1. Gemeinderatssitzung im Umlaufverfahren

Kein Platz für reguläre Gemeindratssitzungen in Corona Zeiten? Bürgermeister entscheidet Gemeinderatsbeschlüsse im Umlaufverfahren durchzuführen und verhindert dadurch konstruktive Diskussionen. Hier finden Sie alle Infos zur Gemeinderatssitzung vom 13.5.2020

Die erste reguläre Gemeinderatssitzung der neuen Legislaturperiode fand aufgrund der Corona Epidemie im Umlaufverfahren statt. Um allen Gemeindebürgern die Möglichkeit zu bieten sich über die Tagesordnung und die Anträge der einzelnen Fraktionen zu informieren, stellt ab sofort UNSER SPITZ alle Informationen, die den Gemeinderäten seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurden, auf seine Homepage.

Hier im original Wortlaut:

Gemeinderatssitzung im Umlaufweg der Marktgemeinde Spitz gemäß NÖ GO 1973 § 51 Abs. 6 Zustellungsdatum: Mittwoch, 06. Mai 2020 

Der Bürgermeister setzt gemäß § 46 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) LGBl. 43/20 nach Anhördung des Gemeindevorstandes die Tagesordnung fest. Gemäß § 51 Abs. 6 leg. cit. Ist für die Dauer der Geltung der Maßnahmen betreffend die COVID-19 Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2020, eine Beschlussfassung im Umlaufweg zulässig. Die Gemeinderatsmitglieder haben ihre Stimme schriftlich mit Angabe des Datums der Entscheidung abzugeben und an den Bürgermeister innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu übermitteln. Die Frist dazu beträgt 7 Tage ab Übermittlung der Beschlussunterlagen. Das heißt, bis zum Mittwoch, 13. Mai 2020 hat die Abgabe der Stimmen durch die Gemeinderäte zu erfolgen und sind diese bis zum 13. Mai 2020 dem Bürgermeister per Adresse 3620 Spitz, Hauptstraße 15a bzw. per E-Mail gemeindeamt@spitz.gv.at zu übermitteln. 

Die den Umlaufbeschlüssen beigelegte „Vorbemerkung“ liegt dem Schreiben bei und dient zum besseren Verständnis zur Handhabung des Umlaufbeschlusses. 

Tagesordnung: 

1. WVA Spitz Donaugartenbrunnen – Installationsarbeiten, Erneuerung UV-Anlage, 
Einbindung in die Steuerungsanlage; Vergabe der Arbeiten.
Geplant ist auf Grund des gestiegenen Verbrauches die Kapazität des Donaugartenbrunnens von bisher 10,0 l/s auf zukünftig 14,0 l/s zu erhöhen. Für die notwendigen Arbeiten wurde vom Büro Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH ein Vergabevorschlag erarbeitet: 
Gegenstand der Vergabe: Im Zuge der Sanierung und Anpassung des Donaugartenbrunnens und der Transportleitung Gut am Steg an den Stand der Technik sind die Pumpen in Donaugartenbrunnen zu erneuern, im Hochbehälter Erlahof eine Pumpe zu installieren und im Quellsammelschacht Gut am Steg die Leitungsführung anzupassen. Weiter ist die UV Desinfektionsanlage an die erhöhte Fördermenge von 14,0 l/s anzupassen und die geänderte Anlage in die bestehende Steuerung einzubinden. 

Angeboten haben 
– Firma Kepplinger GmbH für die Installationsarbeiten Brunnen, Behälter
– Firma GWT GmbH für die Erneuerung UV-Anlage
– Firma Rittmeyer GesmbH für die Einbindung in die Steuererungsanlage. 
Es wurde empfohlen die Firma Kepplinger mit den Installationsarbeiten (€ 17.622,02) die Firma GWT für die Erneuerung der UV-Anlage (€ 11.616,60) und die Firma Rittmeyer für die Einbindung in die Steuerungsanlage (€ 51.737,87) zu betrauen. 
Die Preise sind inkl. USt. zu verstehen. Die Summe der Arbeiten betragen somit € 80.976,49 brutto und € 67.480,41 netto. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, entsprechend dem Vergabevorschlag des Büros Hydro Ingenieure, 3500 Krems, die Arbeiten für die WVA Spitz wie folgt zu vergeben: 
Fa. Kepplinger, Spitz; Installationsarbeiten zum Preis von € 17.622,02
Fa. GWT GmbH, 2542 Leobersdorf; Erneuerung der UV-Anlage zum Preis € 11.616,60
Fa. Rittmeyer GmbH, 1150 Wien, Einbindung Steuerungsanlage zum Preis € 51.737,87

