Geheimnis um Bauabeiten – Geforderte Informationen verwehrt!

Wer die Bauarbeiten in der Marktstrasse und am Kirchenplatz beobachtet, hat sicher schon bemerkt, dass es mit dem Fortschreiten immer mehr Abweichungen vom ursprünglich genehmigten Plan gibt. Diesen haben wir in einem früheren Beitrag auf unserer Homepage veröffentlicht.

In der GR Sitzung vom 31.3.2021 stellte GRin Cornelia Paul einen Dringlichkeitsantrag und bat um öffentliche Beantwortung von Fragen zur Baustelle im Rahmen der GR Sitzung. Begründet damit, dass die Spitzer Öffentlichkeit ein Anrecht auf Information und Aufklärung zu diesem für Generationen prägenden Großprojekt in der Gemeinde haben sollte.

Der Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Dass Auskunft in der GR-Sitzung darüber gegeben wird, welche Änderungen derzeit in der Marktstraße/am Kirchenplatz gegenüber der ursprünglichen Planung geschehen sind bzw. geschehen werden.
Insbesondere mögen folgende Fragen beantwortet werden:
Ist es richtig, dass inzwischen eine zweite Bauaufsicht zugezogen wurde? Was ist der Grund hierfür? Welche Kosten entstehen dadurch? Wer hat das beauftragt? Wer genehmigt die Kosten?
Wie hoch sind die Baukosten veranschlagt und in wieweit gibt es hierzu Abweichungen, wie hoch sind diese gegebenenfalls?
Ist es richtig, dass entgegen der bisher bekannten Planung die Neigung des Kirchenplatzes abgeändert wird? Welche Konsequenzen hat das?
Wie viele Bäume werden nun tatsächlich wo gepflanzt? Um welche Bäume handelt es sich? Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind  ursprünglich 12 Bäume geplant gewesen, nach dem uns nun bekannten Pflasterungsplan sind es nur noch 7 Stück.
Wie viele Parkplätze sind nun tatsächlich in der Marktstraße/Kirchenplatz vorhanden? Wo befinden sich wie viele Behindertenparkplätze? Kommt eine Stromtankstelle, wenn ja wohin?
Wurde/wird vom durch den Gemeinderat im Oktober genehmigten Plan abgewichen? Falls ja  wer hat das mit welcher Berechtigung bewilligt. Wie hoch sind die dadurch ggf. höheren Kosten und wer genehmigt diese?
Ist es vorgesehen, dass die Öffentlichkeit von Spitz vor Abschluss aller Arbeiten Einsicht in die neuen Pläne und Planungen bekommt?

Erst nach Einsicht in die Gemeindeordnung nahm der Bürgermeister den Dringlichkeitsantrag von UNSER SPITZ entgegen. Scheinbar ist es nicht üblich, dass oppositionelle Gemeinderäte dieses Mittel wählen um Themen in die Tagesordnung einzubringen, die vom Gemeindevorstand nicht berücksichtigt wurden.

GRin Cornelia Paul konnte den Antrag öffentlich verlesen. Anstatt jedoch den Gemeinderäten ihre eigene Meinungsbildung zuzugestehen, wie es laut Gemeindeordnung (siehe unten im Text) vorgesehen ist, beeinflusste er mit Meinungsmache die Gemeinderäte und stellte unnötigerweise den Gegenantrag, dem gestellten Antrag nicht stattzugeben.

Seine Begründung:
1. Es bestehe keine Dringlichkeit
2. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung wäre zu wenig Zeit auf die vielen Fragen einzugehen
3. Die Fragen wären zu tiefgreifend und die notwendigen Unterlagen nicht sofort verfügbar

Zu erwarten wäre gewesen, dass diese Informationen anlässlich der GR Sitzung unaufgefordert erfolgen beziehungsweise aus dem Stehgreif beantwortet werden könnten.

Bei der darauffolgenden Abstimmung, stimmte die Mehrheit, wie leider zu erwarten war, für den Antrag des Bürgermeisters, 4 Gemeinderäte enthielten sich der Stimme (GR Gritsch, GRin  Piewald, GR Murth, GR Schneeweis) , 1 Ablehnung (GRin  Paul), 2 Gemeinderäte waren abwesend (GRin Klöpfer, GR Wolf).
Wissen alle Gemeinderäte tatsächlich so gut Bescheid oder trauen sie sich nicht seinen Antrag abzulehnen?

Definition Dringlichkeitsantrag, Auszug aus der Gemeindeordnung § 46

(3) Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen sind, können nur dann behandelt werden, wenn der Gemeinderat hiezu seine Zustimmung gibt. Solche Anträge (Dringlichkeitsanträge) kann jedes Mitglied des Gemeinderates schriftlich und mit einer Begründung versehen vor Beginn der Sitzung einbringen. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag im Gemeinderat zu verlesen. Der Gemeinderat beschließt hierüber ohne Beratung. Der Vorsitzende hat nach Zuerkennung der Dringlichkeit vor Eingehen in die Tagesordnung bekanntzugeben, nach welchem Verhandlungsgegenstand diese Angelegenheit inhaltlich behandelt wird.

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