Es ging darum, den Pachtvertrag nicht auf alle Ewigkeit und egal an welchen Besitzer zu vergeben. Dagegen hat sich der Anwalt von Herrn F-J Gritsch ausgesprochen, so dass nun diesem Servitutsvertrag forderungslos gegenüber Herrn Gritsch zugestimmt wurde (schließlich kann man ja die Leitungen nicht mehr herausreißen). Warum dies völlig kostenlos ist und auch etwaige höhere Kosten die eventuell notwendige Mehraufwendungen bei Arbeiten der Gemeinde verursachen, nicht durch den Servitutsnehmer zu tragen sind, konnte der Bürgermeister aus meiner Sicht nicht plausibel erklären. Deshalb habe ich gegen diesen Servitutsvertrag gestimmt.

TOP 10: Pachtvertrag Martin Wicke; Grundstück Parz. Nr. 378/2, KG Spitz, Eigentümerin Marktgemeinde

Erläuterung: Verpachtung der direkt unterhalb der Ruine liegenden Parzelle, derzeit nicht bewirtschaftet

Der zu beschließende Pachtvertrag enthält folgende Punkte:

  1. Da das verpachtete Grundstück direkt an die Außenmauer der Ruine Hinterhaus angrenzt, muss weiterhin das Betreten für Pflege- und Erhaltungsmaßnehmen möglich sein. Es ist ein Grundstreifen in einer Breite von 8 Metern, von der Außenmauer der Ruine gerechnet, frei zu halten.
  2. Auf Grund der Neuanlage bzw. Neuauspflanzung von Obstbäumen oder Weinstöcken wird vereinbart, dass für die ersten 5 Jahre des Pachtverhältnisses der Pachtzins ausgesetzt wird. Somit erfolgt die erste Pachtvorschreibung im Jahr 2026.

Antragstellung: Beschlussfassung über den vorliegenden Pachtvertrag; Pachtbetrag € 2.000,00 pro Hektar = € 267,20 pro Jahr.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung

Einschätzung GRin Paul:
Diesem Vertrag habe ich gerne zugestimmt, da damit sichergestellt sein dürfte, dass dort nun eine ordentliche Bewirtschaftung stattfindet und dies eine Bereicherung für die Öffentlichkeit darstellt. Alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Bewirtschaftung werden von Herrn Wicke getragen.

TOP 11.: Friedhof Spitz, Vereinbarung zwischen Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ und  Marktgemeinde Spitz

Erläuterung: Das Friedhofgelände westlich des Pastorenturms, Parz. Nr. 67, 66/2 und 66/1, KG Spitz, steht im Eigentum der Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“. Für die Nutzung als Friedhof zahlt die Marktgemeinde ein jährliches Entgelt an die Stiftung in der Höhe von  € 240,– inkl. MWSt. Die bisherige Vereinbarung war nicht mehr zeitgemäß und wurde deshalb von der Stiftungsaufsicht gerügt.

Antragstellung: Zustimmung zu vorliegender Vereinbarung mit der Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung

Einschätzung GRin Paul:
Solche Verträge bzw. Anpassungen sind aus meiner Sicht längst überfällig, das sah ja auch die Stiftungsaufsicht (Land NÖ) so. Es befinden sich eine ganze Reihe von Liegenschaften wie Gebäude, Wälder, Weingärten usw. im Besitz der Stiftung. Es ist zu hoffen, dass der Stiftungsrat (das ist der jeweilige Gemeindevorstand) dies ordentlich verwaltet. Die Stiftung Bürgerspital „Allerheiligen“ hat als Stiftungszweck „unschuldig in Not geratenen Spitzer Bürgern“ zu helfen. Erstmals findet man jetzt auf der Homepage der Gemeinde hierzu ein Formular, mit dem man sich um eine solche Hilfe bewerben kann. Dies fordere ich bereits seit Jahren in einem Schriftverkehr mit dem Bürgermeister. Es bleibt zu hoffen, dass – gerade in Zeiten wie diesen – benötigte Hilfe eingefordert und zugestanden wird.

TOP 12: LEADER Projekt „Mountainbike Strecke Wachau“, Gemeindebeitrag

Erläuterung: Um das Mountainbiking rund um den Jauerling und weiter möglich  zu machen, haben sich mehrere Gemeinden, die in Frage kommen, zu einem Pilotprojekt zusammengefunden; es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Machbarkeit, die Finanzierung und die ggf. erforderlichen Umsetzungsschritte zu erfassen; die Gesamtkosten für diese Studie belaufen sich auf € 20.000,00, abzüglich 70% Förderung (LEADER-Region) verbleiben rund € 500,00 für die einzelnen teilnehmenden Gemeinden.

Antragstellung: Beschlussfassung über den Kostenbeitrag von € 500,00

Abstimmungsergebnis: 16 Zustimmungen, 1 Gegenstimme (GRin Paul)

Einschätzung GRin Paul:
Auf meine Anfrage, warum denn diese € 500,00 nicht aus dem Fonds im Verein  Welterbegemeinden Wachau (für den vom Gemeinderat Spitz erst kürzlich als Fonds-Dotierung € 5.000,00 genehmigt wurden) entnommen werden, stellte sich heraus, dass bis dato noch nicht alle Gemeinden diesem Fonds zugestimmt haben. (UNSER SPITZ hatte gegen diesen Antrag betr. Fonds gestimmt, dass die Bürgermeister der Gemeinden den jeweiligen Gemeinderat in Fragen, die die Gemeinde betreffen, nicht einfach übergehen können und sozusagen eigenmächtige Entscheidungen – an der Bürgerschaft vorbei – treffen können). Der Bürgermeister versicherte jedoch, dass dieser Topf dann selbstverständlich angezapft  würde, sollte es zu diesem Fonds kommen. Das werden wir beobachten.
Aus meiner Sicht wäre es bei allen positiven Aspekten, die man einer Mountainbike-Strecke Wachau durchaus abgewinnen kann, notwendig, die heimischen Bürger an der Entscheidungsfindung zu beteiligen, bevor überhaupt ein Betrag von € 20.000,00 ausgegeben wird. Auch wenn der Spitzer Beitrag „nur“ € 500,00 beträgt, so sind dies doch alles Steuergelder. Die Frage ist doch: wollen wir einen zusätzlichen Tourismuszweig eröffnen, mit welchem Ziel, mit welchen Vor-/Nachteilen, mit welchen Risiken, mit welchen Kosten usw.? Eine breite Bürgerbeteiligung scheint mir hier dringend notwendig und sollte nicht der persönlichen Vorliebe einzelner Personen vorbehalten bleiben.
Aus diesem Grund habe ich dem Antrag nicht zugestimmt.

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