 2. Pachtvertrag mit Fam. E.; Siedlung Erlahof.
Der besagte Pachtvertrag war bereits einmal Gegenstand einer Besprechung im Gemeinderat und wurde dieser zur Verbesserung zurückgeschickt, da übersehen wurde, dass zwar dieses Grundstück seitens der Gemeinde an die besagte Familie E. verpachtet werden soll, allerdings sind einige Voraussetzungen nicht erwähnt worden, die jetzt nachgeholt wurden: 
Unter Punkt II wurde Folgendes hinzugefügt: „Der Verpächter räumt dem Pächter und seinen Rechtsnachfolgern für die Dauer des Pachtverhältnisses das Vorkaufsrecht für das Pachtgrundstück unter der Voraussetzung ein, dass der Zugang zum Grundstück durch Vertreter der Gemeinde Spitz im Wartungs- bzw. Schadensfall immer gewährleistet sein muss. Hinweis: Am besagten Grundstück befindet sich ein Wasserleitungs- und Kanalstrang der WVA und AWBA der Marktgemeinde Spitz, sowie eine Kellerröhre mit deren Entlüftungsrohren.“ 
Unter Punkt IV wurde folgendes hinzugefügt: „Der Pächter erklärt die Grundstücksgrenzen des gepachteten Grundstückes zu kennen. Er ist verpflichtet, dieses Grundstück in gutem Kulturzustand zu erhalten. Auf Grund der Tatsache, dass auf dem Pachtgrundstück der Kanal sowie die Wasserleitung der WVA und der AWBA der Marktgemeinde Spitz verlegt ist, und sich unter dem Grundstück eine Kellerröhre befindet, ist auf dieser Pachtfläche nur das Pflanzen von Flachwurzlern erlaubt; Baumpflanzungen sind nur außerhalb der Leitungsführung der oben erwähnten Kanal- und Wasserleitungen möglich.“ 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den vorliegenden Pachtvertrag zum Beschluss zu erheben. 

Beilage 1) Pachtvertrag 

3. Pfingstsammlung; Schreiben BH Krems
Wie immer wurde an uns das Ersuchen herangetragen, die Pfingstsammlung in der Zeit von 01.-31. Mai durchzuführen. Die Gemeinde wird wie üblich ihren Beitrag dazu leisten. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, die Pfingstsammlung 2020 der Bezirkshauptmannschaft Krems mit einem Betrag von € 70,- zu unterstützen. 
Beilage 2) Ansuchen BH Krems, Pfingstsammlung 

4. Subventionsansuchen 

o SV Spitz Der Sportverein hat einen Mitgliederstand von ungefähr 219 Mitgliedern, sowie 4 Jugend-, 1 Reserve- und 1 Kampfmannschaft zu betreuen. In seinem Schreiben weist der Verein auch auf seine Funktion als Jugendbetreuer hin. Gleichzeitig gibt er an, dass er für die Aufrechterhaltung des Betriebes finanzielle Aufwände hätte und meint, dass ihm die Gemeinde in Form einer Förderung in der Höhe von € 3.000,- unterstützen solle. 
In der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2019 wurde beschlossen, den Sportverein Spitz einmalig eine außerordentliche Subvention in der Höhe von € 3.000,- gewähren. Ab 2020 soll dem Sportverein Spitz wieder eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 2.000,- gewährt werden. 
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den Sportverein Spitz für das Jahr 2020 eine Unterstützung in der Höhe von € 2.000,- zu gewähren. 

o DEV Schwallenbach Obmann des DEV Schwallenbach Stefan Muthenthaler sucht um eine Förderung in der Höhe von € 300,- an um den oberen Spielplatz sanieren zu können. 
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den DEV Schwallenbach eine Förderung in der Höhe von € 300,- zu gewähren. 

