Tagesordnungspunkt 3: Rechnungsabschluss 2019
Gemeinderätin Evelyn Müller hat diesen TOP kompetent vorgetragen, allerdings blieben Fragen von Cornelia Paul und Christian Hirtzberger unbeantwortet.
Bei den Ausgaben für den Ausbau Dachgeschoss des Gemeindeamtes besteht
ein Fehlbetrag von 196.000 €. Auf Nachfrage erhielten wird die Auskunft, dieser Betrag werde durch den Verkauf der neu geschaffenen Räumlichkeiten an die Stiftung Allerheiligen (auch Bürgerspital oder Steininger´sche Stiftung genannt) getilgt. Auf die Frage, wie der Fehlbetrag aufgebracht werde, falls die Stiftungsaufsicht die Genehmigung für den Kauf nicht erteilen sollte, antwortete der Bürgermeister, er rechne fix damit. Woher kommt diesen Optimismus?
Der Verkehrswert des neuen Dachgeschosses wurde laut Gemeinderatsprotokoll aus 2019 mit 290.000 € geschätzt, der von der Stiftung zu zahlende Kaufpreis beträgt jedoch 310.000 €. Hier entsteht der Verdacht, dass sich die Gemeinde auf Kosten der Stiftung finanzieren möchte.
Das mittlerweile verkaufte ehemalige Arzthaus war als Ordination, Wohnung oder für Büro- oder Geschäftsräume universell nutzbar. Die neuen Räume im Dachgeschoss des Gemeindeamtes sind allein für eine Ordination geeignet. Kostenschätzungen besagen, dass die Sanierung der Ordination im Steininger’schem Stiftungshaus wesentlich kostengünstiger gewesen wäre als der Dachgeschoss Ausbau. Macht das Geschäft für die Stiftung überhaupt Sinn?
Natürlich wünschen wir uns eine dauerhafte und gute ärztliche Versorgung im Ort. Seit Anfang April hat Dr. Hannreich aufgrund mangelnder Frequenz (siehe Gemeindehomepage) nur mehr an 2 halben Tagen geöffnet und Patienten müssen auf die gut eingeführten und jeweils an 4 Tagen geöffneten Arztpraxen in den Nachbargemeinden ausweichen. Wie lange sich die Spitzer Ordination unter diesen Bedingungen rechnen wird, ist wirklich fraglich.
Derzeit bezahlt die Gemeinde die Miete für die Arztpraxis an die Stiftung. In welcher Höhe sich diese bewegt, konnten wir bisher noch nicht herausfinden, dem werden wir zu gegebener Zeit nachgehen. Der Gemeindevorstand, der gleichzeitig auch Stiftungsrat ist, sollte nicht nur die maroden Gemeindefinanzen im Blick haben, sondern ist für die vermögenssichernde Verwaltung und Ausschüttung der Stiftungsgelder verantwortlich.
Nach wie vor steht der Verdacht der Veruntreuung von Stiftungsvermögen im Raum. Wahrscheinlich ist auch deshalb bis heute keine Entscheidung durch die Stiftungsaufsicht über diese Causa getroffen worden. Es bleibt zu hoffen, dass die Aufsicht und der neue Stiftungsrat (Gemeindevorstand) zumindest künftig daraus seine Lehren zieht.