o Tourismusverein Spitz, Weinherbst Schlossmiete Unter dem Titel „SPITZer Vereine im SPITZer Schloss“ werden auch heuer wieder im Rahmen des Weinherbstes 4 Spitzer Vereine Wein und Speisen im Gewölbekeller und bei Schönwetter auch im Hof des Schlosses zu Spitz, ausschenken. 
Die Öffnungszeiten sind vom 02. bis zum 24. Oktober 2020 jeweils am Wochenende angesetzt. In diesem Zusammenhang ersucht der Tourismusverein von der Miete für die Räumlichkeiten abzusehen. Die Reinigungskosten bzw. Stromkosten werden von jedem Verein selbst bezahlt. 
Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, für die Veranstaltung „SPITZer Vereine im SPITZer Schloss“ im Rahmen des Weinherbstes von der Vorschreibung der Miete für die Räumlichkeiten im Gewölbekeller abzusehen. 

5. Baustelle Kirchenplatz; Angebot Maschinenring – Konzept Neugestaltung des Kirchenplatzes
Die „Konzeption Neugestaltung des Kirchenplatzes“ bezieht sich auf den Baumbestand im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenplatzes in Spitz an der Donau. Enthalten ist auch eine Entwicklungsprognose des Naturdenkmals am Kirchenplatz. Ebenso werden u.a. auch Fragen der Verkehrssicherheit behandelt. Weiters enthalten sind folgende Empfehlungen: Empfehlung zum Baumschutz im Allgemeinen und Planung von Maßnahmen zum Wurzelschutz im Speziellen für das Naturdenkmal, sowie zu Empfehlungen zur Gestaltung von Baumscheiben und zur Baumartenwahl für zu rodende Bäume entlang Kirchenplatz und Marktstraße, schließlich Empfehlungen zu Baumartenwahl, Pflanzensubstraten, Baum Zahl, Gestaltung von Baumscheiben, Pflanzabständen entlang des Kirchenplatzes und der Marktstraße. Das Angebot von Maschinenring-Service NÖ-Wien über die Erstellung eines Planungskonzeptes zum Baumbestand im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenplatzes beläuft sich auf € 3.720,- inkl. MWST. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, das Angebot von Maschinenring- Service NÖ-Wien über die Erstellung eines Planungskonzeptes zum Baumbestand im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenplatzes über € 3.720,- inkl. USt. zum Beschluss zu erheben. 

6. Antrag SPÖ Liste Wolf; Aussetzung Vorschreibung für Nachmittagsbetreuung an gemeindeeigenen Bildungsstätten während Corona-Maßnahmen  
Die Liste Wolf hat mit Schreiben vom 18.04.2020 den Antrag gestellt, ob die Kosten für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten Spitz für März, sowie voraussichtlich für den gesamten April und wenn nötig auch Mai oder Juni nicht entfallen könnten. 

Der Gemeindevorstand hat einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen: Die Vorschreibung für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten sowie in der Volksschule soll für die Monate April und Mai 2020 ausgesetzt werden. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, die Vorschreibung für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten sowie in der Volksschule für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen. 

7. Antrag GR Christian Hirtzberger und GR Cornelia Paul; Nachlass der Kanalbenützungsgebühr für Spitzer Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebe während der Coronavirus-Pandemie
Die Gemeinderäte Cornelia Paul und Christian Hirtzberger haben am 15.03.2020 den besagten Antrag gestellt und diesen wie folgt präzisiert: 
1. Allen Spitzer Gastgewerbetreibenden, die infolge der zur Bekämpfung der Coronavirus Pandemie gesetzten Maßnahmen gezwungen sind, die Winterpause zu verlängern und/oder ihre Gaststätten vorübergehend zu schließen, für diese Zeit die auf ihren Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetrieb lastenden Kanalbenutzungsgebühren zu erlassen.
2. Die Angelegenheiten dem Finanzausschuss zuzuweisen, damit dieser die näheren Modalitäten des Gebührenerlasses erarbeiten, auf deren Grundlagen die dazu berufenen Organe der Gemeinde den Gebührenerlass umzusetzen haben. Wir möchten dazu unseren Beitrag leisten und bieten unsere Mitarbeit an.
3. Die Abstimmung über diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten, noch anzuberaumenden, Gemeinderatssitzung zu setzen. 

Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang auf das Schreiben des Amts der NÖ Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung vom 17. April 2020, IVW3-ALLG-5010010/067-2020 (Auszug): „Aus derzeitiger Sicht wird dringend abgeraten, dass Gemeinden „Hilfspakete“ für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Kulturschaffende in Form von Geldzahlungen vorsehen bzw. anbieten. Zur Unterstützung hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler per Verordnung Richtlinien zur Gewährung von finanziellen Maßnahmen (Direktzuschüsse, Garantien und Direktkredite) erlassen (siehe insbesondere COVID-19 Kurzarbeit, Härtefall-Fonds, Corona Hilfs-Fonds). 
Diese sehen unter anderem Bestimmungen zur Kombination mit sonstigen Unterstützungen der öffentlichen Hand vor, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. So wird beispielsweise eine Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds auf einen Bezug aus dem Corona-Krisen-Fonds angerechnet. 
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Beitrag des Bundes dann reduziert wird, wenn der finanzielle Bedarf durch eine anderweitige Unterstützung der öffentlichen Hand gedeckt werden kann. 
Wie dargestellt, werden die Gemeinden mit einem erheblichen Einnahmenausfall insbesondere aus Kommunalsteuer und den Bundesertragsanteilen rechnen müssen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind daher für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Feuerwehr, …) sowie Begleichung offener Forderungen, für welche bereits eine Leistung erbracht wurde, zu verwenden (siehe Rundschreiben vom 7. April 2020). 
Von Subventions- bzw. Fördermaßnahmen in Form von „Hilfspaketen“ jeglicher Art (keine Pflichtausgaben), wäre daher bis auf weiteres Abstand zu nehmen. 
Umso mehr, da diese in den Voranschlägen der Gemeinden nicht vorgesehen sind und daher die rechtliche Deckung für derlei Maßnahmen fehlt.“ 

Nach eingehender Debatte im Gemeindevorstand, wo alle Für und Wider abgewogen wurden, empfiehlt dieser einstimmig den Antrag abzuweisen. 

Bürgermeister Dr. Andreas Nunzer stellt den Antrag, den Antrag der Gemeinderäte Christian Hirtzberger und Cornelia Paul hinsichtlich Nachlass der Kanalbenützungsgebühr für Spitzer Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebe während der Coronavirus-Pandemie abzuweisen. 

8. Baustelle Marktstraße/Kirchenplatz; Bericht
Geplant war, die Bauarbeiten hinsichtlich Sanierung Kanal- und Wasserleitung in der Marktstraße und am Kirchenplatz mit Beginn der Tourismussaison Ende April 2020 zu beenden und im November 2020 die Arbeiten fortzusetzen. Auf Grund von COVID-19 werden nun die Bauarbeiten weitergeführt und sämtliche Einbauten bis Ende Juni 2020 durchgeführt. Derzeit werden die Häuser am Kirchenplatz an die neue Wasserleitung angeschlossen. In weiterer Folge wird der Kanalbau, sowie der Kabelbau vom Kastanienbaum am Kirchenplatz bis zur Kreuzung in die Schlossgasse erfolgen. Ab November 2020 sind die Pflasterarbeiten im gesamten Bauabschnitt geplant. Von Architekt Thomas Tauber wird derzeit die Detailplanung für die Oberflächengestaltung ausgearbeitet. 

Mitgereichte Unterlagen :

Beilage 1 (Pachtvertrag Fam. E. ) – aus Datenschutzgründen hier nicht angeführt

Nachdem die beigelegten Unterlagen der Gemeinde für die Gemeinderäte von Unser Spitz nicht annähernd genug waren um die auf der Tagesordnung stehenden Anträge seriös zu entscheiden, wurden von uns per Mail vom Bürgermeister weitere Unterlagen angefordert. Dazu in einem der folgenden Beitrag genaueres.

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